Düsseldorf, 27. Januar 2014 (ADN). Drittmittel tragen in Nordrhein-Westfalen (NRW) rund eine Milliarde Euro zur Hochschulfinanzierung bei. Davon stammen rund 20 Prozent aus Unternehmen. Wie die Organisation „Mehr Demokratie in Nordrhein-Westfalen“ in einer Pressemitteilung weiter informiert, gab es im Jahr 2008 eine Klage, um die Offenlegung des Koopperationsvertrages zwischen der Universität Köln und dem Pharma-Konzern Bayer zu erzwingen. Ende 2012 wies das Verwaltungsgericht Köln die Klage mit der Begründung zurück, dass die Universität durch eine Ausnahmeregelung im Informationsfreiheitsgesetz des Landes nicht zur Herausgabe der Informationen verpflichtet ist. Diese Lücke zu schließen, fordert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von „Mehr Demokratie“. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung sehe lediglich die Formulierung „in geeigneter Weise“ vor.
Nach Auffassung von Trennheiser soll das geplante Transparenzgesetz jedoch die Publikation von Forschungsaufträgen im Internet vorschreiben. Auch Verträge der Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken und Verwaltungsvorschriften müssen obligatorisch ins Netz, so Trennheuser. ++ (tr/mgn/27.01.14 – 027)