Archive für Beiträge mit Schlagwort: Internationales Recht

Frankfurt am Main, 4. September 2014 (ADN). Die Wiederkehr der Abschreckung beklagt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) am Donnerstag in einem Leitartikel unmittelbar vor dem NATO-Gipfel in Wales. Damit kehre ein Konzept nach Europa zurück, dass nach der Zeitenwende von 1989 vergessen war. Das vielleicht größte Problem dieser Wiedergeburt einer Politik der Abschreckung bestehe darin, dass sie die heimischen Gesellschaften völlig unvorbereitet trifft.  Gerade in Deutschland habe man sich an die Stabilität in Europa und die guten Geschäfte mit Russland gewöhnt. „Abschreckung und klassische Machtpolitik gehören schon seit zwei Jahrzehnten nicht mehr zur politischen Erfahrungswelt der Bevölkerung. Der außenpolitische Diskurs der Eliten ist in Deutschland seit langem von idealistischen Untertönen durchzogen, die der Bürger von isolationistischen. Das erklärt die zum Teil heftigen Reaktionen im Internet auf die westliche Ukraine-Politik. Viele Bürger scheinen zu fürchten, dass Deutschland in einen Krieg mit Russland hineingezogen wird“, schreibt Nikolas Busse. Er gibt zu, dass von Russlands Putin keine so große und so unmittelbare Gefahr für die Verbündeten ausgeht, dass man zu Rüstungsausgaben des Kalten Krieges zurückkehren müsste.

Wozu dann aber das ganze westliche Säbelgerassel, fragt sich der weit und tief blickende Betrachter. Vielleicht ist der seit der militärischen Kapitulation einer deutschen Streitmacht im Jahr 1945 angeblich beendete Krieg noch gar nicht zuende und schwelt unter der Oberfläche einfach weiter. Juristisch ohnehin, denn es gibt bis heute keinen Friedensvertrag zwischen sämtlichen beteiligten Mächten. Jahrzehntelang wurden über diese offene und permanent schwelende Wunde Notpflaster geklebt. Auf derartige Kleisterei und Verschleierung hereinzufallen, neigen Deutsche besonders. Seit wenigen Jahren begreifen immer mehr Menschen die wahren Verhältnisse, lassen sich von der etablierten Politik nicht mehr einschläfern und belesen sich autodidaktisch in der eigentlich wichtigen Rechtsliteratur. Das gefällt den Machthabern nicht, weil die Standard-Argumente nicht mehr ziehen. Außerdem sind sie selbst unfähig und unwillig, Völkerrecht und internationales Recht anzuerkennen. Mit diesem Manko sind nicht nur niedrige Verwaltungsebenen behaftet, sondern es hat die Spitzen der herrschenden Oberschicht erfasst. Sogar die Justiz ist von diesem Bazillus fehlenden Wissens und Wollens auf breiter Ebene infiziert. ++ (mi/mgn/04.09.14 – 247)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Werbung

Bern/Zürich, 18. Mai 2014 (ADN). Entweder die Schweiz hält die Europäische Menschenrechtskonvention ( EMRK) voll und ganz ein, dann kann sie auch im Europarat bleiben. Oder sie will sich in bestimmten Teilen nicht mehr an die Vorgaben aus Straßburg gebunden fühlen. Dann muss sie aus der Organisation austreten. Die EMRK zu kündigen und im Europarat zu bleiben, ist nicht denkbar. In dieser Klarheit formuliert der Direktor des Schweizerischen Zentrums für Menschenrechte, Prof. Walter Kälin, den Zwiespalt, der aus seiner am Wochenende in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) thematisierten Studie hervorgeht. Die wissenschaftliche Arbeit geht der Frage nach, wie sich der Europarat verhält, sollte die Schweiz in den ganz wenigen Fällen eines unlösbaren Konflikts zwischen einem Straßburger Urteil und einer landesrechtlichen Norm  Letzterer den Vorrang geben. Nach Auffassung von Kälin ist dann mit einer scharfen Reaktion des Europarats – Ministerkomitee, Gerichtshof für Menschenrechte und  Parlamentarische Versammlung – zu rechnen. Zu einem Ausschluss der Schweiz würde es zwar nicht kommen, jedoch würde mit anderen Maßnahmen verstärkter Druck auf die Eidgenossen ausgeübt werden.  

Letztlich gibt es nach den Worten nur die Alternative: entweder hält die Schweiz die EMRK voll und ganz ein, dann kann sie im Europarat bleiben. Tut sie das in gewissen Teilen nicht, dann müsse sie austreten. Nicht akzeptabel sei die vielfach vorgebrachte Idee, die Konvention zu kündigen und ihr Nachher mit einem Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts wieder beizutreten. Das würde gegen Treu und Glauben verstoßen. Außerdem würde ein solcher Vorbehalt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für ungültig erklärt. Der Europarat könne es sich nicht leisten, den Musterknaben Schweiz zu schonen. Auch der Tatbestand, dass andere Länder  beim Menschenrechtsstandard weit hinter der Schweiz zurückliegen – beispielsweise Italien, Großbritannien und die Niederlande –  und sich ohne ernstliche Konsequenzen irgendwie durchwursteln, könne keine Nachsicht gegenüber der Eidgenosschaft erwarten lassen. 

Die Schweiz, die am 28. November vor 40 Jahren die Konvention ratifiziert hat, setzt sich im Vorfeld des Jubiläums sehr kritisch mit dieser Mitgliedschaft auseinander. So geht es um das Problem, dass das Volk nie über den Beitritt abgestimmt hat und dies nun nachträglich in einem obligatorischen Referendum nachgeholt werden soll. Die Landesregierung will in einem vom Parlament geforderten Bericht zur EMRK die politisch umstrittenen Aspekte ausleuchten. Dabei wird auch mit einer juristischen Analyse der Situation gerechnet, in der die Konvention gekündigt wird und ein Wiedereintritt mit dem Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts angestrebt wird. ++ (vk/mgn/18.05.14 – 137)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Den Haag, 28. August 2013 (ADN). Vor 100 Jahren wurde in Den Haag der Friedenspalast feierlich eröffnet. Die Initiative für den ungewöhnlichen Bau, der im Jahr 1899 begonnen wurde, ging vom russischen Zaren und einem amerikanischen Millionär aus. Seitdem ist das Gebäude in Stil der Neorenaissance Zentrum weltweiter Friedensbemühungen. Es beherbergt den Internationalen Gerichtshof (IGH) und die Völkerrechts-Bibliothek. Angegliedert ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH).

Auf einem Festakt zum Jubiläum verwies UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon am Mittwoch auf die Anfänge der weltweiten Friedensbewegungen im 19. Jahrhundert, die letztlich in der Errichtung des Friedenspalastes mündeten. Damit im Zusammenhang standen die Haager Friedenskonferenzen in den Jahren 1899 und 1907. Sie sind, so erklärte der UN-Generalsekretär, zur Basis der modernen internationalen Menschenrechtsgesetzgebung und der internationalen Kooperation geworden.

Ban Ki Moon bezeichnete Auschwitz, Ruanda und Srebrenica als historische Tiefpunkte auf der Suche nach Frieden und Gerechtigkeit. Er erläuterte derzeitige Schwachpunkte. So gebe es seit Juni Zahlungsrückstände für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), die die juristische Aufarbeitung der Rote-Khmer-Verbrechen in Kambodscha gefährden. Für das kambodschanische Volk sei das eine Tragödie. Zu den gegenwärtig größten Konfliktherden zählte Ban Ki Moon die Volksrepublik Kongo und Ägypten. Ein besonders ernster und Besorgnis erregender Moment sei in Syrien erreicht, wo mehr als 100.000 Menschen getötet worden sind. Dem Frieden und der Diplomatie eine Chance zu geben. lautete sein Appell aus Den Haag. Die Kämpfe müssten gestoppt und Gespräche begonnen werden.

Hauptfinanzier des Friedenspalastes Den Haag war der aus Schottland stammende in den USA zum drittreichsten Unternehmer seiner Zeit gewordene Stahlindustrielle Andrew Carnegie (1835 – 1919). Sein Vermögen belief sich damals nach heutiger Kaufkraft auf 75 Milliarden US-Dollar. Er gründete Stiftungen und profilierte sich als Antroposoph. Schätzungen zufolge spendete er damals für solche Zwecke rund 350 Millionen US-Dollar.

Der Jubiläumstag bildet den Auftakt zu einer Serie von Veranstaltungen, zu denen auch ein Vortrag über die deutsche Friedensaktivistin Berta von Suttner gehört und die bis zum 21. September statfinden. An dritten Septemberwochenende tritt traditionsgemäß die UNO-Vollversammlung zusammen. ++ (fr/mgn/28.08.13 – 235)

http://www.adn1946.wordpress.com, adn1946@gmail.com

Zürich/Berlin, 22. März 2012 (ADN). „Wie lange kann es gut gehen, wenn der Staat das Recht bricht ? Wenn der Staat die Grundlagen eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates nicht mehr achtet ? Wenn nicht mehr das internationale Recht und die Verfassung des Landes den Rahmen für die Ausübung von Staatsgewalt bilden ?“ Diese drei Fragen stellte Karl Müller in der jüngsten Ausgabe der schweizerischen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“. Er fügt eine vierte hinzu. Es ist die, ob jetzt alle Mittel erlaubt sein sollen – neben der Gewalt und dem Raub immer auch Betrug. Die Antworten folgen unmittelbar und unverblümt. Bestätigt und überzeugend nachgewiesen wird, dass die Bürger tatsächlich in den vergangenen zwanzig Jahren einer gigantischen Lügenmaschinerie ausgesetzt waren und sind. „Das stimmt ja gar nicht, was unsere Politiker sagen, es stimmt ja gar nicht, was wir in unseren Zeitungen lesen, im Radio hören, auf dem Bildschirm sehen, in unseren Büchern gelesen haben und an unseren Schulen und Hochschulen zu hören bekamen“, schreibt Müller.

Nach seinen Worten wurden besonders die Länder, die sich nicht beugen wollten, mit Lügen überzogen. Als denkender Mensch könne man gar nicht mehr anders, als das, was seit Wochen und Monaten über Syrien, Iran und Russland gesagt, gedruckt und gesendet wird, nur noch mit Gummihandschuhen anfassen.

Die Politiker der Bundesrepublik Deutschland tun sich nach Meinung von Müller besonders dabei hervor, den Ausnahmezustand – also die staatliche Missachtung des Rechts – auszurufen. Er bezieht sich dabei auf jüngste Aussagen des deutschen Staatsrechtslehrers Karl Albrecht Schachtschneider bei einem Vortrag Mitte Februar in Berlin. Der Nürnberger Professor habe erklärt, die Regierungen der Euro-Staaten seien seit der europäischen Schuldenkrise zum offenen Rechtsbruch übergegangen. Es werde zwar nicht direkt zugegeben, dass nun die Willkürherrschaft begonnen hat. Dennoch reiche dafür das leicht von den Lippen kommende Unwort „alternativlos“ als Rechtfertigung für den wiederholten Rechtsbruch aus. Das stelle die offene Proklamation des Endes demokratischer Politik dar. Insbesondere in Deutschland manifestiere sich dies an einer fatalen Staatsräson, die undemokratisch ist und das internationale Recht missachtet. ++ (ir/mgn/22.03.12 – 84)

Hildburghausen/Erfurt, 15. März 2012 (ADN).  Das Amtsgericht Hildburghausen stellte ein Verfahren ein, in dem es um die Fahrerlaubnis eines Omnibus-Chauffeurs ging. Dem Berufskraftfahrer sollte ein Bußgeld auferlegt und der sogenannte Führerschein entzogen werden. Der Betroffene berief sich darauf, kein Angehöriger der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu sein, für den demzufolge auch nicht deren Gesetze und Verordnungen gelten. Er argumentierte weiterhin damit, als ehemaliger Bürger der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die UNO-Resolution 56/83 aus dem Jahre 2002 und andere völkerrechtliche Regelungen in Anspruch zu nehmen.  Darüber berichtete das vom Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) produzierte Fernsehmagazin „Exakt“ am gestrigen Mittwochabend.

Das Gericht in der südthüringischen Kreisstadt erkannte die vom Kläger vorgebrachten Gründe durch die Verfahrenseinstellung an.  Der Busfahrer hatte diesen juristischen Streit ohne Rechtsanwalt unter Mithilfe eines Freundes erfolgreich bewältigt. Die von ihnen vorgetragene Begründung aus der UNO-Resolution 56/83 stammt aus dem Artikel 9 dieses völkerrechtlich verbindlichen Dokuments. Danach kann mangels staatlicher Instanzen eine Person oder eine Personengruppe die staatliche Organisation für sich selbst in Anspruch nehmen, bis ein funtionstüchtiges staatliches Gebilde vorhanden ist. In Deutschland fehlt es daran seit dem 23. Mai 1945. Voraussetzung dafür, um Deutschland wieder seine vollständige Unabhängigkeit und Souveränität zu verleihen, sind ein Friedensvertrag und eine direkt vom Volk verabschiedete Verfassung.  Beide Bedingungen sind bislang nicht erfüllt.  Diesen Zustand herzustellen, haben in Gänze die deutschen Parteien mit ihren verkrusteten Strukturen um des eigenen Machterhalts willen seit Jahrzehnten bis zum heutigen Tag hintertrieben.  Sie ließen auch die Gunst der Stunde – die Jahre 1989/90 – , in der die Gelegenheit dazu besonders groß war,  ungenutzt verstreichen.

Inzwischen mehren sich die Fälle, in denen selbstbewusste, aufgeklärte und engagierte Bürger gegen den intransparenten Bürokratenapparat und seine juristischen Ausläufer aufbegehren und sich gegen inhumane Schikanen zur Wehr setzen.  Beispiele aus Kamenz (Sachsen), Templin (Mecklenburg-Vorpommern) und München (Bayern) belegen, dass der Rechtsstreit in Hildburghausen kein Einzelfall ist. Wie eine aktuelle Auseinandersetzung in Jena (Thüringen) zeigt, kann daraus sogar ein internationaler Konflikt entstehen. Dort drangsalieren Verwaltungs-, Justiz- und Polizeibehörden Einwohner der Stadt derart, dass eine Konfrontation mit der Republik Philippinen droht.

Die Auseinandersetzung von Hildburghausen ist jedoch noch nicht abgeschlossen, denn die Führerscheinstelle des Landkreises hat dem Busfahrer dennoch die Fahrerlaubnis entzogen. Später eingeschaltete Rechtsanwälte sehen keine Möglichkeit, daran etwas zu ändern. Ihre Kenntnisse über Internationales Recht und Völkerrecht sind offenbar derart rudimentär, dass sie außerstande sind, diese in der Rechtspraxis korrekt und zugunsten ihrer Mandanten einzusetzen. ++ (sv/mgn/15.03.12 – 78)