Archive für Beiträge mit Schlagwort: Journalisten

Berlin, 12. Februar 2015 (ADN)  2014 ist insbesondere bei islamfeindlichen und rechtsextremen Demonstrationen eine in Teilen der Gesellschaft schon länger vorhandene, pauschalierend feinselige Stimmung gegen die etablierten Nachrichtenmedien offen zutage getreten. Das wird in dem Deutschlandteil des von der Journalistenorganisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) am Donnerstag veröffentlichten Jahresberichts 2015 mitgeteilt. In Dresden hätten Tausende Protestierende  der Pegida-Bewegung Parolen wie „Lügenpresse“ und „Volksverräter“ skandiert. Zudem seien im vergangenen Jahr weitere Fälle bekannt geworden, in denen Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste Journalisten gezielt oder im Zuge einer umfassenden Überwachung ausgeforscht haben. Ein besonders gravierender Fall sei in Hamburg zu verzeichnen gewesen. Dazu berichtet RGO: „Im November bestätigte der Hamburger Senat nach Recherchen einer Gruppe aus dem Umfeld des alternativen Kulturzentrums Rote Flora den jahrelangen Einsatz einer verdeckten Ermittlerin der Kriminalpolizei in der linken Szene der Hansestadt. Die Frau hatte sich von 2000 bis 2006 in das Umfeld der Roten Flora eingeschlichen und dabei auch für den freien Radiosender „Freies Sender Kombinat“ (FSK) gearbeitet. Sie nahm an den Redaktionssitzungen teil und hatte detaillierten Einblick in die internen Abläufe und journalistischen Quellen des Senders. Zu vermuten ist, dass sie diese Informationen auch an das Landeskriminalamt weitergab und damit massiv das Redaktionsgeheimnis und den Informantenschutz verletzte.“

Zudem ist dem Jahresbericht zufolge bekannt geworden, dass die National Security Agenccy (NSA) der USA gezielt Menschen ausspioniert, die ihre Kommunikiation im Internet schützen – wie dies etwa investigative Journalisten tun, die an besonders heiklen Themen arbeiten. So habe die NSA einen Knotenpunkt des Anonymisierungsnetzwerkes Tor in Erlangen ausgeforscht. Damit dürfte dem Geheimdienst mit großer Sicherheit bekannt sein, von welchen IP-Adresssen aus über diesen Knoten auf das Netzwerk zugegriffen wurde.

Solche Beispiele illustrieren, dass Deutschland trotz des Platzes 12 auf der Rangliste der Pressefreiheit 2015 erhebliche Webfehler und Lücken aufweist. Sie behindern und bedrohen die Verwirklichung der Presse- und Informationsfreiheit. „Volle Pressefreiheit setze eine Presse- und Meinungsvielfalt voraus, die den Bürgern die nötigen kontroversen Meinungen und Informationen für ihre Wahlentscheidungen liefert“, heißt es in dem Rapport. ++ (me/mgn/12.02.15 – 41)

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Washington/Berlin, 14. Januar 2015 (ADN). Es ist schon eine bemerkenswerte Koinzidenz, dass die Pressekonferenz des ehemaligen US-Senators und Vorsitzenden der offiziellen Untersuchungskommission der Ereignisse des 11. September 2001, Bob Graham, und der Terroranschlag auf die Journalisten der französischen Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ auf den gleichen Tag fielen. Darauf weist die Vorsitzende der Bürgerrechtsbewegung „Solidarität“, Helga Zapp-La Rouche, zu Wochenbeginn hin. Graham habe nämlich mitgeteilt, dass die von den US-Präsidenten Bush und Obama veranlasste Geheimhaltung eines ganzen Kapitels aus dem ursprünglichen Kommissionsbericht für die bislang nicht erfolgte Aufklärung der Hintergründe des 11. September 2001 verantwortlich ist. Diese Unterlassung wirke fort als Bedrohung für die Welt, „wie wir heute morgen in Paris gesehen haben“, hatte Graham unterstrichen.

Es gilt als Sensation, dass Graham die Geheimhaltung von 28 Seiten des 800-Seiten-Berichts öffentlich und persönlich vor der nationalen und internationalen Presse als eine Ursache der Terroranschläge brandmarkte. 

Nach den Worten von Zapp-La Rouche sind die Pariser Anschläge nicht nur ein Akt der Destabilisierung Frankreichs, sondern auch gegen den Bug von Präsident Hollande. Er habe sich bei bestimmten anglo-amerikanischen Kreisen unbeliebt gemacht, als er sich für eine Deeskalation gegenüber Russland und für die Aufhebung der Sanktionen aussprach. Die Verstrickung des Westens mit terroristischen Gruppierungen habe nicht erst mit dem Krieg gegen Assad begonnen. Spätestens seit Zbigniew Brzezinski 1975 auf einem Treffen der Trilateralen Kommission in Tokio das Spielen der „Islamischen Karte“ im Kampf gegen die Sowjetunion vorschlug, hatte der Westen immer eine Hand in den Aktivitäten diverser islamischer Gruppen, so die BüSo-Vorsitzende. ++ (go/mgn/14.01.15 – 14)

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München, 22. August 2014 (ADN). Europa hat die Fähigkeit zu dauerhaften Friedensschlüssen verloren. Das stellt Gustav Seibt am Freitag in der „Süddeutschen Zeitung“ fest. Seine Schlussfolgerung begründet er unter sorgfältiger Vergleichsbetrachtung des Zeitraums 1814 bis 2014. Nüchtern und überzeugend zieht er Bilanz: „Schon der Krieg zwischen Preußen-Deutschland und Frankreich im Jahr 1870/71 ließ sich nur noch mit Mühe in einem Vertragswerk beenden. Der Versailler Vertrag, der 1919 nach dem ersten Weltkrieg eine neue internationale Ordnung begründen sollte, so wie es die Wiener Schlussakte von 1815 geleistet hatte, scheiterte innerhalb weniger Jahre. Dabei war die Gründung eines Völkerbundes als Versuch einer Verrechtlichung der Staatenordnung 1919 Teil des Vertragswerks, darin vergleichbar dem in Wien verkündeten Prinzip der Legitimität. Doch anders als 1814/15 wurde 1919 die besiegte Macht nicht als gleichberechtigter Partner zugelassen; Abschluss und Unterzeichnung des Vertrages fanden in Formen diplomatischer Brüskierung statt, die in früheren Jahrhunderten unvorstellbar gewesen wären und einen schneidenden Gegensatz zu der herausgehobenen Rolle darstellen, die der französische Vertreter Talleyrand in Wien hatte spielen dürfen.“

Der Trend setzte sich nach 1945 fort. Grenzverschiebungen und Umsiedlungen fanden ohne Zustimmung der besiegten Macht statt. An die Stelle von Friedensschlüssen sind, so der Autor, provisorische Regelungen getreten, die sich in eine neue übernationale, sogar über das Ende des Kalten Krieges und die Wiedervereinigung Deutschlands hinausreichende  Ordnung halten konnten. Demgegenüber habe sich im Schatten der friedensvertragslosen Weltordnung während der Blockkonfrontation Neuartiges abgespielt, nämlich Versöhnungen. Die meisten fanden zwischen Deutschland und seinen Nachbarn Frankreich und Polen statt. Hass sei durch Symbolik abgebaut worden, personifiziert durch geachtete Politiker und Staatsmänner wie de Gaulle, Brandt, Mitterand und Kohl. An solchen mangele es gegenwärtig, wie der Konflikt zwischen Israel und Palästina beweise. „Es ist bitter, dass außer ein paar Intellektuellen, darunter auch Journalisten in Israel, derzeit kein Personal für diese Dimension der Verständigung sichtbar ist“, schließt Seibt. ++ (fr/mgn/22.08.14 – 233)

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Berlin, 3. Juni 2014 (ADN). Das Gleichnis, dass 65 Jahre Grundgesetz identisch sind mit 65 Jahre Pressefreiheit, stand am Dienstag in Berlin vor seiner Evaluation.  Nicht selten entstand erhebliche Beweisnot, als die gegenwärtigen Existenzbedingungen der Pressefreiheit in vielerlei Facetten zur Sprache kamen. Die Gilde der Journalisten war weitgehend unter sich, hatte lediglich einen ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts – Prof. Hans-Jürgen Papier – und einige wenige Politiker eingeladen, um  der Ausgangsthese von der „DNA der Demokratie“ auf den Grund zu gehen. Überraschenderweise waren es nicht Bundestagspräsident Prof. Norbert Lammert oder Bundesjustizminister Heiko Maas, die mit überzeugenden Aussagen brillierten, sondern Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer. Er packte die nackte, ernüchternde Wahrheit aus der Praxis auf den Tisch. Das Leib- und Magenblatt seiner 85-000-Einwohner- Stadt und der Region – „Schwäbisches Tagblatt“ –  sei langweilig, biete keine Neuigkeiten und  blende brisante, manchmal ein halbes Jahr in den Behördenschubladen liegende  Sachverhalte einfach aus. Die Redakteure schreiben offensichtlich die ihm – Palmer – bestens bekannten Pressemitteilungen der Stadtverwaltung einfach ab, um die Seiten zu füllen. Von eigener Meinung oder Bewertung von Ereignissen und Vorgängen, geschweige gründlicher Recherche, sei nichts zu erkennen. Kommentare, die früher seine Mitarbeiter und ihn selbst auch auf Trab gebracht haben, nehme er gar nicht mehr zur  Kenntnis, weil sie aus leichtsüffiger Bellestristik bestünden oder zu Wald-und-Wiesen-Texten verkommen seien.  Einen Grund für den Niedergang der Regionalpresse mit abgestorbenen Lokalteilen sieht Palmer darin, dass gute Altredakteure mit fundierter Berufspraxis die Redaktionsstuben in Scharen verlassen müssen und durch weniger,  junge und kaum qualifizierte Kräfte ersetzt werden.  Bildungs- und Ausbildungsnotstand vereinten sich zu einem unglückseligen Paar, das die innere Pressefreiheit des Landes ins Wanken bringt. Die Zeitung in ihrer Wächterfunktion als Bewahrerin von Meinungsfreiheit und als  Säule der Demokratie schwebe in höchster Gefahr. Als negatives Beispiel führte er die Partnerstadt von Tübingen in den USA an. Dort lebten rund 150.000 Menschen und eine Printausgabe der Tageszeitung gebe es gar nicht mehr.

Weitere wesentliche Dilemmata wie die schlechte wirtschaftliche Lage der Verlage und die interessengeleitete Beeinflussung von Journalisten schaden der Pressefreiheit zusätzlich.  Eine Studie unter dem Titel „Journalisten am Gängelband ?“  aus dem Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) lieferte eindrucksvolle Belege. so berichtete IfD-Leiterin, Prof. Renate Köcher, dass 60 Prozent der Zeitungsjournalisten bereits persönlich Behinderungen und Beeinflussungen ihrer Arbeit erlebt und als Eingriff in die Pressefreiheit empfunden haben. Nach ihren Worten würden 54 Prozent der befragten Journalisten einschätzen, dass Einschränkungen und Behinderungen der Pressefreiheit in Zukunft eher zunehmen. ++ (md/mgn/03.06.14 – 153)

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Leipzig, 4. Dezember 2013 (ADN). Ein französischer Publizist wurde am Mittwoch in Leipzig aus dem Saal 247 des örtlichen Amtsgerichts gewiesen. Trotz seines Hinweises auf seine französische Staatsbürgerschaft und seine journalistische Tätigkeit wurde der Franzose ohne erkennbaren äußeren Anlass von Richterin Seitz aus dem Verhandlungsraum geschickt, nachdem sie seine Identitätsdaten protokolliert hatte.
Es blieb nicht die einzige Merkwürdigweit in dem Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei dem eigentlich der Vorwurf eines Verkehrsdelikts zur Debatte stehen sollte. Seitz verweigerte dem „Angeklagten“ neben dem Nachweis ihrer Legitimation als staatliche Richterin die Aufnahme zahlreicher Aussagen und Feststellungen im Protokoll. Aufgrund fehlender Publikumsplätze konnten einige am Verfahren interessierte Bürger nicht teilnehmen. Sie wurden auf Anordnung der Richterin von einem halben Dutzend uniformierten Justizbeamten aus dem Saal gedrängt. Weiteren anwesenden Pressevertretern wurden Informationen vorenthalten bis hin zu Vor- und Nachnamen. Die Auskunft lautete, man möge sich an die Pressestelle des Gerichts wenden. Diese wiederum war ganztätig geschlossen.

Ähnliches hatte sich bereits vor einigen Monaten im Amtsgericht Gera abgespielt. Dort kam es letztlich gar nicht zu einer Verhandlung. Sie wurde abgesagt. Ebenfalls wurden Hintergrundinformationen vorenthalten. Als Journalisten deswegen den Pressesprecher des Gerichts kontaktieren wollten, wurde ihnen kurzerhand von der Gerichtspräsidentin Hausverbot erteilt.

Inzwischen häufen sich solche und ähnliche Vorfälle in bundesdeutschen Justizstellen. Das bürgerschaftliche Engagement der Bevölkerung und das zunehmende Interesse der Zivilgesellschaft an den internen Vorgängen von Justiz und Behörden irritiert die die dort Tätigen immer öfter. ++ (ju/mgn/04.12.13 – 332)

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Darmstadt, 20. Mai 2013 (ADN). Die Umsetzungsstrategie des von der UNO gebilligten „Aktionsplans zur Sicherheit von Journalisten und zur Frage der Straflosigkeit“ umfasst 120 Aktionen, zu denen sich Vertreter von drei Gruppierungen verpflichtet haben. Das sind die UN als Ganzes, die nationalen Regierungen und die Medienvertreter selbst zusammen mit Bürgerrechtszusammenschlüssen. Darüber informierte der Direktor für den Bereich Meinungsfreiheit und Medienentwicklung bei der UNESCO, Guy Berger, in einem Interview der Publikation „World News Publishing Focus“. Der aktuellen Mai/Juni-Ausgabe erklärte er, dass das Projekt der Sicherheit von Journalisten bei ihrem weltweiten Einsatz dienen soll. Dem Anliegen könne noch mehr Dynamik verliehen werden, wenn Juristenvereinigungen, Nichtregierungsorganisationen, Umweltschützer und andere von dem UN-Plan erfahren und sich damit solidarisieren. Journalisten, Redakteure, Herausgeber und Inhaber seien diejenigen, die das größte Interesse an einem Erfolg dieses UN-Projekts haben. Die Frage laute, ob die Vertreter der Medienbranche bloße Zuschauer bleiben oder selbst zu Vorreitern werden.

Nach den Worten von Berger müssen die Medien das Thema Sicherheit von Journalisten ausreichend thematisieren. Nur so sei es für die Öffentlichkeit einsehbar, warum sie sich mit diesem Thema befassen soll. Mustergültiges habe dies bereits die Zeitung „Ilta-Sanomat“ aus der finnischen Hauptstadt Helsinki getan, die mit einer umfangreichen Artikel-Serie getöteter Berufskollegen gedachte. Mit der Einführung dieses Themengebiets sollten Redaktionen dafür sorgen, dass über Angriffe auf Journalisten systematisch berichtet wird. Von Bedeutung sei auch die Berichterstattung über Gerichtsprozesse um Morde an Journalisten. Auch könne die Branche als Ganzes – wie beispielsweise in Kolumbien – erfolgreich auf die Behörden einwirken, um zum Schutz gefährdeter Journalisten eine Spezialpolizei zu etablieren.

Der UN-Sonderorganisation UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) obliegt die Koordination und Umsetzung des Aktionsplans zugunsten der Zeitungs- und Nachrichtenbranche in aller Welt. Die am 16. November 1945 in London gegründete Organisation engagiert sich im Bereich der Informationsgesellschaft für Pressefreiheit und Informationszugang. So vermittelt sie Medienkompetenz in Entwicklungsländern, bildet Journalisten aus, und baut Radiostationen sowie Nachrichtenagenturen auf. ++ (md/mgn/20.05.13 – 134))

Berlin/Köln/Flensburg, 22. August 2012 (ADN). Der verbale Eiertanz des Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission im Bundestag, Manfred Grund, ist symptomatisch. Im Rundfunk nach der Tätigkeit der Besatzung eines Flottendienstbootes der Bundesmarine vor der syrischen Küste gefragt, werden seine Aussagen sogar zu einem Ritt auf der Rasierklinge. So stellte er fest, selbst bei Markus Wolf sei nicht von Spionage gesprochen worden, sondern von der Hauptverwaltung Aufklärung. Der General im DDR-Ministerium für Staatssicherheit hatte sogar mit dafür gesorgt, dass seine Spione und Agenten nicht als solche bezeichnet werden, sondern sie hießen „Kundschafter des Friedens“. Soweit wollte der Thüringer CDU-Abgeordnete allerdings nicht gehen und die in einem Artikel der Moskauer Tageszeitung „Prawda“ vom 9. September 1964 erstmals so titulierten Ostblock-Boten heimlich beschaffter Informationen mit den Besatzungsmitgliedern des bundesdeutschen Marinebootes gleichsetzen. Es wäre jedoch auch allzu kühn, die maritimen Beobachter aus deutschen Landen als Friedensengel zu glorifizieren. Schließlich hält sich Grund bedeckt und erklärt, dass es bei dem bundesdeutschen Militär-Schiff um Aufklärung und Informationsgewinnung geht. „Also Nachrichtengewinnung und das im nationalen Interesse“, so der Parlamentarier. Allerdings sei noch unklar, ob das im vorliegenden Fall Bundeswehrsoldaten oder Agenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) machen. Letzteres könne er nicht ausschließen. Insgesamt zeigte sich als der Elektrotechnik-Ingenieur ausgebildete Parlamentarier aus dem katholischen Eichsfeld erstaunlich unkundig und nur dürftig informiert. Ob seine schwammigen Auskünfte auf persönlicher Nachlässigkeit,  bewusst herbeigeführter Ahnungslosigkeit oder gar selbst auferlegter Zensur beruhen, lässt sich nicht erkennen.

Inzwischen wissen aufmerksame Zeitgenossen, dass der Gebrauch der Begriffe Aufklärung und Spionage vom jeweiligen politischen oder sogar ideologischen Standpunkt abhängig ist. Danach werden gut und böse voneinander geschieden, um ein- und dieselbe Erkundungs-Aktivität das eine Mal zu diffamieren und ein anderes Mal zu rechtfertigen. Das tun dann sogar der objektiven Berichterstattung verpflichtete Journalisten. So kommentiert beispielsweise Rolf Clement, Deutschlands Interesse an einem umfassenden Lagebild aus dem Bürgerkriegsland Syrien ist bereichtigt. Das Boot der Bundesmarine vor der Küste des Landes sei ein angemessenes Instrument der Aufklärung und betreibe keine Spionage. Es fülle neben der klassischen Geheimdienstarbeit an Land und der Aufklärung vom Funkverkehr die dritte Ebene – die optische Aufklärung – aus.  Sie werde in diesem Fall von See aus geleistet. Der Mix bringe ein umfassendes Lagebild, an dem die Bundesregierung interessiert sei. Darin bestehe der politische Kern der Operation. Daraus eine Beteiligung Deutschlands am Bürgerkrieg zu konstruieren, gehe zu weit.  Einer solchen Interpretation zuzustimmen, gelingt nicht jedem.

Die umstrittene Teilnahme der Bundesrepublik an militärischen Auseinandersetzungen in Afghanistan, Kosovo und andernorts beweist das. Es gibt also große Schnittmengen und genügend Anlass, um die Wortwahl zwischen Aufklärung oder Spionage einerseits und Krieg oder Frieden andererseits sorgsam zu bedenken.  ++ (ml/mgn/22.08.12 – 239)

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