Archive für Beiträge mit Schlagwort: Intervention

Essen/Genf/Frankfurt am Main, 27. November 2014 (ADN). Im grenznahen Raum zu Frankreich werden für im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr oft vorkommende Rechtsgebiete den Spruchkörpern Richter des jeweils anderen Staates mit beratender Stimme zugeordnet. Diesen Vorschlag unterbreiteten Prof. Menno Aden aus Essen und Felix Aden aus Genf in der Novemberausgabe der Zeitschrift „Recht der Internationalen Wirtschaft“. Als Beispiel für derartige Kooperationen nannten sie  den bundesdeutschen Oberlandesgerichtsbezirk (OLG) Karlsruhe und den französischen Cour d’appel Colmar auf der anderen Rheinseite. Die Autoren illustrieren ihre zur Diskussion gestellte Offerte an einem konkreten Fall. Das Landgericht Freiburg würde demzufolge in einem grenzüberschreitenden Baurechtsfall unter dem Einfluss eines französischen Richters und das Tribunal de grande instance (TGI) Strasbourg unter dem Einfluss eines deutschen Richters entscheiden. Entsprechendes wäre im grenznahen Bereich zur Schweiz und in anderen grenznahen Regionen zu erwägen. 

Die beiden Rechtswissenschaftler begründen ihre Idee damit, dass sich der Souveränitätsbegriff grundlegend gewandelt hat. Das gelte insbesondere im Verhältnis der EU-Partnerstaaten zueinander. Von einer unzulässigen justiziellen Intervention eines ausländischen Rechtssatzes könne, wenn überhaupt jemals, wenigstens heute unter den EU-Partnerstaaten nicht die Rede sein. Diese hätten das Ziel eines gemeinsamen europäischen Rechtsraums vielfach bekundet. Dem diene, wenn im Wege rechtsvergleichender Auslegung die Rechtsanschauungen harmonisiert werden. Gleiches treffe für das Einbinden der jeweiligen Höchstgerichte in diesen Prozess zu.

Mit einem Blick in die Rechtshistorie wird weiter argumentiert: „Die Scheu der deutschen Rechtsprechung, fremdes Recht der Revision zu unterziehen, dürfte auch mit einem Souveränitätsbegriff zusammenhängen, wie er bei Einführung des BGB und der Reichsjustizgesetze herrschte. Man hütete sich, auch bei der Rechtsanwendung in die Souveränität eines anderen Staates einzugreifen, weil man umgekehrt dessen Übergriffe in die eigene Souveränität fürchtete.“ ++ (jz/mgn/27.11.14 – 330)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr.101 v. 10.10.46

Werbung

München/Kiew/Moskau, 5. März 2014 (ADN). Nach Meinung der Fondsgesellschaft Deutsche Asset & Wealth Management (DeAWM) ist es möglich, dass die Krim künftig nicht mehr von der Ukraine aus regiert wird, aber offiziell auch nicht von Russland. Das teilte am Mittwoch die Finanzpublikation „EXtra-Magazin“ mit. Vieles spreche für den Status einer Sonderzone unter starkem russischem Einfluss. „Ein Zahlungsausfall der Ukraine dürfte höchstwahrscheinlich vermieden werden, da die USA, Westeurpa  und der IWF Unterstützung signalisiert haben“, wird DeAWM zitiert. 

„Russland hat scheinbar mit den jüngsten Aktivitäten eine Linie gezogen, um seine strategischen Interessen im Schwarzen Meer insbesondere auf der Krim zu untermauern..“ Falls die Situation auf die Krim begrenzt bleibe und es zu keiner weiteren Intervention auf dem ukrainischen Festland komme, dürften die Finanzmärkte das Ereignis als lokal ansehen. Die Gesamtlage verheiße vor allem für russische Anlagen nichts Gutes, aber auch für die ganze Region Osteuropa einschließlich Türkei.

„Ich denke, wir haben den Tiefpunkt der Krise zwischen der Ukraine und Russland überstanden“, gab das „Wall Street Journal“ (WSJ) am Vortag den Premier der Kiewer Übergangsregierung ,Arseni Jazeniuk, wieder. Aus einem ganzseitigen Lagebericht der WSJ-Korrespondenten Paul Sonne und Allan Cullison aus der Regionalhauptstadt der Krim Simferopol geht hervor, dass die drei ukrainischen Militärstützpunkte Balaklava, Perevalnoe und Feodosia von „russischen Truppen eingekreist“ sind.  ++ (vk/mgn/05.03.14 – 064)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn)