Archive für Beiträge mit Schlagwort: Karlsruhe

Essen/Genf/Frankfurt am Main, 27. November 2014 (ADN). Im grenznahen Raum zu Frankreich werden für im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr oft vorkommende Rechtsgebiete den Spruchkörpern Richter des jeweils anderen Staates mit beratender Stimme zugeordnet. Diesen Vorschlag unterbreiteten Prof. Menno Aden aus Essen und Felix Aden aus Genf in der Novemberausgabe der Zeitschrift „Recht der Internationalen Wirtschaft“. Als Beispiel für derartige Kooperationen nannten sie  den bundesdeutschen Oberlandesgerichtsbezirk (OLG) Karlsruhe und den französischen Cour d’appel Colmar auf der anderen Rheinseite. Die Autoren illustrieren ihre zur Diskussion gestellte Offerte an einem konkreten Fall. Das Landgericht Freiburg würde demzufolge in einem grenzüberschreitenden Baurechtsfall unter dem Einfluss eines französischen Richters und das Tribunal de grande instance (TGI) Strasbourg unter dem Einfluss eines deutschen Richters entscheiden. Entsprechendes wäre im grenznahen Bereich zur Schweiz und in anderen grenznahen Regionen zu erwägen. 

Die beiden Rechtswissenschaftler begründen ihre Idee damit, dass sich der Souveränitätsbegriff grundlegend gewandelt hat. Das gelte insbesondere im Verhältnis der EU-Partnerstaaten zueinander. Von einer unzulässigen justiziellen Intervention eines ausländischen Rechtssatzes könne, wenn überhaupt jemals, wenigstens heute unter den EU-Partnerstaaten nicht die Rede sein. Diese hätten das Ziel eines gemeinsamen europäischen Rechtsraums vielfach bekundet. Dem diene, wenn im Wege rechtsvergleichender Auslegung die Rechtsanschauungen harmonisiert werden. Gleiches treffe für das Einbinden der jeweiligen Höchstgerichte in diesen Prozess zu.

Mit einem Blick in die Rechtshistorie wird weiter argumentiert: „Die Scheu der deutschen Rechtsprechung, fremdes Recht der Revision zu unterziehen, dürfte auch mit einem Souveränitätsbegriff zusammenhängen, wie er bei Einführung des BGB und der Reichsjustizgesetze herrschte. Man hütete sich, auch bei der Rechtsanwendung in die Souveränität eines anderen Staates einzugreifen, weil man umgekehrt dessen Übergriffe in die eigene Souveränität fürchtete.“ ++ (jz/mgn/27.11.14 – 330)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr.101 v. 10.10.46

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Luxemburg, 22. September 2014 (ADN). „Wenn Skouris und seine Richter urteilen, kann das Auswirkungen auf 28 Staaten und mehr als eine halbe Milliarde Europäer haben. Trotzdem ist er in Deutschland kaum bekannt.“ Das schreibt das Monatsmagazin „Cicero“ in seiner aktuellen Septemberausgabe in einem Porträt über den griechischen Juristen Vassilios Skouris. Er steht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor und wird dieses Amt noch bis zum Oktober 2015 ausüben. Vier Mal haben ihn seine Richterkollegen für jeweils drei Jahre gewählt. Kein anderer Präsident war bisher länger in dieser Funktion. Er steht an der Seite der Bürger, würdigt das Printmedium den Griechen. „Früher sagte man dem EuGH nach, er entscheide im Zweifel im Sinne der EU-Kommission und der europäischen Regierungen, nicht der Bürger. Seit Skouris Präsident ist, behauptet das niemand mehr.“

Zwischen EuGH und dem bundesdeutschen Bundesverfassungsgericht (BVG)  besteht nach Meinung des Autors erhebliche Distanz. In Karlsruhe beobachte man Skouris‘ Wirken seit Jahren mit Argwohn. Das Bundesverfassungsgericht habe sich im Urteil über den Lissabon-Vertrag die Letztkontrolle über „ausbrechende Rechtsakte“ der Europäischen Union vorbehalten. Und damit auch über alle Entscheidungen des EuGH. Die Eiserne Lady Margaret Thatcher vermutete schon vor drei Jahrzehnten im „EuGH das wahre Machtzentrum der Gemeinschaft“. Nach Ansicht des ehemaligen BVG-Präsidenten und späteren Bundespräsidenten, Roman Herzog, entzieht der EuGH mit immer erstaunlicheren Begründungen den Mitgliedstaaten ureigene Kompetenzen. Skouris sehe die Kritik mit gewissem Kummer, indem er sagt: „Es ist sehr bitter, wenn einem vorgeworfen wird, dass man des Recht verletzt. Gerade wenn man einem Gericht angehört.“ Dennoch wolle er den Konflikt nicht anheizen. Von einem frontalen Aufeinanderprall zweier Gerichte könne keines davon profitieren, so Skouris. ++ (ju/mgn/22.09.14 – 265)

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München/Karlsruhe, 12. Februar 2014 (ADN). Die Bundesversammlung gerät ins Visier der Verfassungsrichter in Karlsruhe. Über Hintergründe berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch. Die Hüter des Grundgesetzes sind nicht selbst auf die Idee gekommen, dieses Gremium und seine Tätigkeit unter die juristische Lupe zu legen, sondern den Anstoß hat eine rechtsextreme Partei gegeben. Die Nationaldemokratische Partei (NPD) nimmt das nur für die Wahl eines Bundespräsidenten zuständige mehr als 1.000 Personen zählende Völkchen aufs Korn und stellt ihren Wahlmodus in Frage. Er sei verfassungswidrig. Zur allgemeinen Überraschung stellt selbst Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle fest, dass es sich bei diesem Thema um „einen weißen Fleck auf der verfassungsrechtlichen Landkarte“ handelt.  Seit den fast 65 Jahren der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist es ihren geistigen Eliten – darunter Tausende hochqualifizierte Juristen – entgangen, dass es keinen Wahlprüfungsausschuss für das Agieren der Bundesversammlung gibt. Erst ein frisch examinierter Absolvent der Jurisprudenz, den die NPD in Dienst gestellt hat, bringt diesen Stein ins Rollen und müsste damit eigentlich eine konstitutionelle Lawine auslösen. Allerdings tritt dem Bericht zufolge der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG) präventiv entgegen. Eine richterliche Kontrolle könne zwar grundsätzlich erlaubt sein, dürfte sich jedoch nur auf „evidente Verfahrensverstöße“ beschränken.

Unter der Oberfläche schlummernde Mängel sollen also unbeachtet bleiben. Die Karlsruher Richter nehmen damit das Risiko in Kauf, dass juristische Pestbeulen unverhofft aufplatzen können. Dass dieser Sprengstoff gerade juristische Grundfesten der bundesdeutschen Verwaltungsgemeinschaft erschüttern könnte, wirkt beängstigend. Allerdings ist eine unitäre Explosionsgefahr und der einem zusammenstürzenden Kartenhaus vergleichbare Vorgang nicht zu befürchten, denn der ehrgeizige NPD-Jurist setzt offenbar auf eine allmähliche Zermürbungsstrategie. Weitere rechtliche Tretminen sind in Sichtweite: Auf Betreiben des rechten Advokaten verhandelt der Zweite BVG-Senat in zwei Wochen über den Wahrheitsgehalt einer Äußerung von Bundespräsident Joachim Gauck. Er soll dazu aufgefordert haben, „auf die Straße zu gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufzuweisen.“ Zu erwarten ist ein weiteres Verfahren, in dem es um die stornierte Auszahlung von 300.000 Euro an die NPD durch den Bundestagspräsidenten geht. Das setzt die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) an die Partei voraus, die derzeit finanziell mehr als klamm ist.  ++ (dk/mgn/12.02.14 – 043)

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München/Karlsruhe, 13. November 2013 (ADN). „Aus den bislang übermittelten Informationen ergeben sich allerdings noch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallende Straftat.“ Diese dürre Antwort der Behörde, von der nun alle Welt, die entscheidenden Aktionen gegen das Ausspähen durch die National Security Agency (NSA) erwartet, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch und belegt das endlose Verharren der Strafermittler in Untätigkeit. Übersetzt heiße das: Da wird nichts draus.

Um die Verpflichtung der Bundesanwaltschaft zum Ermitteln zu erhärten, verweist die Tageszeitung auf einen Paragraphen 99. Danach stehen auf „geheimdienstliche Agententätigkeit“ bis zu fünf Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. „Der ausländische Agent müsste nicht einmal deutschen Boden betreten haben, um ein Fall für die deutsche Justiz zu werden,“ schreibt das Blatt. Das Anzapfen eines Kabelknotens zur massenhaften Ausforschung von Telekommunikations- und Internetdaten in Deutschland würde bereits ausreichen. Zudem könne es schon strafbar sein, wenn US-Amerikaner und Briten ihre technischen Möglichkeiten nutzen, um sich ein möglichst umfassendes Bild von Deutschland zu machen. Das Ausspähen des Telefons der Kanzlerin und der Chefetagen der deutschen Wirtschaft noch nicht einmal eingeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe dazu klar geurteilt. Das betreffe Bestrebungen fremder Geheimdienste, „alle Angelegenheiten eines anderen Staates systematisch auszuforschen, um auf diese Weise durch Erkundung von Schwächen, des potenziellen Gegners im Kräftespiel der Mächte letzten Endes ein Übergewicht zu erlangen“.

Was daraus hinsichtlich der aktuellen Überwachungsaffäre folgt, erfordere wenig Phantasie. „Sobald Berlin der Bundesanwaltschaft signalisiert, Ermittlungen gegen US-Verantwortliche schadeten deutschen Interessen, werden die Bundesanwälte den Fall zu den Akten legen – inklusdive der brisanten Handy-Abhöraktion. Und ganz ohne zuvor Ermittlungen einzuleiten, denn dies hätte das volle Programm zur Folge. Es müsste ein Rechtshilfeersuchen an die USA gestellt werden, um Menschen wie Keith Alexander befragen zu dürfen. Und eines an Russland, um Edward Snowden nach Karlsruhe zu holen.“ Dergleichen sei jedoch reine Theorie. ++ (sp/mgn/13.11.13 -311)

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Karlsruhe/München, 7. November 2012 (ADN). Die allseits gefeierte Marktwirtschaft ergreift alle Lebensbereiche und gefährdet damit fundamentale Werte einer Gesellschaft. Inzwischen sind auch Recht und Justiz zum Basar geworden.  Es wird gefeilscht, was das Zeug hält. Hauptakteure dieses Handels sind Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter, die dann den Kauf und Verkauf letztlich absegnen. Die Handelserlaubnis der Ware Recht heißt Paragraph 257c und ist Teil des Strafgesetzbuches (StGB). „Aus den Strafrichtern sind juristische Makler geworden, aus dem Strafgesetzbuch wurde ein Handelsgesetzbuch“, schreibt Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“ im Vorfeld einer am heutigen Mittwoch stattfindenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe. Seit dem Gesetz mit dem harmlosen Namen „zur Regelung von Absprachen im Strafprozess“ aus dem Jahr 2009 dürfe in jedem Strafprozess mit gesetzlicher Erlaubnis gedealt werden. Seitdem sei das von Kritikern „Handel mit der Gerechtigkeit“ genannte Prozedere offizieller Teil und Wesenskern des deutschen Strafrechts. Damit wurde die von der Bürgerrechtlerin Bärbel Boley aus der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) geäußerte Befürchtung, dass die Ostdeutschen mit der Wiedervereinigung statt Gerechtigkeit den Rechtsstaat bekommen hätten, bei weitem in negativer Weise überboten. Da die ehemaligen Bürger der DDR jedoch in der Regel wesentlich weniger Geld in ihrer Schatulle haben als ihre Schwestern und Brüder in den sogenannten Alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland (BRD), sitzen sie demzufolge in überproportional hoher Zahl hinter den Gittern der Justizvollzuganstalten (JVA). Dort arbeiten sie für Stundenlöhne um einen Euro herum, unter anderem um Billgwaren möglicherweise für diejenigen herzustellen, die sich mit dem betreffenden Absprache-Gesetz freikaufen konnten. Ein praktisches Beispiel aus der JVA Berlin-Plötzensee belegt das eindrucksvoll. Während sich ein wohlhabender, soeben verhafteter Architekt aus dem Westteil der Metropole binnen weniger Stunden die Freiheit wieder einkaufen konnte, musste ein arbeitsloser armer Schlucker aus Weißensee im Ostteil Berlins mehr als ein Jahr im Knast verbringen.

Dass diese äußerst brisante und schändliche Regelung nicht erst vor drei Jahren erfunden wurde, sondern bereits viele Jahre praktiziert wird, belegt der Autor des Beitrags in der Münchner Tageszeitung ausführlich. Seit einem Vierteljahrhundert sei dieser Deal nun tägliches Geschäft bei den Strafgerichten. Schon 1990 habe eine Strafverteidiger-Vereinigung das bestätigt. Dieses tägliche Geschäft wurde sogar noch im Jahr 2005 per Grundsatzurteil des Großen Senats im BVG abgesegnet.

Prantl vergleicht das Verfahren mit dem Ablass-Handel der katholischen Kirche vor 500 Jahren. Gläubige konnten sich damals ihre Sünden abkaufen lassen. Der Freispruch des Mönches Johann Tetzel lautete „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“.  Nach den Worten von Prantl, der vor seiner journalistischen Laufbahn selbst einmal als Richter tätig war,  zerbrach an diesem Ablass-System, das den Priester zum Händler machte und die ewige Seligkeit ökonomisierte, damals der Glaube an die Kirche. Die Kritiker des gegenwärtigen Deals hegen die Befürchtung, dass der Glaube an das Recht wegen dessen Ökonomisierung zerbrechen könnte.  

Viel näher liegt wohl die grausame Erkenntnis, dass dieser Glaube längst zerbrochen ist.  Diese Wahrheit muss nur laut ausgesprochen und entsprechend oft wiederholt werden, damit sie auch die entlegenen Winkel der Gesellschaft erreicht.  Dazu ist „dem Volke auf’s Maul zu schauen“, um mit dem Mönch Martin Luther zu sprechen. Er hatte vor fast einem halben Jahrtausend seinen Berufskollegen Tetzel überführt und die Reformation ausgelöst. Dergleichen ist heute wieder vonnöten. Das bevorstehende 500jährige Jubiläum der Reformation bietet dafür beste Gelegenheit. Die Aufklärungs-Thesen müssen auch nicht nur an die Wittenberger Schloßkirche genagelt werden. Es gibt genügend Gotteshäuser und Kirchentüren in jeder Stadt und jedem Dorf, um  diese Tatsachen zu verkünden. ++ (ju/mgn/07.11.12 – 217)

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