Archive für Beiträge mit Schlagwort: KfW

Berlin, 4. September 2013 (ADN). Mitglieder des Bündnisses „Zwangsräumung verhindern“ und der Fulda-Weichsel-Initiative forderten am Mittwoch in Berlin vor den Toren der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am Berliner Gendarmenmarkt konkrete Auskünfte über die von der Bank geförderte Sanierung von Miethäusern. Dabei halfen sie mit einem mobilen Stand, Informationsmaterial und Musterbriefen betroffenen Mietern, die über die Modernisierung ihrer Wohnungen notwendigen Informationen zu erhalten und damit letztlich günstigere Mietkonditionen bei den Vermietern zu erwirken.
Die Inititiativen haben festgestellt, dass die Hauseigentümer als von der KfW geförderte Bauherren die finanziellen Vorteile der Baumaßnahmen nicht an die Wohnungsmieter weiterreichen. Da es sich um die Inanspruchnahme öffentlicher Gelder handelt, sind sie jedoch dazu verpflichtet, zumindest Auskunft an die Nutzer der Wohnungen zu erteilen.
Die im Stadtbezirk Neukölln tätige Fulda-Weichsel-Initiative hat anhand konkreter Beispiele nachgewiesen, dass die öffentlich geförderte energetische Wohnungsmodernisierung der stadteigenen Wohnungsgesellschaft DEGEWO einzig und allein dem Fernheizkraftwerk Neukölln zugute kommt. Es sei ein Auftragsbeschaffungsprogramm für die Industrie. Die DEGEWO hat im vergangenen Jahrzehnt in Berlin rund 20.000 Wohnungen mit Steuergeldern saniert.

Die beiden Initiativen haben sich vor Kurzem gebildet, um gegen die wachsenden Mieten und die steigende Zahl von Zwangsräumungen vorzugehen. Unlängst teilten sie mit, dass Immobilienverbände und Justiz mit Hilfe neuer Mietregeln den Rauswurf von Altmietern votrantreiben. Der Vorwurf an die Justiz lautet, bei Mietstreitigkeiten eigentümerfreundliche Urteile zu fällen. Häufig stehen Räumungsklagen und sogar Zwangsräumungen am Ende derartiger Auseinandersetzungen. Die Zahl der Räumungsklagen ist von mehr als 9.000 im Jahre 2009 auf knapp 11.000 im Jahr 2011 gestiegen. Die Zahl der tatsächlichen Zwangsräumungen in Berlin, die von den Behörden nirgends vollständig erfasst wird, schätzt der Paritätische Wohlfahrtsverband zwischen 1.000 und 1.500 pro Jahr. Aus Kreisen der Gerichtsvollzieher verlautbart, sie betrage nur wenige Hundert Fälle.

Einem Informationsblatt der Initiativen zufolge handelt es sich bei „Zwangsräumungen um die gewalttätigste Form der Verdrängung.“ Die Politik unterstütze Vermieter in ihrer radikal neoliberalen Wohnungsmarktpolitik und dulde rasant steigende Mieten. ++ (sp/mgn/04.09.13 – 242)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com

Werbung

Nürnberg/Berlin, 24. April 2012 (ADN). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält Berichte ihrer Innenrevision unter Verschluss. Darüber informierte der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, in seinem am heutigen Dienstag in Berlin vorgelegten Tätigkeitsbericht. Dafür könne er keine Rechtsgrundlage erkennen. Eine ähnliche Verweigerunghaltung wie die BA habe die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) an den Tag gelegt.

Dem Schaar-Rapport zufolge hat die BA einem Antragsteller das Übersenden des jüngsten Berichts der Innenrevision verweigert, weil das andernfalls angeblich die internen Beratungen  von Behörden beeinträchtige. Dabei bezog sich die Bundesbehörde auf eine Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die einen solchen Zugang von außen während der sogenannten verwaltungsinternen Meinungsbildung nicht erlaubt. Bezweckt wird damit, die Unbefangenheit der innerbehördlichen Kommunikation zu schützen. Nach Feststellung des Bundesbeauftragten ist diese Vorschrift jedoch eine Ausnahmeregelung, die nicht permanent oder unendlich lange gilt, sondern zeitlich begrenzt ist. Insofern erlösche nach Abschluss der innerbehördlichen Beratungen die Schutzwürdigkeit der begehrten Informationen und sie seien grundsätzlich zugänglich zu machen.

Zusätzliche Lücken im Konstrukt der Arbeitsagentur markierte Schaar bei den für Arbeitslose zuständigen Jobcentern in den sogenannten Optionskommunen der Bundesländer, die keine separaten Informationsfreiheitsgesetze haben. Das betreffe Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. „Bürgerinnen und Bürger haben in diesen Ländern demnach keinen Anspruch auf Informationszugang gegenüber den Jobcentern der Optionskommunen“, kritisierte der Bundesbeauftragte scharf.

Nach seinen Angaben nehmen immer mehr Menschen ihr Recht auf Informationszugang wahr. Im Jahr 2011 seien es 3.300 Antragsteller gewesen – mehr als doppelt so viele im Vergleich zum Vorjahr. Schaar legte zum dritten Mal einen Bericht zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes vor, das im Jahr 2006 in Kraft trat und jedem Bürger Zugang zu relevanten Behördendaten ermöglichen soll. ++ (if/mgn/24.04.12 – 120).