Archive für Beiträge mit Schlagwort: Gläubiger

Zürich, 5. August 2014 (ADN). In Zypern und in Spanien haben Regierungen auf das Geld von Sparern zugegriffen. Bei einer erneuten Verschärfung der Euro-Krise könnten diese Beispiele in anderen Ländern Schule machen. Diese Befürchtung äußerte Michael Fabel am Dienstag in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ). Anfang Juli habe die spanische Regierung eine Steuer auf alle Spareinlagen in Höhe von 0,03 Prozent angekündigt. Damit wolle sie 400 Millionen Euro einnehmen und spanischen Regionen zuikommen lassen. Die Nachricht wecke böse Erinnerungen. Als in Zypern im März 2013 das Bankensystem zu kollabieren drohte, wurden private Sparguthaben auf Bankkonten oberhalb der von der Einlagensicherung geschützten Grenze von 100.000 Euro herangezogen, um die Finanzinstitute zu sanieren.

Der Autor vermutet, dass dies erst der Anfang einer noch stärkeren Repression ist, mit der die Schuldenberge der Staaten abgetragen werden sollen. Als Beleg dafür beruft er sich auf die Auffassung der Stuttgarter Vermögensberater Marc Friedrich und Matthias Weik, die dringend raten, das Geld nicht einfach auf dem Konto liegen zu lassen. Sparer sollten sich bewusst sein, dass sie bei der Einzahlung von Geldern auf ein Bankkonto nur noch eine Forderung gegenüber dem Finanzhaus haben und deren Gläubiger werden. Erst, wenn man das Geld physisch auf der Hand halte, gehöre es einem tatsächlich. Liege das Geld aber auf der Bank, so lasse sich das „Modell Zypern“ – also der Zugriff des Staates auf die Sparguthaben der Bürger – leicht ausführen. Der bundesdeutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble habe diesen Weg bei der nächsten Bankenrettung bereits bestätigt. ++ (fi/mgn/05.08.14 – 216)

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Buenos Aires/Frankfurt am Main, 30. Juni 2014 (ADN). „Argentinien zahlt“. Unter dieser Überschrift einer ganzseitigen Anzeige in der Montag-Ausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) informiert die argentinische Regierung in einer offiziellen Mitteilung über die  am selben Tag geleistete und fristgemäße Einzahlung von mehr  als einer Milliarde US-Dollar für Kapital und Zinsen freiwillig umgeschuldeter Staatsanleihen. Weiterhin wird in der in Großbuchstaben formulierten Mitteilung kommentiert: „Diese Zahlung erfolgt aufgrund einer souveränen Entscheidung der Republik Argentinien, welche hiermit ihren festen und unbeugsamen Willen bekräftigt, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen und jeder böswilligen Auslegung des Euphemismus eines ‚technischen Defaults‘ entgegenzuwirken.“ Eine solche Interpretation hatte nämlich der Oberste USA-Gerichtshof in einem Beschluss unterstellt, als er einer verschwindenden Minderheit offensichtlich destruktiver und böswilliger Gläubiger sofortige Pfändungsmaßnahmen gegen Argentinien zubilligte.

Die ungewöhnliche, vom „Präsidialamt der Nation – Republik Argentinien“ unterzeichnete Mitteilung enthält eine unmissverständliche Warnung an die USA: „Diese souveräne Entscheidung der Republik Argentinien gebietet es, die Vereinigten Staaten von Amerika auf die Konsequenzen hinzuweisen, welche durch das Handeln ihrer Justiz, ihrer Treuhänder, ihrer Kreditinstitute, der Kläger und des Richters Griesa in Bezug auf ihre internationalen Verpflichtungen hervorgerufen werden.“ Argentinien sei als internationaler Rechtsträger, als Mitglied der Organisation amerikanischer Staaten (OAS) und als Mitglied des Internationalen Währungsfonds (IWF) notfalls bereit, rechtliche Schritte vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag und vor ordentlichen argentinischen Gerichten einzuleiten.

Der Gesamtvorgang lässt auf die Befürchtung Argentiniens schließen, dass die kleine Zahl der nicht verhandlungswilligen Minderheitsgläubiger mit Hilfe des Gerichtsbeschlusses die Konten mit dem bei der argentinischen Zentralbank und der Bank of New York Mellon (BNY) eingezahlten Geld plündert. Argentinien weist desweiteren auf mächtige internationale Unterstützer seiner Position hin. Dazu zählen Frankreich, Mexiko und Brasilien sowie multilaterale politische Organisationen wie die G77 mit China, Mercosur und Unasur hin. Zudem sei dem südamerikanischen Land von 100 britischen Abgeordneten Hilfe zugesichert worden, obwohl es einen Souveränitätsstreit mit Großbritannien gibt. ++ (fi/mgn/30.06.14 – 180)

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Berlin/Buenos Aires, 20. Juni 2014 (ADN). Argentiniens Staatspleite liegt zwar schon zwölf Jahre zurück – doch seit Anfang dieser Woche sorgen die Nachwirkungen für erheblichen Wirbel in der Finanzwelt. Das schreibt die Berliner Zeitung „Der Tagesspiegel“ in ihrer Freitag-Ausgabe. Ursache ist vor allem eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA. Er bestätigte ein Urteil eines New Yorker Gerichts. Danach muss Argentinien Gläubigern, die nicht an einer vor wenigen Wochen vereinbarten Umschuldung teilgenommen haben, innerhalb von 15 Tagen das Geld komplett in bar zurückzahlen. Dabei geht es um 1, 3 Milliarden US-Dollar, die das immer noch nicht kreditwürdige südamerikanische Land binnen kürzester Frist auftreiben müsste. Die Umschuldung selbst wurde von 92 Prozent der Gläubiger akzeptiert.  Nur wenige Hartleibige stürzen nun Argentinien in dieses Finanztrauma.

Argentiniens Präsidentin Christina Fernandez de Kirchner hatte in einer Ansprache zu Wochenbeginn erklärt, sich nicht erpressen zu lassen. Die Hedgefonds, darunter Aurelius und NMLCapital des Millionärs Paul Singer, hätten die Wertpapiere lange  nach der Staatspleite für 48 Millionen US-Dollar mit dem Ziel gekauft, anschließend das Land zu verklagen.

„Ich bin entsetzt“. So zitiert „Der Tagesspiegel“ den Vorsitzenden  der kirchlichen Antischuldenkampagne Jubileo, Eric Lecompte. „Das gibt den Hedgefonds neue Mittel in die Hand, um verschuldete Länder wie die Elfenbeinküste oder Sambia finanziell zu knebeln.“ Auch aus der griechischen Staatspleite hätten Hedgefonds Milliarden schlagen können – letztlich zulasten der europäischen Steuerzahler. ++ (fi/mgn/20.06.14 -170)

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Paris/Zürich, 18. Juni 2014 (ADN). Als „Geburtsstunde des kontinentalen Parlamentarismus“ würdigt die „Neue Zürcher Zeitung“ am Mittwoch die Konstituierung der französischen Nationalversammlung vor 225 Jahren. „Am 17. Juni 1789 erklärte sich das französische Bürgertum zur Nationalversammlung. Dieser Bruch mit den bisher geltenden Regierungsprinzipien läutete die Französische Revolution ein“. Das Schweizer Blatt schreibt weiter: „Nach vier Wochen ergebnisloser Beratungen der in Versailles versammelten Generalstände beschlossen am 17. Juni 1789 die Deputierten des dritten Standes mit grosser Mehrheit, sich als Nationalversammlung zu konstituieren. „Das habe mehr bedeutet als nur eine Umbenennung einer ständischen Versammlung. Es sei ein großer revolutionärer Akt gewesen. Das Bürgertum habe damit die traditionelle politische Gesellschaft des Ancien Regime zerstört und eine neue vom König unabhängige, souveräne Gewalt geschaffen.

Nach zweitägiger Debatte habe man den Vorschlag des völlig unbekannten Abgeordneten Legrande, sich als „Nationalversammlung“ zu bezeichnen, mit großer Mehrheit angenommen. Durch einen feierlichen Treueeid band man sich an das Amt, das man sich gerade selbst verliehen hatte. Das Recht auf Steuerbewilligung wurde erlassen und die Gläubiger des Staates unter den Schutz der Nation gestellt. Dies war wichtige Garantie für die Financiers. Zudem bot das den Schutz der Nationalversammlung vor dem ersten Zorn des Königs und des Hofes.

Eine erste Bekräftigung bekam die Verfassungsrevolution vom 17. Juni drei Tage später, indem sich eine Mehrheit der Geistlichkeit und eine Minderheit des Adels dem revolutionären dritten Stand anschlossen. Die Versammlung war nun nicht mehr nach strengen ständischen Regeln geordnet, sondern hatte sich als Versammlung unabhängiger Individuen zu lockeren Gruppen zusammengefunden. Dieses Prinzip heute wieder einzuführen, wäre Balsam für die Zivilgesellschaft und würde die verkrusteten Partei-Strukturen zum Wohl der Bürger wirkungsvoll zertrümmern. ++ (rv/mgn/18.06.14 – 168)

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