Archive für Beiträge mit Schlagwort: IbpR

Zürich, 4. Dezember 2014 (ADN). Dass die Berichterstattung über die Ukraine insbesondere in den westlichen Medien beinahe unisono mit Vorwürfen gegen Russland agiert, darüber zeigt sich der Völkerrechtler und Historiker Alfred de Zayas sehr besorgt. Dabei werde das Abkommen vom 21. Februar fast totgeschwiegen, der Putsch ausgeblendet, als hätte er nie stattgefunden. „Anstatt für einen Dialog zu plädieren, stellt die Presse nur auf Sanktionen und Gewalt ab“, erklärte der langjährige internationale Spitzendiplomat in der jüngsten Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ fest. Nach seiner Meinung sind alle Staaten gemäß UNO-Charta verpflichtet, sämtliche Möglichkeiten des Dialogs zu fördern.  Die Presse tue das jedoch nicht. Damit erhebe sich die Frage, ob nicht Artikel 20 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IbpR) verletzt wird. Danach sei Kriegshetze verboten.

„Es wird im Moment Kriegshetze in vielen Staaten betrieben, anstatt des Versuchs, eine Lösung innerhalb der Uno-Charta zu finden, die die Menschenrechte aller Beteiligten schützt, genauer gesagt, auch die Menschenrechte  der Bevölkerung in Donezk und Lugansk,“ befürchtet de Zayas. Als Völkerrechtler wolle er nochmals unterstreichen, dass das Völkerrecht universell ist und immer gleichermaßen angewendet werden muss. Für ihn bestehe die einzige menschenrechtskonforme Lösung in Verhandlungen, in die nicht nur Kiew und Donezk einbezogen sind, sondern auch die angrenzenden Staaten, die ein legitimes Interesse an einer Befriedung dieses Gebietes haben. Dies sei dann auch die demokratische Lösung, denn Demokratie ist ein Ausdruck der Selbstbestimmung – und umgekehrt. ++  (vk/mgn/04.12.14 – 337)

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Leipzig, 3.Dezember 2014 (ADN). Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) beachten das Völkerrecht nur noch, wenn es passt. Das erklärte der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Dieter Deiseroth, am Mittwochabend in Leipzig auf einer Diskussionsveranstaltung der Redaktion „Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte“. Von außen betrachtet habe sich die Haltung der USA zum Völkerrecht erheblich verändert. So werde es nicht mehr in die US-Militärstrategie einbezogen. Das gelte auch für die elementaren menschenrechtlichen Prinzipien. Als Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit nannte Deiseroth die als Angriffskrieg zu definierende Irak-Invasion 2003, den klaren Bruch des Völkerrechtes in Chile 1073 und den Eingriff im Iran 1953.

Deiseroth machte auf der Gesprächsrunde unter dem Titlel „USA – Europa: Momentaufnahme einer Freundschaft“ seine Verwunderung über die äußerst erregte Diskussion in Deutschland über die Abhöraktivitäten der Nation Secirity Agency (NSA) deutlich.  Das Speichern aller möglicher Daten sei gedeckt durch den „Foreign Intelligence Surveillance Act of 1978“ (FISA). Danach benötigt die Überwachung der Telekommunikation außerhalb der USA durch die Nachrichtendienste keine separate oder individuelle Genehmigung. Einbezogen sei auch deutsches Territorium mit Stuttgart und Ramstein. Zunächst betraf es nur Ausländer. 1994 erfolgte eine Erweiterung, indem FISA auf das Durchsuchen von Räumen und Personen ausgedehnt wurde. Eine weitere Verschärfung wurde angesichts der Ereignisse am 11. September 20012 vorgenommen. Nach den Worten von Deiseroth sind die USA nicht dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IbpR) beigetreten. Dies alles trage dazu bei, dass Nicht-US-Bürger diesbezüglich rechtlich schutzlos sind. Edward Snowden sei dem mit seinen Aufsehen erregenden Aktionen entgegengetreten und habe sich damit zugunsten des „Schutzes der Grundrechtsträger in Frankreich, Deutschland und anderswo“ eingesetzt, erklärte der Spitzenjurist. Die Auffassung von Deiseroth, der als Experte für Whistleblowing vorgestellt wurde, bestätigte die ehemalige französische Konsulin, Christine Haufe, weitgehend. Sie ließ wissen, dass Edward Snowden in der Öffentlichkeit Frankreichs keine Rolle spielt. Den Franzosen sei bewusst, dass alle Geheimdienste emsig arbeiten. ++ (vk/mgn/03.12.14 -336)

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