Archive für Beiträge mit Schlagwort: Kiew

Zürich, 4. Dezember 2014 (ADN). Dass die Berichterstattung über die Ukraine insbesondere in den westlichen Medien beinahe unisono mit Vorwürfen gegen Russland agiert, darüber zeigt sich der Völkerrechtler und Historiker Alfred de Zayas sehr besorgt. Dabei werde das Abkommen vom 21. Februar fast totgeschwiegen, der Putsch ausgeblendet, als hätte er nie stattgefunden. „Anstatt für einen Dialog zu plädieren, stellt die Presse nur auf Sanktionen und Gewalt ab“, erklärte der langjährige internationale Spitzendiplomat in der jüngsten Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ fest. Nach seiner Meinung sind alle Staaten gemäß UNO-Charta verpflichtet, sämtliche Möglichkeiten des Dialogs zu fördern.  Die Presse tue das jedoch nicht. Damit erhebe sich die Frage, ob nicht Artikel 20 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IbpR) verletzt wird. Danach sei Kriegshetze verboten.

„Es wird im Moment Kriegshetze in vielen Staaten betrieben, anstatt des Versuchs, eine Lösung innerhalb der Uno-Charta zu finden, die die Menschenrechte aller Beteiligten schützt, genauer gesagt, auch die Menschenrechte  der Bevölkerung in Donezk und Lugansk,“ befürchtet de Zayas. Als Völkerrechtler wolle er nochmals unterstreichen, dass das Völkerrecht universell ist und immer gleichermaßen angewendet werden muss. Für ihn bestehe die einzige menschenrechtskonforme Lösung in Verhandlungen, in die nicht nur Kiew und Donezk einbezogen sind, sondern auch die angrenzenden Staaten, die ein legitimes Interesse an einer Befriedung dieses Gebietes haben. Dies sei dann auch die demokratische Lösung, denn Demokratie ist ein Ausdruck der Selbstbestimmung – und umgekehrt. ++  (vk/mgn/04.12.14 – 337)

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Bonn, 30. November 2014 (ADN). Unkenntnis über geschichtliche Hintergründe haben zu den bis heute andauernden schwerwiegenden Diskrepanzen über die jüngste mediale Berichterstattung zu den Ereignissen in der Ukraine geführt. Das ist eine Konsequenz, die Paul Siebertz vom ADN-Programmbeirat am Sonntag in einer Diskussionsrunde im Fernsehsender „Phoenix“ aus einem 322 Seiten umfassenden Recherche-Protokoll zog. Aus der den Zeitraum November 2013 bis Mai 2014 umfassenden Untersuchung gehe hervor, dass wichtige historische Tatbestände in der journalistischen Wiedergabe außer Betracht gelassen worden sind. Dazu gehören die unumstößlichen Sachverhalte, dass die Krim nie zur Ukraine gehörte und Kiew  die Wiege des russischen Reichs ist. Zudem sei in den öffentlich-rechtlichen Medien die politische Entwicklung zu Unrecht auf die Personalie Wladimir Putins eingeengt und pauschalisiert worden. Ihm wurden Macho-Allmacht und ein Führungsstil sowjetischen Stils zugeschrieben. Das habe insbesondere die Fernsehmagazine „Monitor“ und „Panorama“ betroffen. In der Essenz seien teilweise Voreingenommenheit, einseitige und tendenziöse Berichterstattung zu registrieren gewesen. Der österreichische Jurist Siebertz wies bezüglich der jüngsten Geschehnisse darauf hin, dass die Details des EU-Assoziierungsakommen mit der Ukraine weitgehend unbekannt geblieben sind. Das gilt auch für die Gründe, warum diese Vereinbarung letztlich „gekänzelt“ wurde – eventuell nur, um Julia Timoschenko freizubekommen. 

In der teilweise sehr hitzigen Diskussion, die anlässlich der Verleihung des Hanns-Joachim Friedrichs-Preises stattgefunden hat, gab Preisträgerin Golineh Atai zu, dass viele ihrer journalistischen Angebote nicht berücksichtigt wurden oder leider nur im Nachtmagazin landeten. Die ARD-Korrespondentin bedauerte zudem die kurzen Aufmerksamkeitsspannen. Beispielsweise sei ein wichtiges Interview von Thomas Roth mit Wladimir Putin in Brüssel nur fragmentarisch, anstatt vollständig und mehrfach ausgestrahlt worden. Atais Eindrücke bestätigte der Spiegel-Korrespondent Christian Neef, der die Existenz eines Ideologie-Journalismus kategorisch leugnete. Es fehle das Wissen über die Ukraine. Es zu vermitteln, habe seine Redaktion regelmäßig abgelehnt, Daran habe Null-Interesse geherrscht – außer den Personen Witali Klitschko und Julia Timoschenko. ++(me/mgn/30.11.14 – 333)

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Leipzig, 18. November 2014 (ADN). Klare Aussagen des russischen Präsidenten Wladimir Putin über die völkerrechtliche Situation des Kosovo und der Krim in dem mit ihm in Wladiwostok geführten und am Wochenende im ARD-Fernsehen ausgestrahlten Interview brachten bereits von westlichen Regierungen ins Feld geführte Argumente stark ins Wanken. Nun tut das die Weisheit des Volkes in Gestalt von Gert Bundesmann am Dienstag in der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ). In einem Leserbrief beschreibt und analysiert der in dem sächsischen Städtchen Borna lebende Weltbürger die internationale Rechtslage sehr verständlich und überzeugend. Unabhängig von der sonstigen Politik Putins und dessen Verteidiger Michail Gorbatschow möchte er folgendes klarstellen: „Erstens: Die Krim hat zu keinem Zeitpunkt rechtmäßig zur Ukraine gehört. Warum ? Weil Chrustschow 1954 unter Bruch der Verfassung die Krim von Russland an die Ukraine ‚verschenkt‘ hat. Darüber hätten die Parlamente der betroffenen Sowjetrepubliken abstimmen müssen. Sie wurden jedoch übergangen – und die Krim (obwohl auch damals autonom !) wurde gar nicht erst gefragt. Somit hat Chrustschow etwas verschenkt, was ihm gar nicht gehörte. Zweitens: Die Ukraine hätte daher im Zuge ihrer Unabhängigkeitserklärung von Moskau 1991 ein Referendum durchführen müssen. Warum ? Weil die Regierung in Kiew so für völkerrechtlich gesicherte Verhältnisse auf der Krim hätte sorgen können.  Stattdessen hat Kiew die damalige Schwäche Russlands ausgenutzt und so eine Zeitbombe zum Ticken gebracht, die nun im Jahre 2014 hochgegangen ist. Es kann ja wohl keine Rede davon sein, dass die Krim seinerzeit vom russischen Volk an die Ukraine verschenkt wurde.“

Die Waage des auf diese Weise aus der sächsischen Provinz zu Recht ins Fadenkreuz der Öffentlichkeit gerückten Völkerrechts neigt sich noch deutlicher zugunsten der russischen Position. In diesem Jahr wurde nämlich eine Volksabstimmung auf der Krim durchgeführt. Dabei hat sich eine eindeutige Mehrheit der Wähler für die Zugehörigkeit zu Russland bekannt. Im Kosovo hat es dergleichen bei der Frage einer staatlichen Abspaltung von Serbien nicht gegeben. Die Separation wurde vom Parlament 2008 proklamiert. Seitdem gilt die UN-Resolution 1244. Danach ist Kosovo bei formeller Wahrung der Zugehörigkeit zu Jugoslawien bzw. Serbien unter die Verwaltungshohheit der Vereinten Nationen gestellt. Eine Bewertung des völkerrechtlichen Status des Kosovo wurde von dem damit beauftragten Internationalen Gerichtshof (IGH) vermieden.  ++ (vk/mgn/18.11.14 – 321)

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Berlin, 26. März 2014 (ADN). Die vor vier Tagen beschlossene Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit iln Europa (OSZE) soll neben Kiew an neun weiteren Orten in der Ukraine abklären, was Realität ist. Das erklärte der OSZE-Sondergesandte für die Ukraine Tim Guldimann, Botschafter der Schweiz in der Bundesrepublik Deutschland, am Mittwoch im Deutschlandfunk. „Präsenz zu markieren, dort zu beobachten, was passiert, und dann auch vor allem zu beobachten, inwiefern das, was man sieht, übereinstimmt mit internationalen Normen oder auch lokaler Gesetzgebung“, so beschreibt der Diplomat den Auftrag der Mission.  Er werde noch am selben Tag nach Moskau fliegen und dort hohe Personen des Außenministeriums treffen, um generell über den OSZE-Einsatz in der Ukraine zu diskutieren. Moskau habe wie jeder andere der 57 Teilnehmerstaaten der OSZE einen Einfluss in dem Sinne, dass alles im Konsens passieren müsse. Er halte es für wichtig, dass die OSZE-Abgesandten nicht nur die kritische Lage im Osten des Landes prüfen, sondern auch im Westen der Ukraine tätig sind.  Die Befürchtungen, in den östlichen Teilen des Landes könne ein Szenario wie auf der Krim stattfinden, seien unberechtigt. Davon habe er sich bereits vorige Woche selbst vor Ort überzeugt.  Tatsache sei aber auch, „dass die Bevölkerung im Osten gegenüber Russland eine sehr offene Haltung hat, eine gute Nachbarschaft pflegen will und es eine Minderheit gibt in dieser Bevölkerung, die einen Anschluss an Russland nicht verweigern würde, das heißt allenfalls unterstützen würde.“ 

Guldimann ergänzte, dass eine unparteiische Haltung der Mission unabdingbar ist. Nur so sei neutral auf eine Stabilisierung des Landes einzuwirken. Dabei müsse mit dem Begriff Neutralität vorsichtig umgegangen werden.  Grundlage seien die OSZE-Charta, das Völkerrecht und die vom Europarat verabschiedeten Grundsätze.  Als ein wichtiger Aspekt der in Kürze auf rund 500 Mitarbeiter wachsenden OSZE-Beobachterdelegation gilt nach den Worten des Sondergesandten die Verbesserung des Verhältnisses zwischen der Hauptstadt Kiew und den vor allem russischsprachigen Bewohnern der östlichen Ukraine. Der erforderliche gegenseitige Respekt messe der Frage einer Dezentralisierung eine hohe Position auf der Agenda zu.  ++ (vk/mgn/26.03.14 – 085)

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Berlin, 17. März 2014 (ADN). „Wenn die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein plötzlich auf die Idee käme, eine Abstimmung in Flensburg durchzuführen, dass Flensburg zu Dänemark gehören soll, dann würden wir auch das nicht tatenlos hinnehmen.“ Das erklärte der Spitzenkandidat der Freien Demokratischen Partei (FDP) zur Europawahl, Alexander Graf Lambsdorff, am Montag im Deutschlandfunk auf die Frage, ob das Krim-Referendum demokratisch war. Das sei ein ganz gefährlicher Weg, „den die Russen hier der Krim aufgedrückt haben, den die Krim dann dankbar mitgemacht hat“. Es gebe kein Recht von einzelnen Bevölkerungsbestandteilen souveräner Nationen, Abstimmungen durchzuführen über den Anschluss an ein Nachbarland. „Wenn wir diesen Weg beschreiten würden, dann hätten wir in Europa ein Riesenproblem, weil wir doch viele Länder haben, in denen verschiedene Volksgruppen zusammen leben, mal besser und mal weniger gut.“ Er halte eine Unterstützung der Krim-Bevölkerung für den Anschluss an Russland für plausibel. Es sei dahingestellt, ob mit 95, 5 Prozent oder etwas weniger. Allerdings habe es ja keine „Gelegenheit gegeben für die Gegner eines Anschlusses an Russland, entsprechend Werbung zu machen, während die Befürworter, sprich diese von Moskau gesteuerte Marionettenregierung, die ganze Krim ja mit Plakaten überzogen hat.“

Bezüglich einer neutralen Wahlbeobachtung erklärte Lambsdorff: “ Das war unmöglich für die OSZE, dort hinzufahren auf die Krim, denn so eine Einladung zu einer Wahlbeobachtung muss von der anerkannten Regierung kommen.“ Die sitze aus Sicht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wie auch der Europäischen Union (EU) in Kiew, nicht in Simferopol. „Und insofern, weil die Einladung von der Krim kam, aber Kiew sagte, das ist gar keine legale Abstimmung, konnte die OSZE nicht hin. Das war auch richtig. Es hätte eine implizite Anerkennung dieser Marionettenregierung auf der Krim bedeutet.“

Zum häufig herangezogenen Vergleich mit dem Kosovo forderte der Liberale einen tieferen Blick ins Völkerrecht. Kroatien, Slowenien, Mazedonien und die anderen Nachfolgerepubliken Jugoslawiens hätten keine Sezession begangen, sondern das sei ein sogenannte Dismembration. Jugoslawien habe sich einfach aufgelöst  genauso wie die Sowjetunion. Im Gegensatz dazu handele es sich bei einer Sezession um die Abspaltung eines Landesteils von einem anderen. ++ (vk/mgn/17.03.14 – 076)

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/Simferopol/Moskau/Kiew, 26. September 2014 (ADN). Die erst seit 60 Jahren zum Staatsgebiet der Ukraine gehörende Halbinsel Krim rückt wieder ins Fadenkreuz nationaler und ethnischer Konflikte. Die Fragilität wächst mit den politischen Unwägbarkeiten in Kiew. Die instabile Lage in der Ukraine lässt russische Handlungsmuster aus jüngster und lange zurückliegender Geschichte erwachen. Südossetien und Abchasien kamen vor wenigen Jahren unter den Schutzschirm Moskaus, nachdem sich die dort ansässigen Bevölkerungsteile bedroht fühlten. Noch näher liegt ein solches Szenario auf der Krim, deren knapp zwei Millionen Einwohner zu fast 60 Prozent Russen sind. Der ukrainische Anteil beträgt nicht einmal ein Viertel. Dazu kommen Polen, Tataren, Usbeken, Griechen und andere. Noch stärker drängt sich dieser Gedanke in Verbindung mit dem Tatbestand auf, dass der aus der Ukraine stammende seinerzeitige Chef der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU), Nikita S. Chrustschow 1954 die 171 Jahre lang zu Russland gehörende Krim in einem großzügigen Akt an die Ukraine verschenkte. „Die Geste schien nur logisch. Schließlich sollten in der großen Völkerfamilie der Sowjetunion sowieso bald alle Grenzen der Vergangenheit angehören. Warum sollte also nicht die sozialistische Kurzone Krim aus dem Verwaltungsbereich der Russischen Föderativen Sojwetrepublik (RSFSR) in die ebenfalls sozialistische Ukraine überwechseln,“ fragte dieser Tage das Internet-Portal „Russland-Aktuell“ in einem seiner meisgelesenen Beiträge. Letztlich ging die Halbinsel damals per Dekret des Obersten Sowjets der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) an die Ukraine. Offiziell war es ein Gebietsaustausch mit der Stadt Belgorod, die im Gegenzug russisch wurde. Als feierlicher Anlass diente der 300. Jahrestag des Vertrages von Perejaslew, in dem die ukrainischen Kosaken dem Zaren im Jahr 1654 die Treue schworen. In der kulturbeflissenen russischen Bevölkerung fand das Geschenk Chrustschows wenig Gefallen. Immerhin lebten und dichteten auf der Krim Russlands Säulenheilige der Literatur wie Alexander Puschkin, Lew Tolstoi und Anton Tschechow.

Die Konfliktgefahr wird durch die Anwesenheit der russischen Schwarzmeerflotte in Sewastopol am Südzipfel der Krim nicht geringer. Zarin Katharina II. hatte den Flottenstützpunkt gegründet und die Krim im Jahre 1783 „von nun an und für alle Zeiten“ für russisch erklärt. Kürzlich wurde die Stationierung der Schwarzmeerflotte bis zum Jahr 2045 verlängert. Die Russen zahlen dafür rund 100 Millionen US-Dollar und begünstigen die Ukraine mit geringeren Erdölimportpreisen. Energiepreise hatten im Übrigen in der Kiewer Herrschaftsära nach Julia Timoschenko bereits zu äußerst hartem wirtschaftspolitischen Streit zwischen Russland und der Ukraine geführt. Jetzt allerdings mischt sich noch dazu die Europäische Union (EU) und  – indirekt – das westliche Militärbündnis des Nordatlantikpakts (NATO) ein. Spätestens an diesem Punkt ist für Russland eine ernsthafte Grenze erreicht. Es wäre schon ein Erfolg, wenn die jetzigen Auseinandersetzungen auf dem Wege von Verhandlungen beigelegt werden. Kriege hat die Region, die seit der Antike von Eroberung und Vertreibung geprägt war, zur Genüge erlebt.  ++ (vk/mgn/26.02.14 – 057)

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