Archive für Beiträge mit Schlagwort: Heribert Prantl

München, 24. Mai 2015 (ADN). Pfingsten steht zwar nach wie vor im Kalender, aber von der ihm innewohnenden Kraft ist nichts zu spüren. Es gibt keine Spur von zuversichtlicher Aufbruchstimmung. Dieses düstere Szenario malt Heribert Prantl in der diesjährigen Pfingstausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ). Im Wort Zukunft stecke kein Schwung mehr, auch wenn noch so viele Zukunftskongresse veranstaltet werden. Zukunft sei mehr Drohwort den Frohwort. Zukunft habe den Klang einer Katastrophe, die auf die Menschheit zukommt. „Die Katastrophen sind allpräsent: die Umwelt- und die Klimakatastrophe, die Flüchtlingskatastrophe, die Katastrophe auf dem Finanzmarkt, die Bildungskatastrophe, die demografische Katastrophe. Zwischen den mörderischen Taten der Radikalislamisten, dem rasenden Stillstand des Turbokapitalismus, und dem auf- und abschwellenden Ebola-Alarm leben Politik und Gesellschaft wie gelähmt dahin, “ bewertet Prantl. Nach seiner Aufzählung diverser Katastrophen folgt eine noch längere Liste dessen, was angeblich alternativlos ist. Die Palette reicht von der Vergötterung der inneren Sicherheit über die Abriegelung Europas bis zu den totalen Abhörpraktiken der NSA.

Der Autor findet es zum Heulen, dass aus dem herrlichen Wort „Zukunft“ so etwas Abscheuliches wie „Zukunftsfähigkeit“ gemacht wird. Zudem sei es verlogen, weil so getan werde, dass die Zukunft schon feststeht. Sie sei aber nicht festgefügt, sondern entstehe in jedem Moment der Gegenwart und sei deshalb in jedem Moment veränderbar. Es sei nicht zu fragen, welche Zukunft man hat oder erduldet, sondern welche Zukunft man haben will und wie man darauf hinlebt und hinarbeitet.  ++ (ka/mgn/24.05.15 – 121

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Frankfurt/München/Rom, 19. April 2015 (ADN). Das Wort „Völkermord“ für die Ermordung von Armeniern durch die Türken vor hundert Jahren verwenden zu dürfen, darüber ist im Deutschen Bundestag eine heiße Debatte entstanden. „Die Fachpolitiker dringen darauf, Auswärtiges Amt und Kanzleramt sind strikt dagegen,“ teilt am Sonntag die „FrankfurterAllgemeine Sonntagszeitung“ mit. Offensichtlich werden diplomatische Verwicklungen befürchtet.

Unangenehme oder gar unmenschliche Tatbestände zu vernebeln, zu verklausulieren und oder sogar schönzureden, ist eine ganz besondere deutsche Spezialität. Sie verseucht fast alle Lebensbereiche. Beispielsweise darf der Abriss von Wohnhäusern und damit die Liqudierung von wertvollem Wohnraum auch nicht so heißen. Der politisch korrekte Terminus lautet „Rückbau“. Das klingt konstruktiv und ist nicht negativ behaftet. Auch der massenhaft verwendete Begriff „Maßnahme“ ist eine weitgehend unschuldige und harmlose Verbalie. Erst beim Sezieren und Demontieren, dürften dem Betrachter kalte Schauer über den Rücken laufen. Dahinter steckt nämlich „Maß nehmen“ und zu Zeiten des Nationalsozialismus bedeutete das auch, Menschen zu verhaften, zu quälen und zu ermorden. Dennoch werden in größter Gedankenlosigkeit scheinbar  ideologiefreie, technizistische Begriffe der Nazis unbekümmert nicht nur zum Einsatz gebracht, sondern in den Schulen vermittelt. So klingen „Sonderbehandlung“ und „Gleichschaltung“ eigentlich neutral und sind nach dem vom Philologen und Romanisten  Victor Klemperer in seinem „LTI“ genannten Buch Bestandteile des Sprachschatzes des Dritten Reichs – der Lingua Tertii Imperi. „Worte können sein wie winzige Arsendosen; sie werden unbemerkt verschluckt, sie sie scheinen keine Wirkung zu tun, und nach einiger Zeit ist die Giftwirkung doch da“, schrieb er in seinem illegalen Dresdener Versteck.

Und so sollte man sich um scharf konturierte Klarheit und höchste Präzision bemühen. Das tut beispielweise Heribert Prantl dieses Wochenende in der „Süddeutschen Zeitung“ und formulierte zur Flüchtlingspolitik unter der Überschrift „Diese Union tötet“, dass einer dem Sterben auf dem Mittelmeer zuschauenden Europäischen Union (EU) der Nobelpreis weggenommen werden soll. Das Schlepperunwesen könne nämlich nur deswegen grassieren, weil Europa die Schotten dichtgemacht hat – weil es die Flüchtlinge mit allen, auch völkerrechtwidrigen Mitteln fernhält. Kaum waren diese Zeilen gedruckt, trat der bisher eindeutigste und tristete Beweis auf den Plan: Ein Immigrantenboot aus Lybien mit Kurs Italien versank in der Nacht zum Sonntag. Die Vereinten Nationen befürchten bis zu 700 Tote. Nur 28 wurden bislang gerettet. In wievielen Facetten die EU und die Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit dem Völkerrecht auf Kriegsfuß stehen, ist kaum noch überschaubar. ++ (vk/mgn/19.04.15 – 90)

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München, 31. Januar 2015 (ADN). Das Kirchenasyl in Deutschland steht praktisch vor dem Aus. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung “ (SZ) am Sonnabend. Der Staat wolle Flüchtlinge, die von Kirchengemeinden geschützt werden, als „untergetaucht“ betrachten. Das bedeute, dass die Flüchtlinge nicht mehr wie bisher binnen sechs Monaten,  sondern binnen 18 Monaten  ohne weitere Prüfung in andere EU-Staaten abgeschoben werden können. So lange müssten Kirchengemeinde  und Flüchtlinge künftig aushalten.

„Was keine Drohung und keine Polizeiaktion geschafft hat, schafft jetzt eine simple Verwaltungsverfügung,“ kommentiert dazu Heribert Prantl. ++ (as/mgn/31.01.15 – 31)

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München, 5. September 2014 (ADN). Die Landesparlamente sind nur ein Schatten dessen, was sie sein könnten und sein müssten.  Der jeweilige Landtag müsste das Herz der Demokratie sein in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Er ist es dort aber genauso wenig wie in den anderen 13 Bundesländern. Diese niederschmetternde Erkenntnis hält Heribert Prantl am Freitag in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) schriftlich fest. Der Landtag sei überall nicht das Herz, sondern die Milz der Landes-Demokratie. Die Milz habe der Satiriker Karl Kraus als „notwendig, aber überflüssig“ bezeichnet. Das dürfe man in diesen Wochen, in denen wieder Landtage gewählt werden, eigentlich nicht schreiben; aber es sei nun einmal so.

Zu den Gründen dafür äußert sich der Autor überzeugend. „Die gesetzgeberische Tätigkeit der Landtage ist entkernt worden. Und die Haushaltsgesetzgebung, das Königsrecht  eines Parlaments, verdient seinen Namen nicht mehr. Steuergesetzgebungshoheit hat ein Landtag nur noch in Spurenelementen. Zuletzt ist den Ländern per Schuldenbremse auch noch die Kreditaufnahme verboten worden. Was bleibt da von der Haushaltshoheit der Länder eigentlich noch übrig ? Im Grundgesetz steht, dass ‚Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und unabhängig sind‘. Aber der Satz gilt nicht mehr“, schreibt Prantl. Nicht einmal die Höhe der Biersteuer könne ein Land wie Bayern selbst bestimmen; das mache der Bund. Das Land dürfe nur die Steuern kassieren und verwalten, deren Höhe der Bund vorgegeben hat. „Pecunia nervus rerum, das Geld ist der Nerv der Dinge: Den Landtagen ist der Nerv gezogen“, schlussfolgert der Autor.

„Solange Landtage gewählt werden, wünscht man sich, dass die Länder mehr sind als autonome Verwaltungsprovinzen, die sich einen oft leerlaufenden Parlamentsbetrieb leisten, deren Regierungschefs aber im Bund mitmischen“, schreibt Prantl und beruft sich auf den renommierten Staatsrechtler Hans-Peter Schneider. Der habe herausgefunden, dass in keinem Bundesstaat der Welt die Autonomie der Teilstaaten und ihrer Parlamente bei Steuern und Finanzen so gering ist wie in Deutschland. Starke Landtage seien notwendig. Das bedeute nämlich, wenn sie etwas zu entscheiden hätten, mehr Demokratie, mehr Bürgernähe und mehr politische Stabilität. ++ (sv/mgn/05.09.14 – 248)

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Berlin, 14. Januar 2014 (ADN). Das „No-Spy-Abkommen“ der Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) rückt in unerreichbare Ferne. Das ist der Tenor der neuesten am Dienstag bekannt gewordenen Nachrichten, die von der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) verbreitet wurden. Empörung ist eine der ersten Reaktionen der bundesdeutschen Führungsspitze. „Wir sind nicht Nordkorea !“, schreit der SPD-Politiker Michael Hartmann regelrecht verzweifelt ins Mikrofon des Deutschlandfunk hinein. Dass es letztlich doch so oder ähnlich ist, beweisen seine darauf folgenden An- und Bemerkungen. Die USA zeigten zwar tätige Reue, aber zu einem Abkommen über das Nicht-Ausspähen der bundesdeutschen Politikergarde seien die Bündnis-Partner nie und nimnmer bereit. Jetzt sei zu fragen, ob „wir noch auf einem gemeinsamen Wertefundament stehen“. Dass das jemals überhaupt der Fall war, ist der wachsende, zur Gewissheit werdende Verdacht.

Heribert Prantl bestätigt das per SZ-Kommentar in bewährter Manier und unverblümter Deutlichkeit. Er nennt drei nicht zu widerlegende Punkte: Mit dem gemeinsamen Bündnis Recht und Rechtsstaat verteidigen zu wollen, war und ist ein Irrtum. Die US-Ablehnung einer Vereinbarung bestätigt, dass der Terrorismus nur ein Vorwand ist. Die Rund-um-Weigerung der USA beweist ihre anmaßende Haltung, über dem Gesetz zu stehen. „Es war offenbar auch eine Illusion zu glauben, es handle sich bei der im Sommer vergangenen Jahres bekannt gewordenen Ausforschung von Bürgern, Behörden, Unternehmen und Organisationen um eine Verirrung, um einen Exzess nur des US-Geheimdienstes, und nicht der US-Politik in toto“, so der Kommenator.
Dass diese Entzauberung so spät eintritt, „liegt an der etwas komplexeren Historie“, lässt USA-Korrespondent Falk Steiner im Deutzschlanfunk wissen. Warum diese Komplexität nicht längst in ihre Einzelheiten aufgelöst worden ist, darüber verliert der Repoprter des Deutschlandfunk-Korrespondent in New York kein Wort. ++ (sp/mgn/14.01.14 – 014)

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Karlsruhe/München, 19. März 2013 (ADN). „Aus dem Strafgesetzbuch wird so ein Handelsgesetzbuch, aus der Strafkammer eine Handelskammer, der Strafrichter wird zum Handelsrichter.“ Das schreibt Heribert Prantl am Dienstag auf dem Internet-Portal sueddeutsche.de über die am Vormittag im Bundesverfassungsgericht (BVG) verkündete Entscheidung zu der seit Jahren im Strafprozess praktizierten sogenannten Dealerei, die nunmehr hochoffiziell genehmingt ist. Es werde in diesem neuen Strafverfahren nicht mehr unbedingt die Wahrheit gesucht. Stattdessen werde gefeilscht, gekungelt, gepokert und gezahlt. Geständnis und Deal würden außerhalb des Gerichtssaals oft am Telefon von Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagtem ausgetüftelt. Die Strafe werde nicht nach der festgestellten, sondern der ausgehandelten Schuld bemessen.
„Das ist nun die Zukunft des Strafverfahrens – und es ist keine gute“, schreibt Prantl, der selbst einmal als Richter tätig war. Sie habe ohnehin längst begonnen, denn jedes fünfte Strafverfahren ist laut Schätzungen schon jetzt gedealt.

Der Deal wurde vor rund 30 Jahren am geltenden Recht vorbei in der Praxis entwickelt, dann legalisiert und ausgeweitet. Jetzt trägt er höchstrichterliche Weihen und Mahnungen. Es ist nach den Worten von Prantl eine epochale Umwälzung des Rechtssystems. Der bisherige Strafprozess, in dessen Mittelpunkt die Aufklärung der Tat stand, verliert an Bedeutung, heißt es in dem Kommentar. „Und der Glaube an das Recht verliert seine Kraft“.

In den sofort rege im Internet verfassten Diskussionsbeiträgen ist von Verhältnissen wie in einer Bananenrepublik. von umfassender Zulassung von Willkür und von der nur noch virtuellen Existenz des Rechtsstaates die Rede. „Ein armer Mensch und Bürger wird juristisch deklassiert. Analog zu den finanziellen Umverteilungen von oben nach unten wird so auch das Recht eine Sache des Geldes und des Standes. Die Augenbinde der Justitia wird obsolet“. Das ist eine der zahlreichen auf den wahren Kern gebrachten Reaktionen. ++ (re/mgn/19.03.13 – 073)

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Karlsruhe/München, 7. November 2012 (ADN). Die allseits gefeierte Marktwirtschaft ergreift alle Lebensbereiche und gefährdet damit fundamentale Werte einer Gesellschaft. Inzwischen sind auch Recht und Justiz zum Basar geworden.  Es wird gefeilscht, was das Zeug hält. Hauptakteure dieses Handels sind Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter, die dann den Kauf und Verkauf letztlich absegnen. Die Handelserlaubnis der Ware Recht heißt Paragraph 257c und ist Teil des Strafgesetzbuches (StGB). „Aus den Strafrichtern sind juristische Makler geworden, aus dem Strafgesetzbuch wurde ein Handelsgesetzbuch“, schreibt Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“ im Vorfeld einer am heutigen Mittwoch stattfindenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe. Seit dem Gesetz mit dem harmlosen Namen „zur Regelung von Absprachen im Strafprozess“ aus dem Jahr 2009 dürfe in jedem Strafprozess mit gesetzlicher Erlaubnis gedealt werden. Seitdem sei das von Kritikern „Handel mit der Gerechtigkeit“ genannte Prozedere offizieller Teil und Wesenskern des deutschen Strafrechts. Damit wurde die von der Bürgerrechtlerin Bärbel Boley aus der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) geäußerte Befürchtung, dass die Ostdeutschen mit der Wiedervereinigung statt Gerechtigkeit den Rechtsstaat bekommen hätten, bei weitem in negativer Weise überboten. Da die ehemaligen Bürger der DDR jedoch in der Regel wesentlich weniger Geld in ihrer Schatulle haben als ihre Schwestern und Brüder in den sogenannten Alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland (BRD), sitzen sie demzufolge in überproportional hoher Zahl hinter den Gittern der Justizvollzuganstalten (JVA). Dort arbeiten sie für Stundenlöhne um einen Euro herum, unter anderem um Billgwaren möglicherweise für diejenigen herzustellen, die sich mit dem betreffenden Absprache-Gesetz freikaufen konnten. Ein praktisches Beispiel aus der JVA Berlin-Plötzensee belegt das eindrucksvoll. Während sich ein wohlhabender, soeben verhafteter Architekt aus dem Westteil der Metropole binnen weniger Stunden die Freiheit wieder einkaufen konnte, musste ein arbeitsloser armer Schlucker aus Weißensee im Ostteil Berlins mehr als ein Jahr im Knast verbringen.

Dass diese äußerst brisante und schändliche Regelung nicht erst vor drei Jahren erfunden wurde, sondern bereits viele Jahre praktiziert wird, belegt der Autor des Beitrags in der Münchner Tageszeitung ausführlich. Seit einem Vierteljahrhundert sei dieser Deal nun tägliches Geschäft bei den Strafgerichten. Schon 1990 habe eine Strafverteidiger-Vereinigung das bestätigt. Dieses tägliche Geschäft wurde sogar noch im Jahr 2005 per Grundsatzurteil des Großen Senats im BVG abgesegnet.

Prantl vergleicht das Verfahren mit dem Ablass-Handel der katholischen Kirche vor 500 Jahren. Gläubige konnten sich damals ihre Sünden abkaufen lassen. Der Freispruch des Mönches Johann Tetzel lautete „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“.  Nach den Worten von Prantl, der vor seiner journalistischen Laufbahn selbst einmal als Richter tätig war,  zerbrach an diesem Ablass-System, das den Priester zum Händler machte und die ewige Seligkeit ökonomisierte, damals der Glaube an die Kirche. Die Kritiker des gegenwärtigen Deals hegen die Befürchtung, dass der Glaube an das Recht wegen dessen Ökonomisierung zerbrechen könnte.  

Viel näher liegt wohl die grausame Erkenntnis, dass dieser Glaube längst zerbrochen ist.  Diese Wahrheit muss nur laut ausgesprochen und entsprechend oft wiederholt werden, damit sie auch die entlegenen Winkel der Gesellschaft erreicht.  Dazu ist „dem Volke auf’s Maul zu schauen“, um mit dem Mönch Martin Luther zu sprechen. Er hatte vor fast einem halben Jahrtausend seinen Berufskollegen Tetzel überführt und die Reformation ausgelöst. Dergleichen ist heute wieder vonnöten. Das bevorstehende 500jährige Jubiläum der Reformation bietet dafür beste Gelegenheit. Die Aufklärungs-Thesen müssen auch nicht nur an die Wittenberger Schloßkirche genagelt werden. Es gibt genügend Gotteshäuser und Kirchentüren in jeder Stadt und jedem Dorf, um  diese Tatsachen zu verkünden. ++ (ju/mgn/07.11.12 – 217)

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München, 25. Juni 2012 (ADN). „Die Bürger durften auf Bundesebene zwar alle paar Jahre wählen; abstimmen aber durften sie nie. Das ist ein Verfassungsverstoß durch Unterlassen, ein Verfassungsverbrechen im Fortsetzungszusammenhang.“ Das schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer heutigen Montagausgabe unter der Überschrift „Recht, Macht, Volk“.  Nach Meinung von Autor Heribert Prantl  ist daher die Forderung nach Plebisziten auf Bundesebene nicht eine Keckheit der Bürgergesellschaft, sondern ein bisher unerfülltes, aber unabänderbares zentrales Verfassungsgebot. Dabei handele es sich um einen Auftrag an den Gesetzgeber, dem sich dieser bisher zur Hälfte verweigert hat. Es gebe zwar ein Wahlgesetz, das die Regularien für die Bundestagswahl regelt. Jedoch fehle bis  zum heutigen Tag ein entsprechendes Gesetz, in dem die Regularien für Volksabstimmungen geregelt sind. Jahrzehntelang sei behauptet worden, dass dazu erst das Grundgesetz geändert werden müsse. Prantl, der selbst vor seiner journalistischen Laufbahn einige Jahre lang als Richter tätig war, nennt das eine sonderbare Behauptung und fragt: „Warum soll man das Grundgesetz ändern, um etwas hineinzuschreiben, was dort schon ausdrücklich steht ?“. Es sei also für ein Plebiszit auf Bundesebene gar keine Verfassungsänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, sondern lediglich ein Ausführungsgesetz – so wie beim Wahlrecht auch.

  Der Mythos von der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ist nach den Worten von Prantl der letzte falsche Mythos, der einem Plebiszit im Wege steht. Er bezieht diese offenbar überraschende Erkenntnis von dem Berliner Staatsrechtler Hans Meyer, der diese seit Jahrzehnten glasklaren juristischen Wahrheiten jüngst in einer Fachzeitschrift publiziert hat.  Darin wird auch das jahrzehntelang verbreitete verfassungspolitische Märchen, die Weimarer Republik sei an den Volksabstimmungen gescheitert,  widerlegt.  In Wirklichkeit hat es damals nur drei Volksbegehren gegeben und die sind bereits im Vorfeld an den Quoren gescheitert, ist in dem Pressebeitrag zu lesen.

Unklar bleibt, warum diese ABC -Weisheit aus der verfassungsrechtlichen Klipp-Schule als einfach fundamentaler Grundsatz einer Demokratie Legionen und Generationen deutscher Politiker, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte verborgen geblieben ist ? Einem zufälligen Irrtum oder einer oberflächlichen Vergesslichkeit kann eine solche, täglich nachlesbare und glaskare Tatsache wohl kaum angelastet werden. Im Gegenteil. Es ist wohl arglistige Täuschung von  ‚zig Millionen deutschen Bürgern durch die regierenden Schichten.  Die geschlossene, sich selbst zensierende Gesellschaft der oberen Zehntausend hat über eine ganze Epoche hinweg das Volk betrogen und hinters Licht geführt.  

Deswegen ist es jetzt Zeit für Volksabstimmungen im Sinn des Grundgesetz-Artikels 20 Absatz 2,  bekräftigt Prantl.  Es sei fast ein Treppenwitz der Geschichte, dass diese Zeit just jetzt in einer historischen Situation  kommt,  in der nach Artikel 146 über das Grundgesetz ganz generell abgestimmt werden muss, nämlich über seine europäische Fortschreibung und Ergänzung. Beides sei unabhängig voneinander, habe aber miteinander zu tun. „Der Souverän pocht auf sein Recht“, schließt er. ++ (dk/mgn/25.06.12 – 183)