Archive für Beiträge mit Schlagwort: Itlaien

Bielefeld, 7. Juni 2015 (ADN). Der Philosoph, Soziologe und Mitbegründer der Italienischen Kommunistischen Partei (IKP), Antonio Gramsci, soll zur neuen Leitfigur der Partei DIE LINKE werden. Das erklärte deren Vorsitzender und Fraktionsvorsitzender im Deutschen Bundestag, Gregor Gysi, am Sonntag in Bielefeld auf dem Parteitag seiner Organisation. In der sehr nachdenklichen, eindrucksvollen und emotionsgeladenen Rede, in der er seinen Rückzug vom Fraktionsamt zum 13. Oktober dieses Jahres ankündigte, nannte der populäre Linkspolitiker den Namen des in Deutschland wenig bekannten Italieners unmittelbar nach den allgemein bekannten Führungspersönlichkeiten Karl Marx, Friedrichs Engels, Wilhelm Liebknecht, August Bebel, Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg.  

In einem Interview mit dem Bonner Fernsehsender „Phoenix“ nannte die Ko-Vorsitzende, Katja Kipping, ebenfalls Antonio Gramsci namentlich als neuen Orientierungsstern am politischen Himmel der Linkspartei. Der auf Sardinien 1891 geborene albanischstämmige Gramsci war enger Gefährte des späteren Parteivorsitzenden Palmiro Togliatti. Er war zeitlebens gesundheitlich angeschlagen und verbrachte in der faschistischen Ära Italiens viele Jahre in Haft. Dort entstanden seine „Gefängnishefte“, die zum geistigen Rüstzeug der italienischen Sozialisten und Kommunisten gehören. Gramscis theoretische Hinterlassenschaft bietet ein äußerst facettenreiches Gemälde über eine sozial gerechte Zukunftsgesellschaft und unterschied sich sehr stark von der Sozialismus-Dogmatik kommunistischer Parteien. Auf seinen Auffassungen fußten in den 70-er und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts während des Kalten Krieges die großen Meinungsverschiedenheiten zwischen den sozialistischen Ländern  und den Eurokommunisten vor allem in Italien, Spanien und Frankreich. ++ (pp/mgn/07.06.15 – 117)

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Bern/Zürich, 18. Mai 2014 (ADN). Entweder die Schweiz hält die Europäische Menschenrechtskonvention ( EMRK) voll und ganz ein, dann kann sie auch im Europarat bleiben. Oder sie will sich in bestimmten Teilen nicht mehr an die Vorgaben aus Straßburg gebunden fühlen. Dann muss sie aus der Organisation austreten. Die EMRK zu kündigen und im Europarat zu bleiben, ist nicht denkbar. In dieser Klarheit formuliert der Direktor des Schweizerischen Zentrums für Menschenrechte, Prof. Walter Kälin, den Zwiespalt, der aus seiner am Wochenende in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) thematisierten Studie hervorgeht. Die wissenschaftliche Arbeit geht der Frage nach, wie sich der Europarat verhält, sollte die Schweiz in den ganz wenigen Fällen eines unlösbaren Konflikts zwischen einem Straßburger Urteil und einer landesrechtlichen Norm  Letzterer den Vorrang geben. Nach Auffassung von Kälin ist dann mit einer scharfen Reaktion des Europarats – Ministerkomitee, Gerichtshof für Menschenrechte und  Parlamentarische Versammlung – zu rechnen. Zu einem Ausschluss der Schweiz würde es zwar nicht kommen, jedoch würde mit anderen Maßnahmen verstärkter Druck auf die Eidgenossen ausgeübt werden.  

Letztlich gibt es nach den Worten nur die Alternative: entweder hält die Schweiz die EMRK voll und ganz ein, dann kann sie im Europarat bleiben. Tut sie das in gewissen Teilen nicht, dann müsse sie austreten. Nicht akzeptabel sei die vielfach vorgebrachte Idee, die Konvention zu kündigen und ihr Nachher mit einem Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts wieder beizutreten. Das würde gegen Treu und Glauben verstoßen. Außerdem würde ein solcher Vorbehalt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für ungültig erklärt. Der Europarat könne es sich nicht leisten, den Musterknaben Schweiz zu schonen. Auch der Tatbestand, dass andere Länder  beim Menschenrechtsstandard weit hinter der Schweiz zurückliegen – beispielsweise Italien, Großbritannien und die Niederlande –  und sich ohne ernstliche Konsequenzen irgendwie durchwursteln, könne keine Nachsicht gegenüber der Eidgenosschaft erwarten lassen. 

Die Schweiz, die am 28. November vor 40 Jahren die Konvention ratifiziert hat, setzt sich im Vorfeld des Jubiläums sehr kritisch mit dieser Mitgliedschaft auseinander. So geht es um das Problem, dass das Volk nie über den Beitritt abgestimmt hat und dies nun nachträglich in einem obligatorischen Referendum nachgeholt werden soll. Die Landesregierung will in einem vom Parlament geforderten Bericht zur EMRK die politisch umstrittenen Aspekte ausleuchten. Dabei wird auch mit einer juristischen Analyse der Situation gerechnet, in der die Konvention gekündigt wird und ein Wiedereintritt mit dem Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts angestrebt wird. ++ (vk/mgn/18.05.14 – 137)

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