Archive für Beiträge mit Schlagwort: Grundbesitz

Köln, 18. Februar 2015 (ADN) . Das Erzbistum Köln hat am Mittwoch seinen Finanzbericht für das Jahr 2013 veröffentlicht. Danach verfügt es über ein Vermögen von 3,35 Milliarden Euro. Die Kölner Organisation der katholischen Kirche gilt als eine der reichsten von den insgesamt 27 Diözesen in Deutschland. Noch vor einem Jahr hatten Kirchenvertreter das Vermögen des Erzbistums Köln und des Bischöflichen Stuhls auf nur 166 Millionen Euro beziffert. Dass nunmehr ein solche enorme Steigerung des Vermögens eintrat, ist dem Versprechen zu mehr Transparenz in der Öffentlichkeit zu danken. Ob damit bereits die Fahnenstange an Offenheit erreicht wurde und das Erzbistum sich genügend Asche am Ascherwittwoch aufs Haupt gestreut hat, bezweifeln Kritiker. So sind zahlreiche Objekte des kirchlichen Immobilienbesitzes, dessen Wert mit 612 Millionen Euro angegeben wird und zu dem 277 Wohn- und Geschäftsimmobilien gehören, lediglich mit einem oder wenigen symbolischen Euro bewertet. Das betrifft beispielsweise den Kölner Dom. Zum Grundbesitz der katholischen Kirche gehören auch Anteile der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mit rund 25.000 Wohnungen und der Rheinwohnungsbau GmbH mit 6.138 Wohnungen. Der durchschnittliche, in diesen Unternehmen geforderte Mietzins beträgt 6,33 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Der so erreichte Gewinn beläuft sich dem Finanzbericht zufolge auf 2,3 Millionen Euro.

Der größte Posten im Jahresabschluss 2013 des Erzbistums Köln entfällt auf den Wertpapierbesitz in Höhe von 2, 3 Milliarden Euro. Bei einer Durchschnittsrendite von 3,3 Prozent wurden damit Einnahmen von 77 Millionen Euro erzielt.

Nach den Worten von Finanzdirektor Hermann J. Schon hat ein großer Teil des Vermögens im Erzbistum Köln keinen realisierbaren Marktwert, wie das aus Bilanzen von Wirtschaftsunternehmen bekannt sei. Mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer würden rund 70 Prozent der kirchlichen Arbeit im Erzbistum Köln finanziert. ++ (re/mgn/18.02.15 – 46)

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Potsdam, 9. Januar 2015 (ADN). Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Böden und Äcker von sogenannten Großgrundbesitzern und Junkern enteignet. Mehr als 100 Hektar große Flächen wurden parzelliert, in bis zu 10-Hektar-Fragmente zerstückelt und an Land- und Mittellose verteilt. Dabei handelte es sich vor allem um Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten, berichtet Deutschlandradio Kultur am Freitag weiter. Diese Neusiedler nahmen Kredite auf, um die zugeteilten Liegenschaften Schritt für Schritt abzubezahlen. Nach DDR-Recht waren sie damit schließlich die Eigentümer dieses Bodenreformlandes.

Allerdings änderte sich dieser Status nach der Wende 1990 grundlegend. Mit juristischen Tricksereien gingen die Landeigentümer ihres Grundvermögens wieder verlustig. Beispielsweise dadurch, dass die Vererbbarkeit des Bodenreformlandes an die Zugehörigkeit zu einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) geknüpft wurde. Dass dies eine irrige Rechtsauffassung war und ist, stellten später die Gerichte fest. Außerdem belegte Prof. Walter Bayer von der Friedrich-Schiller-Universität Jena in Studien, dass 95 Prozent der LPG-Umwandlungen rechtlich fehlerbehaftet waren. Dennoch wurden solche Kardinalfehler nicht korrigiert. Zu den Haupttatorten zählt das Bundesland Brandenburg, das sich beharrlich weigert die auf diese Weise zu Unrecht an sich gerissenen Liegenschaften an die eigentlichen Besitzer zurückzugeben. Nun fordern die auf perfide Weise Enteigneten ihr von ihnen bezahltes Bodenreformland von der neuen Landesregierung wieder zurück. ++ (lw/mgn/09.01.15 – 9)

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