Leipzig, 10. Dezember 2013 (ADN). Die Frage, was ein Klimaflüchtling ist, bleibt nach wie vor ungeklärt. Das stellte Chris Methmann vom Institut für Politsche Wissenschaft der Universität Hamburg am Montagabend in Leipzig fest. In einem abschließenden Vortrag einer von „amnesty international“ (ai) organisierten Veranstaltungsserie unter dem Titel „Flucht und Asyl“ versuchte der junge Wissenschaftler zunächst die Problemlage und den – letztlich dürftigen – Stand der Forschung darzustellen. Allein schon der Tatbestand, dass niemand und keine auch noch so prominente Institution verlässliche Zahlen über Klimaflüchtlinge zu nennen imstande ist, sei bezeichnend. Überzeugend legte er dar, dass sogar international bekannte Gremien wie das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der Weltklimarat (IPCC) und die EU-Kommission sowie der Klimaforscher Nicholas Stern sich auf eine einzige Studie aus dem Jahr 1995 für ihre Prognosen stützen. Zu den Autoren der Untersuchung gehört der Ökologe Norman Myers, nach dessen Berechnungen die Zahlen der zu erwartenden Klimaflüchtlinge auf bis zu weltweit 300 Millionen geschätzt werden. Die Schwankungsbreite der Fehlertoleranz bei solchen „informierten Schätzungen“ liegt nach den Worten von Methmann zwischen minus 40 und plus 100 Prozent. Wie ein kürzlich bekannt gewordenes Beispiel aus Neuseeland beweist, gebe es jedoch bislang noch keinen einzigen offiziell anerkannten Klimaflüchtling. Im neuseeländischen Auckland hatte Ende November ein Gericht den Asylantrag eines Bewohners der Pazifikinsel Kiribati abgelehnt, der seine Eigenschaft als Klimaflüchtling aufgrund des bevorstehenden Untergangs seines heimatlichen Eilandes bestätigen lassen wollte. Methmann äußerte den Verdacht, dass zahlreiche tendenziöse Äußerungen bekannter Politiker zum Thema „Klimaflucht“ auf rassistische Denkmuster zurückzuführen sind.
Erhebliche Verunsicherung in dieser Debatte artikulieren auch andere Experten. So stellt die Mitabeiterin des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Jenny Grote, eine generelle Verwirrung über Defintion und Unterschied zwischen Klimaflüchtlingen und Umweltflüchtlingen fest. Die Popularisierung des Begriffs Umweltflüchtling habe bereits im Jahre 1985 mit einer Studie des UN-Umweltprogramms begonnen. Allerdings falle er nicht unter die Definition der Genfer Flüchtlingskonvention. Inzwischen schlage ein Exekutivausschuss im sogenannten Klimaflüchtlingsprotokoll vor, dass auf Antrag eines Staates die Umsiedlung ganzer Verwaltungseinheiten wie Dörfer, Bezirke oder sogar Inseln veranlasst werden kann. Auf diese Weise wäre es möglich, die Bewohner kleiner Inselstaaten bei der Auswanderung und Integration in ihren neuen Gastländern zu unterstützen. ++ (kl/mgn/10.12.13 -338)