Archive für Beiträge mit Schlagwort: IGH

Berlin/Santiago de Chile/La Paz, 9. April 2015 (ADN). Seit dem Jahr 1904 gibt es ein Versprechen Chiles, mit Bolivien über einen Meereszugang des lateinamerikanischen Binnenstaates zu verhandeln. Inzwischen sind mehr als 100 Jahre vergangen und dennoch hat Bolivien noch keinen direkten Kontakt zum Pazifik. Hintergründe des Dauer-Clinchs beleuchtet Boliviens Sonderbotschafter, Carlos Mesa, in einem am Donnerstag in der Tageszeitung „neues deutschland“ veröffentlichten Interview. Nunmehr werde sein Land deswegen den Gang zum Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag wagen, um diese berechtigte Ziel endlich zu erreichen. Dennoch sei das Vorhaben realistisch, weil ein solcher Rechtsweg im Laufe der Jahre gestärkt wurde und dazu eine noch sehr junge Rechtsprechung existiert.

Zu den Details des bisherigen langwierigen dpilomatischen Tauziehens sagte Mesa: „Chile hat sich formal dazu bereit erklärt, mit Bolivien in Verhandlungen zu treten, um ihm einen souveränen Meereszugang zu geben. Dafür bedarf es eines Dokumentes, das die Unterschrift eines Präsidenten, Außenministers oder Botschafters von Chile trägt. Genau das ist passiert, und zwar mehrfach. 1920, 1923, 1926, 1950, 1961, 1975 und 1983 hat Chile das Versprechen abgegeben, mit Bolivien zu verhandeln. “ Bolivien klage keinen Gebietsanspruch ein, betont der Sonderbotschafter. Sein Land fordere von Chile nur, was es versprochen hat. Wenn ein Land auf formalem Weg einem anderen Land ein Versprechen gebe, ist dieses Versprechen rechtlich einklagbar. ++ (vk/mgn/09.04.15 – 80)

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Leipzig, 18. November 2014 (ADN). Klare Aussagen des russischen Präsidenten Wladimir Putin über die völkerrechtliche Situation des Kosovo und der Krim in dem mit ihm in Wladiwostok geführten und am Wochenende im ARD-Fernsehen ausgestrahlten Interview brachten bereits von westlichen Regierungen ins Feld geführte Argumente stark ins Wanken. Nun tut das die Weisheit des Volkes in Gestalt von Gert Bundesmann am Dienstag in der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ). In einem Leserbrief beschreibt und analysiert der in dem sächsischen Städtchen Borna lebende Weltbürger die internationale Rechtslage sehr verständlich und überzeugend. Unabhängig von der sonstigen Politik Putins und dessen Verteidiger Michail Gorbatschow möchte er folgendes klarstellen: „Erstens: Die Krim hat zu keinem Zeitpunkt rechtmäßig zur Ukraine gehört. Warum ? Weil Chrustschow 1954 unter Bruch der Verfassung die Krim von Russland an die Ukraine ‚verschenkt‘ hat. Darüber hätten die Parlamente der betroffenen Sowjetrepubliken abstimmen müssen. Sie wurden jedoch übergangen – und die Krim (obwohl auch damals autonom !) wurde gar nicht erst gefragt. Somit hat Chrustschow etwas verschenkt, was ihm gar nicht gehörte. Zweitens: Die Ukraine hätte daher im Zuge ihrer Unabhängigkeitserklärung von Moskau 1991 ein Referendum durchführen müssen. Warum ? Weil die Regierung in Kiew so für völkerrechtlich gesicherte Verhältnisse auf der Krim hätte sorgen können.  Stattdessen hat Kiew die damalige Schwäche Russlands ausgenutzt und so eine Zeitbombe zum Ticken gebracht, die nun im Jahre 2014 hochgegangen ist. Es kann ja wohl keine Rede davon sein, dass die Krim seinerzeit vom russischen Volk an die Ukraine verschenkt wurde.“

Die Waage des auf diese Weise aus der sächsischen Provinz zu Recht ins Fadenkreuz der Öffentlichkeit gerückten Völkerrechts neigt sich noch deutlicher zugunsten der russischen Position. In diesem Jahr wurde nämlich eine Volksabstimmung auf der Krim durchgeführt. Dabei hat sich eine eindeutige Mehrheit der Wähler für die Zugehörigkeit zu Russland bekannt. Im Kosovo hat es dergleichen bei der Frage einer staatlichen Abspaltung von Serbien nicht gegeben. Die Separation wurde vom Parlament 2008 proklamiert. Seitdem gilt die UN-Resolution 1244. Danach ist Kosovo bei formeller Wahrung der Zugehörigkeit zu Jugoslawien bzw. Serbien unter die Verwaltungshohheit der Vereinten Nationen gestellt. Eine Bewertung des völkerrechtlichen Status des Kosovo wurde von dem damit beauftragten Internationalen Gerichtshof (IGH) vermieden.  ++ (vk/mgn/18.11.14 – 321)

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Rom/Berlin/München, 25. Oktober 2014 (ADN). Während der Vorschlag der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer zum Eindampfen von bis zu zehn Bundesländern die deutschen Schlagzeilen am Wochenende füllt und künstliche Empörung verbreitet, fristet die jüngste, außerordentlich gravierende Entscheidung des höchsten Gerichts Italiens ein merkwürdiges Schattendasein. Die italienische Nachrichtenagentur ANSA bringt des Urteil des Verfassungsgerichtshofs mit einem Satz auf seinen Kern: „Das Prinzip der Staatenimmunität in der zivilen Rechtsprechung anderer Staaten gilt nicht für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Damit erklären die römischen Richter ein vor zwei Jahren vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag getroffenes Urteil, das von der Bundesrepublik Deutschland (BRD)  angestrebt worden war, für verfassungswidrig. Der IGH hatte Gegenteiliges entschieden, indem er die Staatenimmunität auch für schwerste Menschheitsverbrechen als gültig eingestuft  und die italienische Regierung zur Verabschiedung eines entsprechenden nationalen Gesetzes im Jahr 2013 gezwungen hatte. Dieses Gesetz, nach dem Zivilklagen italienischer Nazi-Opfer gegen Deutschland als unzulässig abzuweisen waren, wurde nunmehr vom Römischen Verfassungsgericht kassiert und außer Kraft gesetzt.  „Das ist eine äußerst wichtige Entscheidung, ich glaube, dass sie die internationale Gemeinschaft nicht ignorieren kann“. So zititierte die „Süddeutsche Zeitung“ den Militärstaatsanwalt von Rom, Marco de Paolis.

Infolgedessen ist nun mit einer großen Zahl erfolgreicher Klagen auf Entschädigung gegen die BRD zu rechnen. Sollten sich die bundesdeutschen Behörden wiederum sträuben, ist erneut mit der Konfiskation, Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung deutschen Vermögens in Italien zu rechnen. Vor einer derartigen Situation standen bereits vor einigen Jahren Eigentümer der Deutschen Bahn AG, deutscher Kulturinstitute und andere BRD-Vermögenswerte. Auch die Villa Vigoni bei Menaggio in Norditalien war bereits zur Versteigerung vorgesehen.

Die ersten Reaktionen des bundesdeutschen Auswärtigen Amtes werden als gelassen charakterisiert. Man werde das Urteil von Rom genau prüfen. Allerdings dürften die zur gleichen  Zeit öffentlich gewordenen beiden Neuigkeiten von dem römischen Gerichtsurteil und dem Vorschlag Kramp-Karrenbauers zur Fusion von Bundesländern bereits bestehende Zweifel an der Staatlichkeit und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland (BRD) deutlich erhärten.  ++ (vk/mgn/25.10.14 – 297)

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Den Haag, 28. August 2013 (ADN). Vor 100 Jahren wurde in Den Haag der Friedenspalast feierlich eröffnet. Die Initiative für den ungewöhnlichen Bau, der im Jahr 1899 begonnen wurde, ging vom russischen Zaren und einem amerikanischen Millionär aus. Seitdem ist das Gebäude in Stil der Neorenaissance Zentrum weltweiter Friedensbemühungen. Es beherbergt den Internationalen Gerichtshof (IGH) und die Völkerrechts-Bibliothek. Angegliedert ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH).

Auf einem Festakt zum Jubiläum verwies UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon am Mittwoch auf die Anfänge der weltweiten Friedensbewegungen im 19. Jahrhundert, die letztlich in der Errichtung des Friedenspalastes mündeten. Damit im Zusammenhang standen die Haager Friedenskonferenzen in den Jahren 1899 und 1907. Sie sind, so erklärte der UN-Generalsekretär, zur Basis der modernen internationalen Menschenrechtsgesetzgebung und der internationalen Kooperation geworden.

Ban Ki Moon bezeichnete Auschwitz, Ruanda und Srebrenica als historische Tiefpunkte auf der Suche nach Frieden und Gerechtigkeit. Er erläuterte derzeitige Schwachpunkte. So gebe es seit Juni Zahlungsrückstände für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), die die juristische Aufarbeitung der Rote-Khmer-Verbrechen in Kambodscha gefährden. Für das kambodschanische Volk sei das eine Tragödie. Zu den gegenwärtig größten Konfliktherden zählte Ban Ki Moon die Volksrepublik Kongo und Ägypten. Ein besonders ernster und Besorgnis erregender Moment sei in Syrien erreicht, wo mehr als 100.000 Menschen getötet worden sind. Dem Frieden und der Diplomatie eine Chance zu geben. lautete sein Appell aus Den Haag. Die Kämpfe müssten gestoppt und Gespräche begonnen werden.

Hauptfinanzier des Friedenspalastes Den Haag war der aus Schottland stammende in den USA zum drittreichsten Unternehmer seiner Zeit gewordene Stahlindustrielle Andrew Carnegie (1835 – 1919). Sein Vermögen belief sich damals nach heutiger Kaufkraft auf 75 Milliarden US-Dollar. Er gründete Stiftungen und profilierte sich als Antroposoph. Schätzungen zufolge spendete er damals für solche Zwecke rund 350 Millionen US-Dollar.

Der Jubiläumstag bildet den Auftakt zu einer Serie von Veranstaltungen, zu denen auch ein Vortrag über die deutsche Friedensaktivistin Berta von Suttner gehört und die bis zum 21. September statfinden. An dritten Septemberwochenende tritt traditionsgemäß die UNO-Vollversammlung zusammen. ++ (fr/mgn/28.08.13 – 235)

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Zürich/Berlin, 16. Septembner 2012 (ADN). Frau Merkel hätte allen Grund, in Sack und Asche nach Bern zu pilgern und um Vergebung zu bitten. Davon zeigt sich Rene Schneider in einem Beitrag in der jüngsten Ausgabe der in Zürich herausgegebenen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ überzeugt. Stattdessen sitze sie wie eine Spinne im Netz und warte auf ihre fette Beute. Gemeint sind die riesigen Geldsummen, die von Datendieben mittels millionenschwerer Belohnenungen beispielsweise in das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen gelenkt werden.

Das Blatt weist darauf hin, dass solche kriminellen Handlungen im Außenverhältnis zur Schweiz völkerrechtlich der Bundesrepublik Deutschland zuzuordnen sind. Da müsse schon die Frage erlaubt sein, wie lange sich die Schweiz diese Situation noch gefallen lassen will und wann sie endlich beim Internationalen Gerichtshof (IGH) um Rechtsschutz nachsucht.  Merkeldeutschland stifte mit diesen Methoden dazu an, die souveräne Schweiz nach innen und außen weiter zu destabilisieren. Auf diese Weise werde das positive Image des neutralen und wohlhabenden Landes verzerrt. Solange dieser Zustand anhalte, werde es keinen Rechtsfrieden geben.

Deutschland nehme für sich in Anspruch, ein Rechtsstaat zu sein. Zumindest sei das dem Grundgesetz zu entnehmen. Allerdings habe dazu ein Schweizer Bankier schon vor vier Jahren, als der erste deutsche Angriff gegen das souveräne Fürstentum Liechtenstein geführt wurde, eine völlig andere Meinung geäußert. 

„Auch die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Sie sollte den rechtsstaatlichen Weg zum IGH deshalb nicht scheuen, sondern diesen Staatsklageweg ganz souverän und stolz beschreiten“, heißt es abschließend in dem umfänglichen Pressebeitrag unter dem Titel „Going to Court“. ++ (fi//mgn/16.09.12 – 264).

Hamburg/Den Haag, 3. Februar 2012 (ADN). Das am heutigen Freitag vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verkündete Urteil bedeutet eine Kapitulation des Rechts vor der Macht. Das erklärte der in Hamburg beheimatete Arbeitskreis Distomo unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung, die die Bundesrepublik Deutschland nicht zur Entschädigung von Privatansprüchen für NS-Verbrechen verpflichtet. Das Ergebnis sei eine faktische  Beseitigung des Individualrechtsschutzes für die Opfer von Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen.

Dieser Tag ist ein trauriger Tag für die Überlebenden des Massakers in Distomo und die ehemaligen italienischen Militätinternierten, wird in einer aktuellen Presseerklärung des Arbeitskreises mitgeteilt. Die NS-Verbrechen und das Leid der Menschen spielten keine Rolle. Der IGH habe sich der Macht Deutschlands und der Staatsräson gebeugt. Die Grundlagen der Nürnberger Prozesse seien damit faktisch beseitigt worden. Nun sollen die Opfer um Wohltaten betteln.

In Berlin dürften die Sektkorken knallen. Für die Sache des Menschenrechts hingegen ist es ein trauriger Tag, heißt es in der Mitteilung.

Das griechischen Außenministerium jedoch sieht die Angelegenheit nicht als erledigt an. Das IGH-Urteil beziehe sich auf den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität für Deutschland und nicht auf die deutsche Verantwortung für die im Krieg begangenen Verbrechen.

Offenbar wird zahlreichen Beteiligten allmählich klar, dass den Klageschriften die falschen Ausgangspunkte zum eigentlichen rechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland (BRD)  zugrunde gelegt wurden. Wenn nämlich eindeutig festgestellt und widerlegt wird, dass es sich bei der BRD nicht um einen Staat handelt, dann wandelt sich das Urteil von Den Haag in kürzester Frist zur Randnotiz. ++ (/mgn/03.02.2012 – 34)