Archive für Beiträge mit Schlagwort: Haushaltsplan

Berlin, 5. März 2015 (ADN). „Die deutsche Justiz muss selbstständig, sie muss endlich unabhängig werden.“ Diesen Notruf setzt Christian Bommarius am Donnerstag in der „Berliner Zeitung“ ab. Seinen Hilfeschrei begründet und erläutert er ausführlich. Zunächst stellt er die Vertrauensfrage. Einer Umfrage vom Herbst vergangenen Jahres vertrauen der Justiz 30 Prozent der Befragten „eher nicht“.  Diesen Vertrauensverlust habe die Justiz sogar selbst zu verantworten. Spektakuläre Fehlurteile wie die im Falle von Gustl Mollath, der wegen eines Kettenversagens von Gutachtern und Gerichten für Jahre in der geschlossenenen Psychiatrie verschwand, krönen die berechtigte Negativeinschätzung. Das erschütternde Verwechseln von Judikative und Exekutive – wie dies jüngst Gerichtspräsidenten in Schleswig-Holstein unter Beweis stellten – verstärken das offene Misstrauen. Bezogen auf das dort Geschehene stellt der Autor fest: „Richter haben Recht zu sprechen und keine Solidaritätsadressen an Vertreter der Exekutive zu schicken. Das Agieren der Richter verrät wenig Verständnis für den Sinn der Gewaltenteilung und den Wert richterlicher Unabhängigkeit.“ Das grundsätzliche Problem bestehe darin, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht Herren ihrer selbst sind. In den Organigrammen der Ministerien und in den Haushaltsplänen tauchten die Gerichte als nachgeordnete Behörden auf. „Über die Einstellung von Proberichtern entscheiden nicht die Gerichte, sondern Ministerialbeamte, auch die Auswahl der Vorsitzenden Richter und der Gerichtspräsidenten treffen nicht die, die sie angeht,sondern die, die im Zweifel  unsachliche, häufig parteipolitische Interessen verfolgen, nämlich die Justizminister.“ Das widerspreche sowohl dem Gebot der Gewaltenteilung als auch dem Gebot der richterlichen Unabhängigkeit.“  Was die Staatsanwälte betreffe, so gehörten sie in Deutschland – anders als in vielen europäischen Ländern – ohnehin nicht zur Judikative, sondern zur Exekutive. Sie sind also den Weisungen der Justizminister unterworfen. ++ (ju/mgn/05.03.15 – 56)

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Dresden/Leipzig, 14. Februar 2015 (ADN). Eine zentrale Abhör-Station soll in Leipzig – der Stadt der Friedlichen Revolution – für 4, 2 Millionen Euro bis zum nächsten Jahr entstehen. Darüber berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) am Sonnabend. Unter dem harmlos klingenden und ziemlich unverfänglichen Namen „Gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts für Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, der Freistaaten Sachsen und Thüringen“ soll sie als länderübergreifendes Projekt für die Überwachung ganz Ostdeutschlands installiert werden. Dass das Geheimvorhaben plötzlich ans Tageslicht kommt, ist aufmerksamen Lesern sächsischer Gesetzentwürfe, Beschlussvorlagen und anderer papierreicher Texte zu danken. Sie mussten sich bis auf Seite 383 des Titels 98 des Haushaltsansatzes durchquälen, um auf die scheinbar gesichtslose und doch so verdächtige Plansumme von mehr als vier Millionen Euro zu stoßen. Dass es sich um eine höchst klandestine und alles andere als transparente Haushaltsposition des sächsischen Innenmisteriums handelt, zeigt die Reaktion aus ahnungslosen Regierungs- und Abgeordnetenkreisen der neuen Bundesländer. In Thüringen wusste und weiß weder die alte noch die neue Landesregierung etwas davon. Selbst aus dem sächsischen Parlament hagelt es scharfe Kritik. Den Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann, der als Entdecker des brisanten Etatpostens genannt wird, zitiert die LVZ mit der empörten Äußerung: “ Faktisch soll der Landtag mehr als vier Millionen Euro für ein ominöses Kompetenzzentrum freigeben, für das jegliche gesetzliche Grundlage fehlt – das ist ein unglaubliches Vorgehen.“

Die fast als Zufallstreffer zu bezeichnende Offenbarung bringt das sächsische Innenmisterium in immer größere Erklärungsnot. Sein Chef, Markus Ulbig, für den der Posten immer ungemütlicher wird und der sich deshalb mit seiner Bewerbung um das Dresdener Oberbürgermeisteramt davonzuschleichen versucht, beschwichtigt mit fadenscheinigen Formulierungen. Er lässt mitteilen, dass der Willensbildungs- und Entscheidungsprozess hierzu noch nicht abgeschlossen ist.  ++ (ge/mgn/14.02.15 – 43)

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