Archive für Beiträge mit Schlagwort: Internationaler Gerichtshof

Leipzig, 18. November 2014 (ADN). Klare Aussagen des russischen Präsidenten Wladimir Putin über die völkerrechtliche Situation des Kosovo und der Krim in dem mit ihm in Wladiwostok geführten und am Wochenende im ARD-Fernsehen ausgestrahlten Interview brachten bereits von westlichen Regierungen ins Feld geführte Argumente stark ins Wanken. Nun tut das die Weisheit des Volkes in Gestalt von Gert Bundesmann am Dienstag in der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ). In einem Leserbrief beschreibt und analysiert der in dem sächsischen Städtchen Borna lebende Weltbürger die internationale Rechtslage sehr verständlich und überzeugend. Unabhängig von der sonstigen Politik Putins und dessen Verteidiger Michail Gorbatschow möchte er folgendes klarstellen: „Erstens: Die Krim hat zu keinem Zeitpunkt rechtmäßig zur Ukraine gehört. Warum ? Weil Chrustschow 1954 unter Bruch der Verfassung die Krim von Russland an die Ukraine ‚verschenkt‘ hat. Darüber hätten die Parlamente der betroffenen Sowjetrepubliken abstimmen müssen. Sie wurden jedoch übergangen – und die Krim (obwohl auch damals autonom !) wurde gar nicht erst gefragt. Somit hat Chrustschow etwas verschenkt, was ihm gar nicht gehörte. Zweitens: Die Ukraine hätte daher im Zuge ihrer Unabhängigkeitserklärung von Moskau 1991 ein Referendum durchführen müssen. Warum ? Weil die Regierung in Kiew so für völkerrechtlich gesicherte Verhältnisse auf der Krim hätte sorgen können.  Stattdessen hat Kiew die damalige Schwäche Russlands ausgenutzt und so eine Zeitbombe zum Ticken gebracht, die nun im Jahre 2014 hochgegangen ist. Es kann ja wohl keine Rede davon sein, dass die Krim seinerzeit vom russischen Volk an die Ukraine verschenkt wurde.“

Die Waage des auf diese Weise aus der sächsischen Provinz zu Recht ins Fadenkreuz der Öffentlichkeit gerückten Völkerrechts neigt sich noch deutlicher zugunsten der russischen Position. In diesem Jahr wurde nämlich eine Volksabstimmung auf der Krim durchgeführt. Dabei hat sich eine eindeutige Mehrheit der Wähler für die Zugehörigkeit zu Russland bekannt. Im Kosovo hat es dergleichen bei der Frage einer staatlichen Abspaltung von Serbien nicht gegeben. Die Separation wurde vom Parlament 2008 proklamiert. Seitdem gilt die UN-Resolution 1244. Danach ist Kosovo bei formeller Wahrung der Zugehörigkeit zu Jugoslawien bzw. Serbien unter die Verwaltungshohheit der Vereinten Nationen gestellt. Eine Bewertung des völkerrechtlichen Status des Kosovo wurde von dem damit beauftragten Internationalen Gerichtshof (IGH) vermieden.  ++ (vk/mgn/18.11.14 – 321)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Rom/Berlin/München, 25. Oktober 2014 (ADN). Während der Vorschlag der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer zum Eindampfen von bis zu zehn Bundesländern die deutschen Schlagzeilen am Wochenende füllt und künstliche Empörung verbreitet, fristet die jüngste, außerordentlich gravierende Entscheidung des höchsten Gerichts Italiens ein merkwürdiges Schattendasein. Die italienische Nachrichtenagentur ANSA bringt des Urteil des Verfassungsgerichtshofs mit einem Satz auf seinen Kern: „Das Prinzip der Staatenimmunität in der zivilen Rechtsprechung anderer Staaten gilt nicht für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Damit erklären die römischen Richter ein vor zwei Jahren vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag getroffenes Urteil, das von der Bundesrepublik Deutschland (BRD)  angestrebt worden war, für verfassungswidrig. Der IGH hatte Gegenteiliges entschieden, indem er die Staatenimmunität auch für schwerste Menschheitsverbrechen als gültig eingestuft  und die italienische Regierung zur Verabschiedung eines entsprechenden nationalen Gesetzes im Jahr 2013 gezwungen hatte. Dieses Gesetz, nach dem Zivilklagen italienischer Nazi-Opfer gegen Deutschland als unzulässig abzuweisen waren, wurde nunmehr vom Römischen Verfassungsgericht kassiert und außer Kraft gesetzt.  „Das ist eine äußerst wichtige Entscheidung, ich glaube, dass sie die internationale Gemeinschaft nicht ignorieren kann“. So zititierte die „Süddeutsche Zeitung“ den Militärstaatsanwalt von Rom, Marco de Paolis.

Infolgedessen ist nun mit einer großen Zahl erfolgreicher Klagen auf Entschädigung gegen die BRD zu rechnen. Sollten sich die bundesdeutschen Behörden wiederum sträuben, ist erneut mit der Konfiskation, Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung deutschen Vermögens in Italien zu rechnen. Vor einer derartigen Situation standen bereits vor einigen Jahren Eigentümer der Deutschen Bahn AG, deutscher Kulturinstitute und andere BRD-Vermögenswerte. Auch die Villa Vigoni bei Menaggio in Norditalien war bereits zur Versteigerung vorgesehen.

Die ersten Reaktionen des bundesdeutschen Auswärtigen Amtes werden als gelassen charakterisiert. Man werde das Urteil von Rom genau prüfen. Allerdings dürften die zur gleichen  Zeit öffentlich gewordenen beiden Neuigkeiten von dem römischen Gerichtsurteil und dem Vorschlag Kramp-Karrenbauers zur Fusion von Bundesländern bereits bestehende Zweifel an der Staatlichkeit und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland (BRD) deutlich erhärten.  ++ (vk/mgn/25.10.14 – 297)

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Zürich/Berlin, 16. Septembner 2012 (ADN). Frau Merkel hätte allen Grund, in Sack und Asche nach Bern zu pilgern und um Vergebung zu bitten. Davon zeigt sich Rene Schneider in einem Beitrag in der jüngsten Ausgabe der in Zürich herausgegebenen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ überzeugt. Stattdessen sitze sie wie eine Spinne im Netz und warte auf ihre fette Beute. Gemeint sind die riesigen Geldsummen, die von Datendieben mittels millionenschwerer Belohnenungen beispielsweise in das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen gelenkt werden.

Das Blatt weist darauf hin, dass solche kriminellen Handlungen im Außenverhältnis zur Schweiz völkerrechtlich der Bundesrepublik Deutschland zuzuordnen sind. Da müsse schon die Frage erlaubt sein, wie lange sich die Schweiz diese Situation noch gefallen lassen will und wann sie endlich beim Internationalen Gerichtshof (IGH) um Rechtsschutz nachsucht.  Merkeldeutschland stifte mit diesen Methoden dazu an, die souveräne Schweiz nach innen und außen weiter zu destabilisieren. Auf diese Weise werde das positive Image des neutralen und wohlhabenden Landes verzerrt. Solange dieser Zustand anhalte, werde es keinen Rechtsfrieden geben.

Deutschland nehme für sich in Anspruch, ein Rechtsstaat zu sein. Zumindest sei das dem Grundgesetz zu entnehmen. Allerdings habe dazu ein Schweizer Bankier schon vor vier Jahren, als der erste deutsche Angriff gegen das souveräne Fürstentum Liechtenstein geführt wurde, eine völlig andere Meinung geäußert. 

„Auch die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Sie sollte den rechtsstaatlichen Weg zum IGH deshalb nicht scheuen, sondern diesen Staatsklageweg ganz souverän und stolz beschreiten“, heißt es abschließend in dem umfänglichen Pressebeitrag unter dem Titel „Going to Court“. ++ (fi//mgn/16.09.12 – 264).