Archive für Beiträge mit Schlagwort: Herrenlose Häuser

Iffezheim/Münster/Leipzig, 19. Januar 2015 (ADN). In der Bundesrepublik Deutschland sind gegenwärtig schätzungsweise 60 bis 80 Erbenermittler tätig. Von ihnen sind knapp ein Dutzend in dem erst knapp fünf Jahre alten „Verband Deutscher Erbenermittler“ (VDEE) organisiert. Wie  die Vorstandsmitglieder Sybille Wolf-Mohr aus dem badischen Iffezheim und und Frank Bergmann aus Münster in einer Telefonkoferenz am Montag erläuterten, hat sich ihre Vereinigung bestimmte ethische Mindeststandards auf die Fahnen geschrieben. Mit dem Ehrenkodex will sich der Verband von unsittlichen Geschäftsgebaren vereinzelter Marktakteure abgrenzen, heißt es im Internet-Auftritt der Vereinigung. Zudem soll mit der Verbandsgründung die Existenz der Berufsgruppe in der öffentlichen Wahrnehmung gefördert und deren Tätigkeit unterstützt werden. So sei den Restriktionen beim Zugang zu Ermittlungsquellen durch den Gesetzgeber entgegenzuwirken. Zudem besteht eine der ersten Verbandsforderungen darin, ein zentrales Register zu sogenannten nachrichtenlosen Konten bei Banken und Versicherungen einzuführen. Dabei handelt es sich um Konten, zu denen Bankpost als unzustellbar zurückgeht oder die keinem lebenden Kunden  zugeordnet werden können.

„Wir sind das Gegenteil vom Gerichtsvollzieher !“, bringt Wolf-Mohr die Tätigkeit von Erbenermittlern auf eine treffende Kurzformel. Im Zenit dieser Kontrapunktion stehe das Bestreben, berechtigten Erben oder testamentarisch Begünstigten so schnell wie möglich das bewegliche und unbewegliche Vermögen Verstorbener zuzuordnen und zugänglich zu machen. In der Regel gelingt das Erbenermittlern viel schneller als Nachlasspflegern an den Gerichten, so Wolf-Mohr. Die Dauer eines Verfahrens variiere je nach Schwierigkeitsgrad. Zwischen ein und zehn Jahren sei alles möglich. Um ein durchschnittlich komplexes Verfahren abzuwickeln, braucht ein Erbenermittler etwa drei Jahre. Justiz und Behörden benötigten dafür nicht selten ein Jahrzehnt – also vergleichsweise viel mehr Zeit. Als „Subunternehmer“ der Nachlasspflege, deren Leistungskapazitäten meist sehr beschränkt ist und dann per Ermächtigung einen entsprechenden Auftrag erteilt, finde ein Erbenermittler mit seiner Sach- und Fachkenntnis die richtigen Adressaten hinterlassenen Vermögens gerade in komplizierten Fällen sehr rasch. Das gelte beispielsweise dann, wenn notwendige Urkunden und Dokumente nicht vorhanden sind, beschafft werden müssen oder als beglaubigte Zweitschriften zu erstellen sind. Ein typischer Fall sei der Tod einer alleinstehenden Person in einem Mehrfamilienhaus, von der nicht mehr als nur wenige Kerndaten wie der Geburtsort in Ostpreußen und keine anderen Anhaltspunkte bekannt sind. Darüber hinaus seien für diese Tätigkeit enge und spezielle Kontakte zu Korrespondenzbüros im Ausland unerlässlich. Auch sei der VDEE  gerade dabei, Kontakte zu einer französischen Partnerorganisation zu knüpfen. Gute Verbindungen gebe es auch nach Großbritannien und in die USA. Generell sei ein versierter Erbenermittler befähigt, weltweit zu kommunizieren und sogar in fast aussichtslosen Situationen noch Erben zu finden.

Zur Lage in den neuen Bundesländern nannten die beiden Vorstandsmitglieder einige wenige spezifische Aspekte. Zu vermuten sei, dass dort durchaus „Schätze gehoben werden könnten“. Auch könne der Verband, der sich als Informations- und Anlaufstelle für Behörden, öffentliche Einrichtungen wie Nachlassgerichte, Standesämter, Archive oder Kirchen versteht,  zur Lösung besonderer Probleme beitragen. So sei dem Ombudsmann, der in der Stadt Leipzig mit dem unter der Vokabel „Herrenlose Häuser“ bekannten, inzwischen vor Gericht verhandelten Streit befasst war, konkrete Unterstützung angeboten worden. Die beiden Schreiben mit den Hilfsofferten sind allerdings ohne Reaktion geblieben. Der Ombudsmann oder eine andere zuständige Stelle der Stadtverwaltung Leipzig antworteten nicht. Weitere Schwierigkeiten berge das Sachenrechtsbereinigungsgesetz, mit dem in Ostdeutschland das zu DDR-Zeiten auseinander gefallene Eigentum an Gebäude und Grundstück auf zahlreichen Liegenschaften zu klären ist. Häufig wiege in derartigen Fällen der Rechercheaufwand den Nutzen nicht auf. ++ (ju/mgn/19.01.15 – 19)

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Leipzig, 20. Dezember 2014 (ADN). Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat noch am Tag der Urteilsverkündung gegen den Freispruch der vier Angeklagten in dem unter dem Schlagwort „Herrenlose Häuser“ rangierenden Leipziger Immobilienskandal Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird eingeschaltet.  Das teilt Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Pressesprecher der Behörde, auf Anfrage gegenüber dem MGN-Nachrichtenbüro zum Wochenende mit. Der entsprechende Schriftsatz sei beim Landgericht Leipzig eingereicht worden. Das wiederum habe nun knapp sieben Wochen Zeit, um das vor drei Tagen mündlich verkündete Urteil schriftlich zu begründen. Im Anschluss daran werde die Staatsanwaltschaft binnen Monatsfrist ihre schriftliche Stellungnahme abgeben. „Danach werden die Akten dem Generalbundesanwalt (GBA) bei dem BGH übersandt und durch den GBA dem 5. Strafsenat in Leipzig vorgelegt“, so Schulz. In der Revision werde das Urteil nur auf Rechtsfehler und Verfahrensfehler überprüft. Eine erneute Beweisaufnahme finde vor dem BGH nicht statt.

Eine besonders pikante Nuance politischer Tragweite hat das Urteil des Landgerichts Leipzig inzwischen zusätzlich erhalten, als das zum Richtertrio der 8. Strafkammer eine Juristin gehört, die – ebenfalls in dieser Woche – in die neue Ratsversammlung als CDU-Stadträtin eingezogen ist. Sie ist also jetzt Teil des Stadtparlaments, das seinerseits an höchstmöglicher Transparenz und Aufklärung der ominösen Vorgänge interessiert sein müsste. Drei der Angeklagten waren im Tatzeitraum  Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig, das sich während der acht Verhandlungstage als ein Hort der juristischen Inkompetenz, des organisatorischen Chaos und unglaublicher Verantwortungslosigkeit erwiesen hat. Opfer waren Bürger, denen zum Teil mit heimtückischen und sittenwidrigen Methoden hundertfach Grundeigentum weggenommen wurde. Das Verfahren hat andeutungsweise darauf hingewiesen, dass ähnliche Fälle illegitimer Eigentumsverschiebungen  bei Häusern und Grundstücken in vermutlich erheblichem Umfang in den neuen Bundesländern noch im Verborgenen schlummern.  Eine Zeugin hatte während ihrer Vernehmung bestätigt, dass die Praxis in weiteren zehn ostdeutschen Städten ähnlich gelagert war. Einfachste Methoden der Eigentümer- und Erbenermittlung wurden ignoriert. Manchmal korrespondierten die städtischen Angestellten mit den bekannten und tatsächlichen Hauseigentümern, während gleichzeitig hinter deren Rücken ihre Liegenschaften von sogenannten gesetzlichen Vertretern verkauft wurden. Es ist in den neuen Bundesländern mit einer enormen Dunkelziffer derartiger Enteignungen zu rechnen, die unter dem Vorwand des Investionsvorrangs in den vergangenen zwei Jahrzehnten systematisch betrieben wurden. ++ (ju/mgn/20.12.14 – 353)

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Leipzig, 17. Dezember 2014 (ADN). Höchst fehlerhafte Sachbearbeitung und grob mangelhafte Organisation im Rechtsamt der Stadtverwaltung Leipzig führten zum Verkauf fremder Häuser und Grundstücke – sogenannter „Herrenloser Häuser“. Das ist jedoch nicht strafbar. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt Richter Rüdiger Harr vom Landgericht Leipzig am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in einem langwierigen Strafprozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Rechtsamtes und eine Rechtsanwältin, die vom Rechtsamt als sogenannte gesetzliche Vertreterin bestellt worden war. Eine Verurteilung hätte es nur bei nachgewiesenem Vorsatz und systematisch strafbarem Vorgehen geben können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht einmal bedingten Vorsatz oder auch billigende Inkaufnahme von Unrecht belegt. Angesichts des hohen Arbeitsanfalls und der knappen Personaldecke im Rechtsamt sei mit Defiziten zu rechnen gewesen. Dass konkrete Arbeitsanordnungen und Dienstanweisungen nicht da waren, habe begünstigend gewirkt. „Die Struktur war wohl sehr hierarchisch geprägt“, so Harr. Zudem sei das Rechtsamt ein Amt mit vielfältigen Aufgaben in „stürmischen Zeiten“ gewesen. Die Fehler dürften zwar nicht bagatellisiert werden, aber für ein Strafurteil reichten sie eben nicht aus. Sie seien eher geeignet, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Keiner der Angeklagten habe sich bereichert. Insoweit fehle auch das Motiv. Auf gar keinen Fall handelt es sich um Korruption, betonte Harr. Die Angeklagten wurden allesamt „in vollumfänglichen Maße“ freigesprochen.

Das Strafverfahren war vor rund drei Jahren in Gang gekommen, nachdem Medien mehrfach über den unrechtmäßigen, von der Stadt Leipzig veranlassten Verkauf von Immobilien berichteten. Danach häuften sich die Verdachtsfälle, in denen das städtische Rechtsamt private Grundstücke verkaufte oder zum Verkauf freigab, indem es für die betreffenden Immobilien gesetzliche Vertreter bestallte. Das geschah sogar dann, wenn die wirklichen Eigentümer bekannt waren. Zudem wurde zumeist keine gründliche Erbenermittlung betrieben. Dass dazu keine Pflicht der Verwaltung besteht, darauf beriefen sich sowohl die Mitarbeiter des Rechtsamtes als auch gesetzliche Vertreter – meist Rechtsanwälte. Seit Bekanntwerden der zwielichtigen Praktiken stieg die Zahl der auf diese Weise von juristischen Dilettanten im Rechtsamt Leipzig in den vergangenen zwei Jahrzehnten verhökerten „Herrenlosen Häuser“ in Leipzig auf  700 bis 800. Nach vorherrschender Meinung der Justiz ist die Mehrzahl dieser Unrechtstaten ohnehin verjährt. Deshalb wurden exemplarisch fünf weitgehend aktuelle Fälle verhandelt.

Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) bestätigt, dass es in Sachsen keine gesetzliche Erbenermittlungspflicht gibt. Das betreffe im Übrigen fast alle Bundesländer außer Baden-Württemberg und Bayern. Der Verband, der darin eine erhebliche Verletzung von Artikel 14 Grundgesetz (GG) sieht,  bemängelt das in einem an die Bundesregierung gerichteten Forderungspapier.

Die Anklageseite in dem Leipziger Strafverfahren, namentlich Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, erklärte, dass seine Behörde nummehr prüft, ob Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen ist. Dies müsse innerhalb der Frist von einer Woche geschehen. ++ (kr/mgn/17.12.14 – 350)

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Leipzig, 16. Oktober 2014 (ADN). In dem Prozess um sogenannte „Herrenlose Häuser“ wurde am Donnerstag die Anklage verlesen. Der Auftakt des Verfahrens gegen Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig hatte in der vergangenen Woche stattgefunden. Für die Hauptverhandlung sind fünf Termine bis zum Dezember dieses Jahres im Landgericht Leipzig angesetzt. 

Den Angeklagten aus der Stadtverwaltung wird vorgeworfen, in den vergangenen Jahren Privathäuser und Grundstücke verkauft zu haben, ohne die wirklichen Eigentümer zu ermitteln und zu involvieren. Die ihnen gehörenden Gebäude waren zu „Herrenlosen Häusern“ deklariert worden. Beispielhaft wird vor dem Landgericht über derartige Vorgehensweisen bei fünf Leipziger Immobilien verhandelt. Insgesamt haben 784 Liegenschaften in Leipzig unrechtmäßig den Eigentümer gewechselt.  Beobachter bezeichnen dies allerdings nur als die Spitze eines Eisberges. Der Rechtsstreit wird unter dem Dachvorwurf der Korruption in drei Tatkomplexen ausgetragen: illegitime Bestallung gesetzlicher Vertreter, Veruntreuung von Zinsen und Nichtberechnung von Verwaltungsgebühren.

Neben dem Vortrag der Anklageschrift stand die die Vernehmung des ersten Zeugen im Vordergrund. Als Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Leipzig hatte Thomas Hilschenz im Auftrag des Oberbürgermeister die mysteriösen Grundstücksgeschäfte zu untersuchen und die ersten Prüfberichte zu erstellen. Dazu entstand ein Katalog von 38 Prüfkriterien, mit deren Hilfe die Fälle unabhängig und neutral zu untersuchen waren und sind. Der Aussage des Zeugen zufolge ging es im Rechtsamt der Stadt Leipzig drunter und drüber. Es herrschte dauerhafte Unübersichtlichkeit und Chaos. Eigentümerrecherchen wurden nicht vorgenommen und die Vermarktung vieler der betroffenen Gebäude ist ungerechtfertigter Weise innerhalb von zehn Tagen an gesetzliche Vertreter übergeben worden. „Freiwillig wurde auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren bei der Bestallung der gesetzlichen Vertreter verzichtet“, erklärte Hilschenz. ++ (eg/mgn/16.10.14 – 288)

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Erfurt, 13. Oktober 2012 (ADN). Die Bürger des Staates Freies Deutschland (FD) sprachen am Wochenende in Erfurt ihrer Regierung mit großer Mehrheit das Vertrauen aus. Die aus fast allen Teilen des Landes angereisten Teilnehmer der Bürgerversammlung debattierten diverse Tagesordnungspunkte und trafen wichtige Entscheidungen. Beispielsweise wurde beschlossen, die diplomatischen Kontakte auf bilateraler Ebene zu verstärken. Desweiteren sei der Aufbau der inneren Struktur mit Bürgerämtern weiter voranzutreiben und deren Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Das gilt unter anderem für die juristische Bildungsarbeit zum Internationalen Recht, zum Völkerrecht und zu den Menschenrechten. Das Wissen über diese bedeutsamen Ressorts ist in den Verwaltungen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) auf den diversen Ebenen höchst mangelhaft oder gar nicht vorhanden, so dass es regelmäßig zu zahlreichen schweren Verstößen kommt.  Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), UN-Resolutionen und andere allgemeingültige internationale Abkommen sind – bis auf wenige Ausnahmen – in den Dienststuben bundesdeutscher Behörden „Böhmische Dörfer“. Das Kenntnis-Defizit in Ordnungs-Administrationen, in der Polizei und in der Justiz führt  beispielsweise massenweise zu illegalen Konten-Pfändungen, gesetzeswidrigen Zwangsenteignungen von Grundstücken und sogar zu willkürlichen Verhaftungen. So wurde kürzlich in Leipzig ein Bürger für fünf Tage inhaftiert, ohne dass das damit im Zusammenhang stehende juristische Verfahren bislang beendet wurde. Während der Bundesgerichtshof (BGH) noch mit der Angelegenheit befasst ist, kam der Betroffene ohne gültigen Haftbefehl hinter Gitter.  Zudem ist in Leipzig vor rund einem Jahr bekannt geworden, dass die Stadtverwaltung in den vergangen beiden Jahrzehnten hunderte Grundstücke ohne das Wissen der wirklichen Eigentümer verkauft hat. Die Zahl dieser Willkürfälle wird bisher auf 750 beziffert. Die Aufklärung des unglaublichen unter dem Slogan „Herrenlose Häuser“ zusammengefassten Dauer-Skandals wird verschleppt. Der mitverantwortliche Oberbürgermeister behauptet, nichts davon gewusst zu haben.

FD-Präsident Peter Frühwald schlug auf der Erfurter Veranstaltung während der Diskussion über seinen Rechenschaftsbericht vor,  die finanziellen Rahmenrichtlinien  auch deshalb stärker auf die Bürgerämter und Basisorganisationen auszurichten, um die direkte Demokratie vor Ort weiter zu stärken und regionalen Initiativen Vorschub zu leisten. Die Neuordnung des Status der Bürgerämter sowie der Finanzstruktur fand die Zustimmung der Mehrheit auf der Bürgerversammlung. Bestätigt wurden auch personelle Veränderungen und damit die Beseitigung kürzlich aufgetretener Leitungschwächen in der Staatsorganisation, die auf der demokratischen Weimarer Verfassung von 1919 fußt. ++ (vk/mgn/13.10.12 – 292)

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Leipzig, 20. September 2012 (ADN). Die Stadt Leipzig und ihr Oberhaupt sind gehalten, rechtmäßig zu handeln. Sie kann und darf deshalb keinerlei Akten an den Freistaat Sachsen, den Landtag und dessen Untersuchungsausschuss herausgeben. Das ist eine Schlüsselfrage der kommunalen Selbstverwaltung, erklärte Oberbürgermeister Burkhard Jung am Donnerstagabend  auf der Stadtratssitzung in Antwort auf eine Eilanfrage der Fraktion Die Linke im Zusammenhang mit dem unrechtmäßigen Verkauf angeblich herrenloser Grundstücke durch die Stadtverwaltung.  Nur die Bürger von Leipzig und die von ihnen in das Kommunalparlament gewählten Repräsentanten haben nach seinen Worten das Recht, Einsicht in die betreffenden Unterlagen zu nehmen. Die Forderung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Freistaates auf Herausgabe der Akten sei nicht rechtens, weil dieses Gremium unzuständig ist. Um seine Ansicht zu untermauern, habe er den Staatsrechtler Prof. Hans-Peter Schneider beauftragt, mittels eines juristischen Gutachtens diese strittige Frage eindeutig zu klären. Er werde sich dem Urteil des ehemaligen Richters an den Verfassungsgerichtshöfen Niedersachsens und Sachsens auch dann beugen, wenn es seiner Rechtsauffassung entgegensteht. Das Gutachten soll im Oktober fertiggestellt sein und werde dann auch dem Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages zugeleitet. Erst dann – je nach Ergebnis – werde über eine Herausgabe der Unterlagen weiter entschieden. Im übrigen widerspreche es dem Datenschutz, wenn solche Akten Unbefugten zur Verfügung gestellt werden. Der Untersuchungsausschuss sei auch deswegen nicht zur Akteneinsicht berechtigt, weil diese Angelegenheit nicht zu dessen vom Landtag erteilten Auftrag gehört. Als das Gremium ins Leben gerufen wurde, sei das Problem „Herrenlose Grundstücke“ noch gar nicht bekannt gewesen. Jung verwies im Übrigen darauf, dass der Staatsanwaltschaft sämtliche in Frage kommenden Papiere zugesandt worden sind. Diese habe die Schriftstücke geprüft und keinerlei Hinweise auf Korruption gefunden.

Die Beteuerungen des Leipziger Oberbürgermeisters, der der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) angehört, stießen bei den Stadträten dennoch auf erhebliche Zweifel.  Dieter Deissler von der Christlich-Demokratischen Union (CDU) brachte den Eindruck seiner Fraktion zum Ausdruck, Jung wolle die Vorgänge nicht wirklich aufklären. Auch bei den Bürgern von Leipzig habe sich die Vermutung verstärkt, dass einige Verantwortungsträger korrupt seien oder sich sogar bereichert hätten. Diese Befürchtung bekomme neue Nahrung, wenn der Oberbürgermeister die Kooperation mit den Landesbehörden in Dresden so brüsk verweigert.

Aus anderen Fraktionen wurden ebenfalls sehr kritische Fragen gestellt. Wolfram Leuze, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, äußerte, der ganze Umgang mit der Sache wecke Zweifel. Das Stadtoberhaupt hätte einen gemeinsamen Gutachter zusammen mit den Landespolitikern suchen und finden können. Zudem hätte Jung den Ältestenrat von den skandalträchtigen Geschehnissen unterrichten müssen. Das habe er nicht getan. Dieses Versäumnis gestand Jung ein. Ein anderer Stadtrat äußerte, dass mit dem Gutachten-Auftrag an einen – wie der Oberbürgermeister – der SPD angehörenden Rechtsexperten der Verdacht der Parteienkungelei entsteht.

Burkhard Jung teilte mit, dass für die inzwischen mehr als 750 Fälle eventuell unberechtigt verkauften Immobilien bis Dezember nächsten Jahres Klarheit geschaffen werden soll. Wichtig für die Aufklärung sei es, kein neues Unrecht zu stiften und nicht wieder weitere Fehler machen. Wenn beispielsweise Vergleichslösungen mit den ursprünglichen Grundeigentümern gefunden werden, müsse das mit dem kommunalen Schadensausgleich in Übereinstimmung gebracht werden.++ (kr/mgn/20.09.12 – 268)

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