Archive für Beiträge mit Schlagwort: Klagewelle

Köln/Berlin, 8. Dezember 2013 (ADN). Sieben Jahre ließ der öffentlich-rechtliche Westdeutsche Rundfunk (WDR) eine Anfrage zur Struktur und Methodik seiner Auftragsvergabe unbeantwortet. Es ging darum, ob bestimmte Firmen, die mit Rundfunkräten in Verbindung stehen, Aufträge des WDR erhielten, und wenn, in welchem Umfang, und ob es jeweils eine Ausschreibung gab.“ So beschreibt die Wochenzeitung „der Freitag“ in ihrer jüngsten Ausgabe die Problemlage, deretwegen sie sich im Jahr 2006 an den größten Sender der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) mit Sitz in Köln gewandt hatte. Die neunseitige Antwort des WDR liegt nun vor. Sie ist das Ergebnis einer Auskunftsklage und eines fünfjährigen Prozesses.

Die Sendeanstalt hatte in dem angefragten Zeitraum 2002 bis 2006 jährlich 6,8 Millionen Euro an den Kölner Stromlieferanten Rheinenergie AG für die Versorgung mit Elektrizität gezahlt. Wie es der Zufall will, gehört Herbert Reul sowohl dem Aufsichtsrat von Rheinenergie als auch dem WDR-Rundfunkrat an. Die Gefahr eines Interessenkonflikts wegen seiner Doppelfunktion sieht Reul nicht, da die Lieferverträge mit Rheinenergie zu keinem Zeitpunkt Gegenstand einer Beschlussfassung im Rundfunkrat gewesen seien, berichtet die Berliner Wochenzeitung. Sie zitiert den Mehrfach-Manager wörtlich: „Über die entsprechenden Vergabeverfahren war ich weder informiert, noch war ich daran in irgendeiner Form beteiligt“. Deshalb habe „auch kein Anlass zur Anzeige einer dauerhaften Interessenkollision“ bestanden. Das sieht nämlich das WDR-Gesetz vor.

Nachdem nun die Auskunftsklage eingereicht und zudem im Landtag von Nordrhein-Westfalen (NRW) diskutiert worden war, änderte sich plötzlich zum Jahreswechsel 2009/2010 das WDR-Gesetz. Ein Passus wurde einfach gestrichen. Sein Inhalt bestand darin, dass „kein Mitglied“ und kein Stellvertreter im Rundfunkrat „unmittelbar oder mittelbar“ mit der Anstalt für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen dürfe, weder als Inhaber noch als anderweitiger „Vertreter eines Unternehmens“. Nach Wegfall der Vorschrift heißt es jetzt nur noch, Mitglieder des Rundfunkrates dürfen keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen verfolgen, die geeignet sind, die Erfüllung ihrer Kontrollaufgabe „dauerhaft zu gefährden“. Stellvertretende Rundfunkratsmitglieder werden zudem von dem Verbot, mit dem WDR Geschäfte zu machen, nicht mehr erfasst. Folgerichtig wurde aus dem CDU-Mitglied und Vollmitglied des Rundfunkrates Reul flugs ein stellvertretendes Mitglied. Die Passfähigkeit zwischen Soll und Ist wurde wiederhergestellt: Das korruptionsverdächtige, von der Wochenzeitung in Gestalt einer eindrucksvollen großformatigen Grafik illustrierte Spinnennetz war repariert. Der Darstellung sind weitere ominöse Verwicklungen zu entnehmen. Zu den darin mit roten Linien gekennzeichneten Partnern oder auch potentiellen „Paten“ des WDR gehören desweiteren die Aachener Bank, Westfalenhallen Dortmund/Best Western Hotel, Koelnmesse und AV-Gründerzentrum NRW GmbH.

Der WDR erhielt von den insgesamt 7,5 Milliarden Euro, die pro Jahr durch Rundfunkgebühren eingenommen wurden, im vergangenen Jahr 1,1 Milliarden Euro – also rund ein Siebentel. Aus dieser Summe vergibt Europas größte Rundfunkanstalt mit ihren 48 Rundfunkräten viele Aufträge an private Unternehmen und natürliche Personen. Inzwischen wächst der Widerstand allgemein gegen den neu geregelten Rundfunkbeitrag, der mittlerweile auf den Rekordbetrag von 7,8 Milliarden Euro geklettert ist. Die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunksender liegen damit weit über dem von den Bundesländern genehmigten Finanzbedarf. Die Wirtschaft verlangt Befreiungen von dem Beitrag und die Justiz erwartet eine Klagewelle. Sie wird erst die Ufer der Gerichtssäle erreichen, wenn die Bescheide über den seit Beginn dieses Jahres anders definierten Rundfunkbeitrag die Adressaten erreicht haben. Die Verwaltungsgerichte sind im Übrigen noch mit Klagen gegen Bescheide nach den alten Regeln beschäftigt. ++ (kr/mgn/08.12.13 – 336)

http://www.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com

Werbung

Berlin, 13. Januar 2012 (ADN). Das größte Sozialgericht in der Bundesrepublik Deutschlands kollabiert. Um den steil steigenden Aktenberg, der sich mit 40.000 unerledigten Fällen seit dem Jahr 2005 fast verdoppelt hat, abzuarbeiten, wäre die Schließung der Behörde für ein ganzes Jahr nötig. Diesen Hilferuf sandte die Präsidentin des Berliner Sozialgerichts, Sabine Schudoma, am vorgestrigen Mittwoch auf einer Pressekonferenz in die Welt. Auch im vergangenen Jahr 2011 habe sich die Zahl der Rechtsstreitigkeiten in ihrer Behörde auf Rekordniveau bewegt. Im Zwölf-Minuten-Takt gingen die Klagen ein. 2011 wurden 43.832 neue Verfahren eröffnet. Der Monatsdurchschnitt der Neueingänge beträgt 3.653. Hartnäckig verstetigt sich damit die Eingangssituation auf dem historischen Höchststand von 2010,  so die Gerichtspräsidentin.

Besonders auffallend ist die Entwicklung nach den Worten von Schudoma im Schwerbehindertenrecht, wo die Zahl der Klagen in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 50 Prozent anstieg.

70 Prozent der eingehenden Klagen betreffen jedoch Hartz-IV, erklärte die Sozialrichterin. Damit stelle diese Sparte die klassischen Gebiete des Sozialrechts weit in den Schatten. Noch in diesem Monat werde die 150.000 Hartz-IV-Klage der vergangenen sieben Jahre eingehen. Das sei eine ernüchternde Bilanz.  Dennoch setze sich diese Klageschwemme unvermindert fort und treffe das Gericht mit voller Wucht. Dabei gehe es kaum einem Kläger ums Prinzip, sondern um ganz konkrete Probleme des Alltags wie Kosten der Unterkunft, Leistungskürzung aufgrund von Sanktionen und die Verletzung gesetzlicher Bearbeitungsfristen durch die Jobcenter.  Dass es sich dabei seit Jahren um dieselben Gründe handelt, habe vor allem eine generelle Ursache: Verbesserungsvorschläge aus der Praxis versanden in der Politik.

Der Hase im Pfeffer sind die Jobcenter. „Sie kommen mit der Arbeit nicht hinterher. Gerichtsverfahren werden verzögert, weil das Jobcenter auch Monate nach Klageerhebung noch keine Stellungnahme abgeben kann. Allzu oft bekomme ich von Jobcentern die Antwort: ‚Aufgrund von Personalmangel kommt es derzeit zu Verzögerungen.‘ Monat für Monat erreichen das Gericht Dutzende Untätigkeitsklagen. Bürger, oftmals vertreten durch Rechtsanwälte, wenden sich an das Gericht, weil die Jobcenter zwingende Bearbeitungsfristen nicht beachten. Statt Rechtsfragen zu lösen, wird das Gericht zum Mahnbüro. Die Überforderung der Jobcenter führt zur Überlastung der Gerichte. Die Zeche zahlt der Steuerbürger,“ erklärte die Juristin wörtlich.

Die fundamentale Misere ist gewiss nicht dem Gericht anzulasten, das die Zahl der Richterstellen vom 55 im Jahr 2005 auf derzeit 127 mehr als verdoppelt hat. Davon sind 72 Richterinnen und Richter ausschließlich mit Hartz IV  beschäftigt.  Jeder von ihnen bewältigt pro Jahr 445 Hartz-IV-Fälle.

Die Sozialgesetzgebung ist zum undurchschaubaren Paragraphen-Meer geworden, aus dem es kein Entrinnen gibt.  Alle Beteiligten drohen in diesem Bermuda-Dreieck  zu ertrinken. ++ (sz/mgn/13/01/12 – 13)