Archive für Beiträge mit Schlagwort: Gustl Mollath

Berlin, 5. März 2015 (ADN). „Die deutsche Justiz muss selbstständig, sie muss endlich unabhängig werden.“ Diesen Notruf setzt Christian Bommarius am Donnerstag in der „Berliner Zeitung“ ab. Seinen Hilfeschrei begründet und erläutert er ausführlich. Zunächst stellt er die Vertrauensfrage. Einer Umfrage vom Herbst vergangenen Jahres vertrauen der Justiz 30 Prozent der Befragten „eher nicht“.  Diesen Vertrauensverlust habe die Justiz sogar selbst zu verantworten. Spektakuläre Fehlurteile wie die im Falle von Gustl Mollath, der wegen eines Kettenversagens von Gutachtern und Gerichten für Jahre in der geschlossenenen Psychiatrie verschwand, krönen die berechtigte Negativeinschätzung. Das erschütternde Verwechseln von Judikative und Exekutive – wie dies jüngst Gerichtspräsidenten in Schleswig-Holstein unter Beweis stellten – verstärken das offene Misstrauen. Bezogen auf das dort Geschehene stellt der Autor fest: „Richter haben Recht zu sprechen und keine Solidaritätsadressen an Vertreter der Exekutive zu schicken. Das Agieren der Richter verrät wenig Verständnis für den Sinn der Gewaltenteilung und den Wert richterlicher Unabhängigkeit.“ Das grundsätzliche Problem bestehe darin, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht Herren ihrer selbst sind. In den Organigrammen der Ministerien und in den Haushaltsplänen tauchten die Gerichte als nachgeordnete Behörden auf. „Über die Einstellung von Proberichtern entscheiden nicht die Gerichte, sondern Ministerialbeamte, auch die Auswahl der Vorsitzenden Richter und der Gerichtspräsidenten treffen nicht die, die sie angeht,sondern die, die im Zweifel  unsachliche, häufig parteipolitische Interessen verfolgen, nämlich die Justizminister.“ Das widerspreche sowohl dem Gebot der Gewaltenteilung als auch dem Gebot der richterlichen Unabhängigkeit.“  Was die Staatsanwälte betreffe, so gehörten sie in Deutschland – anders als in vielen europäischen Ländern – ohnehin nicht zur Judikative, sondern zur Exekutive. Sie sind also den Weisungen der Justizminister unterworfen. ++ (ju/mgn/05.03.15 – 56)

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Regensburg/Hamburg, 11.August 2014 (ADN). Gustl Mollath trägt vor dem Landgericht Regensburg eine lange Liste von Beweisanträgen, Beweisermittlungsersuchen und Beweisangeboten vor. Sie sind durchnummeriert samt Anlagen von 1a bis 3e. Der zu Unrecht mehrere Jahre Zwangspsychiatrisierte beharrt darauf, die politischen Hintergründe seines Falls aufzuklären. Es gehe um  den „größten, dreistesten Schwarzgeldskandal in Milliardenhöhe“.  So schildert das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am Montag den derzeitigen Stand in einem Justiz-Skandal, der längst   den lokalen und  bayrisch-regionalen Rahmen überschritten hat. Er ist systemrelevant – und zwar für die Bunderepublik Deutschland (BRD). Dass er so offen wie selten zutage tritt, ist Mollath als Mensch und Persönlichkeit zu verdanken. Mit großer Zivilcourage und dem Mut letzter Verzweiflung hat er sich von seiner zwngsweisen Vormundschaft vor Gericht, die vornehm Pflichtverteidigung genannt wird, losgesagt. Die sitzt nun schweigend daneben und muss sich anhören, was ihr ursprünglicher Mandant in seinem ureigenen Interesse vorzutragen hat. Eigentlich nimmt Mollath damit nur seine im Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte, dem auch die BRD beigetreten ist, wahr. Das verübelt ihm nicht nur Pflichtverteidiger Gerhard Strate, sondern die gesamte bundesdeutsche Justiz außerordentlich. Es ist ihnen ein Graus, wenn ein mündiger Bürger die Vertretung seiner Rechte höchstpersönlich in die eigene Hand nimmt und selbstbewusst  sorgsam formulierte Anträge vorträgt.

Das lässt sogar die öffentliche Meinung in Gestalt großer Pressehäuser erschauern. „Der Spiegel“ beschreibt das Auftreten von Mollath mit deutlich vorwurfsvollem Ton: „Er will seine Rehabilitation als Lichtgestalt“. Der wiederum tritt verständlicherweise jeder nur denkbaren Diffamierung entgegen. „Ich war und bin kein Michael Kohlhaas“.

Geschichtskennern geht immer häufiger der Reichtagsbrandprozess im Jahre 1933 durch den Kopf. Das war ein unübersehbar politischer Prozess.  Damals nahm – wie heute Gustl Mollath – der Angeklagte Georgi Dimitroff sein juristischer Schicksal selbst in die Hand. Der Bulgare degradierte seinen Pflichtverteidiger zum Statisten und ergriff vehement, leidenschaftlich und wirkungsvoll  das Wort. Er wurde freigesprochen. Es war ein historischer Sieg und eine gigantische Blamage für  den Zeugen und Nazi-Führer Hermann Göring.  

Politik und Systemrelevanz sind auch in Sachen Gustl Mollath kaum noch wegzuwischen. Deshalb stellt Mollath auf direktem Wege Strafanzeige gegen Richterin B. und Richter Otto B. Den Hintergrund erläutert das Nachrichtenmagazin so: „Damals hätten ihn der Richter und seine Beisitzerin daran gehindert, die Schwarzgeldgeschäfte anzuzeigen, weil die Beisitzerin selbst darin verwickelt gewesen sei.“ Das Medium wirft ihm regelrecht vor, einen Freispruch erster Klasse, wegen erwiesener Unschuld, die volle Rehabilitätion zu wollen. „Doch je renitenter er auf sein vermeintliches Recht pocht, desto besser kann man ihn sich als selbst ernannten Weltretter vorstellen, der in Zorn und Selbstgerechtigkeit Grenzen übertritt.“ Dies tatsächlich zu tun und dem Duckmäusertum Valet zu sagen, scheint offenbar höchste Zeit zu sein. ++ (jz/mgn/11.08.14 – 222)

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München/Regensburg, 29. Juli 2014 (ADN). Zwischen dem jahrelang zu Unrecht in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik festgehaltenen Gustl Mollath aus Franken und seinem vom Landgericht Regensburg zugeordneten Pflichtverteidiger Gerhard Strate ist ein offener Konflikt ausgebrochen. Darüber berichtete das ARD-Magazin „report München“ am Dienstagabend. Mollath, der im Jahr 2003 auf Betreiben seiner in dubiose Schwarzgeldgeschäfte bei der Hypovereinsbank verwickelte Ehefrau wegen angeblicher an ihr begangener Straftaten angezeigt,  inhaftiert und per Gerichtsentscheidung zwangspsychiatrisiert worden war, hat in dem nunmehr in Gang gekommenen Wiederaufnahmeverfahren seinen Anwalt entlassen und will sich offensichtlich selbst verteidigen. Auch Strate ist bestrebt, das augenscheinlich unbequeme Verfahren loszuwerden. „report München“ stellt fest: „Sein Anwalt musste vom Gericht gezwungen werden, ihn weiter zu verteidigen. Schon zum zweiten Mal. Der Riss geht tiefer.“ Mollath hatte beispielsweise ohne Kenntnis und Einverständnis Strates einen eigenen Antrag vor Gericht gestellt.

Justizopfer Gustl Mollath, dem von der Justiz ursprünglich Wahnvorstellungen vorgeworfen wurden und der als gemeingefährlich bezeichnet wurde, will die wirklichen Hintergründe seiner Haft und gesellschaftlichen Isolierung aufdecken und  generell eine Art Systemfrage lösen. Das scheint nicht im Interesse von Gerhard Strate zu liegen. Gleiches gilt für das Landgericht Regensburg, das durch einen möglichst kurzen Prozess in Verbindung mit einem Freispruch des unübersehbar zu Unrecht Inhaftierten die mehr als peinlichen juristischen Pannen zu übertünchen oder auszuklammern versucht. Der Fernsehbericht zitiert Mollath mit dem Satz „Ich bleibe auf der Strecke und die Wahrheit allemal“.  Strafrechtler Prof. Henning Ernst Müller von der Universität Regensburg, der den Prozess beobachtet, springt den Justizbehörden zur Seite. Er sagte: „Es geht nicht darum, in einem Strafverfahren zu klären, wer anders hat Schuld daran, dass Herr Mollath untergebracht wurde.“ ++ (jz/mgn/29.07.07.14 – 209)

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Berlin/Leipzig, 6. November 2013 (ADN). Die Reaktionen bundesdeutscher Politiker auf die fast täglich neu eingehenden Skandal-Nachrichten über die einseitige Ausspähung deutscher Bürger, des politischen Apparates der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der deutschen Wirtschaft durch die Geheimdienste der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik bestätigen die Ohnmacht, Abhängigkeit und Furcht der bundesdeutschen Regierenden gegenüber den Westallierten. Bis in kleine Details lässt sich daran nachweisen, dass die BRD nicht als souveräner Staat existent ist. Das Weiterbestehen des Besatzungsstatus durch die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs tritt immer deutlicher zutage. Wie flächendeckend und intensiv im Alltag der Großstadt Hannover die Überwachungsmaschine funktioniert, wurde am Mittwochvormittag im Deutschlandfunk unter der Überschrift „Permanent unter Beobachtung“ diskutiert. Am Nachmittag gab das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Ratschläge in der Sendung „Wie enttarnt man den Spion im Handy ?“ Unter diesen Umständen betrachten immer mehr Ostdeutsche inzwischen die menschenverachtende „Kundschaftertätigkeit“ des DDR-Staatssicherheitsdienstes als geradezu harmlos, diskret und unauffällig. Das nunmehr seit Jahrzehnten währende Fehlen eines Friedensvertrages und einer vom Volk verabschiedeten deutschen Verfassung macht sich immer spürbarer und schmerzlicher bemerkbar.

Die Medien beweisen mit permanentem Umschiffen dieses generellen Mankos, dass sie die Problemlage entweder nicht kennen oder bewusst ignorieren. Sofern doch Veröffentlichungen über alternative gesellschaftliche Aktivitäten erfolgen, dann werden sie zu Zerrbildern der Wirklichkeit verunstaltet. Besonders bevvozugt sind Versuche, den widerständigen, couragierten und sich nach Völkerrecht als Staatliche Selbstverwaltung konstituierenden Bürgern einen rechtsextremen Anstrich zu verpassen. Gerne wählt man auch die Variante, sie nach dem Modell Gustl Mollath als geistig verwirrt oder minder bemittelt zu deklarieren. Allerdings gibt es positive Ausnahmen. Eine solche bot vor wenigen Tagen die „Süddeutsche Zeitung“, die über einen außerordentlich sachkundig und streitbar mit dem bayrischen Behördenapparat in den juristischen Clinch getretenen Mann berichtete.

Vor genau drei Jahren entstand in Leipzig die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (ARGE StaSeVe). Der Gründungsort war bewusst gewählt, weil in der sächsischen Metropole seinerzeit das Selbstbewusstsein der Bürger und ihr Wille nach tatsächlicher Freiheit, Demokratie und informationeller Selbstbestimmunmg in der Friedlichen Revolution vulkanartig ausgebrochen ist. Mit dem Ruf „Wir sind das Volk“ haben Zehntausende Protestierer gegen das DDR-Diktat Front gemacht. Inzwischen wird ihnen mehr und mehr klar, dass sie nun wieder instrumentalisiert werden und einem neuen Willkürapparat ausgesetzt sind. So wächst die Zahl derjenigen, die nach den Prinzipien der Staatlichen Selbstverwaltung handeln oder sie sogar gegenüber den installierten Administrationen schriftlich erklären, stetig. Auf diese Weise den begonnenen Wandlungsprozess in Deutschland fortzusetzen, haben sich inzwischen viele Tausende entschlossen. Den mündigen Bürgern steht der verknöcherte Verwaltungsapparat zunehmend hilflos gegenüber. Nicht selten reagiert er aggressiv und repressiv. Dabei verirrt er sich oft im selbstgeschaffenen Paragraphen-Dschungel, ohne ihm jemals zu entrinnen. ++ (vk/mgn/06.11.13 – 304)

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Nürnberg, 27. April 2013 (ADN). Bayerns Justiz und andere Behörden machen derzeit in vielerlei Hinsicht Schlagzeilen. Dafür steht der Streit um die Presseplätze beim NSU-Prozess ebenso wie die mehr als anrüchigen Beschäftigunsverhältnisse von Verwandten diverser Abgeordneter des Landesparlaments. Dass es noch skandalöser geht im sogenannten Rechtsstaat, beweist die bayrische Justiz seit mehr als sieben Jahren im Fall eine Ingenieurs aus Franken. So lange sitzt der betroffene Gustl Mollath auf richterliche Anweisung in Psychohaft. Mit den Einzelheiten der haarsträubenden Geschichte beweist der Rechtsapparat in Süddeutschland, wie tief er selbst in den Sumpf illegaler und krimineller Machenschaften hineingezogen worden ist. Mit schlüssigen Zusammenhängen und schlagenden Argumenten hatte dieser Mann an einem konkreten Beispiel belegt, dass die Hypo-Vereinbank Nürnberg, maßgebliche Juristen und andere Mitwirkende eines mysteriösen Schwarzgeld-Konto-Netzwerks um jeden Preis Steuerhinterziehung verschleiert und dabei glaubwürdige Zeugen als Täter diffamierten. Da sich Gustl Mollath nicht einschüchtern und mundtot machen ließ, landete er schließlich in der Psychohaft des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Allein der Verlauf dieses Justizdramas, in das Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft maßgeblich verwickelt sind, liest sich wie ein prwisgekrönter Kriminalroman. Die Juristen gingen nicht nur leichtfertigt, sondern strafrelevant mit verschiedenen Gutachten über Mollaths Gesundheitszustand um. Wegen seiner wahrheitsgetreuen Aussagen und Belege wurde er per Gericht für „verrückt“ erklärt und hinter die Gitter einer Psychiatrie gesteckt.

Nun ist ein engagierter Hamburger Rechtsanwalt dabei, Licht in das künstlich geschaffene Dunkel zu bringen. Mollaths Rehabilitierung rückt in greifbare Nähe. Der Dauerskandal wird absichtsvoll von anderen gesellschaftlichen Ungereimtheiten wie die Höneß-Steuerangelegenheit medial überblendet, um die Furcht erregende Eindeutigkeit dieses Geschehens in den Hintergrund zu drängen. Dennoch hat die ebenfalls in den aktuellen Nepotismus des bayrischen Parlaments verwickelte Justizmisterin Beate Merk auf einem Schleudersitz Platz genommen. Ein Rundfunksender zitiert dazu einen Kenner der Materie mit folgenden Sätzen: „Aus diesem ganzen Bericht und dem Konglomerat des Wissens, was Mollath vorgebracht hat, sind 19 Ermittlungsverfahren generiert worden. Einige Selbstanzeigen sind generiert worden von Leuten, die nur gehört haben, dass also hier in Sachen Mollath das Ganze wieder aufgerollt wird. Die da Angst bekommen haben. Und da muss man sagen: Da steckt noch einiges dahinter. Von daher hätte die Ministerin im Ausschuss letztes Jahr auch deutlich sagen können, dass hier Ermittlungsansätze da sind. Da fragt man sich schon, warum sie das nicht getan hat.“ ++ (kr/mgn/27.04.13 – 112)

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