Archive für Beiträge mit Schlagwort: internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte

Leipzig, 3.Dezember 2014 (ADN). Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) beachten das Völkerrecht nur noch, wenn es passt. Das erklärte der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Dieter Deiseroth, am Mittwochabend in Leipzig auf einer Diskussionsveranstaltung der Redaktion „Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte“. Von außen betrachtet habe sich die Haltung der USA zum Völkerrecht erheblich verändert. So werde es nicht mehr in die US-Militärstrategie einbezogen. Das gelte auch für die elementaren menschenrechtlichen Prinzipien. Als Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit nannte Deiseroth die als Angriffskrieg zu definierende Irak-Invasion 2003, den klaren Bruch des Völkerrechtes in Chile 1073 und den Eingriff im Iran 1953.

Deiseroth machte auf der Gesprächsrunde unter dem Titlel „USA – Europa: Momentaufnahme einer Freundschaft“ seine Verwunderung über die äußerst erregte Diskussion in Deutschland über die Abhöraktivitäten der Nation Secirity Agency (NSA) deutlich.  Das Speichern aller möglicher Daten sei gedeckt durch den „Foreign Intelligence Surveillance Act of 1978“ (FISA). Danach benötigt die Überwachung der Telekommunikation außerhalb der USA durch die Nachrichtendienste keine separate oder individuelle Genehmigung. Einbezogen sei auch deutsches Territorium mit Stuttgart und Ramstein. Zunächst betraf es nur Ausländer. 1994 erfolgte eine Erweiterung, indem FISA auf das Durchsuchen von Räumen und Personen ausgedehnt wurde. Eine weitere Verschärfung wurde angesichts der Ereignisse am 11. September 20012 vorgenommen. Nach den Worten von Deiseroth sind die USA nicht dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IbpR) beigetreten. Dies alles trage dazu bei, dass Nicht-US-Bürger diesbezüglich rechtlich schutzlos sind. Edward Snowden sei dem mit seinen Aufsehen erregenden Aktionen entgegengetreten und habe sich damit zugunsten des „Schutzes der Grundrechtsträger in Frankreich, Deutschland und anderswo“ eingesetzt, erklärte der Spitzenjurist. Die Auffassung von Deiseroth, der als Experte für Whistleblowing vorgestellt wurde, bestätigte die ehemalige französische Konsulin, Christine Haufe, weitgehend. Sie ließ wissen, dass Edward Snowden in der Öffentlichkeit Frankreichs keine Rolle spielt. Den Franzosen sei bewusst, dass alle Geheimdienste emsig arbeiten. ++ (vk/mgn/03.12.14 -336)

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Regensburg/Hamburg, 11.August 2014 (ADN). Gustl Mollath trägt vor dem Landgericht Regensburg eine lange Liste von Beweisanträgen, Beweisermittlungsersuchen und Beweisangeboten vor. Sie sind durchnummeriert samt Anlagen von 1a bis 3e. Der zu Unrecht mehrere Jahre Zwangspsychiatrisierte beharrt darauf, die politischen Hintergründe seines Falls aufzuklären. Es gehe um  den „größten, dreistesten Schwarzgeldskandal in Milliardenhöhe“.  So schildert das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am Montag den derzeitigen Stand in einem Justiz-Skandal, der längst   den lokalen und  bayrisch-regionalen Rahmen überschritten hat. Er ist systemrelevant – und zwar für die Bunderepublik Deutschland (BRD). Dass er so offen wie selten zutage tritt, ist Mollath als Mensch und Persönlichkeit zu verdanken. Mit großer Zivilcourage und dem Mut letzter Verzweiflung hat er sich von seiner zwngsweisen Vormundschaft vor Gericht, die vornehm Pflichtverteidigung genannt wird, losgesagt. Die sitzt nun schweigend daneben und muss sich anhören, was ihr ursprünglicher Mandant in seinem ureigenen Interesse vorzutragen hat. Eigentlich nimmt Mollath damit nur seine im Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte, dem auch die BRD beigetreten ist, wahr. Das verübelt ihm nicht nur Pflichtverteidiger Gerhard Strate, sondern die gesamte bundesdeutsche Justiz außerordentlich. Es ist ihnen ein Graus, wenn ein mündiger Bürger die Vertretung seiner Rechte höchstpersönlich in die eigene Hand nimmt und selbstbewusst  sorgsam formulierte Anträge vorträgt.

Das lässt sogar die öffentliche Meinung in Gestalt großer Pressehäuser erschauern. „Der Spiegel“ beschreibt das Auftreten von Mollath mit deutlich vorwurfsvollem Ton: „Er will seine Rehabilitation als Lichtgestalt“. Der wiederum tritt verständlicherweise jeder nur denkbaren Diffamierung entgegen. „Ich war und bin kein Michael Kohlhaas“.

Geschichtskennern geht immer häufiger der Reichtagsbrandprozess im Jahre 1933 durch den Kopf. Das war ein unübersehbar politischer Prozess.  Damals nahm – wie heute Gustl Mollath – der Angeklagte Georgi Dimitroff sein juristischer Schicksal selbst in die Hand. Der Bulgare degradierte seinen Pflichtverteidiger zum Statisten und ergriff vehement, leidenschaftlich und wirkungsvoll  das Wort. Er wurde freigesprochen. Es war ein historischer Sieg und eine gigantische Blamage für  den Zeugen und Nazi-Führer Hermann Göring.  

Politik und Systemrelevanz sind auch in Sachen Gustl Mollath kaum noch wegzuwischen. Deshalb stellt Mollath auf direktem Wege Strafanzeige gegen Richterin B. und Richter Otto B. Den Hintergrund erläutert das Nachrichtenmagazin so: „Damals hätten ihn der Richter und seine Beisitzerin daran gehindert, die Schwarzgeldgeschäfte anzuzeigen, weil die Beisitzerin selbst darin verwickelt gewesen sei.“ Das Medium wirft ihm regelrecht vor, einen Freispruch erster Klasse, wegen erwiesener Unschuld, die volle Rehabilitätion zu wollen. „Doch je renitenter er auf sein vermeintliches Recht pocht, desto besser kann man ihn sich als selbst ernannten Weltretter vorstellen, der in Zorn und Selbstgerechtigkeit Grenzen übertritt.“ Dies tatsächlich zu tun und dem Duckmäusertum Valet zu sagen, scheint offenbar höchste Zeit zu sein. ++ (jz/mgn/11.08.14 – 222)

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