Archive für Beiträge mit Schlagwort: Kriegsverbrechen

Dresden/München/London, 13. Februar 2015 (ADN). Der 95jährige Victor Gregg aus London ist der einzige Brite, der das Inferno von Dresden vor 70 Jahren am Originalschauplatz als Kriegsgefangener persönlich miterlebte. In einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) vom Freitag ist sein seither unumstößliches Fazit der anglo-amerikanischen Bombenangriffe âuf die Stadt an der Elbe: „Man hätte Churchill an die Wand stellen sollen. Wir stehen nicht für Krieg gegen Zivilisten.“  Entsprechend viel Gegenkritik ernte er für diese Aussage. Seine Gegenargumente veröffentlicht die SZ wörtlich: „Ich kann nicht mehr diskutieren, ich bin zu alt. Aber ich sage, was ich denke, und es ist mir egal, was andere davon halten. Sie haben mich sogar einen Nazi-Freund genannt. Dabei wollte ich die Nazis so schnell wie möglich loswerden. Wir hatten viele jüdische Jungs in unserer Londoner Brigade, die hatten hier im East End vorher schon gegen die englischen Faschisten von Mosley gekämpft. Als wir erfuhren, was in Deutschland mit den Juden passierte, war klar, dass man auch gegen Hitler kämpfen musste. Aber ich habe nie die Deutschen als Volk dämonisiert.“ Das Flächenbombardement betrachtet Gregg als Kriegsverbrechen. Seinen Kameraden von der Royal Air Force, die selbst 55.000 Mann verloren, werfe er überhaupt nichts vor. Sie hätten ihre Befehle gehabt. Aber Churchill, der das im Namen des britischen Volkes angeordnet hatte, hätte man dafür erschießen sollen. Was er – Gregg – in Dresden zu sehen bekam, habe ihn in einen Psychopathen verwandelt.

Der Weltkriegsveteran Victor Gregg kämpfte von Beginn des Zweiten Weltkriegs bis zum Ende gegen die Nazis. Er war bei der Rifle Brigade in El-Alamein, beim Italienfeldzug und als Fallschirmspringer bei der Schlacht bei Arnheim. Alle seine Freunde fielen. Gregg geriet in Kriegsgefangenschaft und landete nach mehreren vergeblichen Fluchtversuchen schließlich als Zwangsarbeiter in einer  Seifenfabrik bei Dresden. Wegen Sabotage wurde er am 13. Februar 1945 zum Tode verurteilt und wartete auf seine Hinrichtung. Sie wurde durch das plötzlich hereinbrechende Bombardement seiner Landsleute und der Amerikaner verhindert. Mit einem Trupp Überlebender flüchtete er aus der brennenden Stadt. Zwischendurch rettete er zwei Menschen lebend aus einem Keller. Schließlich lief er der vorrückenden Roten Armee in die Arme, die seine Wunden behandelte und ihn mit Essen versorgte. Nach zwei Monaten erreichte er schließlich ein Lager der Westalliierten.

Greggs Geschichte wurde erst vor zwei Jahren bekannt, weil er darüber kaum oder gar nicht gesprochen hatte. Inzwischen hat er zwei Bücher geschrieben. Er will damit Lektionen weitergeben, bevor sie ungehört mit ihm im Grab verschwinden. ++ (vk/mgn/13.02.15 – 42)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Werbung

Athen/München, 3. Februar 2015 (ADN). Die erdbebenartigen Wahlergebnisse in Griechenland haben schlagartig einen siebzig Jahre alten Rechtsstreit um die Kriegsreparationen wiederbelebt. Unmittelbar nach seiner Vereidigung hat der neue griechische Premier, Alexis Tsipras, den ehemaligen Schießstand in Kesariani aufgesucht und das Wiederaufleben alter Forderungen bekräftigt. An diesem Ort erschossen die Nazis 600 griechische Widerstandskämpfer. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Dienstag weiter berichtet, will der neue Regierungschef zielstrebig „Entschädigungen für Nazi-Kriegsverbrechen und den Zwangskredit“ ins Werk setzen. Die ungeklärte Begleichung deutscher Kriegsschulden war eines seiner Wahlversprechen. 

Bereits die Vorgängerregierung hatte dazu eine Expertenkommission eingesetzt. Sie errechnete eine Schuld Deutschlands gegenüber Griechenland von elf Milliarden Euro. Ursache ist ein der griechischen Nationalbank abgepresster Zwangskredit, mit dem unter anderem der Feldzug Erwin Rommels in Nordafrika finanziert wurde. Öffentlich werden noch weit höhere Summen diskutiert. Zu der Kommission gehörte anfangs der deutsch-griechische Historiker Hagen Fleischer, dem zufällig in den 70er Jahren im Bundesarchiv Koblenz ein Bündel frisch aus den USA eingetroffener Akten in die Hände gefallen war. Enthalten war eine „Denkschrift“, in der Reichsbankbeamte zu Beginn des Jahres 1945 die „Reichsverschuldung Deutschlands gegenüber Griechenland“ auflisteten. Eine der Positionen ist der Zwangskredit über 476 Millionen Reichsmark von 1942. Nach Einschätzung von Fleischer ist diese Anleihe ein Spezifikum, weil es in keinem anderen von den Nazis besetzten Ländern Ähnliches gegeben habe.

„Hier hat Athen also einen Punkt. Der Historiker widerspricht daher auch dem Argument, der Zwangskredit falle unter die ‚Reparationen‘, die sich 70 Jahre nach Kriegsende „unter Freunden“ erledigt hätten, wie Berlin argumentiert“, schreibt die SZ. Völkerrechtlich habe Griechenland kaum Aussichten auf Zahlungen. Zur ‚Wiedergutmachung‘ für NS-Unrecht habe die Bundesrepublik Ende der 50er Jahre „Globalentschädigungsabkommen“ mit zwölf westlichen Ländern abgeschlossen, mit Griechenland 1960. Die Londoner Schuldenkonferenz habe das Thema deutscher Reparationszahlungen im Jahr 1953 auf die Zeit nach einem Friedensabkommen verschoben. An dessen Stelle sei dann 1990 der Zwei-plus-Vier-Vertrag zur deutschen Wiedervereinigung getreten, in dem Reparationen keine Rolle spielten. Deswegen würden sie von der Bundesregierung kategorisch abgelehnt. ++ (vk/mgn/03.02.15 – 33)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Rom/Berlin/München, 25. Oktober 2014 (ADN). Während der Vorschlag der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer zum Eindampfen von bis zu zehn Bundesländern die deutschen Schlagzeilen am Wochenende füllt und künstliche Empörung verbreitet, fristet die jüngste, außerordentlich gravierende Entscheidung des höchsten Gerichts Italiens ein merkwürdiges Schattendasein. Die italienische Nachrichtenagentur ANSA bringt des Urteil des Verfassungsgerichtshofs mit einem Satz auf seinen Kern: „Das Prinzip der Staatenimmunität in der zivilen Rechtsprechung anderer Staaten gilt nicht für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Damit erklären die römischen Richter ein vor zwei Jahren vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag getroffenes Urteil, das von der Bundesrepublik Deutschland (BRD)  angestrebt worden war, für verfassungswidrig. Der IGH hatte Gegenteiliges entschieden, indem er die Staatenimmunität auch für schwerste Menschheitsverbrechen als gültig eingestuft  und die italienische Regierung zur Verabschiedung eines entsprechenden nationalen Gesetzes im Jahr 2013 gezwungen hatte. Dieses Gesetz, nach dem Zivilklagen italienischer Nazi-Opfer gegen Deutschland als unzulässig abzuweisen waren, wurde nunmehr vom Römischen Verfassungsgericht kassiert und außer Kraft gesetzt.  „Das ist eine äußerst wichtige Entscheidung, ich glaube, dass sie die internationale Gemeinschaft nicht ignorieren kann“. So zititierte die „Süddeutsche Zeitung“ den Militärstaatsanwalt von Rom, Marco de Paolis.

Infolgedessen ist nun mit einer großen Zahl erfolgreicher Klagen auf Entschädigung gegen die BRD zu rechnen. Sollten sich die bundesdeutschen Behörden wiederum sträuben, ist erneut mit der Konfiskation, Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung deutschen Vermögens in Italien zu rechnen. Vor einer derartigen Situation standen bereits vor einigen Jahren Eigentümer der Deutschen Bahn AG, deutscher Kulturinstitute und andere BRD-Vermögenswerte. Auch die Villa Vigoni bei Menaggio in Norditalien war bereits zur Versteigerung vorgesehen.

Die ersten Reaktionen des bundesdeutschen Auswärtigen Amtes werden als gelassen charakterisiert. Man werde das Urteil von Rom genau prüfen. Allerdings dürften die zur gleichen  Zeit öffentlich gewordenen beiden Neuigkeiten von dem römischen Gerichtsurteil und dem Vorschlag Kramp-Karrenbauers zur Fusion von Bundesländern bereits bestehende Zweifel an der Staatlichkeit und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland (BRD) deutlich erhärten.  ++ (vk/mgn/25.10.14 – 297)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Hamburg/Den Haag, 3. Februar 2012 (ADN). Das am heutigen Freitag vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verkündete Urteil bedeutet eine Kapitulation des Rechts vor der Macht. Das erklärte der in Hamburg beheimatete Arbeitskreis Distomo unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung, die die Bundesrepublik Deutschland nicht zur Entschädigung von Privatansprüchen für NS-Verbrechen verpflichtet. Das Ergebnis sei eine faktische  Beseitigung des Individualrechtsschutzes für die Opfer von Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen.

Dieser Tag ist ein trauriger Tag für die Überlebenden des Massakers in Distomo und die ehemaligen italienischen Militätinternierten, wird in einer aktuellen Presseerklärung des Arbeitskreises mitgeteilt. Die NS-Verbrechen und das Leid der Menschen spielten keine Rolle. Der IGH habe sich der Macht Deutschlands und der Staatsräson gebeugt. Die Grundlagen der Nürnberger Prozesse seien damit faktisch beseitigt worden. Nun sollen die Opfer um Wohltaten betteln.

In Berlin dürften die Sektkorken knallen. Für die Sache des Menschenrechts hingegen ist es ein trauriger Tag, heißt es in der Mitteilung.

Das griechischen Außenministerium jedoch sieht die Angelegenheit nicht als erledigt an. Das IGH-Urteil beziehe sich auf den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität für Deutschland und nicht auf die deutsche Verantwortung für die im Krieg begangenen Verbrechen.

Offenbar wird zahlreichen Beteiligten allmählich klar, dass den Klageschriften die falschen Ausgangspunkte zum eigentlichen rechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland (BRD)  zugrunde gelegt wurden. Wenn nämlich eindeutig festgestellt und widerlegt wird, dass es sich bei der BRD nicht um einen Staat handelt, dann wandelt sich das Urteil von Den Haag in kürzester Frist zur Randnotiz. ++ (/mgn/03.02.2012 – 34)