Archive für Beiträge mit Schlagwort: Ghetto-Rente

Leipzig, 1. Dezember 2014 (ADN). Von Januar bis Oktober 2014 gingen bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland mehr als 49.300 Rentenanträge ein. Im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres waren es nur 33.600. Das teilte Vorstandsvorsitzender Udo Gebhardt am Montag in Leipzig auf der achten Vertreterversammlung  der Organisation mit. Der sprunghafte Anstieg der Antragszahlen sei auf die seit 1. Juli dieses Jahres in Kraft befindliche neue Rentenregelung zurückzuführen, nach der Beschäftigte unter bestimmten Bedingungen bereits im Alter von 63 Jahren in Rente gehen können. Zu dieser Kategorie gehörten bereits 22.100 der in diesem Jahr binnen vier Monaten gestellten Anträge, obwohl die Neuregelung erst ab der zweiten Hälfte dieses Jahres gilt. Der Sturm der Versicherten auf die Rentenkasse habe deshalb für sein Unternehmen eine enorme zusätzliche Arbeitsbelastung mit sich gebracht. Damit lag die Bundesregierung mit ihren ursprünglichen Schätzungen von bundesweit etwa 50.000 Anträgen auf Rente im Alter von 63 Jahren weitab von der Wirklichkeit. Auf diese Antragssgruppe entfielen allein 163.000 von den insgesamt im Zeitraum Januar bis Oktober 2014 bundesweit eingereichten 825.000 Rentenanträgen.Im Vergleichszeitraum des Vorjahres gingen bundesweit 623.000 Rentenanträge ein.

Bei der Präsentation des Geschäftsberichts schilderte Dr. Ina Ueberschär die außergewöhnliche Beanspruchung der Mitarbeiter des für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständigen Unternehmens. Rund 620.000 Versicherungskonten waren zu bearbeiten. Davon mussten 46.000 manuell geprüft werden. Der um mehr als 13 Prozent höhere Arbeitszeitaufwand wäre noch höher ausgefallen, wenn sich der Umfang an Erwerbminderungsrenten und Altersbezügen im Zusammenhang mit Todesfällen nicht reduziert hätte. Ueberschär wies desweiteren auf die anspruchsvolle Abwicklung sogenannter Ghetto-Renten hin, die für Zwangsarbeit während des Nationalsozialismus zu zahlen sind. Von rund 2.330 Anspruchsberechtigten hätten bis Ende November dieses Jahres bereits 2.182 Rentenempfänger entsprechende zweisprachige Schreiben erhalten.  Hier enstehe ein besonders hoher Verwaltungsaufwand, da pro Fall zwei bis drei Probeberechnungen zu erledigen sind. Besondere Komplikationen gebe es zum Beispiel, weil aus Ungarn noch nicht die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sie bedauere die Zeitverzögerung, weil es sich bei den Anwärtern auf diese Bezüge um in der Regel hochbetagte Menschen handelt.

Zu Beginn der Versammlung hatten einige der insgesamt 270 jungen Auszubildenden der Deutschen Rentenversicherung mit ihrer Sprecherin Jana Fadel an der Spitze die Teilnehmer bei einer Kundgebung aufgefordert, sämliche angehenden Sozialversicherungsfachangestellten nach ihrer Ausbildung auch zu übernehmen. Um Druck zu machen, hatten die jungen Leute dafür mehr als 500 Unterschriften gesammelt. Bislang wurden von jedem Ausbildungsjahrgang nur 20 bis 30 übernommen.  ++ (so/mgn/01.12.14 -334)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Berlin, 12. Dezember 2012 (ADN).  Rentenansprüche aus Ghetto-Arbeit standen am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zur Diskussion. Zwölf Experten gaben bei der öffentlichen Anhörung ihre Sachkommentare zu Rentenansprüchen ab, die bei der Beschäftigung und Arbeit in Ghettos während der nationalsozialistischen Zeit entstanden sind. Anlass der Sitzung waren Anträge von drei Oppositionsparteien, die auf die rückwirkende Auszahlung solcher Renten ab dem Jahr 1997 hinauslaufen. Das verweigerten die damit befassten Bundesregierungen bislang weitgehend. Hintergrund ist, das das Bundessozialgericht 23.818 Holocaust-Überlebenden im Jahr 2009 einen Rentenanspruch zuerkannt hat. Wie es in einer Parlamentskorrespondenz des Deutschen Bundestages weiter heißt, haben die Anspruchsteller entsprechende Zahlungen erst ab dem Jahr 2005 bekommen, obwohl das vor zehn Jahren verabschiedete „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ (GZRBG) eine Geldauskehr ab 1997 vorsieht. Die Ausrede der Bundesregierung für ihre Verweigerungshaltung lautet, das Sozialrecht beinhalte ein maximale Rückwirkung von vier Jahren.

Der Vertreter des Center of Organization of Holocaust Survival in Israel, Uri Chanoch, berichtete zu Beginn der Ausschuss-Sitzung über seine Erfahrungen im Ghetto. Es habe sich nicht um Zwangsarbeit gehandelt, denn „wir wollten arbeiten“. Diese Unterscheidung ist maßgeblich, weil nach bundesdeutschem Recht Rentenansprüche nur durch freiwillige Arbeit entstehen.  Deswegen ist auch eine rentenrechtliche Lösung der Vorrang vor einer Entschädigungsleistung zu geben, erklärte der Sozialrichter Jan-Robert von Renesse aus Essen. Diese Variante ist nach Auffassung des Einzelsachverständigen auch die am wenigsten aufwendige.

Die Vertreter der Deutschen Rentenversicherung, Christoph Skipka und Franz Ruland, beharrten jedoch auf Einmalzahlungen als Entschädigung, die an das Lebensalter gekoppelt ist. Ähnlich äußerte sich ein Vertreter des Bundes Deutscher Sozialrichter.

Der Historiker Stephan Lehnstaedt vom Deutschen Historischen Institut Warschau sieht den Grund für die restriktive Haltung des bundesdeutschen Gesetzgebers und der Versicherung in geschichtlicher Unkenntnis und finanziellen Engpässen. In einem Rundfunkinterview bemängelte er, dass die zuständigen Verantwortlichen der Rentenversicherung nur acht Bücher zu dem Problemkreis gelesen haben und damit glauben, genug über das Funktionieren von Ghetto-Arbeit zu wissen. Zudem seien sie lange von einer Bestandszahl von 400 Ghettos in Osteuropa ausgegangen. Die mit der Materie befassten Historiker, die im Übrigen nie von den Rentenversicherern zu Rate gezogen worden sind, hätten in diesem Bereich die Existenz von 1.150 Ghettos – also fast die dreifache Zahl – nachgewiesen. Lehnstaedt bezifferte die Zahl der bis etwa 2005 eingegangenen Renten-Anträge auf etwa 70.000. Nach dieser ersten Runde seien in den vergangenen zehn Jahren noch einmal bis zu 15.000 Anträge dazu gekommen.  Dabei gehe es jeweils um eine monatliche Rentenzahlung zwischen 150 und 200 Euro.

Inzwischen gewinnt der Konflikt eine auffällige internationale Dimension, denn Betroffene haben eine Sammelklage in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) angekündigt. ++ (zw/mgn/12.12.12 – 351)

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