Archive für Beiträge mit Schlagwort: Justiz

Zürich, 22. Januar 2015 (ADN). Ehemalige Spitzenpolitiker aus Europa und Amerika erhielten aus Kasachstan lukrative Lobby-Aufträge. Darüber berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Donnerstag im Zusammenhang mit einer gerade publik gewordenen Geschäftsverbindung des Schweizer Ex-Botschafters Thomas Borer nach Astana, der Hauptstadt der ehemaligen Sowjetrepublik Kasachstan. Borer soll Schweizer Behörden im Sinne der kasachischen Regierung beeinflussen. Dafür bekommt er ein fürstliches Monatshonorar von 30.000 US-Dollar. Wie die NZZ schreibt, ist es selten, dass sich die Aktivitäten derart detailliert nachzeichnen lassen wie im vorliegenden Fall. Ungewöhnlich sei es auch, dass es sich nicht um ein politisches Geschäft, sondern um ein Rechtsverfahren handelt mit einem autoritären Regime als Auftraggeber. Es geht um die Auslieferung eines ehemals zur kasachischen Elite gehörenden und dann in die Schweiz geflohenen  Manns namens Viktor Chrapunow. Borer bekniet die Schweizer Justiz, dem Überstellungsbegehren    Kasachstans stattzugeben.

Verglichen mit anderen ähnlichen Fällen ist Borer ein kleiner Fisch, was das Auftragsvolumen betrifft. Allein dem Ex-Premier Großbrianniens, Tony Blair, fließen laut Medienberichten mehrere Millionen Pfund aus Kasachstan zu. Weitere prominente Honorarempfänger sind dem NZZ-Bericht zufolge der Italiener Romano Prodi und der Österreicher Alfred Gusenbauer. ++ (kr/mgn/22.01.15 – 22)

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Iffezheim/Münster/Leipzig, 19. Januar 2015 (ADN). In der Bundesrepublik Deutschland sind gegenwärtig schätzungsweise 60 bis 80 Erbenermittler tätig. Von ihnen sind knapp ein Dutzend in dem erst knapp fünf Jahre alten „Verband Deutscher Erbenermittler“ (VDEE) organisiert. Wie  die Vorstandsmitglieder Sybille Wolf-Mohr aus dem badischen Iffezheim und und Frank Bergmann aus Münster in einer Telefonkoferenz am Montag erläuterten, hat sich ihre Vereinigung bestimmte ethische Mindeststandards auf die Fahnen geschrieben. Mit dem Ehrenkodex will sich der Verband von unsittlichen Geschäftsgebaren vereinzelter Marktakteure abgrenzen, heißt es im Internet-Auftritt der Vereinigung. Zudem soll mit der Verbandsgründung die Existenz der Berufsgruppe in der öffentlichen Wahrnehmung gefördert und deren Tätigkeit unterstützt werden. So sei den Restriktionen beim Zugang zu Ermittlungsquellen durch den Gesetzgeber entgegenzuwirken. Zudem besteht eine der ersten Verbandsforderungen darin, ein zentrales Register zu sogenannten nachrichtenlosen Konten bei Banken und Versicherungen einzuführen. Dabei handelt es sich um Konten, zu denen Bankpost als unzustellbar zurückgeht oder die keinem lebenden Kunden  zugeordnet werden können.

„Wir sind das Gegenteil vom Gerichtsvollzieher !“, bringt Wolf-Mohr die Tätigkeit von Erbenermittlern auf eine treffende Kurzformel. Im Zenit dieser Kontrapunktion stehe das Bestreben, berechtigten Erben oder testamentarisch Begünstigten so schnell wie möglich das bewegliche und unbewegliche Vermögen Verstorbener zuzuordnen und zugänglich zu machen. In der Regel gelingt das Erbenermittlern viel schneller als Nachlasspflegern an den Gerichten, so Wolf-Mohr. Die Dauer eines Verfahrens variiere je nach Schwierigkeitsgrad. Zwischen ein und zehn Jahren sei alles möglich. Um ein durchschnittlich komplexes Verfahren abzuwickeln, braucht ein Erbenermittler etwa drei Jahre. Justiz und Behörden benötigten dafür nicht selten ein Jahrzehnt – also vergleichsweise viel mehr Zeit. Als „Subunternehmer“ der Nachlasspflege, deren Leistungskapazitäten meist sehr beschränkt ist und dann per Ermächtigung einen entsprechenden Auftrag erteilt, finde ein Erbenermittler mit seiner Sach- und Fachkenntnis die richtigen Adressaten hinterlassenen Vermögens gerade in komplizierten Fällen sehr rasch. Das gelte beispielsweise dann, wenn notwendige Urkunden und Dokumente nicht vorhanden sind, beschafft werden müssen oder als beglaubigte Zweitschriften zu erstellen sind. Ein typischer Fall sei der Tod einer alleinstehenden Person in einem Mehrfamilienhaus, von der nicht mehr als nur wenige Kerndaten wie der Geburtsort in Ostpreußen und keine anderen Anhaltspunkte bekannt sind. Darüber hinaus seien für diese Tätigkeit enge und spezielle Kontakte zu Korrespondenzbüros im Ausland unerlässlich. Auch sei der VDEE  gerade dabei, Kontakte zu einer französischen Partnerorganisation zu knüpfen. Gute Verbindungen gebe es auch nach Großbritannien und in die USA. Generell sei ein versierter Erbenermittler befähigt, weltweit zu kommunizieren und sogar in fast aussichtslosen Situationen noch Erben zu finden.

Zur Lage in den neuen Bundesländern nannten die beiden Vorstandsmitglieder einige wenige spezifische Aspekte. Zu vermuten sei, dass dort durchaus „Schätze gehoben werden könnten“. Auch könne der Verband, der sich als Informations- und Anlaufstelle für Behörden, öffentliche Einrichtungen wie Nachlassgerichte, Standesämter, Archive oder Kirchen versteht,  zur Lösung besonderer Probleme beitragen. So sei dem Ombudsmann, der in der Stadt Leipzig mit dem unter der Vokabel „Herrenlose Häuser“ bekannten, inzwischen vor Gericht verhandelten Streit befasst war, konkrete Unterstützung angeboten worden. Die beiden Schreiben mit den Hilfsofferten sind allerdings ohne Reaktion geblieben. Der Ombudsmann oder eine andere zuständige Stelle der Stadtverwaltung Leipzig antworteten nicht. Weitere Schwierigkeiten berge das Sachenrechtsbereinigungsgesetz, mit dem in Ostdeutschland das zu DDR-Zeiten auseinander gefallene Eigentum an Gebäude und Grundstück auf zahlreichen Liegenschaften zu klären ist. Häufig wiege in derartigen Fällen der Rechercheaufwand den Nutzen nicht auf. ++ (ju/mgn/19.01.15 – 19)

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Leipzig, 7. Januar 2015 (ADN). „Dummlöffel, Judensau und Nazidummsau“ waren Titulierungen die der Leipziger Obergerichtsvollzieher Michael Kratz in seinem Büro einem Leipziger Bürger angedeihen ließ, der dort persönlich ein Schreiben gegen Empfangsbestätigung abgegeben hatte. Allein die Übergabe des noch ungeöffneten Schriftstücks hatte Kratz offenbar so in Rage versetzt, dass er sich dieser und anderer Fäkalverbalien bediente. Letztlich konnte sich der vorgeladene Kratz des Vorgangs im September vorigen Jahres nicht mehr so recht erinnern. Dass die beleidigenden Äußerungen dennoch in brüllendendem Ton dem Munde des Ausgerasteten mangels Sachargumenten entfahren waren, hatte der Betroffene und nun plötzlich selbst einer falschen Verdächtigung Angeklagte in einer Erklärung an Eides statt schriftlich versichert und am Mittwoch im Amtsgericht Leipzig ausführlich geschildert. Dennoch beharrte  Richterin Heike Gunter-Gröne darauf, dass Gerichtsvollzieher Kratz „als integre Person im Bezirk bekannt“ sei.  Insofern war in der Prozessführung auch in dem Fortsetzungsverfahren frühzeitig und deutlich der Trend zur Befangenheit erkennbar. Ein entsprechender Befangenheitsantrag hatte bereits im ersten Teil der Hauptverhandlung zu einer Unterbrechung und Vertagung geführt, wurde jedoch von der Einzelrichterin abgelehnt. Staatsanwalt Thomas Ranft, der mit umständlichen und verschnörkelten Formulierungen das Verhalten des Gerichtsvollziehers zu rechtfertigen suchte, beantragte nach einer äußerst lückenhaften und unvollendeten Beweisaufnahme die Bestrafung des vom Opfer zum Täter Gestempelten mit 90 Tagessätzen von jeweil 10 Euro.  So geschah es denn auch.

Eine von mehreren Kernfragen wurde seltsamerweise weder erörtert noch beantwortet. Es geht darum, ob ein Gerichtsvollzieher eine Amtsperson mit Beamtenstatus und entsprechenden Vollmachten oder ein mit Gewinnerzielungsabsicht tätiger Geschäftsmann ist. Dass Letzteres zutrifft und sich die Frage eigentlich gar nicht stellt, blieb völlig im Dunkeln und unerwähnt. Gerichtsvollzieher sind nach aktueller Rechtslage keine Amtsträger und haben demzufolge auch nicht deren Befugnisse. ++ (ju/mgn/07.01.15 – 7)

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Leipzig, 20. Dezember 2014 (ADN). Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat noch am Tag der Urteilsverkündung gegen den Freispruch der vier Angeklagten in dem unter dem Schlagwort „Herrenlose Häuser“ rangierenden Leipziger Immobilienskandal Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird eingeschaltet.  Das teilt Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Pressesprecher der Behörde, auf Anfrage gegenüber dem MGN-Nachrichtenbüro zum Wochenende mit. Der entsprechende Schriftsatz sei beim Landgericht Leipzig eingereicht worden. Das wiederum habe nun knapp sieben Wochen Zeit, um das vor drei Tagen mündlich verkündete Urteil schriftlich zu begründen. Im Anschluss daran werde die Staatsanwaltschaft binnen Monatsfrist ihre schriftliche Stellungnahme abgeben. „Danach werden die Akten dem Generalbundesanwalt (GBA) bei dem BGH übersandt und durch den GBA dem 5. Strafsenat in Leipzig vorgelegt“, so Schulz. In der Revision werde das Urteil nur auf Rechtsfehler und Verfahrensfehler überprüft. Eine erneute Beweisaufnahme finde vor dem BGH nicht statt.

Eine besonders pikante Nuance politischer Tragweite hat das Urteil des Landgerichts Leipzig inzwischen zusätzlich erhalten, als das zum Richtertrio der 8. Strafkammer eine Juristin gehört, die – ebenfalls in dieser Woche – in die neue Ratsversammlung als CDU-Stadträtin eingezogen ist. Sie ist also jetzt Teil des Stadtparlaments, das seinerseits an höchstmöglicher Transparenz und Aufklärung der ominösen Vorgänge interessiert sein müsste. Drei der Angeklagten waren im Tatzeitraum  Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig, das sich während der acht Verhandlungstage als ein Hort der juristischen Inkompetenz, des organisatorischen Chaos und unglaublicher Verantwortungslosigkeit erwiesen hat. Opfer waren Bürger, denen zum Teil mit heimtückischen und sittenwidrigen Methoden hundertfach Grundeigentum weggenommen wurde. Das Verfahren hat andeutungsweise darauf hingewiesen, dass ähnliche Fälle illegitimer Eigentumsverschiebungen  bei Häusern und Grundstücken in vermutlich erheblichem Umfang in den neuen Bundesländern noch im Verborgenen schlummern.  Eine Zeugin hatte während ihrer Vernehmung bestätigt, dass die Praxis in weiteren zehn ostdeutschen Städten ähnlich gelagert war. Einfachste Methoden der Eigentümer- und Erbenermittlung wurden ignoriert. Manchmal korrespondierten die städtischen Angestellten mit den bekannten und tatsächlichen Hauseigentümern, während gleichzeitig hinter deren Rücken ihre Liegenschaften von sogenannten gesetzlichen Vertretern verkauft wurden. Es ist in den neuen Bundesländern mit einer enormen Dunkelziffer derartiger Enteignungen zu rechnen, die unter dem Vorwand des Investionsvorrangs in den vergangenen zwei Jahrzehnten systematisch betrieben wurden. ++ (ju/mgn/20.12.14 – 353)

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Straßburg/Moskau/Zürich, 18. Dezember 2014 (ADN). Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof  (EGMR) in Straßburg hat eine Berufungsklage Russlands zurückgewiesen. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Donnerstag weiter berichtet, ist Moskau nunmehr zur Rückzahlung von 1, 9 Milliarden Euro Entschädigung an die 55.000 ehemaligen Aktionäre des 2007 aufgelösten Ölkonzerns Yukos verpflichtet. Damit endete in dieser Woche ein zehnjähriger Rechtsstreit. „In der über 50-jährigen Geschichte des Menschenrechtsgerichtshofs ist eine Geldstrafe von fast 2 Mrd. Euro beispiellos und beschädigt die Reputation des Kremls. Politisch aber kommen Präsident Wladimir Putin sowie die Justiz und die Finanzbehörden Russlands einigermassen glimpflich davon“, urteilt die Schweizer Tageszeitung.Ursprünglich hatten die Ex-Aktionäre eine Entschädigungssumme in der astronomischen Höhe von 80 Milliarden Euro gefordert.

Schon 2011 hatten es die Richter in einer ersten Entscheidung abgelehnt, hinter der Yukos-Enteignung politische Motive zu sehen. Die Eintreibung der Steuerschulden sei vielmehr ein legitimes Anliegen. Es existierten keine Indizien, dass der Staat den Fiskus aus politischen Gründen zur Eliminierung der Firma instrumentalisiert habe. ++ (wi/mgn/18.12.14 – 351)

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Leipzig, 17. Dezember 2014 (ADN). Höchst fehlerhafte Sachbearbeitung und grob mangelhafte Organisation im Rechtsamt der Stadtverwaltung Leipzig führten zum Verkauf fremder Häuser und Grundstücke – sogenannter „Herrenloser Häuser“. Das ist jedoch nicht strafbar. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt Richter Rüdiger Harr vom Landgericht Leipzig am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in einem langwierigen Strafprozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Rechtsamtes und eine Rechtsanwältin, die vom Rechtsamt als sogenannte gesetzliche Vertreterin bestellt worden war. Eine Verurteilung hätte es nur bei nachgewiesenem Vorsatz und systematisch strafbarem Vorgehen geben können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht einmal bedingten Vorsatz oder auch billigende Inkaufnahme von Unrecht belegt. Angesichts des hohen Arbeitsanfalls und der knappen Personaldecke im Rechtsamt sei mit Defiziten zu rechnen gewesen. Dass konkrete Arbeitsanordnungen und Dienstanweisungen nicht da waren, habe begünstigend gewirkt. „Die Struktur war wohl sehr hierarchisch geprägt“, so Harr. Zudem sei das Rechtsamt ein Amt mit vielfältigen Aufgaben in „stürmischen Zeiten“ gewesen. Die Fehler dürften zwar nicht bagatellisiert werden, aber für ein Strafurteil reichten sie eben nicht aus. Sie seien eher geeignet, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Keiner der Angeklagten habe sich bereichert. Insoweit fehle auch das Motiv. Auf gar keinen Fall handelt es sich um Korruption, betonte Harr. Die Angeklagten wurden allesamt „in vollumfänglichen Maße“ freigesprochen.

Das Strafverfahren war vor rund drei Jahren in Gang gekommen, nachdem Medien mehrfach über den unrechtmäßigen, von der Stadt Leipzig veranlassten Verkauf von Immobilien berichteten. Danach häuften sich die Verdachtsfälle, in denen das städtische Rechtsamt private Grundstücke verkaufte oder zum Verkauf freigab, indem es für die betreffenden Immobilien gesetzliche Vertreter bestallte. Das geschah sogar dann, wenn die wirklichen Eigentümer bekannt waren. Zudem wurde zumeist keine gründliche Erbenermittlung betrieben. Dass dazu keine Pflicht der Verwaltung besteht, darauf beriefen sich sowohl die Mitarbeiter des Rechtsamtes als auch gesetzliche Vertreter – meist Rechtsanwälte. Seit Bekanntwerden der zwielichtigen Praktiken stieg die Zahl der auf diese Weise von juristischen Dilettanten im Rechtsamt Leipzig in den vergangenen zwei Jahrzehnten verhökerten „Herrenlosen Häuser“ in Leipzig auf  700 bis 800. Nach vorherrschender Meinung der Justiz ist die Mehrzahl dieser Unrechtstaten ohnehin verjährt. Deshalb wurden exemplarisch fünf weitgehend aktuelle Fälle verhandelt.

Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) bestätigt, dass es in Sachsen keine gesetzliche Erbenermittlungspflicht gibt. Das betreffe im Übrigen fast alle Bundesländer außer Baden-Württemberg und Bayern. Der Verband, der darin eine erhebliche Verletzung von Artikel 14 Grundgesetz (GG) sieht,  bemängelt das in einem an die Bundesregierung gerichteten Forderungspapier.

Die Anklageseite in dem Leipziger Strafverfahren, namentlich Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, erklärte, dass seine Behörde nummehr prüft, ob Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen ist. Dies müsse innerhalb der Frist von einer Woche geschehen. ++ (kr/mgn/17.12.14 – 350)

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Düsseldorf, 30. September 2014 (ADN). Oberstaatsanwalt Alexander Badle aus Frankfurt am Main nennt die Verbandelung von Ärzten mit Laboren eindeutige „Gewinnmaximierungssysteme“. Er habe solche Systeme bekämpft, deren Schaden für das Gesundheitswesen auf jährlich eine Milliarde Euro zu schätzen  ist. Die Aussage des Juristen ist ein Ergebnis von Recherchen der Tageszeitung „Handelsblatt“ und des Fernsehmagazins „Frontal 21“. Darüber berichtet die Düsseldorfer Zeitung am Dienstag exklusiv. Die Labormedizin wird dazu genutzt, massenweise unnötige Untersuchungen durchzuführen. Bereits im Jahr 1993 habe sich Rudolf Seuffer vom Berufsverband Deutscher Laborärte diesbezüglich an den seinerzeitigen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer gewandt. Dieser handelte einerseits nicht und kann sich nun andererseits nicht an die Kritik Seuffers erinnern.

„So wucherte die Praxis der Blutkartelle ungehindert weiter: Allein bei den gesetzlichen Krankenversicherungen stieg die Zahl der Speziallaboruntersuchungen von Blutproben vom Jahr 2000 bis 2014 um 40 Prozent. Immer wieder fliegen Kartelle auf. 2.700 Fälle sind bereits in Hessen aktenkundig, 360 in Nordrhein-Westfalen,“ schreibt „Handelsblatt“. Das Netz, das jetzt Gegenstand eines Untersuchungsausschusses in Bayern ist, umfasse ein Großlabor und 10.000 Ärzte. Durch unzulässige Abrechnungen sollen Ärzte bis zu 800 Euro pro Blutprobe zusätzlich verdient haben.

Konkrete Angaben gehen insbesondere aus zwei entsprechenden Studien hervor. Das Besorgnis erregende Ergebnis gipfelt in der Zwischenüberschrift des Pressebeitrags „Labormediziner nehmen das Gesundheitswesen seit Jahren aus. Justiz und Politik schauen oft nur zu – der Skandal ist noch größer als bisher bekannt.“++ (ge/mgn/30.09.14 – 272)

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München, 31. August 2014 (ADN). Allein von der Staatsanwaltschaft München I sind weit mehr als eine Milliarde Euro in Bayerns Staatskasse geflossen. Dazu zählen 600 Millionen Euro von Siemens, 150 Millionen Euro von MAN und 149 Millionen Euro von Ferrostaal. Das teilt der Leiter der Staatsanwaltschaft München I, Manfred Nötzel, in einem am Wochenende veröffentlichten Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) mit. Die genaue Summen kenne er jedoch nicht und er wisse auch nicht, ob der Begriff Kassenjustiz angesichts dieses Zustands zutreffen würde. Aber er freue sich, wenn sich die Staatsanwaltschaft durch konsequente Anwendung des Rechts Respekt verschafft. Bei den hohen Beträgen handele es sich um Bußgelder von Unternehmen, Gewinnabschöpfungen und Verfallssummen rechtswidrig erlangter Gewinne. Zu den aufsehenerregendsten gehörten die 100 Millionen US-Dollar, die der Formel-I-Manager Bernie Ecclestone jüngst zahlen musste, um das – fast wie alle Wirtschaftsstrafsachen – sehr komplexe und intransparente Korruptionsverfahren rund um die Bayrische Landesbank per Vergleich und mit einem Deal zu beenden.

Meist einigt man sich auf Geldauflagen, weil Wirtschaftsstraftaten so kompliziert sind und eine vollständige Aufklärung des jeweiligen Falls Jahre dauern würde.  Bemerkenswerterweise landet allerdings das von dem britischen Manger Ecclestone zu zahlende Geld nur zu einem Prozent in einem für gemeinnützige Zwecke vorgesehenen Topf. Der übergroße „Rest“ sämtlicher von den 162 Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft München I auf diese Weise erwirtschafteten Geldmengen wird für den allgemeinen Haushalt des Freistaates Bayern in Beschlag genommen.   ++ (jz/mgn/31.08.14 – 242)

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Buenos Aires/Frankfurt am Main, 30. Juni 2014 (ADN). „Argentinien zahlt“. Unter dieser Überschrift einer ganzseitigen Anzeige in der Montag-Ausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) informiert die argentinische Regierung in einer offiziellen Mitteilung über die  am selben Tag geleistete und fristgemäße Einzahlung von mehr  als einer Milliarde US-Dollar für Kapital und Zinsen freiwillig umgeschuldeter Staatsanleihen. Weiterhin wird in der in Großbuchstaben formulierten Mitteilung kommentiert: „Diese Zahlung erfolgt aufgrund einer souveränen Entscheidung der Republik Argentinien, welche hiermit ihren festen und unbeugsamen Willen bekräftigt, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen und jeder böswilligen Auslegung des Euphemismus eines ‚technischen Defaults‘ entgegenzuwirken.“ Eine solche Interpretation hatte nämlich der Oberste USA-Gerichtshof in einem Beschluss unterstellt, als er einer verschwindenden Minderheit offensichtlich destruktiver und böswilliger Gläubiger sofortige Pfändungsmaßnahmen gegen Argentinien zubilligte.

Die ungewöhnliche, vom „Präsidialamt der Nation – Republik Argentinien“ unterzeichnete Mitteilung enthält eine unmissverständliche Warnung an die USA: „Diese souveräne Entscheidung der Republik Argentinien gebietet es, die Vereinigten Staaten von Amerika auf die Konsequenzen hinzuweisen, welche durch das Handeln ihrer Justiz, ihrer Treuhänder, ihrer Kreditinstitute, der Kläger und des Richters Griesa in Bezug auf ihre internationalen Verpflichtungen hervorgerufen werden.“ Argentinien sei als internationaler Rechtsträger, als Mitglied der Organisation amerikanischer Staaten (OAS) und als Mitglied des Internationalen Währungsfonds (IWF) notfalls bereit, rechtliche Schritte vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag und vor ordentlichen argentinischen Gerichten einzuleiten.

Der Gesamtvorgang lässt auf die Befürchtung Argentiniens schließen, dass die kleine Zahl der nicht verhandlungswilligen Minderheitsgläubiger mit Hilfe des Gerichtsbeschlusses die Konten mit dem bei der argentinischen Zentralbank und der Bank of New York Mellon (BNY) eingezahlten Geld plündert. Argentinien weist desweiteren auf mächtige internationale Unterstützer seiner Position hin. Dazu zählen Frankreich, Mexiko und Brasilien sowie multilaterale politische Organisationen wie die G77 mit China, Mercosur und Unasur hin. Zudem sei dem südamerikanischen Land von 100 britischen Abgeordneten Hilfe zugesichert worden, obwohl es einen Souveränitätsstreit mit Großbritannien gibt. ++ (fi/mgn/30.06.14 – 180)

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Hanburg, 18. April 2014 (ADN). „Wir bestrafen Russland für den Anschluss der fernen Krim, aber nicht die USA für den systematischen Bruch unserer Verfassung“. Mit diesen Worten weist das Mitglied der Chefredaktion des Magazins „Stern“, Hans-Ulrich Jörges, auf den massiven politischen Grundwiderspruch hin, der seit Monaten nicht nur die Bundesrepublik Deutschland erschüttert. Er fürchte sich persönlich nicht vor Russland, sondern vor Amerika. Er könne für sich nicht ausschließen, vom russischen Geheimdienst abgehört zu werden. Aber er sei sicher, dass dies die Amerikaner tun und getan haben. Ihn ängstige der falsche Freund.

„Wir sind nicht souverän, nicht Herren im eigenen Haus“, schreibt der streitbare und prominente Journalist in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Magazins. Doch niemand schütze uns, keiner unternehme überhaupt ernsthafte Anstrengungen, das zu tun. Keine Politik, keine Justiz, kein Verfassungsschutz, keine Spionageabwehr.  In Konsequenz dieser Einsicht kommt er zu dem Schluss: „Wir müssen uns selbst schützen. Wir haben ein Notwehrrecht zur Verteidigung unserer Verfassung. Jeder mag auf seine Weise beantworten, wie er dem amtlichen Amerika begegnet, ob er etwa der Spionagemaschine Sand ins Getriebe streut. Wer mutig ist, verwirrt ihre empfindlichen Reflexe durch Reizwörter in Mails und SMS.“ Hackern sei noch Wirksameres zuzutrauen, da sie nicht nur die Schengen-Datei und die Apple-Datenbank geknackt haben. Es wäre einen Test wert, ein globaler Akt der digitalen Notwehr.  ++ (vk/mgn/18.04.14 – 107)

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