Archive für Beiträge mit Schlagwort: Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Zürich, 4. Dezember 2014 (ADN). Dass die Berichterstattung über die Ukraine insbesondere in den westlichen Medien beinahe unisono mit Vorwürfen gegen Russland agiert, darüber zeigt sich der Völkerrechtler und Historiker Alfred de Zayas sehr besorgt. Dabei werde das Abkommen vom 21. Februar fast totgeschwiegen, der Putsch ausgeblendet, als hätte er nie stattgefunden. „Anstatt für einen Dialog zu plädieren, stellt die Presse nur auf Sanktionen und Gewalt ab“, erklärte der langjährige internationale Spitzendiplomat in der jüngsten Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ fest. Nach seiner Meinung sind alle Staaten gemäß UNO-Charta verpflichtet, sämtliche Möglichkeiten des Dialogs zu fördern.  Die Presse tue das jedoch nicht. Damit erhebe sich die Frage, ob nicht Artikel 20 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IbpR) verletzt wird. Danach sei Kriegshetze verboten.

„Es wird im Moment Kriegshetze in vielen Staaten betrieben, anstatt des Versuchs, eine Lösung innerhalb der Uno-Charta zu finden, die die Menschenrechte aller Beteiligten schützt, genauer gesagt, auch die Menschenrechte  der Bevölkerung in Donezk und Lugansk,“ befürchtet de Zayas. Als Völkerrechtler wolle er nochmals unterstreichen, dass das Völkerrecht universell ist und immer gleichermaßen angewendet werden muss. Für ihn bestehe die einzige menschenrechtskonforme Lösung in Verhandlungen, in die nicht nur Kiew und Donezk einbezogen sind, sondern auch die angrenzenden Staaten, die ein legitimes Interesse an einer Befriedung dieses Gebietes haben. Dies sei dann auch die demokratische Lösung, denn Demokratie ist ein Ausdruck der Selbstbestimmung – und umgekehrt. ++  (vk/mgn/04.12.14 – 337)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Zürich, 10.April 2014 (ADN). Spätestens seit dem Krieg gegen Serbien 1999 führt die NATO auch Angriffkriege entweder als Bündnis oder in einer „Koalition der Willigen“ wie 2003 gegen den Irak. Dieser Krieg ist von UNO-Generalsekretär Kofi Annan und von etlichen Völkerrechtlern als völkerrechtswirdrig bezeichnet worden. Das erklärte der international renommierte Menschen- und Völkerechtsexperte Prof. Alfred de Zayas in einem ausführlichen Interview, das in der jüngsten Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ veröffentlicht ist. Auch der Krieg gegen Lybien sei maßgeblich von der NATO geführt worden. Gründe für die aggressive Militanz der ursprünglich als Verteidigungsbündnis gegen den Kommunismus gegründeten Organisation sieht de Zayas in der ungebremsen Profitgier der Waffenindustrie.

Alfred de Zayas weist darauf hin, dass Abrüstung eine völkerrechtliche Verpflichtung ist. Artikel 26 der UNO-Charta sehe die Abrüstung vor. „Außerdem verlangt Artikel 2 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte  und Artikel 2 des Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte , dass alle Vertragsstaaten sämtliche in diesen Pakten genannten Menschenrechte in die Tat umsetzen, was notwendigerweise auch die Verpflichtung zur Abrüstung und zur Kriegsverhinderung einschließt“, erklärte der Völkerrechtler. Mit dem Recht auf Selbstverteidigung kollidiere das keinesfalls. Jeder Staat habe das Recht auf Selbstverteidigung und die Pflicht, seine Bürger vor Angriffen und Bedrohungen aus dem Ausland zu schützen.  Das sei legitim und gehöre zum Wesen eines jeden Staates. Aber es gebe kein Recht zum „Präventivkrieg“. ++ (mi/mgn/10.04.14 – 100)

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Amsterdam, 5./6. Januar 2014 (ADN). Vier Wissenschaftler der Universität Amsterdam haben zu Jahresbeginn die globale akademische Welt aufgerufen, sich gegen die flächendeckende Massenüberwachung vor allem durch US-amerikanische und britische Geheimdienste zu wehren. In der Petition, die inzwischen von mehr als 300 Professoren und Dozenten unterzeichnet wurde, wird vordergründig die Einhaltung des Grundrechts auf Privatheit gefordert. „Es ist geschützt durch völkerrechtliche Vereinbarungen darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Europäische Menschenrechtskonvention,“ heißt es in dem von Nico van Eijk, Beate Roessler, Frederik Zuiderveen Borgesius und Manon Oostveen initiierten Aufruf. Die Massenüberwachung verwandle die Unschuldsvermutung zudem in eine Schuldvermutung. Damit kritisieren die Akademiker das bei den Überwachungsbefürwortern beliebte Argument, wonach jemand, der nichts zu verbergen hat, auch keine Angst vor Ausspähung haben müsse.
In der Petition prangern die Akademiker die von Edward Snowden aufgedeckte geradezu lückenlose Beobachtung der Bevölkerung im eigenen Land und in anderen Staaten an. Online-Dienste wie Google, Yahoo oder Skype würden infiltriert. Nutzer müssen befürchten, dass private Kommunikation nicht privat bleibt. Offensichtlich wollen diese Internet-Unternehmen und andere „moderne“ Spieler dem Staat gefallen und machen der hoheitlichen Überwachung deshalb auch interne Daten mit privaten Kundeninformationen zugänglich, kommentiert dazu die „Neue Zürcher Zeitung“ am Montag. „Dies ist klassischer Korporatismus, eine typische Kungelei zwischen Firmen und Staat und erinnert an planwirtschaftlich-totalitäre Regime in Kriegen oder an Regime wie jenes der DDR mit ‚inoffiziellen Mitarbeitern‘ (IM). Die Frage ist nun, ob ‚IM Apple‘ oder ‚IM Google‘ eher einen Denunzianten-Status bevorzugen oder ob sie doch lieber Vertrauen im Markt aufbauen möchten, indem sie sich vom Staat distanzieren.“

Die angenehm kurz und knapp formulierte Amsterdamer Petition ist inzwischen von Wissenschaftlern aus 28 Ländern unterzeichnet. Die meisten kommen aus Deutschland mit derzeit 81 Unterschriften – darunter elf aus den sogenannten Neuen Bundesländern. Es folgen die Niederlande mit 70 Unterschriften, Großbritannien mit 55 Unterschriften und Belgien mit 42 Unterschriften. ++ (me/mgn/05.01.14 – 005)

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