Archive für Beiträge mit Schlagwort: Haftbefehl

Berlin, 11. April 2014 (ADN). 57 Prozent der Polizisten in Nordrhein-Westfalen erstatten gegenüber ihren Behördenleitungen keine Anzeige mehr, wenn sie in gewalttätige Aktionen verstrickt worden sind. Das erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Polizei-Gewerkschaft, Arnold Plickert, am Freitag im Deutschlandfunk. Es breite sich Resignation aus, weil die Ordnungshüter weder von ihren eigenen Führungshierarchien als auch von der Justiz im Stich gelassen werden.  Die Zeichen wachsenden Legitimations- und Rechtfertigungsdrucks mehren sich und wurden jüngst von einer jungen Polizistin in der Gewerkschaftszeitung „Deutsche Polizei“ deutlich artikuliert.  Die 30jährige Tania Kamburi hatte Folgendes verlauten und veröffentlichen lassen: „Es kann nicht sein, dass wir als Polizebeamte kaum mehr Rechte haben und fürchten müssen, bei jeder rechtmäßigen Maßnahme, bei der wir uns gegenüber straffälligen Migranten durchsetzen müssen, sei es auch mit körperlicher Gewalt, sanktioniert zu werden. Es kann nicht sein, dass solche Menschen, die das Grundgesetz nicht achten und eine illegale Parallelgesellschaft, die in jeder Hinsicht autark ist, geschaffen haben, hier tun und lassen können,. was sie wollen, weil sie nicht auf den deutschen Staat angewiesen sind.“

Der bedenkenswerte Zerfall des inneren bundesdeutschen Sicherheitsaaparates könnte durchaus weitere, noch besorgniserregendere Hintergründe haben.  Die Polizei verliert augenscheinlich auch bei anderen noch größeren Bevölkerungsgruppen an Rückhalt und Glaubwürdigkeit, weil sie des bundesdeutschen Paragraphen-Dschungels geistig nicht mehr Herr wird und ihr die Orientierung im gesellschaftlichen Chaos eines seit Jahrzehnten nicht souveränen und unabhängigen Staatsgebildes abhanden  gekommen ist.  Dass das Grundgesetz keine vom Volk verabschiedete Verfassung ist, sondern bis heute eine von den alliierten Siegermächten abgenickte administrative Notverordnung,  hat so mancher Polizist noch nicht begriffen. Allein der Status als „Beamter“, der gerne herausgekehrt wird, ist dadurch außerordentlich strittig.  Ordnungswidrigkeitsgebühren, Bußgelder und sogar Haftbefehle werden vollzogen, obwohl solche in der Regel weder von Richtern noch von Staatsanwälten unterschriebenen Papiere gar nicht rechtswirksam sind.  Keiner will Staatshaftung per Unterschrift übernehmen, weil er dafür persönlich verantwortlich gemacht werden kann.  Hilflos müssen sich die Polizisten häufig von klugen und informierten Bürgern sagen lassen, dass ihr Tun und Lassen einer legalen Grundlage entbehrt.  Auch wer die verbale Allzweckwaffe „Rechtsextremismus“ zieht, steht nach wenigen Rechtfertigungsversuchen immer häufiger sprachlos und ohne zugkräftiges Argument da. Die Polizei ist zwischen die Mühlsteine von rat- und kenntnisloser  Verwaltungsbürokratie und kluger, engagierter Bürgergesellschaft geraten.   ++ (ip/mgn/11.04.14 – 101)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn)

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Erfurt, 13. Oktober 2012 (ADN). Die Bürger des Staates Freies Deutschland (FD) sprachen am Wochenende in Erfurt ihrer Regierung mit großer Mehrheit das Vertrauen aus. Die aus fast allen Teilen des Landes angereisten Teilnehmer der Bürgerversammlung debattierten diverse Tagesordnungspunkte und trafen wichtige Entscheidungen. Beispielsweise wurde beschlossen, die diplomatischen Kontakte auf bilateraler Ebene zu verstärken. Desweiteren sei der Aufbau der inneren Struktur mit Bürgerämtern weiter voranzutreiben und deren Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Das gilt unter anderem für die juristische Bildungsarbeit zum Internationalen Recht, zum Völkerrecht und zu den Menschenrechten. Das Wissen über diese bedeutsamen Ressorts ist in den Verwaltungen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) auf den diversen Ebenen höchst mangelhaft oder gar nicht vorhanden, so dass es regelmäßig zu zahlreichen schweren Verstößen kommt.  Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), UN-Resolutionen und andere allgemeingültige internationale Abkommen sind – bis auf wenige Ausnahmen – in den Dienststuben bundesdeutscher Behörden „Böhmische Dörfer“. Das Kenntnis-Defizit in Ordnungs-Administrationen, in der Polizei und in der Justiz führt  beispielsweise massenweise zu illegalen Konten-Pfändungen, gesetzeswidrigen Zwangsenteignungen von Grundstücken und sogar zu willkürlichen Verhaftungen. So wurde kürzlich in Leipzig ein Bürger für fünf Tage inhaftiert, ohne dass das damit im Zusammenhang stehende juristische Verfahren bislang beendet wurde. Während der Bundesgerichtshof (BGH) noch mit der Angelegenheit befasst ist, kam der Betroffene ohne gültigen Haftbefehl hinter Gitter.  Zudem ist in Leipzig vor rund einem Jahr bekannt geworden, dass die Stadtverwaltung in den vergangen beiden Jahrzehnten hunderte Grundstücke ohne das Wissen der wirklichen Eigentümer verkauft hat. Die Zahl dieser Willkürfälle wird bisher auf 750 beziffert. Die Aufklärung des unglaublichen unter dem Slogan „Herrenlose Häuser“ zusammengefassten Dauer-Skandals wird verschleppt. Der mitverantwortliche Oberbürgermeister behauptet, nichts davon gewusst zu haben.

FD-Präsident Peter Frühwald schlug auf der Erfurter Veranstaltung während der Diskussion über seinen Rechenschaftsbericht vor,  die finanziellen Rahmenrichtlinien  auch deshalb stärker auf die Bürgerämter und Basisorganisationen auszurichten, um die direkte Demokratie vor Ort weiter zu stärken und regionalen Initiativen Vorschub zu leisten. Die Neuordnung des Status der Bürgerämter sowie der Finanzstruktur fand die Zustimmung der Mehrheit auf der Bürgerversammlung. Bestätigt wurden auch personelle Veränderungen und damit die Beseitigung kürzlich aufgetretener Leitungschwächen in der Staatsorganisation, die auf der demokratischen Weimarer Verfassung von 1919 fußt. ++ (vk/mgn/13.10.12 – 292)

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Leipzig/Mexiko-Stadt/Peking, 30. August 2012 (ADN). Die trüben politischen und juristischen Verhältnisse in Lateinamerika ließen vor einigen Jahrzehnten den Begriff Bananenrepublik entstehen. In einem solchem Gebiet gehört die Verletzung von Menschenrechten zum Alltag. Einer der schwersten Menschenrechtsverstöße ist das Verschwindenlassen von Personen. Auf einem Kongress im Jahr 1981 in Costa Rica wurde der heutige 30. August zum Internationalen Tag der Verschwundenen erklärt. Das Verschwindenlassen ist im Rahmen des 2002 in Kraft getretenen Rom-Statuts als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert worden. Neben lateinamerikanischen Staaten wie Kolumbien, Honduras und Mexiko, wo beispielsweise die meisten Journalisten vermisst sind, werden häufig weitere sogenannte Entwicklungsländer genannt, in denen es nicht gut bestellt ist um das Einhalten von Menschenrechten. Auch Russland und China, wo im vergangenen Jahr der regimekritische Künstler Ai Weiwei längere Zeit verschwunden war, stehen häufig am Pranger von Menschenrechtsorganisationen.

Ausgespart oder gar nicht erst analysiert werden die sogenannten westlichen Industriestaaten, obwohl sich dort immer häufiger Phänomene einer Bananenrepublik registrieren lassen. Das gilt auch für die Bundesrepublik Deutschland (BRD).  Ein beweiskräftiges Beispiel dafür liefert ein genauer Blick auf die Informationsvitrine des Amtsgerichts Leipzig. Am „Schwarzen Brett“ wird bekanntgegeben, wieviele Leute gegenwärtig nicht mehr auffindbar sind. Gegenwärtig sind es rund 40 Bürger aus Leipzig oder der Umgebung der Stadt. Unter den verwaltungstechnischen Fachtermini „Letzte bekannte Anschrift“ oder „Benachrichtigung über öffentliche Zustellung“ gibt die Justiz zu, dass die ortsansässsigen Bürokratien und Behörden die Verbindung zu diesen Menschen verloren, sie sogar zielgerichtet abgebrochen oder die Betroffenen gezwungen haben, ihren angestammten Wohnort zu verlassen. Dabei wird das Verb Vertreiben tunlichst vermieden. In vielen Fällen werden die Bewohner „von Amts wegen“ ohne eigenes Zutun abgemeldet.

Wie Menschen auf deutschem Territoriorium ohne Aufsehen und ohne Öffentlichkeit schnell und geräuschlos verschwinden, zeigt ein aktuelles Beispiel aus der Stadt der friedlichen Revolution Leipzig. Von der örtlichen Staatsanwaltschaft wurde kurzerhand – unter Umgehung sämtlicher Rechtsvorschriften – ein Haftbefehl ausgestellt, von einem gar nicht unterschriftsberechtigten Justizangestellten per Häkchen versehen und der Polizei zur Vollstreckung übergeben. Dabei machte die Anklagebehörde mehr als kurzen Prozess – nämlich gar keinen – und ignorierte das Amtsgericht einfach. Der betroffene Bürger und Journalist verschwand hinter Gittern. Seinen Rechtsbeistand, Familienangehörige und enge Freunde zu informieren, wurde ihm verwehrt.  Für den eigentlichen Anlass, ein noch nicht abgeschlossenes Ordungswidrigkeitsverfahren, das sich auf dem Weg der Rechtsinstanzen gerade beim Bundesgerichtshof (BGH) befindet – interessierte sich kein einziger der Polizei- und Justizmitarbeiter. Genauso wenig dafür, dass es sich bei dem Prozedere um eine schwere Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) handelt.

Hochgerechnet auf die 656 bundesdeutschen Amtsgerichte dürften die rund drei Dutzend Betroffenen von der Leipziger Gerichtstafel eine Zahl zwischen 20.000 und 30.000 inzwischen spurlos von der Bildfläche Verschwundener erreichen. Das verdeutlicht die Misere in Sachen Menschenrechte in der Bundesrepublik nur in schwachen Konturen, denn die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen. Genaueres ist aber nicht festzustellen, weil die ansonsten akribisch tätigen bundesdeutschen Statistik-Ämter sich mit humanitär-ethischen Kennzahlen sehr schwer tun. 

Wesentlich gründlicher dagegen werden Menschenrechts-Statistiken , die sich auf das Ausland beziehen, vom bundesdeutschen Politik-Personal mit Argus-Augen gesucht, erfasst und interpretiert. Das tut gerade auch Angela Merkel und die Mitglieder ihrer Regierungsdelegation in China, wo das Thema Menschenrechte obligatorisch auf der Tagesordnung steht. Ob es tatsächlich dann ernsthaft debattiert wird, steht jedoch in den Sternen, denn allein zum Auftakt wurden 18 Akommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und sonstige Kooperation geschlossen. Allein das der Luftfahrtindustrie wiegt 3,5 Milliarden Dollar. Sanktionen wegen verletzter Menschenrechte sind dem kaum entgegenzusetzen. Deshalb werden sie zwar formell auf das Gesprächsprogramm gesetzt, bleiben jedoch lediglich  Beruhigungspillen mit Placebo-Effekt.

Viel wichtiger als Menschenrechtsfragen und Pressefreiheit sind die Wirtschaftsbeziehungen, brachte heute der Vorsitzende der Deutsch-Chinesischen Parlamentariergruppe, Johannes Pflug, im Rundfunk zum Ausdruck. Es gehe vor allem darum, dass Investitions- und Planungssicherheit für die deutsche Wirtschaft in China erreicht wird. Zudem sollen die Chinesen in Deutschland investieren. ++ (mr/mgn/30.08.12 – 247) 

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Leipzig, 31. Juli 2012 (ADN). „Streng, aber gerecht“. So wird Peter Tornack in der heutigen Dienstag-Ausgabe der „Leipziger Volkszeitung“ beschrieben, der seit 40 Jahren in sächsischen Gefängnissen für seine „Schützlinge“ sorgt. Er sei Justizbeamter mit Leib und Seele, gehe jeden Tag heiter und lächelnd an seinen Arbeitsplatz. Das Porträt des 59jährigen, der zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die Wachhunde im Justizapparat betreute, erntet umfassendes Lob.

Dass die Autorin des Beitrags nur die Sicht der Justizvollzugsanstalt (JVA) ausbreitet, lässt sich schnell erkennen. Zitiert werden nur der Anstaltsleiter, seine Pressesprecherin und eben jener verdienstvolle Wachmann, dessen angepriesene Väterlichkeit auf dem angefügten Foto überzeugend wiedergegeben wird. Gefangene, also die Betreuten, kommen nicht zu Wort.  Ihre Meinung bleibt unbekannt. Die einseitige Schilderung entpuppt sich als Schönwetterbericht aus einem Bereich, der ohnehin in den Medien sehr stiefmütterlich behandelt oder ganz verschwiegen wird. 

Ein 60jähriger Häftling, der fast eine Woche in Tornacks Wirkungsstätte eingesessen hat und unmittelbar vor der Veröffentlichung des Beitrags  entlassen wurde, staunte nicht schlecht über die peinliche und unkritische Lobhudelei. Justament war er nämlich auch mit Peter Tornack vor Ort konfrontiert. Allerdings hat er auch dessen andere, dunkle Seiten kennengelernt. Tornack verwehrte es dem Gefangenen beispielsweise, Angehörige oder Freunde über seine zwangsweise Abwesenheit zu benachrichtigen. Diese wiederum machten sich ernsthafte Sorgen über das tagelange Verschwundensein des Familienmitglied. Sie sahen sich genötigt von Berlin nach Leipzig zu fahren, um sich Gewissheit über dessen Schicksal zu verschaffen. Ihre Furcht bestand darin, dass der Vermisste hilflos, krank, bewusstlos oder gar tot in seiner Leipziger Wohnung liegt. Sie erwogen, die Tür aufzubrechen. Durch Zufall erfuhren sie von Hausbewohnern, dass der spurlos Verschwundene von der Polizei mit unbekanntem Ziel vor Tagen mitgenommen worden ist.  Erst auf einem Polizeirevier informierte man sie von seinem Aufenthalt im Gefängnis. Dort fuhren sie hin, jedoch wurde ihnen von den Justiz-Mitarbeitern der Kontakt zu dem Mann hinter Gittern untersagt. Der Betroffene selbst erfuhr auch nicht, dass seine Verwandten vor dem Gefängnistor standen. Auch nähere Umstände wie der Haftgrund, die Illegalität der Verhaftung und den fehlenden richterlichen Haftbefehl wurde ihnen vorenthalten. 

Der Gefangene, der seine Bewacher mehrfach anhand vorgelegter Dokumente über die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens informierte, wurde nicht angehört und seine Argumente einfach iognoriert. Sogar für die Artikel des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit denen die Willkür und Illegalität an Ort und Stelle nachgewiesen, wurde, interessierten sich weder die Polizisten noch die Justizangestellten.

Angesichts dessen ist dem Menschrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning, dringend zu empfehlen, anstatt im Ausland umherzureisen und dort Verletzungen der Menschenwürde wie jüngst in Jordanien, Mali oder Äthiopien anzuprangern, seine Dienstreisen im Inland zu bestreiten und sich über die desaströsen Zustände im eigenen Land zu überzeugen. ++ mr/mgn/31.07.12 – 219)