Archive für Beiträge mit Schlagwort: Katholische Kirche

München, 18. Juli 2015 (ADN). fast 218.000 Katholiken sind aus der Insitution Kirche ausgetreten. Bei der Evangelischen sollen es noch weit mehr – über 400.000 sein. Eine präzise Ziffer liegt noch nicht vor. Das sind Rekordzahlen. Sie resultieren nur zum Teil wegen der jüngsten Skandale oder der neuen automatischen Abzugsregel der Kirchensteuer. „Sie haben es getan, weil sie enttäuscht sind oder weil sie nur noch wenig mit der Kirche verbinden“, schreibt die  „Süddeutsche Zeitung“ am Wochenende. Sie prognostiziert, dass sich die religiöse und konfessionelle Landschaft in der kommenden Generation sehr ändern wird. Es werde weiterhin christlich geprägte Gegenden geben, aber auch Regionen, in der die Christen eine Minderheit sind. „Kirchliche Erfahrungen und Sozialisationen werden abnehmen – schon heute wissen viele Leute nicht mehr, ob sie sieben oder zehn  Gebote ignorieren. Religion und Glaube werden bunt, individuell und vielfältig werden; kleine, entschiedene, auch radikale Gruppen könnten an Einfluss gewinnen. Der Islam wird verstärkt seinen Platz suchen. Vor allem aber werden deutlich mehr Menschen sagen: Ich glaube nichts – und mir fehlt nichts.“ Die Leute verschwinden in jene r Gleichgültigkeit, unter der quasi alle Institutionen außer den unkaputtbaren Fußballverbänden leiden. ++ (re/mgn/18.07.15 – 157)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Köln, 18. Februar 2015 (ADN) . Das Erzbistum Köln hat am Mittwoch seinen Finanzbericht für das Jahr 2013 veröffentlicht. Danach verfügt es über ein Vermögen von 3,35 Milliarden Euro. Die Kölner Organisation der katholischen Kirche gilt als eine der reichsten von den insgesamt 27 Diözesen in Deutschland. Noch vor einem Jahr hatten Kirchenvertreter das Vermögen des Erzbistums Köln und des Bischöflichen Stuhls auf nur 166 Millionen Euro beziffert. Dass nunmehr ein solche enorme Steigerung des Vermögens eintrat, ist dem Versprechen zu mehr Transparenz in der Öffentlichkeit zu danken. Ob damit bereits die Fahnenstange an Offenheit erreicht wurde und das Erzbistum sich genügend Asche am Ascherwittwoch aufs Haupt gestreut hat, bezweifeln Kritiker. So sind zahlreiche Objekte des kirchlichen Immobilienbesitzes, dessen Wert mit 612 Millionen Euro angegeben wird und zu dem 277 Wohn- und Geschäftsimmobilien gehören, lediglich mit einem oder wenigen symbolischen Euro bewertet. Das betrifft beispielsweise den Kölner Dom. Zum Grundbesitz der katholischen Kirche gehören auch Anteile der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mit rund 25.000 Wohnungen und der Rheinwohnungsbau GmbH mit 6.138 Wohnungen. Der durchschnittliche, in diesen Unternehmen geforderte Mietzins beträgt 6,33 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Der so erreichte Gewinn beläuft sich dem Finanzbericht zufolge auf 2,3 Millionen Euro.

Der größte Posten im Jahresabschluss 2013 des Erzbistums Köln entfällt auf den Wertpapierbesitz in Höhe von 2, 3 Milliarden Euro. Bei einer Durchschnittsrendite von 3,3 Prozent wurden damit Einnahmen von 77 Millionen Euro erzielt.

Nach den Worten von Finanzdirektor Hermann J. Schon hat ein großer Teil des Vermögens im Erzbistum Köln keinen realisierbaren Marktwert, wie das aus Bilanzen von Wirtschaftsunternehmen bekannt sei. Mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer würden rund 70 Prozent der kirchlichen Arbeit im Erzbistum Köln finanziert. ++ (re/mgn/18.02.15 – 46)

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Rio de Janeiro, 15. Juni 2014 (ADN). Es wird zwar nicht mehr so viel über Befreiungstheologie gesprochen, aber es gibt sie nach wie vor. Auch wenn sie im Jargon der Kirche nicht mehr so oft auftaucht. Das bringt Erwin Kräutler, Bischof von Xingu, der flächenmäßig größten Diözese Brasiliens, im Sender Deutschlandfunk Kultur am Wochenende zum Ausdruck. Der Papst sei zwar kein dezidierter und prononcierter Bekenner der Befreiungstheologie, aber er vertrete genau ihre Anliegen. Es gehe darum, mit den Leuten etwas gegen die Armut zu tun, nicht nur darauf hinzuweisen. Strukturen müssten angeprangert werden, die letztlich  für die Kluft zwischen Arm und Reich verantwortlich sind. Dazu gehöre das Dokument von Aparicido, in dem Menschen für überflüssig und zu Abfall erklärt werden. Die indigenen Völker würden als Wegwerfprodukte angesehen. Das sei physischer oder auch kultureller Tod.

Kräutler, der wegen seines Auftretens für die südamerikanischen Ureinwohner um sein Leben fürchten muss und unter Polizeischutz steht, stuft die Befreiungstheologie nicht als marxistisch ein, sondern als grundbiblisch. Sie habe zudem mit Volksfrömmigkeit zu tun. Der Bischof ist entschiedener Gegner des Staudammprojekts Belo Monte, das den ursprünglichen Siedlern die Existenz raubt und sie vertreibt. Es seien im Grunde europäische Firmen, die Turbinen für das Wasserbauvorhaben liefern und damit de facto bei der Ausbeutung in Brasilien mithelfen. ++ (re/mgn/15.06.14 – 165)

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Berlin, 8. November 2013 (ADN). Die evangelische Kirche hat im vergangenen Jahr 160 Millionen Euro an die Kassen der deutschen Bundesländer gezahlt. Das erklärte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ in deren Freitag-Ausgabe. Auf diese Weise werde den Finanzämtern der Verwaltungsaufwand rückerstattet, den diese zum Beitreiben der Kirchensteuer von den Bürgern haben. Die Summe sei mehr als kostendeckend. Andererseits müsste die protestantische Kirche mehr Geld ausgeben, wenn sie das Einziehen der Mitgliedsbeiträge in eigener Regie organisieren würde. Insofern erweise sich das eingespielte Kirchensteuersystem als gute Lösung. Im Gegensatz zur katholischen Kirche gebe es bei den Protestanten in den Finanzhaushalten die sogenannten Bischöflichen Stühle nicht, die in jüngster Vergangenheit wegen der unermesslichen Intransparenz größtes Misstrauen bei der Bevölkerung erregt haben. „Unsere Haushalte werden von Gremien beschlossen, sodass nicht eine Person allein übers Geld verfügen kann. Alle Haushalte sind öffentlich und einsehbar. Dazu haben wir angefangen, die kaumännische Buchführung einzuführen, damit künftig auch die bisher nicht bewerteten Vermögen vernünftig ausgewiesen werden können“, sagte Schneider in dem Interview.

Gefragt nach den an die beiden Kirchenorganisationen gezahlten Staatsleistungen in Höhe von jährlich 460 Millionen Euro meinte der Ratsvorsitzende, dass diese nicht ersatzlos gestrichen werden könnten. Dieser Ausgleich für die Säkularisierungsfolgen im 19. Jahrhundert sei längst nicht abbezahlt. „Es geht hier um Rechtsverpflichtungen“, betonte Schneider. Dennoch gebe es die Bereitschaft, diese abzulösen wie es im Grundgesetz vorgesehen ist.

Über weitere finanzielle, materielle und sonstige Verquickungen zwischen Staat und christlichen Kirchen wurde der EKD-Vorsitzende nicht um Auskunft gebeten. Zu den übergangenen Themen gehörten auch der Umfang, die Art und der Wert der Arbeit, den in den Gefängnissen Sitzende, Ersatzfreiheitsstrafen Verbüßende und zu gemeinnütziger Tätigkeit Verpflichtete für die Kirchen leisten. ++ (ko/mgn/08.11.13 – 306)

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Zürich/Rom, 7. Januar 2013 (ADN). „Zu den heute am meisten bedrohten sozialen Rechten und Pflichten gehört das Recht auf Arbeit. Das ist dadurch bedingt, dass in zunehmendem Mass die Arbeit und die rechte Anerkennung des Rechtsstatus  der  Arbeiter nicht angemessen zur Geltung gebracht werden, weil die wirtschaftliche Entwicklung vor allem auf der völligen Freiheit der Märkte basiert.“ Das erklärte Papst Benedikt XVI. in seiner Neujahrsbotschaft zur Feier des Weltfriedenstages 2013, die am  Montag in der schweizerischen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ veröffentlicht wurde. So werde die Arbeit als eine abhängige Variable der Wirtschafts- und Finanzmechanismen angesehen. Der Papst betonte in diesem Zusammenhang, dass die Würde des Menschen sowie die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Erfordernisse verlangen, allen Zugang zur Arbeit zu verschaffen und für den Erhalt ihrer Arbeitsmöglichkeit zu sorgen. Das habe Priorität. Damit bekräftigt Benedikt XVI.  Aussagen seiner „Enzyklika Caritas in veritate“ vom 22. Juni 2009.  Voraussetzung dafür sei eine neue, auf ethischen Prinzipien und geistigen Werten beruhende Sicht der Arbeit.  Dabei stehe sie als fundamentales Gut für die Person, die Familie und die Gesellschaft im Vordergrund. Mutige und neue Formen der Arbeitspolitik seien notwendig.

In der päpstlichen Botschaft unter dem Titel „Selig, die Frieden stiften“ wird darauf hingewiesen, dass es eines neuen Entwicklungs- und Wirtschaftsmodells bedürfe, um das Gut Frieden zu schaffen. „Sowohl eine ganzheitliche, solidarische und nachhaltige Entwicklung als auch das Gemeinwohl verlangen eine richtige Werteskala, die aufgestellt werden kann, wenn man Gott als letzten Bezugspunkt hat“,  heißt es in dem Dokument des Oberhirten der katholischen Kirche. Andernfalls verlören solche Werte ihre Bedeutung und würden zu neuen Götzen. ++ (so/mgn/07.01.13 – 007)

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Karlsruhe/München, 7. November 2012 (ADN). Die allseits gefeierte Marktwirtschaft ergreift alle Lebensbereiche und gefährdet damit fundamentale Werte einer Gesellschaft. Inzwischen sind auch Recht und Justiz zum Basar geworden.  Es wird gefeilscht, was das Zeug hält. Hauptakteure dieses Handels sind Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter, die dann den Kauf und Verkauf letztlich absegnen. Die Handelserlaubnis der Ware Recht heißt Paragraph 257c und ist Teil des Strafgesetzbuches (StGB). „Aus den Strafrichtern sind juristische Makler geworden, aus dem Strafgesetzbuch wurde ein Handelsgesetzbuch“, schreibt Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“ im Vorfeld einer am heutigen Mittwoch stattfindenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe. Seit dem Gesetz mit dem harmlosen Namen „zur Regelung von Absprachen im Strafprozess“ aus dem Jahr 2009 dürfe in jedem Strafprozess mit gesetzlicher Erlaubnis gedealt werden. Seitdem sei das von Kritikern „Handel mit der Gerechtigkeit“ genannte Prozedere offizieller Teil und Wesenskern des deutschen Strafrechts. Damit wurde die von der Bürgerrechtlerin Bärbel Boley aus der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) geäußerte Befürchtung, dass die Ostdeutschen mit der Wiedervereinigung statt Gerechtigkeit den Rechtsstaat bekommen hätten, bei weitem in negativer Weise überboten. Da die ehemaligen Bürger der DDR jedoch in der Regel wesentlich weniger Geld in ihrer Schatulle haben als ihre Schwestern und Brüder in den sogenannten Alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland (BRD), sitzen sie demzufolge in überproportional hoher Zahl hinter den Gittern der Justizvollzuganstalten (JVA). Dort arbeiten sie für Stundenlöhne um einen Euro herum, unter anderem um Billgwaren möglicherweise für diejenigen herzustellen, die sich mit dem betreffenden Absprache-Gesetz freikaufen konnten. Ein praktisches Beispiel aus der JVA Berlin-Plötzensee belegt das eindrucksvoll. Während sich ein wohlhabender, soeben verhafteter Architekt aus dem Westteil der Metropole binnen weniger Stunden die Freiheit wieder einkaufen konnte, musste ein arbeitsloser armer Schlucker aus Weißensee im Ostteil Berlins mehr als ein Jahr im Knast verbringen.

Dass diese äußerst brisante und schändliche Regelung nicht erst vor drei Jahren erfunden wurde, sondern bereits viele Jahre praktiziert wird, belegt der Autor des Beitrags in der Münchner Tageszeitung ausführlich. Seit einem Vierteljahrhundert sei dieser Deal nun tägliches Geschäft bei den Strafgerichten. Schon 1990 habe eine Strafverteidiger-Vereinigung das bestätigt. Dieses tägliche Geschäft wurde sogar noch im Jahr 2005 per Grundsatzurteil des Großen Senats im BVG abgesegnet.

Prantl vergleicht das Verfahren mit dem Ablass-Handel der katholischen Kirche vor 500 Jahren. Gläubige konnten sich damals ihre Sünden abkaufen lassen. Der Freispruch des Mönches Johann Tetzel lautete „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“.  Nach den Worten von Prantl, der vor seiner journalistischen Laufbahn selbst einmal als Richter tätig war,  zerbrach an diesem Ablass-System, das den Priester zum Händler machte und die ewige Seligkeit ökonomisierte, damals der Glaube an die Kirche. Die Kritiker des gegenwärtigen Deals hegen die Befürchtung, dass der Glaube an das Recht wegen dessen Ökonomisierung zerbrechen könnte.  

Viel näher liegt wohl die grausame Erkenntnis, dass dieser Glaube längst zerbrochen ist.  Diese Wahrheit muss nur laut ausgesprochen und entsprechend oft wiederholt werden, damit sie auch die entlegenen Winkel der Gesellschaft erreicht.  Dazu ist „dem Volke auf’s Maul zu schauen“, um mit dem Mönch Martin Luther zu sprechen. Er hatte vor fast einem halben Jahrtausend seinen Berufskollegen Tetzel überführt und die Reformation ausgelöst. Dergleichen ist heute wieder vonnöten. Das bevorstehende 500jährige Jubiläum der Reformation bietet dafür beste Gelegenheit. Die Aufklärungs-Thesen müssen auch nicht nur an die Wittenberger Schloßkirche genagelt werden. Es gibt genügend Gotteshäuser und Kirchentüren in jeder Stadt und jedem Dorf, um  diese Tatsachen zu verkünden. ++ (ju/mgn/07.11.12 – 217)

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Berlin, 26. Januar 2012 (ADN). Von Diktaturen beherrschte Länder brauchen nach dem Ende der Alleinherrschaft 14 Jahre Zeit, um einen spürbaren Wertewandel durch eine neue Generation zu erleben. Das erklärte Dr. Thomas Petersen vom Institut für Demoskopie Allensbach am Donnerstagabend in Berlin. Er hatte dazu internationale Vergleiche aus Europa präsentiert. Daraus ging hervor, dass die Spanier nach der Franco-Diktatur 14 Jahre, die Westdeutschen 13 Jahre nach der Nazi-Diktatur und die Ostdeutschen ebenfalls 13 Jahre nach der SED-Diktatur benötigten. Die grundlegende Veränderung von Denk- und Gesinnungsmustern sei jeweils mit einem erheblichen Generationenkonflikt verbunden.  Dabei wurde in der Bundesrepublik Deutschland dieser Wertewandel erst im Jahre 1972 entdeckt, obwohl er bereits zehn Jahre zuvor  eingesetzt hatte.  Das Nazi-Schuldbewusstsein, das die Westdeutschen geprägt habe, sei den Ostdeutschen erspart geblieben.

Nach den Worten von Petersen, der auf die Gründung des Allensbacher Instituts im Jahre 1947 auf Betreiben der französischen Besatzungsregierung verwies, hat der größte Fehler nach der sogenannten Wende 1989/90 in dem Glauben bestanden, nicht für die Freiheit kämpfen zu müssen. Im Übrigen brauche ein Volk ein Jahrhundert Zeit, um  eine verhehrende Niederlage verarbeiten zu können.

Dem Vortrag in der Französischen Friedrichstadtkirche auf dem Berliner Gendarmenmarkt folgte eine Podiumsdikussion, an der die DDR-Oppositionelle und jetzige CDU-Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld sowie ihr Sohn Dr. Philipp Lengsfeld teilnahmen. Vera Lengsfeld hatte sich dabei des Vorwurfs eines Diskutanten zu erwehren, sie habe es nach ihrer Verhaftung durch die DDR-Staatsicherheitsbehörden im Januar 1988 vorgezogen, sich nach dem Westen zu einem angenehmen anderthalbjährigen Studium in England abschieben zu lassen, anstatt in der DDR zu bleiben. Kritisiert wurde auch ihr Wechsel von der Grünen Partei in die CDU, den auch ihr Sohn vollzog. Philipp Lengsfeld sieht in seinem politischen Grün-Schwarz-Farbenwechsel keinen Zusammenhang mit dem seiner Mutter. Er sei zeitlich verschoben und anders motiviert gewesen.

Auf der unter dem Titel „Wie entlässt die Revolution ihre Kinder ?“ stehenden Veranstaltung teilte Pfarrer Curt Stauss mit, dass er kürzlich mit einem katholischen Berufskollegen ein Institut für Diktaturfolgenberatung gegründet habe. Stauss fungiert zugleich als Beauftragter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland für Seelsorge und Beratung von Opfern der SED-Kirchenpolitik. ++  (ki/mgn/26.01.12 – 26)