Archive für Beiträge mit Schlagwort: Grundeigentum

Zürich, 24. Februar 2015 (ADN).  Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion vor 25 Jahren begann ein hoffnungsvoller Siegeszug der Demokratie. Seit der Jahrtausendwende aber häufen sich die Rückschläge. Zarte Demokratiepflänzchen vertrocknen und werden zu autoritären Gebilden. Das stellt am Dienstag Kaspar Villiger als Gastkommentator in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) fest. Früher erfolgreiche und bewährte westliche Demokratien versinken im Schuldensumpf, sind politisch blockiert, haben keine Kraft zu Reformen, leiden an chronischer Arbeitslosigkeit und kämpfen gegen destruktive populistische Bewegungen“, schreibt der ehemalige Verwaltungsratspräsident der UBS. Derweil feierten Staaten mit autoritären Systemen, die auf Marktwirtschaft setzen, wirtschaftliche Erfolge. Um die Ursachen dieses Phänomens zu erforschen, erläutert der Autor fünf Bedingungen, die Menschen zur wirtschaftlichen Arbeitsleistung animieren und Wohlstand schaffen. Eine dieser Konditionen beschreibt er folgendermaßen: „Die Menschen müssen die Früchte ihrer Arbeit behalten dürfen. Nur dann arbeiten sie hart, sparen, entwickeln Ideen und bilden sich ständig aus und weiter. Diese Bedingung umfasst unter anderem Elemente wie Eigentumsgarantie einschließlich belehnbaren Grundeigentums, moderate Steuern, stabilen Geldwert und Patentrecht.“

Nach den Worten von Villiger ist es zur Einschätzung der Zukunft der Demokratie wichtig zu wissen, dass die Demokratie zwar Marktwirtschaft braucht, Marktwirtschaft aber nicht unbedingt Demokratie. Sie brauche lediglich geeignete Staatlichkeit, die ihr auch ein kluges autoritäres Regime bieten kann. Als ausgeprägte Beispiele dafür nennt er China und Singapur. „In den meisten Demokratien werden nun die fünf Wohlstandsbedingungen durch das Wachstum des Staatssektors, explodierende Regulierung , hohe Steuern, erodierende Eigentumsrechte und rigide Arbeitsmärkte zunehmend verletzt“, urteilt der Autor. Mit dem System Weltwirtschaft habe der Territorialstaat sein Politikmonopol verloren und müsse seine Macht mit raumübergreifenden Akteuren teilen. Mit diesem Machtverlust des Nationalstaates werde das Volumen an politischer Substanz kleiner, das noch demokratisch bewirtschaftet werden kann. Damit werde die Einflussmöglichkeit der Bürger reduziert. Zudem stelle sich die Frage, was angesichts solcher Verflechtung der Begriff Souveränität noch für eine Bedeutung haben kann. Selbstverständlich dürfe Demokratie nicht nur wirtschaftlich beurteilt werden. Sie habe auch mit der Würde des Menschen zu tun. ++ (dk/mgn/24.02.15 – 51)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Werbung

Leipzig, 20. Dezember 2014 (ADN). Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat noch am Tag der Urteilsverkündung gegen den Freispruch der vier Angeklagten in dem unter dem Schlagwort „Herrenlose Häuser“ rangierenden Leipziger Immobilienskandal Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird eingeschaltet.  Das teilt Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Pressesprecher der Behörde, auf Anfrage gegenüber dem MGN-Nachrichtenbüro zum Wochenende mit. Der entsprechende Schriftsatz sei beim Landgericht Leipzig eingereicht worden. Das wiederum habe nun knapp sieben Wochen Zeit, um das vor drei Tagen mündlich verkündete Urteil schriftlich zu begründen. Im Anschluss daran werde die Staatsanwaltschaft binnen Monatsfrist ihre schriftliche Stellungnahme abgeben. „Danach werden die Akten dem Generalbundesanwalt (GBA) bei dem BGH übersandt und durch den GBA dem 5. Strafsenat in Leipzig vorgelegt“, so Schulz. In der Revision werde das Urteil nur auf Rechtsfehler und Verfahrensfehler überprüft. Eine erneute Beweisaufnahme finde vor dem BGH nicht statt.

Eine besonders pikante Nuance politischer Tragweite hat das Urteil des Landgerichts Leipzig inzwischen zusätzlich erhalten, als das zum Richtertrio der 8. Strafkammer eine Juristin gehört, die – ebenfalls in dieser Woche – in die neue Ratsversammlung als CDU-Stadträtin eingezogen ist. Sie ist also jetzt Teil des Stadtparlaments, das seinerseits an höchstmöglicher Transparenz und Aufklärung der ominösen Vorgänge interessiert sein müsste. Drei der Angeklagten waren im Tatzeitraum  Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig, das sich während der acht Verhandlungstage als ein Hort der juristischen Inkompetenz, des organisatorischen Chaos und unglaublicher Verantwortungslosigkeit erwiesen hat. Opfer waren Bürger, denen zum Teil mit heimtückischen und sittenwidrigen Methoden hundertfach Grundeigentum weggenommen wurde. Das Verfahren hat andeutungsweise darauf hingewiesen, dass ähnliche Fälle illegitimer Eigentumsverschiebungen  bei Häusern und Grundstücken in vermutlich erheblichem Umfang in den neuen Bundesländern noch im Verborgenen schlummern.  Eine Zeugin hatte während ihrer Vernehmung bestätigt, dass die Praxis in weiteren zehn ostdeutschen Städten ähnlich gelagert war. Einfachste Methoden der Eigentümer- und Erbenermittlung wurden ignoriert. Manchmal korrespondierten die städtischen Angestellten mit den bekannten und tatsächlichen Hauseigentümern, während gleichzeitig hinter deren Rücken ihre Liegenschaften von sogenannten gesetzlichen Vertretern verkauft wurden. Es ist in den neuen Bundesländern mit einer enormen Dunkelziffer derartiger Enteignungen zu rechnen, die unter dem Vorwand des Investionsvorrangs in den vergangenen zwei Jahrzehnten systematisch betrieben wurden. ++ (ju/mgn/20.12.14 – 353)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46