Archive für Beiträge mit Schlagwort: Juristen

Köln, 14. März 2015 (ADN) Es wäre obskur gewesen, wenn 45 Jahre nach Beendigung des Krieges plötzlich Reparationsforderungen auf den Tisch gelegt worden wären. So beantwortet der ehemalige Berater von Bundeskanzler Helmut Kohl, Horst Teltschik, am Sonnabend im Deutschlandfunk-Interview die Frage, warum Griechenland bereits im Jahr 1990 kein Gehör in Sachen Reparationen gefunden hätte – obwohl dieses Problem in einem Friedensvertrag zu regeln gewesen wäre und dennoch nirgends in dem seinerzeit in Moskau als Zwei-plus-Vier-Abkommen bezeichneten Vertrag auftaucht. Teltschik erklärt dazu wörtlich: „Wir wollten ja keinen Friedensvertrag. Wir hatten ja schon im Herbst die Anfrage aus Moskau, ob die Bundesregierung möglicherweise bereit sei könnte zu einem Friedensvertrag. Wir haben einen Friedensvertrag von vorneherein abgelehnt – nicht zuletzt wegen der Gefahr von Reparationsforderungen. Und da wäre ja nicht nur Griechenland ein Fall gewesen, sondern bekanntlich war das Nazi-Regime mit über 50 Ländern dieser Welt im Kriegszustand. Und stellen Sie sich vor, wir hätten im Rahmen eines Friedensvertrages Reparationsforderungen von über 50 Staaten auf dem Tisch gehabt.“ Es sei das klare Einvernehmen aller Beteiligten gewesen, dass mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag alle Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland erledigt wären – auch ohne die Griechen einzubeziehen.

„Wir haben auch die anderen 50 nicht gefragt. Umgekehrt haben die Griechen ja auch nicht sich bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen gemeldet und gesagt: Hallo, wir wollen aber eine Vereinbarung über Reparationen haben.“ Teltschik reagiert etwas gereizt und verweist nochmals auf die lange Zeit des zurückliegenden Krieges. Er wisse auch gar nicht, ob es genutzt hätte, wenn sich Griechenland seinerzeit zu Wort gemeldet hätte. Juristen, Völkerrechtler seien sich in dieser Frage auch nicht einig.

Anlass des Rundfunkinterviews war der Auftakt der Gespräche zum Zwei-plus-Vier-Abkommen, die vor genau 25 Jahren auf Beamten-Ebene begonnen hatten. ++ (vk/mgn/14.03.15 – 65)

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Mexiko-Stadt, 11. Februar 2015 (ADN). Vorschläge für eine neue mexikanische Verfassung wurden in Mexiko-Stadt von einer Initiative bei einer Veranstaltung in der Universität der Landeshauptstadt vor rund 1.000 Teilnehmern präsentiert. Wie das Nachrichtenportal amerika21.de am Mittwoch weiter berichtet bezeichnete Mitinitiator Bischof Raul Vera Mexiko als ein „zerstörtes Land“. Angesichts der politischen, sozialen und ökonomischen Krise, der Unsicherheit und der gravierenden Menschenrechtsverletzungen sei eine neue Verfassung notwendig, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürger entspreche.

Nach elf Monaten Arbeit in 28 der 32 mexikanischen Bundesstaaten wurden die wichtigsten Forderungen an eine neue Verfassung in 20 Punkten zusammengefasst. Die Achtung der Menschenrechte, das Recht auf unabhängige Gewerkschaften, die Abschaffung der Frauendiskriminierung sowie das Einschmelzen der 30 Jahre lang praktizierten neoliberalen Politik seien Richtschnur. Das Parlament müsse ohne die traditionellen politischen Parteien neu gebildet werden. Die Abgeordneten müssten unabhängig sein.

Die Vorschläge sollen von einer Juristen- und Wissenschaftlergruppe bearbeitet und dann den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden. Die erste Nationalversammlung eines Komitees für die Neugründung des Landes ist für den 2. Mai 2015 geplant.  ++ (vf/mgn/11.02.15 – 40)

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Luxemburg, 22. September 2014 (ADN). „Wenn Skouris und seine Richter urteilen, kann das Auswirkungen auf 28 Staaten und mehr als eine halbe Milliarde Europäer haben. Trotzdem ist er in Deutschland kaum bekannt.“ Das schreibt das Monatsmagazin „Cicero“ in seiner aktuellen Septemberausgabe in einem Porträt über den griechischen Juristen Vassilios Skouris. Er steht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor und wird dieses Amt noch bis zum Oktober 2015 ausüben. Vier Mal haben ihn seine Richterkollegen für jeweils drei Jahre gewählt. Kein anderer Präsident war bisher länger in dieser Funktion. Er steht an der Seite der Bürger, würdigt das Printmedium den Griechen. „Früher sagte man dem EuGH nach, er entscheide im Zweifel im Sinne der EU-Kommission und der europäischen Regierungen, nicht der Bürger. Seit Skouris Präsident ist, behauptet das niemand mehr.“

Zwischen EuGH und dem bundesdeutschen Bundesverfassungsgericht (BVG)  besteht nach Meinung des Autors erhebliche Distanz. In Karlsruhe beobachte man Skouris‘ Wirken seit Jahren mit Argwohn. Das Bundesverfassungsgericht habe sich im Urteil über den Lissabon-Vertrag die Letztkontrolle über „ausbrechende Rechtsakte“ der Europäischen Union vorbehalten. Und damit auch über alle Entscheidungen des EuGH. Die Eiserne Lady Margaret Thatcher vermutete schon vor drei Jahrzehnten im „EuGH das wahre Machtzentrum der Gemeinschaft“. Nach Ansicht des ehemaligen BVG-Präsidenten und späteren Bundespräsidenten, Roman Herzog, entzieht der EuGH mit immer erstaunlicheren Begründungen den Mitgliedstaaten ureigene Kompetenzen. Skouris sehe die Kritik mit gewissem Kummer, indem er sagt: „Es ist sehr bitter, wenn einem vorgeworfen wird, dass man des Recht verletzt. Gerade wenn man einem Gericht angehört.“ Dennoch wolle er den Konflikt nicht anheizen. Von einem frontalen Aufeinanderprall zweier Gerichte könne keines davon profitieren, so Skouris. ++ (ju/mgn/22.09.14 – 265)

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Köln, 23. August 2014 (ADN). Gibt es wirklich eine Grabsteinrüttelverordnung ? Die kaum fassbare Frage wird gleich zu Beginn einer Deutschlandfunk-Sendung am Sonnabend gestellt. Und die noch weniger wahrscheinliche und an Komik kaum noch zu überbietende Antwort folgt prompt: Ja. Es handelt sich bei dem Wortkonglomerat nur um einen klitzekleinen Mosaikstein bundesdeutscher Regulierungswut und des sich austobenden Bürokratieterrors. Dabei ist es bereits ein gewissermaßen popularisiertes Wortungetüm, das besser ausgesprochen werden kann und zungenverträglicher ist.  Eigentlich bildet es den Dachbegriff für zwei rechtlich verbindliche Verordnungen: Das sind die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes der Steinmetze und die Technische Anleitung Grabmal. Beide Paragraphenmonster dienen dem Zweck, Verantwortung von oben nach unten abzuwälzen, das heißt von Behörden, Unternehmen und Institutionen auf den einfachen Bürger. Nicht einmal auf dem Gottesacker befindet er sich in himmlischer oder zumindest überirdischer Hand, sondern auch dort im Klammergriff der Bürokraten. Berufsgenossenschaften sind häufig die treibenden Kräfte, weil das Wegdelegieren des Haftungsrisikos zu ihrem Hauptbetätigungsfeld gehört.

Der Inhalt der detailreichen juristischen Machwerke unter dem Oberbegriff Grabsteinrüttelverordnung lässt sich auf wenige Sätze zusammenstutzen: Die Friedhofsträger, also die Friedhofsverwaltungen, müssen einmal jährlich die Standfestigkeit jedes Grabsteins prüfen, indem sie einen kräftigen Rütteltest vornehmen. Inzwischen reicht es nicht einmal, dies gefühlvoll mit der Hand zu tun, sondern es werden dazu ausgefeilte technische Gerätschaften eingesetzt und ausgeklügelte Methoden angewandt. Ist dieser Testlauf an einer Grabstätte negativ verlaufen und der Stein hat irgendwie nachgegeben, werden darüber unverzüglich die Angehörigen des Verstorbenen schriftlich informiert. Damit geht automatisch die Haftung für eventuell umkippende Grabsteine und deren Folgeerscheinungen auf die Familie über. Steinmetze, die das Grabmal liefern, stehen dafür nur in den ersten fünf Jahren in der Pflicht. Angesichts des sich auf diesem Sektor entwickelnden Expertentums dürfte der Zeitpunkt nicht mehr fern sein, an dem die Wirtschaftsverbände  ein neues Berufsbild samt Aus- und Fortbildungsprogramm präsentieren – nämlich das des „Grabsteinrüttlers“.

Diese und weitere Idiotien summieren und multiplizieren sich ins kaum Messbare auf viele andere Bereiche. Besonders beliebt sind ausufernde Schikanen bei Bauvorschriften. In Nordrhein-Westfalen ist darauf  eine Teuerungsrate von 30 Prozent im Hausbau in den vergangenen zehn Jahren zurückzuführen. Die Schuldigen für den Schwachsinn sucht man meist in Brüssel, obwohl dort nur das verordnet wird, was aus den einzelnen Mitgliedsländern angeregt oder gar angefordert wird. Der krankhafte Absicherungswahn, von dem Juristen, Verwaltungen und andere Bürokratien prächtig profitieren, erreicht immer mehr Lebensbereiche. Ein Kölner Psychologe sieht besondere Gipfelpunkte und Superlative in der Tätigkeit von Gestapo, NSA und anderen Geheimdiensten, die überall Feinde suchen und finden wollen. Täten sie das nicht, wären die Spionageapparate überflüssig.  ++ (bk/mgn/23.08.14 – 234)

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Weimar, 7. Februar 2014 (ADN)). Die Ausstellung „Demokratie aus Weimar. Die Nationalversammlung 1919“ wurde am Freitag in Weimar eröffnet. Der Auftakt der Exposition im Stadtmuseum fällt auf den 95. Jahrestag des Beginns der Weimarer Nationalversammlung, die bis August 1919 in der Klassikerstadt konferierte und am 31. Juli 1919 die Weimarer Reichsverfassung (WRV) verabschiedete. Es handelte sich um die „demokratischste Verfassung der Welt“, teilt das Stadtmuseum in seiner Homepage mit. Darin wird Weimar als Geburtsort der Weimarer Republik neben der Wartburg (1817), dem Hambacher Schloß (1832), der Frankfurter Paulskirche (1848/49) und Leipzig (1989) als einer der herausragenden Orte deutscher Demokratiegeschichte genannt. In diesem Zusammenhang forderte Oberbürgermeister Stefan Wolf den Bund zu wesentlich mehr Engagement für Weimar auf. Er wies daraufhin, dass damals die schwarz-rot-goldene Fahne auf dem Deutschen Nationaltheater Weimar erstmals als nationales Symbol des neuen demokratischen Deutschland wehte.

Die soeben gestartete historische Schau ist als Dauerausstellung konzipiert und soll fünf Jahre lang bis zum 100. Jubiläum der Zusammenkunft der Deutschen Nationalversammlung im Jahr 2019 zu sehen sein. Bereits vor fünf Jahren hatte das Stadtmuseum mit einem Projekt unter dem Titel „Weimar 1919 – Chancen einer Republik“ eindrucksvoll gezeigt, dass es damals einen durchaus chancenreichen Neubeginn der politischen und zum Teil auch der sozialen Verhältnisse in Deutschland nach dem Ende des Ersten Weltkriegs gegeben hat. In dem dazu herausgegeben Flyer hieß es: „Zumeist werden die zwanziger Jahre eindimensional als Vorgeschichte des ‚Dritten Reichs‘, also unter dem Aspekt des Scheiterns, betrachtet.“ Dieses einseitige und damit verzerrte Geschichtsbild über die Weimarer Republik wird bis in die heutigen Tage vermittelt. Deswegen staunen die „modernen“, vom US-amerikanischen Lebensstil beherrschten Deutschen, wenn die Entstehungsgeschichte und die Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung von ausländischen Rechtsexperten und Demokratieforschern als ein funkelnder Stern konstitutioneller Entwicklungen gelobt und gewürdigt wird. Verschiedenen Staaten in Lateinamerika diente die Verfassung von Weimar sogar als Muster und Blaupause für ihre juristischen Grundregeln der Demokratie. Zahlreiche Historiker hoffen deshalb, dass die bisher in der Öffentlichkeit systematisch unterbelichteten Positiva der Weimaerer Republik nunmehr endlich in das publizistische Rampenlicht gerückt werden. ++ (de/mgn/07.02.14 – 038)

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Frankfurt am Main, 14.Dezember 2013 (ADN). Unter der Überschrift „Richterstaat statt Rechtsstaat“ übt der Leser der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) Horst Trieflinger aus Frankfurt am Main in der Sonnabend-Ausgabe heftige Kritik an den Zuständen in der bundesdeutschen Justiz. Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist die Handlungsweise eines Vorsitzenden Richters am Arbeitsgericht Leipzig. Er ist gegen die negative Einschätzung seiner Arbeitsleistung durch den zuständigen Gerichtspräsidenten selbst juristisch vorgegangen und hat dabei sämtliche Rechtswege bis zum Bundesgerichtshof (BGH) als letzte Instanz durchlaufen. Dieses Gremium ließ den klagenden Richter unter dem Motto „Kein Anspruch auf Faulheit“ ebenfalls abblitzen. Parallel hatte der Arbeitsrichter in derselben Sache auch beim Verwaltungsgericht mehrere Klagen eingereicht. Der FAZ-Leser weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Überlastung der Justiz hausgemacht ist.

Er nennt weitere Beispiele, Gründe und Auswüchse der Selbstbeschäftigung in den inneren Zirkeln bundesdeutscher Juristen. So setze sich die Juristenschaft sogar in ihrer Rechtssprechung über den Willen des Gesetzgebers hinweg und erhebe sich zum Ersatzgesetzgeber. Insofern habe man es nicht mit einem Rechtsstaat zu tun, sondern sei mit einem Richterstaat konfrontiert. Er zitiert den ehemaligen Richter am Oberlandesgericht Köln, Egon Schneider, der den Zustand der Dienstaufsicht gegenüber Richtern aufs Korn nimmt und sie ein Experiment nennt. „Eine Crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Rechtsaufsicht gegenüber Richtern … Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel“. Daraus darf geschlossen werden, dass die Robenträger in diesem kruden System letztlich machen können, was sie wollen. ++ (ju/mgn/14.12.13 – 342)

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Darmstadt, 20. Mai 2013 (ADN). Die Umsetzungsstrategie des von der UNO gebilligten „Aktionsplans zur Sicherheit von Journalisten und zur Frage der Straflosigkeit“ umfasst 120 Aktionen, zu denen sich Vertreter von drei Gruppierungen verpflichtet haben. Das sind die UN als Ganzes, die nationalen Regierungen und die Medienvertreter selbst zusammen mit Bürgerrechtszusammenschlüssen. Darüber informierte der Direktor für den Bereich Meinungsfreiheit und Medienentwicklung bei der UNESCO, Guy Berger, in einem Interview der Publikation „World News Publishing Focus“. Der aktuellen Mai/Juni-Ausgabe erklärte er, dass das Projekt der Sicherheit von Journalisten bei ihrem weltweiten Einsatz dienen soll. Dem Anliegen könne noch mehr Dynamik verliehen werden, wenn Juristenvereinigungen, Nichtregierungsorganisationen, Umweltschützer und andere von dem UN-Plan erfahren und sich damit solidarisieren. Journalisten, Redakteure, Herausgeber und Inhaber seien diejenigen, die das größte Interesse an einem Erfolg dieses UN-Projekts haben. Die Frage laute, ob die Vertreter der Medienbranche bloße Zuschauer bleiben oder selbst zu Vorreitern werden.

Nach den Worten von Berger müssen die Medien das Thema Sicherheit von Journalisten ausreichend thematisieren. Nur so sei es für die Öffentlichkeit einsehbar, warum sie sich mit diesem Thema befassen soll. Mustergültiges habe dies bereits die Zeitung „Ilta-Sanomat“ aus der finnischen Hauptstadt Helsinki getan, die mit einer umfangreichen Artikel-Serie getöteter Berufskollegen gedachte. Mit der Einführung dieses Themengebiets sollten Redaktionen dafür sorgen, dass über Angriffe auf Journalisten systematisch berichtet wird. Von Bedeutung sei auch die Berichterstattung über Gerichtsprozesse um Morde an Journalisten. Auch könne die Branche als Ganzes – wie beispielsweise in Kolumbien – erfolgreich auf die Behörden einwirken, um zum Schutz gefährdeter Journalisten eine Spezialpolizei zu etablieren.

Der UN-Sonderorganisation UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) obliegt die Koordination und Umsetzung des Aktionsplans zugunsten der Zeitungs- und Nachrichtenbranche in aller Welt. Die am 16. November 1945 in London gegründete Organisation engagiert sich im Bereich der Informationsgesellschaft für Pressefreiheit und Informationszugang. So vermittelt sie Medienkompetenz in Entwicklungsländern, bildet Journalisten aus, und baut Radiostationen sowie Nachrichtenagenturen auf. ++ (md/mgn/20.05.13 – 134))

Berlin/Schwerin, 24. Oktober 2012 (ADN) In Ostdeutschland drohen nach mehreren Enteignungswellen nach dem Jahr 1990 weitere schwerwiegende Eigentumsverschiebungen. Nach dem massenweisen Raub von Industrievermögen durch die Treuhandanstalt sowie von Agrarflächen und -produktionsmitteln durch die Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) kommt nun auf die Besitzer sogenannter Datschen eine umfassende zwangsweise „Befreiung“ von ihren Erholungsgrundstücken zu. Der Freibrief für Grundstückseigentümer gilt ab dem Jahr 2015. Dann fällt der Kündigungschutz für die in den vergangenen fast zwei Dutzend Jahren noch geschonten Grundstücksnutzer ersatzlos. Der Bodeneigentümer kann dem Nutzer in einer Dreimonatsfrist ohne besondere Vorbedingung kündigen. Das betrifft schätzungsweise 3,4 Millionen Datschengrundstücke, zu denen noch Pachtverträge aus Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)  bestehen.

Die „Schweriner Volkszeitung“ berichtete Mitte dieser Woche, dass davon im Nordosten Deutschlands schätzungsweise 70.000 bis 100.000 Wochenendhäuser im Grünen betroffen sind. Nach den Worten eines Verbandsvertreters der Grundstücksnutzer – und pächter ist zwar nicht mit einer flächendeckenden Kündigungswelle zu rechnen. Allerdings sei dies in den attraktiven Urlaubsregionen entlang der Ostseeküste, an der mecklenburgischen Seenplatte und nahe großer Städte absehbar. Die Begehrlichkeiten der Grundstückseigentümer wüchsen, um die Erholungsbauten selbst zu nutzen oder sie als Ferienwohnungen zu vermieten.

Das Problem ist selbstgemacht, weil für derartiges Bauen auf fremden Grund, das in der DDR gang und gäbe war, in dem sogenannten Einigungsvertrag keine Regelung getroffen worden war. Es wurde von den dominanten bundesdeutschen Juristen einfach verdrängt und ausgeblendet. Nicht das Recht wurde der Realität angepasst, sondern die Realität dem Recht in Gestalt des in der ersten Hälfte der 90er Jahre verabschiedeten Schuldrechtsanpassungsgesetzes.

Ein ähnliches bundesdeutsches Rechtskonstrukt wurde für in einem ebensolchen Eigentümer-Nutzer-Verhältnis stehende Garagen in Szene gesetzt. Deren Schicksalsstunde oder -jahr schlug allerdings bereits im Jahr 2007. ++ (gr/mgn/24.10.12 – 303)