Karlsruhe/Berlin, 19. Februar 2012 (ADN). „Das Urteil ist ein Privilegienurteil. Professoren aus Karlsruhe – fast alle Verfassungsrichter gehören diesem Stand an – verteilen an die anderen Professoren im Land Vergünstigungen.“ Das kritisierte Christian Füller von der „tageszeitung“ am heutigen Sonntag in einem Rundfunkkommentar. Dieses jüngst vom Bundesverfassunghsgericht getroffene Urteil sei zugleich eine Ohrfeige für Nicht-Professoren.: Hartz-IV-Empfänger, deutsche Normalbürger und die Rentner von morgen. Die Begründung der höchsten Richter der Bundesrepublik Deutschland legen nämlich fest, dass Hochschullehrern entweder ein sicheres Grundgehalt zusteht oder ihre Leistunghsbezüge müssen für jeden Amtsträger zugänglich und hinreichend verstetigt sein.“ In verständlichem Deutsch heißt das: Leistungszulagen für Professoren müssen sicher und stetig sein. Sie werden also nicht für Leistung, sondern für die Anwesenheit bezahlt. Die paradoxe Entscheidung verhilft denen zu mehr Einkommen, die es gar nicht brauchen. Ein Berufsstand wird – völlig zu Unrecht und – zusätzlich mit Moneten gefüttert.
Füller zitiert zum Beweis für den handfesten Skandal aus dem Urteil: „Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentierungsprinzips (nach Artikel 33 GG) verpflichtet, dem Beamten amtsangemessenen Unterhalt zu leisten. Dazu gehört die Pflicht, die Bezüge entsprechend der unterschiedlichen Wertigkeit der Ämter abzustufen.“
Der Kommenatator weist darauf hin, dass die Idee der Alimentation aus den Zeiten der Monarchie stammt. Zweck sei damals gewesen, die Staatsdiener vor ungerechten Königen zu schützen. Die Entscheidung lässt darauf schließen, dass sich die Richter epochal geirrt und das 21. mit dem 18. Jahrhundert verwechselt haben. Dringend nötig scheint ein PISA-Test einerseits unter deutschen Professoren, die geklagt haben, und andererseits der Richterschaft zu sein. ++ (kr/mgn/19.02.12 – 50)