Leipzig, 21. April 2015 (ADN). Die Deutsche Bundesbank steht in keinerlei Rechtsnachfolge der Deutschen Reichsbank. Deshalb gibt es auch keinerlei Bezugspunkt zu der Zwangsanleihe über 278, 7 Millionen Reichsmark, die von der griechischen Nationalbank während des Zweiten Weltkriegs an das Deutsche Reich ausgereicht werden musste. Das stellte der Präsident der Hauptverwaltung in Sachsen und Thüringen der Deutschen Bundesbank, Franz Josef Benedikt, am Dienstagabend in Leipzig fest. Insofern betrachte sich seine Einrichtung darüber hinaus auch nicht als Adressat für die Einlösung von Wertpapieren wie beispielsweise Reichsschatzbriefe, die seinerzeit von der Deutschen Reichsbank emittiert wurden. Bezüglich solcher und anderer Altforderungen gelte die offizielle Position der Bundesregierung. Sie bestehe darin, dass derartige Zahlungsansprüche mit dem Zwei-plus-Vier-Abkommen erledigt sind und keine Berechtigung mehr haben.

Auf der als Bürgerdiskussionsforum deklarierten Veranstaltung hatte zuvor der Regionalbereichsleiter Banken und Finanzaufsicht in dieser Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank, Dr. Hans-Joachim Rottländer, die neue Situation der Bundesbank und anderer Nationalbanken in der Euro-Zone nach Tätigkeitsaufnahme der neuen europäischen Bankenaufsicht Anfang November vergangenen Jahres erläutert. „Wir bekommen jetzt von der Europäischen Zentralbank (EZB) genaue Arbeitsanweisungen, was zu tun ist“, so Rottländer. Die EZB sei dabei, von den Banken deutlich mehr Daten anzufordern. Damit hätten die aber ihre Schwierigkeien. Da die Kommunikation mit der EZB in Englisch zu erfolgen habe, träten sogar erhebliche Sprachprobleme auf. Die nunmehr 4.000 EZB-Mitarbeitern, von denen 800 in dem kürzlich eröffneten Neubau in Frankfurt am Main arbeiten, seien von den ans System angegliederten Banken nach einem komplizierten Berechnungsschlüssel zu finanzieren. Allein 2014 habe das 156 Millionen Euro gekostet.  ++ (fi/mgn/21.0415 – 92)

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