Archive für Beiträge mit Schlagwort: Informationsfreiheitsgesetz

Brasilia, 24. August 2014 (ADN). Die staatliche Bank für soziale und wirtschaftliche Entwicklung Brasiliens (BNDES) muss ab sofort alle Informationen zur Kreditvergabe an private und öffentliche Institutionen offenlegen. Darüber berichtet das Nachrichtenportal amerika21.de am Sonntag. Die Verpflichtung erwachse aus der juristischen Entscheidung eines Bundesgerichts im Bundesdistrikt Brasilia. Als Kreditanstalt des öffentlichen Rechts unterliege das Finanzinstitut den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes und nicht dem Bankgeheimnis.

Die Bank muss nun dem Urteil zufolge für Transparenz sorgen über die Kreditvergabe der vergangenen zehn Jahre. Die BNDES-Bank ist eine der weltweit größten öffentlichen Finanzeinrichtungen. Im Jahr 2013 umfasste ihr Kreditvolumen umgerechnet 63 Milliarden Euro. ++ (if/mgn/24.08.14 – 235)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Hamburg, 18. April 2013 (ADN). „Seit sieben Jahren findet in Deutschland eine stille Revolution statt. Ihr Ziel ist es, die Geheimniskrämerei zu beenden, die in der öffentlichen Verwaltung herrscht. Sie soll den Staat für seine Bürger öffnen und zum Beispel zeigen, wofür er ihre Steuern ausgibt. Die Revolution heißt Informationsfreiheitsgesetz (IFG).“.
Mit diesen Sätzen leitet die Wochenzeitung „Die Zeit“ in ihrer jüngsten Ausgabe einen Pressebeitrag ein, der eine Zwischenbilanz zu einem nur sehr zähflüssig, letztlich mit tatkräftiger Beihilfe investigativer Journalisten zustande gekommenen Gesetz zieht. Zitiert wird Manfred Redelfs vom Journalistenverein netzwerk recherche. Nach seinen Worten fällt es Beamten schwer zu verstehen, dass die Akten ihnen nicht selbst gehören, sondern dass sie diese für die Öffentlichkeit verwalten. Der Kulturwandel ist in den Köpfen oft noch nicht vollzogen.“

Eine Flut von Anträgen zur Akteneinsicht ist zu verzeichnen. Waren es dem Bericht zufolge im Jahr 2006 präzise 2.278 Anträge, so ist ihre Zahl im Jahr 2012 auf 6.318 gestiegen. Um die Neugierde einzudämmen und die Auskunft suchenden Bürger einzuschüchtern, schwingen die Administrationen die Kostenkeule. Zunehmend versuchen Ämter, Antragsteller mit hohen Kosten abzuschrecken. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums erheben die Behörden inzwischen bei einem Viertel der Anfragen Geld. Das Bundearbeitsministerium berechnet sogar bei jeder zweiten Anfrage mehr als 100 Euro., so der Pressebeitrag. ++ (tr/mgn/18.04.13 – 103)

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Nürnberg/Berlin, 24. April 2012 (ADN). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält Berichte ihrer Innenrevision unter Verschluss. Darüber informierte der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, in seinem am heutigen Dienstag in Berlin vorgelegten Tätigkeitsbericht. Dafür könne er keine Rechtsgrundlage erkennen. Eine ähnliche Verweigerunghaltung wie die BA habe die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) an den Tag gelegt.

Dem Schaar-Rapport zufolge hat die BA einem Antragsteller das Übersenden des jüngsten Berichts der Innenrevision verweigert, weil das andernfalls angeblich die internen Beratungen  von Behörden beeinträchtige. Dabei bezog sich die Bundesbehörde auf eine Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die einen solchen Zugang von außen während der sogenannten verwaltungsinternen Meinungsbildung nicht erlaubt. Bezweckt wird damit, die Unbefangenheit der innerbehördlichen Kommunikation zu schützen. Nach Feststellung des Bundesbeauftragten ist diese Vorschrift jedoch eine Ausnahmeregelung, die nicht permanent oder unendlich lange gilt, sondern zeitlich begrenzt ist. Insofern erlösche nach Abschluss der innerbehördlichen Beratungen die Schutzwürdigkeit der begehrten Informationen und sie seien grundsätzlich zugänglich zu machen.

Zusätzliche Lücken im Konstrukt der Arbeitsagentur markierte Schaar bei den für Arbeitslose zuständigen Jobcentern in den sogenannten Optionskommunen der Bundesländer, die keine separaten Informationsfreiheitsgesetze haben. Das betreffe Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. „Bürgerinnen und Bürger haben in diesen Ländern demnach keinen Anspruch auf Informationszugang gegenüber den Jobcentern der Optionskommunen“, kritisierte der Bundesbeauftragte scharf.

Nach seinen Angaben nehmen immer mehr Menschen ihr Recht auf Informationszugang wahr. Im Jahr 2011 seien es 3.300 Antragsteller gewesen – mehr als doppelt so viele im Vergleich zum Vorjahr. Schaar legte zum dritten Mal einen Bericht zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes vor, das im Jahr 2006 in Kraft trat und jedem Bürger Zugang zu relevanten Behördendaten ermöglichen soll. ++ (if/mgn/24.04.12 – 120).