Archive für Beiträge mit Schlagwort: Kriminalität

Hamburg, 4. Januar 2015 (ADN). Die Zahl von Selbstmordversuchen nach den Festtagen bis Anfang Januar steigt „überzufällig“ an. Darüber informiert das Sekretariat des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland (NaSPro). Wie die von Georg Fiedler, Diplompsychologe in der Spezialambulanz für Suizidgefährdete des Universitätsklinikums Hamurg-Eppendorf, geleitete Institution weiter mitteilt, belegt die Statistik jedoch nicht die Annahme, dass Einsamkeit zu Weihnachten und daraus entstehende Depression und Trauer Ursache  für häufigere Suizide an diesen Tagen seien. Dagegen habe eine langjährige europäische Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für das Ansteigen der Selbstmordversuche nach Weihnachten  „Gebrochene Versprechen“ verantwortlich gemacht. Dass die Erwartungen an die Festtage und an das Verhalten anderer Personen zu groß waren und enttäuscht wurden, wurde von der Untersuchung als Hauptmotivation herausgeschält.

Die jüngsten bundesweiten statistischen Suizid-Erhebungen stammen aus dem Jahr 2012. In diesem Jahr wurden 9.890 Selbstmorde registriert. Dabei dominiert das Erhängen mit 4.446 Fällen. Es folgen Überdosis an Medikamenten (1.323), Sturz aus der Höhe (996), „Legen vor ein sich bewegendes Objekt“ (718), Schusswaffen (690) und „Gase“ (424). Insgesamt ist die Zahl der Selbsttötungen seit dem Jahr 2008 angestiegen. Sie lag im Jahr 2012 höher als die Gesamtzahl an Verkehrstoten (3.600), der durch Mord und Totschlag Umgekommenen (578) an Verstorbenen durch illegale Drogen (944) und der Aids-Todesopfer (550). Die Daten beruhen auf der Auswertung von Todesbescheinigungen. Die Todesursachen werden in den Bundesländern für dort gemeldete Einwohner dokumentiert und einmal pro Jahr an das Statistische Bundesamt gemeldet.

Der Trend der vergangenen zehn Jahre geht weg vom Erhängen, hin zum Überdosieren von Medikamenten und zum Einsatz von Gasen. Zudem nehmen sich deutlich mehr Männer das Leben als Frauen. Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es große Unterschiede der Suizid-Raten. In jüngster Vergangenheit verzeichnen Sachsen-Anhalt und Thüringen die stärksten Anstiege, Hessen und Rheinland-Pfalz die deutlichsten Rückgänge. Außerdem ist festzustellen, dass das Lebensalter der „Suizidenten“ ansteigt. Experten bezeichnen das  Phänomen Suizid im höheren Lebensalter als „Ungarisches Muster“. Das Durchschnittsalter von Selbstmördern ist stetig angestiegen und lag 2012 bei 56,9 Jahren.  Der sogenannte Werther-Effekt, der den Folge-Suizid durch Nachahmung des Selbstmordes eines Prominenten zum Hintergrund hat, spielt kaum noch eine Rolle.

Das NaSPro-Sekretariat weist darauf hin, dass Suizid keine kriminelle Handlung darstellt. Ein Lebensmüder „ermorde sich“ nicht aus niedrigen Beweggründen. In der Regel könne der Todeswunsch als Ausdruck einer subjektiv erlebten Ausweglosigkeit verstanden werden, die den Blick auf die Möglichkeiten des Weiterlebens blockiert. Insofern träfen die Bezeichnungen „Selbstmord“ oder „Freitod“ nicht den Kern der Problematik. ++ (mz/mgn/04.01.15 – 4)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46 

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München/Rom/Reggio di Calabria, 29. Oktober 2014 (ADN). In Kalabrien sind der Mafioso und der Politiker inzwischen miteinander identisch. Das stellte der Schriftsteller Mario Fortunato am Mittwoch in der „Süddeutschen Zeitung“ in einem Namensbeitrag fest. Diese Erkenntnis sei aus den abscheulichen Schlagzeilen der vergangenen zehn Jahre zu schlussfolgern. Die Mafia könne mittlerweile auf eine institutionelle Repräsentation verzichten. Sie sei ja jetzt selber die Institution auf dem Markt, die von allen gleichermaßen anerkannt wird – sowohl dem Inhalt als auch der Form nach.

„Und so ist auch die Politik nicht mehr die alte. Sie ist darin gescheitert, Kalabrien gut zu regieren, die Region zu entwickeln, die Korruption zu bekämpfen. Sie hat nun ihren Ruf gänzlich verspielt, indem sie Städte und Regionen unmittelbar im Namen und Interesse der einzigen verbliebenen Macht, nämlich der Mafia, regiert. Nur so lassen sich die beständigen Skandale verstehen, die Italien heimsuchen,“ erläutert der selbst in der Region Kalabrien vor 56 Jahren geborene Schriftsteller. Die Mafia sei nicht mehr die andere dunkle Seite der Politik und des Geschäfts. In den zwanzig Jahren unter Berlusconi mit der Vermischung von Staatsangelegenheiten und privaten Geschäften hätten dabei eine tragende Rolle gespielt. Deshalb sei es auch kein Zufall, das die Mafia Teil des Turbokapitalismus ist, der die Region heimsucht. Die ‚Ndrangeta sei führend im weltweiten Drogengeschäft und der Hafen von Gioia Tauro wichtigster Umschlagplatz. Sie handele mit Waffen und Menschen, betreibe Müllhalden und wasche Geld. Bauwirtschaft und Gesundheitswesen seien von ihr durchdrungen. Die ‚Ndrangeta verkörpere ein großes Unternehmen mit einem Jahresumsatz von angeblich 53 Milliarden Euro. Nur so sei der Turbokapitalismus zu verstehen, der im Mezzogiorno triumphiert. Die Schattenwirtschaft der Mafia spiegele sich in einer okkulten Form dieses überdrehten Kapitalismus.

Das Vorstadium dieses erbärmlichen gesellschaftlichen Zustandes in der Gegenwart des EU-Gründungsmitgliedslandes Italien beschreibt der heute in Rom und London lebende Fortunato so: „Noch bis vor einigen Jahrzehnten stellte die Mafia in ihren Varianten von Camorra,  ‚Ndrangeta und Sacra Corona eine Form sozialer Stabilität in Italiens Süden dar. Der Zentralstaat funktionierte schlecht und auf widersprüchliche Weise, während die Mafia dem Bedürftigen Schutz und Hilfe bot. Das setzte voraus, dass der Staat – wie schwach, unaufmerksam oder feindselig auch immer – als Gegenüber gesehen wurde. So konnten die kriminellen Organisationen ein zu diesem Staat paralleles Netz von Beziehungen knüpfen, das auf soliden kapitalitischen Prinzipien beruhte. Der Mafia war es erlaubt, Profite zu erwirtschaften, solange sie als Gegenleistung für den sozialen Frieden in der Region sorgte.“ ++ (kr/mgn/29.10.14 – 301)

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München/Berlin, 18. Februar 2014 (ADN).  33 Nebenkläger-Anwälte im Münchner Prozess gegen Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) üben in einem gemeinsamen Papier scharfe Kritik an der Bundesanwaltschaft. Einer der schwerwiegenden Vorwürfe in dieser wachsenden Konfrontation besteht darin, dass den die Tatopfer vertretenden Nebenkläger-Anwälten keine Einsicht in Akten weiterer Verfahren im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex gewährt wird.

Darüber hinaus kritisieren die Rechtsvertreter der Nebenkläger die unzureichende juristische Aufklärung des NSU-Terrors insgesamt. Es gebe zu wenig politische Diskussionen über den „strukturellen und institutionellen Rassismus“. Er sei eine der Ursachen „für das Versagen der Ermittlungsbehörden, aber auch der Medien und der Gesellschaft“. Sie fordern eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages nach dem Vorbild der Macpherson-Kommission in Großbritannien. Dieses Gremium wurde 1997 gebildet, um den gewaltsamen Tod eines Schwarzafrikaners in London zu überprüfen. Es stellte beispielsweise fest, dass die britische Polizei von institutionellem Rassismus durchsetzt ist.

Ausführliches zu den substanziellen Lücken bundesdeutscher Kriminalitätsbekämpfung ist in dem neuen „Jahrbuch des Verbrechens 2014“ von Gerhard Wisneswski zu finden. Darin werden die spektakulärsten Kriminalfälle des Vorjahres analysiert. Dazu zählt ein Kapitel über den NSU-Prozess unter der fragenden Überschrift „Verboten gute Ermittlungen ?“. Darin wird geschlussfolgert: „Der Rechtsstaat,so kann man aus dem Fall NSU lernen, ist jedenfalls nur noch zu einem Teil funktionsfähig und tanzt in anderen Bereichen längst nach Pfeife seines dunklen Bruders, des ‚tiefen Staates'“. Dieser Begriff ist in der Türkei geläufig und beschreibt den gesamten Untergrund, in dem Kriminelle und Geheimdienste agieren. ++ (rs/mgn/18.02.14 – 049)

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Berlin, 12. November 2013 (ADN). Ein jahrelang beim Zoll Tätiger hat später als Unternehmer rund 14 Millionen Euro Steuern hinterzogen. Das gelang, weil dem Händler von Benzin und Diesel die konkreten Steuerrichtlinien – insbesondere die Einfuhrumsatzsteuer – und deren Umgehungsmöglichkeiten bestens vertraut waren. Mit dieser ganz beispielhaften Skandalgeschichte, in der ein „Staatsdiener“ der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zum Kriminellen wird, reißt „Der Tagesspiegel“ in seiner Dienstagausgabe eines von vielen generellen Strukturproblemen in einem ganzseitigen Pressebeitrag an. Das illustrierte Muster zeigt, wie eine der BRD zur Treue verpflichtete Person durch genaue Kenntnis der ohnehin unüberschaubaren Regeln und deren weiße Flecken, zum Mafioso mutierte. Die Multiplikation dieses Einzelfalls lässt Böses für diese Gesellschaft ahnen. Klar ist nämlich, dass auch dieses Beispiel – wie das des Moralapostels, Fußballmanagers, Wurstfabrikanten und Steuersünders Ulrich Hoeneß – nur die Spitze des Eisbergs ist. Das geringfügig über dem Meer herausragende kleine, sichtbare Bergplateau aus Eis und Schnee umfasst nach Angaben der Berliner Tageszeitung folgende Zahlen nur für das vergangene Jahr: es wurden in Deutschland 4.500 Bußgeld- und 70.000 Steuerstrafverfahren bearbeitet, die Steuerhinterzieher wurden zu insgesamt 2.340 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Und sie mußten 56,5 Millionen Euro Strafe aufbringen – zusätzlich zur nachgezahlten Steuer.

Die entscheidende Frage wird sofort danach formuliert: Aber wie viele Bürger, reich oder arm, hinterziehen ungestraft Steuern ?“ Die Dunkelziffer sei hoch. Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft zufolge betrage der jährliche Verlust für Bund, Länder und Gemeinden bis zu 50 Milliarden Euro. Und die noch ungeheuerlichere Nachricht folgt auf dem Fuße: „Internationale Konzerne, die steuerrechtliche Lücken ausnutzen, so dass der Staat, auch das ist nur eine grobe Schätzung, an weitere 160 Milliarden Euro nicht herankommt. Jedes Jahr. Damit verstoßen sie nicht einmal gegen Gesetze.“

Obwohl Steuerhinterziehung ein Verbrechen ist, sehen sich die Täter nicht als Verbrecher. Bestraft wird aber nur, wer vorsätzlich handelt. Deshalb sind Steuerhinterzieher äußerst selten geständig.

Desweiteren nicht mehr nur besorgniserregend, sondern höchst verdächtig ist, dass der „Staat“ nichts gegen diese Zustände unternimmt. „Die Finanzbehörden der Länder haben es bisher nicht einmal geschafft, die Steuerfahndung miteinander zu vernetzen. Sie schotten sich ab“, so „Der Tagesspiegel“. Im Übrigen zahle sich herausragender Spürsinn für die Finanzbeamten nicht aus. Ein EDV-Programm diktiere ihnen den Umgang mit einer Steuererklärung. Sie selbst dürfen Fehlern und Problemen nicht eigenverantwortlich nachgehen. Die Maschine entscheide. Obwohl der Bundesrechnungshof dieses „Risikomanagement“ schon Anfang 2012 für untauglich befunden hat, folgte daraus nichts.

Des Pudels Kern schein noch ganz woanders zu liegen. So weit reichten offensichtlich auch die recherchierenden Krakenarme der Zeitungsjournalisten nicht. Die Frage, ob das hiesige Steuersystem überhaupt legitimiert ist, trat nicht auf. Angesichts der geschilderten Verhältnisse sollte sie auf die Tagesordnung kommen. Die Regierungs- und Vereinigungskriminalität, die die BRD nach dem Untergang der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nur sehr halbherzig verfolgt und vor ihr sehr schnell kapituliert hat, wird augenscheinlich unverfroren und in noch größeren Maßstäben weiter betrieben. ++ (fi/mgn/12.11.13 – 310)

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Moskau/St. Petersburg, 15. September 2013 (ADN). Geldfälscher haben die russische Sberbank um mehr als 16 Millionen Rubel – 370.000 Euro – geprellt. Sie zahlten falsche Banknoten in Geldautomaten des Kreditinstituts ein. Es handelte sich dabei um 5.000-Rubel-Blüten (115 Euro). Das berichtet am Dienstag das Nachrichten-Portal Russland-Aktuell. Der Raubzug der Bande, von der bereits sieben Mitglieder gefasst sind, habe in Moskau begonnen und sich dann in St. Petersburg fortgesetzt.

Die ungewöhnliche Methode der Diebstähle bestand darin, die Falsifikate an Geldautomaten einzuzahlen, für die sie Kundenkarten hatten. Nachdem das Geld dort gutgeschrieben war, wurde es an anderen Geldautomaten wieder abgehoben – allerdings in sauberen, echten Scheinen. Die Blüten waren computergerecht präpariert, trugen aber keine Serien-Nummern. Das äußere Erscheinungsbild war so plump kopiert, dass es problemlos von Bankangestellten identifiziert werden konnte.

Die gefangen gesetzten Bankräuber stammen aus Usbekistan und gaben an, das Falschgeld aus Dagestan erhalten zu haben. Von dort kam auch ein Blüten-Paket von 50 Millionen Rubel, das bereits im März dieses Jahres im Gebiet Rjasan beschlagnahmt worden ist. Dagestan ist auch der Herkunftsort weiteren Falschgeldes, das bei solchen Raubserien in den vergangenen Jahren erbeutet wurde. Dort existieren offenbar mehrere Fälscherwerkstätten. ++ (kr/mgn/15.10.13 – 282)

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Zürich/Berlin, 16. Septembner 2012 (ADN). Frau Merkel hätte allen Grund, in Sack und Asche nach Bern zu pilgern und um Vergebung zu bitten. Davon zeigt sich Rene Schneider in einem Beitrag in der jüngsten Ausgabe der in Zürich herausgegebenen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ überzeugt. Stattdessen sitze sie wie eine Spinne im Netz und warte auf ihre fette Beute. Gemeint sind die riesigen Geldsummen, die von Datendieben mittels millionenschwerer Belohnenungen beispielsweise in das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen gelenkt werden.

Das Blatt weist darauf hin, dass solche kriminellen Handlungen im Außenverhältnis zur Schweiz völkerrechtlich der Bundesrepublik Deutschland zuzuordnen sind. Da müsse schon die Frage erlaubt sein, wie lange sich die Schweiz diese Situation noch gefallen lassen will und wann sie endlich beim Internationalen Gerichtshof (IGH) um Rechtsschutz nachsucht.  Merkeldeutschland stifte mit diesen Methoden dazu an, die souveräne Schweiz nach innen und außen weiter zu destabilisieren. Auf diese Weise werde das positive Image des neutralen und wohlhabenden Landes verzerrt. Solange dieser Zustand anhalte, werde es keinen Rechtsfrieden geben.

Deutschland nehme für sich in Anspruch, ein Rechtsstaat zu sein. Zumindest sei das dem Grundgesetz zu entnehmen. Allerdings habe dazu ein Schweizer Bankier schon vor vier Jahren, als der erste deutsche Angriff gegen das souveräne Fürstentum Liechtenstein geführt wurde, eine völlig andere Meinung geäußert. 

„Auch die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Sie sollte den rechtsstaatlichen Weg zum IGH deshalb nicht scheuen, sondern diesen Staatsklageweg ganz souverän und stolz beschreiten“, heißt es abschließend in dem umfänglichen Pressebeitrag unter dem Titel „Going to Court“. ++ (fi//mgn/16.09.12 – 264).