Archive für Beiträge mit Schlagwort: Kirchensteuer

Köln, 18. Februar 2015 (ADN) . Das Erzbistum Köln hat am Mittwoch seinen Finanzbericht für das Jahr 2013 veröffentlicht. Danach verfügt es über ein Vermögen von 3,35 Milliarden Euro. Die Kölner Organisation der katholischen Kirche gilt als eine der reichsten von den insgesamt 27 Diözesen in Deutschland. Noch vor einem Jahr hatten Kirchenvertreter das Vermögen des Erzbistums Köln und des Bischöflichen Stuhls auf nur 166 Millionen Euro beziffert. Dass nunmehr ein solche enorme Steigerung des Vermögens eintrat, ist dem Versprechen zu mehr Transparenz in der Öffentlichkeit zu danken. Ob damit bereits die Fahnenstange an Offenheit erreicht wurde und das Erzbistum sich genügend Asche am Ascherwittwoch aufs Haupt gestreut hat, bezweifeln Kritiker. So sind zahlreiche Objekte des kirchlichen Immobilienbesitzes, dessen Wert mit 612 Millionen Euro angegeben wird und zu dem 277 Wohn- und Geschäftsimmobilien gehören, lediglich mit einem oder wenigen symbolischen Euro bewertet. Das betrifft beispielsweise den Kölner Dom. Zum Grundbesitz der katholischen Kirche gehören auch Anteile der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mit rund 25.000 Wohnungen und der Rheinwohnungsbau GmbH mit 6.138 Wohnungen. Der durchschnittliche, in diesen Unternehmen geforderte Mietzins beträgt 6,33 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Der so erreichte Gewinn beläuft sich dem Finanzbericht zufolge auf 2,3 Millionen Euro.

Der größte Posten im Jahresabschluss 2013 des Erzbistums Köln entfällt auf den Wertpapierbesitz in Höhe von 2, 3 Milliarden Euro. Bei einer Durchschnittsrendite von 3,3 Prozent wurden damit Einnahmen von 77 Millionen Euro erzielt.

Nach den Worten von Finanzdirektor Hermann J. Schon hat ein großer Teil des Vermögens im Erzbistum Köln keinen realisierbaren Marktwert, wie das aus Bilanzen von Wirtschaftsunternehmen bekannt sei. Mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer würden rund 70 Prozent der kirchlichen Arbeit im Erzbistum Köln finanziert. ++ (re/mgn/18.02.15 – 46)

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Köln, 27. August 2014 (ADN). Woher stammen die im Jahr 1803 durch Napoleon enteigneten Kirchengüter und andere Immobilien, aufgrund dessen bis in die Gegenwart der Staat jährlich 480 Millionen Euro an die beiden christlichen Kirchen als Entschädigungsersatzleistung zahlt ? Wurden sie seinerzeit etwa zusammengestohlen ? Auf diese am Mittwoch im Deutschlandfunk zum Schluss einer Diskussion über wenig transparente Kirchenfinanzierung gestellten Fragen vermochte Politikprofessor Ulrich Willems von der Universität Münster nur ungefähre Antworten zu geben. Kirchenfürsten hätten damals oft auch weltliche Macht ausgeübt oder bereicherten ihre Immobilienbestände durch Schenkungen. Weil der Kaiser der Franzosen diese Besitzungen – auf rechtsrheinischem Gebiet annektierte er allein 470 Quadratmeilen – den Kirchen als wichtige Einkommensquellen weggenommen hatte, sei durch die sogenannte Reichsdeputation dieser Schadensersatzausgleich zugesprochen worden. Das gelte deshalb bis heute und sei jährlich zu bezahlen. Zur konkreten Berechnungsmethode der Summen war nichts zu erfahren. Weder in der Weimarer Republik noch nach der deutschen Wiedervereingung sei an diesem Zustand etwas verändert worden.

Weitere kaum plausible Vergünstigungen, die der Bund oder die Länder den Kirchen einräumen, kamen zur Sprache. Bei bestimmten Regelungen springen sogar für beide Seiten Vorteile heraus. Beispielsweise übernehmen das Berechnen und Einziehen der Kirchensteuer die Finanzämter und die Kirchen sparen sich damit einen teuren eigenen Verwaltungsapparat. Als Bearbeitungsgebühr verbleiben bei der Staatsbürokratie zwei bis vier Prozent des gesamten Kirchensteueraufkommens. Das ist mehr als auskömmlich, so Willems, dessen Forschungsschwerpunkt Religion und Politik ist.

Als allgemeiner Grund der engen Verzahnung von Kirche und Staat in der Bundesrepublik Deutschland wurde das bestehende Kooperationssystem genannt. Es verlaufe inzwischen asymmetrisch, weil bei seinem Entstehen fast 95 Prozent der Bevölkerung den beiden christlichen Kirchen angehörten. Insofern setzte das Grundgesetz ein Programm der Verchristlichung der Gesellschaft voraus. Das vollzieht sich aber nicht. Im Gegenteil, immer weniger Menschen sind konfessionell gebunden. Außerdem treten verstärkt ganz andere Religionsgemeinschaften auf den Plan. Insofern erscheinen Trennsysteme wie in Frankreich und den USA viel einleuchtender als das deutsche Staatskirchenrecht, in dem die Kirchen als Körperschaften öffentlichen Rechts weitgehend autark agieren und dennoch in vielerlei Hinsicht mit dem Verwaltungsapparat vernetzt sind – großenteils finanziell. ++ (rg/mgn/27.08.14 – 238)

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Düsseldorf, 23. Juli 2014 (ADN). Langfristig kann die staatliche Zwangserhebung der Beiträge auch für die Kirchen selber kein zukunftsfähiges Modell sein. So kommentierte und bilanzierte Florian Kolf am Mittwoch in der Wirtschafts- und Finanzzeitung „Handelsblatt“ die Entscheidung, dass jeder Firmeneigentümer ab dem Jahr 2015 sich persönlich darum kümmern muss, dass seine Kirchensteuer exakt in seinem Kirchensprengel ankommt.

„Der Staat zieht die Kirchensteuer ein, die Steuerpflichtigen können gezahlte Kirchensteuern sogar als Sonderausgaben von der Steuer abziehen.  Zugleich finanziert der Staat Jahr für Jahr durch vielfältige direkte und indirekte Zuwendungen in hoher dreistelliger Millionenhöhe die Religionsgemeinschaften – Zahlungen, die nirgendwo zentral und transparent aufgelistet werden“, so der Autor. Dieses über Jahre gewachsene chaotische Finanzverhältnis müsse dringend überprüft, entrümpelt und sinnvoll geordnet werden. Bereits Jesus Christus habe klare Vorstellungen über eine saubere Trennung zwischen Staat und Kirche gehabt – zumindest bei den Finanzen. Zitiert wird aus dem Markus-Evangelium: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“. Eine solche klare Trennung suche man in Deutschland rund 2.000 Jahre später vergeblich.

Die dank des wirtschaftlichen Aufschwungs weiter steigenden Steuereinnahmen kaschieren, dass die Kirchen ein immer größeres Problem haben, ihre Mitglieder davon zu überzeugen, das es sinnvoll ist, diese Organisation zu finanzieren. Korf stellt fest, die Kirchen haben sich mit der Zwangsabgabe eingerichtet. Das dürfe aber kein Argument sein, sie in Ewigkeit fortzuschreiben. In den meisten anderen Staaten überlebe die Kirche auch ohne Kirchensteuer. Eine komplette Offenlegung der Finanzen und die Verwendung der Gelder sei in Deutschland notwendig. Zudem sei der Kirchenaustritt als staatlicher Verwaltungsakt völlig antiquiert.++ (re/mgn/23.07.14 – 203)

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Berlin, 8. November 2013 (ADN). Die evangelische Kirche hat im vergangenen Jahr 160 Millionen Euro an die Kassen der deutschen Bundesländer gezahlt. Das erklärte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ in deren Freitag-Ausgabe. Auf diese Weise werde den Finanzämtern der Verwaltungsaufwand rückerstattet, den diese zum Beitreiben der Kirchensteuer von den Bürgern haben. Die Summe sei mehr als kostendeckend. Andererseits müsste die protestantische Kirche mehr Geld ausgeben, wenn sie das Einziehen der Mitgliedsbeiträge in eigener Regie organisieren würde. Insofern erweise sich das eingespielte Kirchensteuersystem als gute Lösung. Im Gegensatz zur katholischen Kirche gebe es bei den Protestanten in den Finanzhaushalten die sogenannten Bischöflichen Stühle nicht, die in jüngster Vergangenheit wegen der unermesslichen Intransparenz größtes Misstrauen bei der Bevölkerung erregt haben. „Unsere Haushalte werden von Gremien beschlossen, sodass nicht eine Person allein übers Geld verfügen kann. Alle Haushalte sind öffentlich und einsehbar. Dazu haben wir angefangen, die kaumännische Buchführung einzuführen, damit künftig auch die bisher nicht bewerteten Vermögen vernünftig ausgewiesen werden können“, sagte Schneider in dem Interview.

Gefragt nach den an die beiden Kirchenorganisationen gezahlten Staatsleistungen in Höhe von jährlich 460 Millionen Euro meinte der Ratsvorsitzende, dass diese nicht ersatzlos gestrichen werden könnten. Dieser Ausgleich für die Säkularisierungsfolgen im 19. Jahrhundert sei längst nicht abbezahlt. „Es geht hier um Rechtsverpflichtungen“, betonte Schneider. Dennoch gebe es die Bereitschaft, diese abzulösen wie es im Grundgesetz vorgesehen ist.

Über weitere finanzielle, materielle und sonstige Verquickungen zwischen Staat und christlichen Kirchen wurde der EKD-Vorsitzende nicht um Auskunft gebeten. Zu den übergangenen Themen gehörten auch der Umfang, die Art und der Wert der Arbeit, den in den Gefängnissen Sitzende, Ersatzfreiheitsstrafen Verbüßende und zu gemeinnütziger Tätigkeit Verpflichtete für die Kirchen leisten. ++ (ko/mgn/08.11.13 – 306)

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