Archive für Beiträge mit Schlagwort: Kreditinstitut

Frankfurt am Main/Leipzig/Berlin, 1. Juli 2015 (ADN). Die erste nach islamischen Prinzipien orientierte Bank mit Sitz in Frankfurt am Main nahm am Mittwoch den Publikumsverkehr auf. Eine erste von zahlreichen in deutschen Großstädten geplanten Filialen eröffnete gleichzeitig in Berlin den Geschäftsbetrieb. Einem Bericht der „Abendschau“ des Senders Radio Berlin-Brandenburg zufolge sind Verbraucherexperten diesem Finanzmodell gegenüber aufgeschlossen. Wirtschaftswissenschaftler gingen davon aus, dass das Angebot der im türkischen Istambul ansässigen Kuveyt Türk Katilim Bankasi A.S. (KT) eine Marktlücke schließt, nicht nur für die 250.000 Moslems in der Stadt.

Nach einem Bericht des Nachrichtenportals derStandard.at hofft KT-Chef Kemal Ozan bis Ende 2017 auf einen Kundenstamm von 20.000 Geschäfts- und Privatkunden. Es werde auf ethische Werte gesetzt. Deshalb lehne das Institut Geschäfte in den Bereichen Glücksspiel, Alkohol, Schweinefleisch, Prostitution, Pornographie und Rüstung ab. Das österreichische Medium schreibt weiter: „Man wird, um etwa eine Wohnung oder ein Auto zu finanzieren, keinen Kredit aufnehmen können. Vielmehr erwirbt die Bank zunächst das Objekt und verkauft es dann mit Aufschlag an den Kunden weiter, der den Preis in Raten abzahlt. Statt Zinsen auf Sparguthaben auszuzahlen, beteiligt sie die Kunden am Gewinn“.

In vorangegangenen Ankündigungen von Vertretern des neu installierten Kreditinstituts war hervorgehoben worden, dass die zinslose Kreditgewährung zu den wesentlichen Unterscheidungsmerkmalen gegenüber den in der westlich geprägten Finanzwelt nach den gemeinhin bekannten Grundsätzen agierenden Banken gehört. Zinswirtschaft entspreche nicht der Scharia.

Der Leipziger Finanzexperte Steffen Henke, der sich intensiv mit alternativen Geldsystemen im Allgemeinen und der Funktionsweise des sogenannten „Fließenden Geldes“ im Besonderen beschäftigt, hält die Vergabe üblicher Waren- und Dienstleistungskredite ohne Zins, die nur getilgt werden müssen, für eine Art Täuschungs- oder Ablenkungsmanöver. Solche „neuartigen“ Kreditgeschäfte ließen sich zwar öffentlichkeits- und werbewirksam auf den ersten Blick vermitteln, allerdings würden sich die üblicherweise erhobenen Zinsen gewissermaßen in anderen Positionen verbergen. Ähnlich skeptisch äußern sich auf den Sektor Immobilienfinanzierung spezialisierte Bankrepräsentanten. ++ (fi/mgn/01.07.15 – 141)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Buenos Aires/Frankfurt am Main, 30. Juni 2014 (ADN). „Argentinien zahlt“. Unter dieser Überschrift einer ganzseitigen Anzeige in der Montag-Ausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) informiert die argentinische Regierung in einer offiziellen Mitteilung über die  am selben Tag geleistete und fristgemäße Einzahlung von mehr  als einer Milliarde US-Dollar für Kapital und Zinsen freiwillig umgeschuldeter Staatsanleihen. Weiterhin wird in der in Großbuchstaben formulierten Mitteilung kommentiert: „Diese Zahlung erfolgt aufgrund einer souveränen Entscheidung der Republik Argentinien, welche hiermit ihren festen und unbeugsamen Willen bekräftigt, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen und jeder böswilligen Auslegung des Euphemismus eines ‚technischen Defaults‘ entgegenzuwirken.“ Eine solche Interpretation hatte nämlich der Oberste USA-Gerichtshof in einem Beschluss unterstellt, als er einer verschwindenden Minderheit offensichtlich destruktiver und böswilliger Gläubiger sofortige Pfändungsmaßnahmen gegen Argentinien zubilligte.

Die ungewöhnliche, vom „Präsidialamt der Nation – Republik Argentinien“ unterzeichnete Mitteilung enthält eine unmissverständliche Warnung an die USA: „Diese souveräne Entscheidung der Republik Argentinien gebietet es, die Vereinigten Staaten von Amerika auf die Konsequenzen hinzuweisen, welche durch das Handeln ihrer Justiz, ihrer Treuhänder, ihrer Kreditinstitute, der Kläger und des Richters Griesa in Bezug auf ihre internationalen Verpflichtungen hervorgerufen werden.“ Argentinien sei als internationaler Rechtsträger, als Mitglied der Organisation amerikanischer Staaten (OAS) und als Mitglied des Internationalen Währungsfonds (IWF) notfalls bereit, rechtliche Schritte vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag und vor ordentlichen argentinischen Gerichten einzuleiten.

Der Gesamtvorgang lässt auf die Befürchtung Argentiniens schließen, dass die kleine Zahl der nicht verhandlungswilligen Minderheitsgläubiger mit Hilfe des Gerichtsbeschlusses die Konten mit dem bei der argentinischen Zentralbank und der Bank of New York Mellon (BNY) eingezahlten Geld plündert. Argentinien weist desweiteren auf mächtige internationale Unterstützer seiner Position hin. Dazu zählen Frankreich, Mexiko und Brasilien sowie multilaterale politische Organisationen wie die G77 mit China, Mercosur und Unasur hin. Zudem sei dem südamerikanischen Land von 100 britischen Abgeordneten Hilfe zugesichert worden, obwohl es einen Souveränitätsstreit mit Großbritannien gibt. ++ (fi/mgn/30.06.14 – 180)

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Köln, 24. April 2014 (ADN). Die Schutzgemeinschaft der Kreditinstitute (Schufa) ist die Stasi der Banken. Diesen drastischen Vergleich mit der Staatssicherheitsbehörde der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zog der Berliner Klaus Berthold am Ende einer Diskussionssendung des Deutschlandfunk am Donnerstag. Die Feststellung des Zuhörers war zuvor von Gästen des Rundfunksenders inhaltlich bestätigt und näher erläutert worden. So hatte Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Leipzig mitgeteilt, dass es die Betroffenen gar nicht mitbekommen, dass sie gerastert werden. Ein weiterer Diskussionsteilnehmer kritisierte, 40 bis 50 Prozent der Schufa-Auskünfte seien falsch oder überholt.  Die umstrittene Kredit-Dedektei betreibe teilweise schwere Ruf-Schädigung. „Es wird jemand schlecht oder gut gemacht.“

Der Moderator der Sendung hatte darauf hingewiesen, dass ein Schufa-Repräsentant zwar eingeladen wurde, jedoch nicht kommen wollte. ++ (fi/mgn/24.04.14 – 113)

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Herzberg/New York/Paris, 30. Oktober 2013 (ADN). Einem Tee- und Kaffeeladen in der brandenburgischen Stadt Herzberg sind vom Online-Bezahldienst Paypal die Konten gesperrt worden, weil er kubanische Ware bezieht und anderweitige Handelsbeziehungen zur Karibikinsel unterhält. Wie das Nachrichtenportal amerika21.de am Mittwoch weiter berichtet, sperrte der mit seiner Europazentrale in Luxemburg ansässige Bezahldienst das Konto des Geschäfts am 16. Oktober 2013 vorläufig und eine Woche später endgültig. Der Teeladen Herzberg hatte in seinem Sortiment die Kaffeesorte „Cuba Turquino“ des deutschen Unternehmens Cafe Cult aus Hamburg, das als Rohmaterial Kaffeebohnen aus Kuba verwendet und zu Röstkaffee verarbeitet, zitiert amerika21.de den Herzberger Geschäftsinhaber Andy Kukla. Ein großer Teil seines Umsatzes wurde bisher über Paypal abgerechnet. Nun sieht das Drei-Personen-Familienunternehmen, das ein behindertes Kind zu betreuen hat, seine Existenz bedroht.

Andere deutsche Firmen waren vor zwei Jahren in einer ähnlichen Situation. Letztlich schlossen sie mit dem US-amerikanischen Tochterunternehmen Paypal vor dem Landgericht Traunstein in Bayern Vergleiche, in denen sie sich den Konditionen des USA-Embargos gegen Kuba unterwarfen.

Gegen die seit mehr als fünf Jahrzehnten währende Blockade hatte erst gestern die UNO-Vollversammlung in New York erneut mit der großen Mehrheit von 188 Mitgliedsstaaten votiert. Die beiden einzigen Gegenstimmen gaben die USA und Israel ab. Vor dem Votum hatte Kubas Außenminister Bruno Rodriguez in der Debatte der Vereinten Nationen den bisher durch die Blockade gegen sein Land verursachten Gesamtschaden auf 1, 126 Billonen US-Dollar beziffert.

Inzwischen wächst der Widerstand gegenüber den USA-Sanktionen gegen Kuba weiter. So bezeichnete der französische Intellektuelle und Universitätsgelehrte Salim Lamrani nach Angaben der kubanischen Nachrichtenagentur Prensa Latina (PL) die Blockade als einen Anachronismus. Der unter anderen an der Sorbonne in Paris tätige Dozent sieht in dem Kuba-Embargo zudem eine Verletzung des Völkerrechts. In einem Namensbeitrag für das Portal Voltairenet.org informierte der Wissenschaftler im August vergangenen Jahres, das Völkerrecht sehe vor, dass nationale Gesetzgebungen nicht exterritorial, d. h. über das Staatsgebiet hinaus greifen. „Somit kann das brasilianische Gesetz nicht in Argentinien gelten. Ebenso gelten die venezolanischen Rechtsvorschriften nicht in Kolumbien. Die US-Gesetze für Wirtschaftssanktionen gegen Kuba sind jedoch für alle Länder der Welt gültig“, so beschreibt Lamrani den gravierenden Widerspruch. Beispielsweise sei der niederländischen Bank ING im Juni 2012 die größte Strafe diktiert worden, die jemals seit Beginn der wirtschaftlichen Belagerung Kubas im Jahr 1960 verhängt wurde. Sie wurde zu einer Geldbuße von 619 Millionen US-Dollar verurteilt. Außerdem musste das niederländische Kreditinstitut seine Handelsbeziehungen zur Zuckerinsel abbrechen. Washington sprach dieser europäischen Bank ein Verbot jeglicher kommerzieller Transaktion mit Kuba aus, so Lamrani. ++ (sa/mgn/30.10.13 – 297)

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Moskau/St. Petersburg, 15. September 2013 (ADN). Geldfälscher haben die russische Sberbank um mehr als 16 Millionen Rubel – 370.000 Euro – geprellt. Sie zahlten falsche Banknoten in Geldautomaten des Kreditinstituts ein. Es handelte sich dabei um 5.000-Rubel-Blüten (115 Euro). Das berichtet am Dienstag das Nachrichten-Portal Russland-Aktuell. Der Raubzug der Bande, von der bereits sieben Mitglieder gefasst sind, habe in Moskau begonnen und sich dann in St. Petersburg fortgesetzt.

Die ungewöhnliche Methode der Diebstähle bestand darin, die Falsifikate an Geldautomaten einzuzahlen, für die sie Kundenkarten hatten. Nachdem das Geld dort gutgeschrieben war, wurde es an anderen Geldautomaten wieder abgehoben – allerdings in sauberen, echten Scheinen. Die Blüten waren computergerecht präpariert, trugen aber keine Serien-Nummern. Das äußere Erscheinungsbild war so plump kopiert, dass es problemlos von Bankangestellten identifiziert werden konnte.

Die gefangen gesetzten Bankräuber stammen aus Usbekistan und gaben an, das Falschgeld aus Dagestan erhalten zu haben. Von dort kam auch ein Blüten-Paket von 50 Millionen Rubel, das bereits im März dieses Jahres im Gebiet Rjasan beschlagnahmt worden ist. Dagestan ist auch der Herkunftsort weiteren Falschgeldes, das bei solchen Raubserien in den vergangenen Jahren erbeutet wurde. Dort existieren offenbar mehrere Fälscherwerkstätten. ++ (kr/mgn/15.10.13 – 282)

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