Archive für Beiträge mit Schlagwort: Grundstücke

Leipzig, 17. Dezember 2014 (ADN). Höchst fehlerhafte Sachbearbeitung und grob mangelhafte Organisation im Rechtsamt der Stadtverwaltung Leipzig führten zum Verkauf fremder Häuser und Grundstücke – sogenannter „Herrenloser Häuser“. Das ist jedoch nicht strafbar. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt Richter Rüdiger Harr vom Landgericht Leipzig am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in einem langwierigen Strafprozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Rechtsamtes und eine Rechtsanwältin, die vom Rechtsamt als sogenannte gesetzliche Vertreterin bestellt worden war. Eine Verurteilung hätte es nur bei nachgewiesenem Vorsatz und systematisch strafbarem Vorgehen geben können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht einmal bedingten Vorsatz oder auch billigende Inkaufnahme von Unrecht belegt. Angesichts des hohen Arbeitsanfalls und der knappen Personaldecke im Rechtsamt sei mit Defiziten zu rechnen gewesen. Dass konkrete Arbeitsanordnungen und Dienstanweisungen nicht da waren, habe begünstigend gewirkt. „Die Struktur war wohl sehr hierarchisch geprägt“, so Harr. Zudem sei das Rechtsamt ein Amt mit vielfältigen Aufgaben in „stürmischen Zeiten“ gewesen. Die Fehler dürften zwar nicht bagatellisiert werden, aber für ein Strafurteil reichten sie eben nicht aus. Sie seien eher geeignet, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Keiner der Angeklagten habe sich bereichert. Insoweit fehle auch das Motiv. Auf gar keinen Fall handelt es sich um Korruption, betonte Harr. Die Angeklagten wurden allesamt „in vollumfänglichen Maße“ freigesprochen.

Das Strafverfahren war vor rund drei Jahren in Gang gekommen, nachdem Medien mehrfach über den unrechtmäßigen, von der Stadt Leipzig veranlassten Verkauf von Immobilien berichteten. Danach häuften sich die Verdachtsfälle, in denen das städtische Rechtsamt private Grundstücke verkaufte oder zum Verkauf freigab, indem es für die betreffenden Immobilien gesetzliche Vertreter bestallte. Das geschah sogar dann, wenn die wirklichen Eigentümer bekannt waren. Zudem wurde zumeist keine gründliche Erbenermittlung betrieben. Dass dazu keine Pflicht der Verwaltung besteht, darauf beriefen sich sowohl die Mitarbeiter des Rechtsamtes als auch gesetzliche Vertreter – meist Rechtsanwälte. Seit Bekanntwerden der zwielichtigen Praktiken stieg die Zahl der auf diese Weise von juristischen Dilettanten im Rechtsamt Leipzig in den vergangenen zwei Jahrzehnten verhökerten „Herrenlosen Häuser“ in Leipzig auf  700 bis 800. Nach vorherrschender Meinung der Justiz ist die Mehrzahl dieser Unrechtstaten ohnehin verjährt. Deshalb wurden exemplarisch fünf weitgehend aktuelle Fälle verhandelt.

Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) bestätigt, dass es in Sachsen keine gesetzliche Erbenermittlungspflicht gibt. Das betreffe im Übrigen fast alle Bundesländer außer Baden-Württemberg und Bayern. Der Verband, der darin eine erhebliche Verletzung von Artikel 14 Grundgesetz (GG) sieht,  bemängelt das in einem an die Bundesregierung gerichteten Forderungspapier.

Die Anklageseite in dem Leipziger Strafverfahren, namentlich Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, erklärte, dass seine Behörde nummehr prüft, ob Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen ist. Dies müsse innerhalb der Frist von einer Woche geschehen. ++ (kr/mgn/17.12.14 – 350)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Leipzig, 16. Oktober 2014 (ADN). In dem Prozess um sogenannte „Herrenlose Häuser“ wurde am Donnerstag die Anklage verlesen. Der Auftakt des Verfahrens gegen Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig hatte in der vergangenen Woche stattgefunden. Für die Hauptverhandlung sind fünf Termine bis zum Dezember dieses Jahres im Landgericht Leipzig angesetzt. 

Den Angeklagten aus der Stadtverwaltung wird vorgeworfen, in den vergangenen Jahren Privathäuser und Grundstücke verkauft zu haben, ohne die wirklichen Eigentümer zu ermitteln und zu involvieren. Die ihnen gehörenden Gebäude waren zu „Herrenlosen Häusern“ deklariert worden. Beispielhaft wird vor dem Landgericht über derartige Vorgehensweisen bei fünf Leipziger Immobilien verhandelt. Insgesamt haben 784 Liegenschaften in Leipzig unrechtmäßig den Eigentümer gewechselt.  Beobachter bezeichnen dies allerdings nur als die Spitze eines Eisberges. Der Rechtsstreit wird unter dem Dachvorwurf der Korruption in drei Tatkomplexen ausgetragen: illegitime Bestallung gesetzlicher Vertreter, Veruntreuung von Zinsen und Nichtberechnung von Verwaltungsgebühren.

Neben dem Vortrag der Anklageschrift stand die die Vernehmung des ersten Zeugen im Vordergrund. Als Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Leipzig hatte Thomas Hilschenz im Auftrag des Oberbürgermeister die mysteriösen Grundstücksgeschäfte zu untersuchen und die ersten Prüfberichte zu erstellen. Dazu entstand ein Katalog von 38 Prüfkriterien, mit deren Hilfe die Fälle unabhängig und neutral zu untersuchen waren und sind. Der Aussage des Zeugen zufolge ging es im Rechtsamt der Stadt Leipzig drunter und drüber. Es herrschte dauerhafte Unübersichtlichkeit und Chaos. Eigentümerrecherchen wurden nicht vorgenommen und die Vermarktung vieler der betroffenen Gebäude ist ungerechtfertigter Weise innerhalb von zehn Tagen an gesetzliche Vertreter übergeben worden. „Freiwillig wurde auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren bei der Bestallung der gesetzlichen Vertreter verzichtet“, erklärte Hilschenz. ++ (eg/mgn/16.10.14 – 288)

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Erfurt, 13. Oktober 2012 (ADN). Die Bürger des Staates Freies Deutschland (FD) sprachen am Wochenende in Erfurt ihrer Regierung mit großer Mehrheit das Vertrauen aus. Die aus fast allen Teilen des Landes angereisten Teilnehmer der Bürgerversammlung debattierten diverse Tagesordnungspunkte und trafen wichtige Entscheidungen. Beispielsweise wurde beschlossen, die diplomatischen Kontakte auf bilateraler Ebene zu verstärken. Desweiteren sei der Aufbau der inneren Struktur mit Bürgerämtern weiter voranzutreiben und deren Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Das gilt unter anderem für die juristische Bildungsarbeit zum Internationalen Recht, zum Völkerrecht und zu den Menschenrechten. Das Wissen über diese bedeutsamen Ressorts ist in den Verwaltungen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) auf den diversen Ebenen höchst mangelhaft oder gar nicht vorhanden, so dass es regelmäßig zu zahlreichen schweren Verstößen kommt.  Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), UN-Resolutionen und andere allgemeingültige internationale Abkommen sind – bis auf wenige Ausnahmen – in den Dienststuben bundesdeutscher Behörden „Böhmische Dörfer“. Das Kenntnis-Defizit in Ordnungs-Administrationen, in der Polizei und in der Justiz führt  beispielsweise massenweise zu illegalen Konten-Pfändungen, gesetzeswidrigen Zwangsenteignungen von Grundstücken und sogar zu willkürlichen Verhaftungen. So wurde kürzlich in Leipzig ein Bürger für fünf Tage inhaftiert, ohne dass das damit im Zusammenhang stehende juristische Verfahren bislang beendet wurde. Während der Bundesgerichtshof (BGH) noch mit der Angelegenheit befasst ist, kam der Betroffene ohne gültigen Haftbefehl hinter Gitter.  Zudem ist in Leipzig vor rund einem Jahr bekannt geworden, dass die Stadtverwaltung in den vergangen beiden Jahrzehnten hunderte Grundstücke ohne das Wissen der wirklichen Eigentümer verkauft hat. Die Zahl dieser Willkürfälle wird bisher auf 750 beziffert. Die Aufklärung des unglaublichen unter dem Slogan „Herrenlose Häuser“ zusammengefassten Dauer-Skandals wird verschleppt. Der mitverantwortliche Oberbürgermeister behauptet, nichts davon gewusst zu haben.

FD-Präsident Peter Frühwald schlug auf der Erfurter Veranstaltung während der Diskussion über seinen Rechenschaftsbericht vor,  die finanziellen Rahmenrichtlinien  auch deshalb stärker auf die Bürgerämter und Basisorganisationen auszurichten, um die direkte Demokratie vor Ort weiter zu stärken und regionalen Initiativen Vorschub zu leisten. Die Neuordnung des Status der Bürgerämter sowie der Finanzstruktur fand die Zustimmung der Mehrheit auf der Bürgerversammlung. Bestätigt wurden auch personelle Veränderungen und damit die Beseitigung kürzlich aufgetretener Leitungschwächen in der Staatsorganisation, die auf der demokratischen Weimarer Verfassung von 1919 fußt. ++ (vk/mgn/13.10.12 – 292)

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