Archive für Beiträge mit Schlagwort: Heimat

Prag/Augsburg, 23. Mai 2015 (ADN). Die Mehrheit der Tschechen hält die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg für unausweichlich und gerecht. Eine Entschuldigung oder Rückgabe von Eigentum ist nach Auffassung der meisten nicht angebracht. Gleichzeitig verurteilt eine Mehrheit jedoch die Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit der Vertreibung. Das teilte die „Prager Zeitung“ unmittelbar vor dem „Sudetendeutschen Tag“ mit, der am Pfingstwochenende in Augsburg stattfindet. Die Aussage der deutschsprachigen Wochenzeitung fußt auf einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts NMS und der Initiative „Pamet naroda“ (Gedächtnis der Nation). Der Analyse ist weiter zu entnehmen, dass zwei Drittel der Befragten von den fortbestehenden Bestrebungen der Sudetendeutschen überzeugt sind, ihr ehemaliges Eigentum in Tschechien zurückerlangen zu wollen.

Unter Hinweis auf „Pamet naroda“ stellt die deutschsprachige Wochenzeitung fest, dass heute noch 40.000 Sudetendeutsche in Tschechien leben. Zitiert wird der Gründer der Intitiative, Mikulas Kroupa: „Es ist offensichtlich, dass das Thema Vertreibung die tschechische Gesellschaft nach wie vor spaltet.“

Diskussion und Verlauf des bevorstehenden Augsburger Treffens werden wegen der grundlegenden Standpunkte innerhalb der Sudetendeutschen Landsmannschaft mit Spannung erwartet. Während der Bundesvorstand der Organisation im Februar dieses Jahres mehrheitlich eine schwerwiegende Satzungsänderung beschloss, erhob sich dagegen in der Mitgliedschaft erheblicher Widerstand. Das Leitungsgremium hatte den Verzicht auf „Wiedergewinnung“ der Heimat erklärt. Die Gegner wollen gegen diese Statuten-Änderung vor Gericht ziehen. Zu ihnen gehört der schwäbische Bezirksobmann Felix Vogt-Gruber. Nach seiner Meinung werden sich zukünftige Vertreiber auf den Rechtsverzicht der Sudeten berufen. ++ (vk/mgn/23.05.15 – 120)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Canberra, 23. Oktober 2014 (ADN). Die 19köpfige australische Regierung – namentlich Premierminister Tony Abbott und Einwanderungsminister Scott Morrison – ist vom unabhängigen Abgeordneten Andrew Wilkie beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag wegen Verletzung der Menschenrechte angezeigt worden. Wie theguardian.com und die Hörfunksendung „Tag für Tag“ am Donnerstag berichten, geht es um die menschenunwürdige Behandlung von Bootsflüchtlingen. Scharfe Kritik an der Abschreckungspraxis Australiens gegenüber den meist aus Afghanistan, Somalia, Sri Lanka, Irak und Iran stammenden Menschen üben auch Hilfsorganisationen und das UNO-Flüchtslingskommissariat UNHCR. Nach den Worten von Wilkie handeln der Premierminister und sein Kabinett kriminell. Häufig werden die in Australien Schutz und Asyl Suchenden häufig schon auf dem Meer abgefangen oder umgehend auf ausländische Territoirien verbracht. Dazu zählen die Christmas-Inseln, Papua-Neuguinea und die Nauru-Insel. Das etwas mehr als 21 Quadratkilometer „große“ und knapp 9.500 Einwohner zählende Eiland ist die kleinste Republik der Welt und liegt im Südpazifik nahe dem Äquator rund 2.500 Kilometer von Australien entfernt. Um die Flüchtlinge dauerhaft auf Distanz zu halten, hat Australien mit Kambodscha ein Abkommen geschlossen. Danach muss das südostasiatische Land für vier Jahre eine unbekannte Zahl von Flüchtlingen aufnehmen und bekommt dafür aus Australien eine Geldsumme von umgerechnet 28 Millionen Euro.

Begleitet wird die höchst umstrittene Asylpolitik auf dem fünften Kontinent von einer massiven Propaganda-Kampagne unter dem Motto „Stop the boots“ und „Keine Chance, Ihr werdet Australien nicht zu Eurer Heimat machen“. In einem Video der Regierung proklamiert der Kommandeur der Küstenschutzmission „Souveräne Grenzen“, Angus Campbell: Die Politik der australischen Regierung hat sich nicht geändert. Es gibt nur zwei Möglichkeiten – das Boot mit Flüchtlingen muss umkehren oder die Menschen werden in ein anderes Land gebracht“. ++ (mr/mgn/23.10.14 – 295)

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Cottbus, 7. Juni 2014 (ADN). Einer erbärmlichen Kontinutät zur DDR bedient sich die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und das Bundesland Brandenburg in Gestalt des schwedischen Energiekonzerns Vattenfahl in der Lausitz. Die Heimaterde wird wie zu angeblich finstersten Zeiten der kommunistischen SED-Diktatur im Namen der von der Bundesregierung verkündeten Energiewende ohne Unterbrechung weiterhin abgebaggert, um Braunkohle zu fördern. Wie das vor Ort funktioniert schildert die Bürgermeisterin von Welzow, Birgit Zuchold, im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ am Wochenende. 800 von  3.800 Bürgern werden umgesiedelt. Sie müssen ihre Häuser und Grundstücke verlassen, damit die Braunkohleindustrie und damit eine der schmutzigsten Energiequellen fortbesteht. Eindrucksvoll schildert das selbst dort aufgewachsene und ansässige Stadtoberhaupt, mit welchen Methoden der Spaltpilz in die Bevölkerung eingenistet wird. Die Zukunft der Stadt sei durch den Wegzug gefährdet. Jugendlichen wird eingetrichtert, dass die Braunkohle ihre berufliche Zukunft verkörpert.  Die Vertreibung aus der Heimat sei ein notwendiges Übel.

Außenstehenden, die das aus Kriegsgründen vor mehr als 60 Jahren selbst erlebt haben und diese Art des Heimatverlustes zu Pfingsten bei Traditionstreffen erneut beklagen, kommen die Erlebnisse sehr bekannt vor. Letztlich ist die Profitgier großer Wirtschaftskonzerne Ursache dafür – damals wie heute. Dazu kommt falsche Energie- und Wirtschaftspolitik. 

Der unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg gegründete „Bund der Vertriebenen“ unter heutiger Führung der Christdemokratin Erika Steinbach sieht angesichts der gegenwärtigen Zwangslagen keinerlei Handlungsbedarf. Der polnische Historiker Jan M. Piskorski von der Universität Stettin, Autor des Buches „Die Verjagten“, bezifferte die Zahl der in den Jahren 1936 bis 1948 Vertriebenen auf 160 Millionen Menschen. In einem Rundfunkinterview am Wochenende verengt er den Begriff gegenwärtiger Vertreibung auf den Massenandrang von Afrikanern nach Europa und führt ihn auf die Globalisierung zurück.  ++ (wi/mgn/07.06.14 – 157)

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Karlsruhe/Garzweiler, 17. Dezember 2013 (ADN). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es in einem wegweisenden Urteil abgelehnt, einem von Haus und Grund Enteigneteten und Vertriebenen ein Recht auf Heimat zuzubilligen. Das Allgemeinwohl, dem der Abbau und die Gewinnung von Braunkohle in Nordrhein-Westfalen diene, stehe höher und rechtfertige den Eigentumsentzug und die Umsiedlung des Beschwerdeführers. Nach dem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil darf der Energiekonzern RWE weiterhin Dörfer planieren, um die rund 200 tief in der Erde liegende Kohle zu fördern. Der freie Ortswechsel eines Bürgers finde seine Grenzen an den Regelungen der Bodenutzung, die dem Gemeinwohl diene. Diese Eigenschaft wohne der Energierzeugung mit Kohle inne. Der Rahmenbetriebsplan für den umstrittenen Braunkohletagebau Garzweiler II sei deshalb rechtens.

Der im Jahr 2006 in Betrieb genommene Tagebau hat eine Flächenausdehnung von 48 Quadratkilometern. Bis ins Jahr 2045 sollen dort rund 12 Milliarden Tonnen Braunkohle gewonnen werden. Dafür müssen zwölf Dörfer weichen und verschwinden. Insgesamt haben 7.600 Bürger ihre Häuser für immer zu verlassen und werden umgesiedelt.

Der politisch und juristisch umkämpfte Braunkohletagebau in Garzweiler ist nicht nur fragwürdig wegen seines immensen „Landschaftsverbrauchs“, sondern auch wegen der besonders hohen klimaschädlichen Wirkungen der Elektrizitätsproduktion aus Kohle. ++ (uw/mgn/ – 345)

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