Leipzig, 6. Mai 2015 (ADN). Der „Geist von Leipzig“ breitete sich geradezu blitzschnell am Mittwoch bei der zentralen Diskussion des dreitägigen „Medientreffpunkts Mitteldeuschland“ über der Gedankenwelt der Oberhäupter bundesdeutscher elektronischer Medien aus – sowohl der öffentlich-rechtlichen als auch der privaten. Nachdem ihn namentlich der Intendant des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Lutz Marmor, als erster benannt und sich zu ihm bekannt hatte, folgten seinem Beispiel die anderen Fernseh- und Rundfunkchefs von ARD, ZDF, ProSiebenSat 1 und RTL. Das seit langem geschwungene Kriegsbeil soll begraben werden, indem die zahlreichen Konflikte nicht mehr auf juristischem Wege, sondern mit einer in Leipzig ansässigen privaten Schiedsgerichtsbarkeit schneller gelöst werden. So lautet der Vorschlag von Staatssekretärin Jacqueline Kraege aus Rheinland-Pfalz. „Das finde ich gar nicht schlecht“, reagiert Tobias Schmid von RTL unverzüglich und charakterisiert dies als „freundschaftlichen untergerichtlichen Modus der Auseinandersetzung“. Er sympathisiert offen mit diesen „kleinen regulatorischen Laubsägearbeiten, die wir dann stolz den Eltern präsentieren“. Als Plattform verlangte er mehr Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und weniger preußisches Landrecht. Jürgen Brautmeier von DLM stimmte sofort diesem „Geist von Leipzig“ zu, den anschließend die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Karola Wille, noch näher beschrieb: Dieser Geist, für dessen Entweichen aus der Flasche der als Person und Diskutant anwesende Julian Geist von ProSiebenSat1 Anlass gegeben hatte, müsse geprägt sein durch die Übereinstimmung der Interessen von Bund und Ländern einerseits und den Privaten andererseits.

Wie steinig, sogar chaotisch und zudem noch undemokratisch dieser Weg sein kann und wahrscheinlich wird, zeigte die finale Schlußrunde, deren Grundlage ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bildete. Das Gericht hatte im vergangenen Jahr die geringe Staatsferne und Transparenz bei der Besetzung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) für grundgesetzwidrig erklärt. Nun muss diese Entscheidung, die auch in vollem Umfang für die ARD gilt, umgesetzt werden. Das erste Versagen ist bereits in Kürze zu erwarten, denn im Herbst dieses Jahres wird der neue MDR-Rundfunkrat für weitere sechs Jahre gewählt. Seine personelle Zusammensetzung ist in einer neuen Regelung zu klären, über deren Entwurf die Länderministerpräsidenten bis zum 30. Juni dieses Jahres zu entscheiden haben. Einstimmigkeit ist nötig. Um sich nicht gegeneinander auszuspielen, sind kaum Reibungen zu erwarten. „Es wird so durchgehen, weil die Länderparlamente keinen Einfluss haben“, bedauert ZDF-Fernsehratsmitglied Oliver Passek. Das absurde Theater darüber, wie künftig die Plätze in den Aufsichtsgremien vergeben werden, gehe weiter. Dass sie die geforderte Vielfalt der zivilgesellschaftlichen Gruppen einigermaßen widerspiegeln, sei nicht zu erwarten. Parteipolitik und Staatseinfluss lassen sich so nicht verdrängen. ++ (me/mgn/06.05.15 – 105)

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