Archive für Beiträge mit Schlagwort: Kultusministerium

Potsdam, 27. Dezember 2014 (ADN). Von den Nazis und den DDR-Behörden geraubte Kulturgüter sind in zahlreichen brandenburgischen Museen aufgetaucht. Es wird mit zahlreichen weiteren Funden gerechnet. Darüber berichtet die in Potsdam herausgegebene „Märkische Allgemeine“ am Sonnabend unter Berufung auf Susanne Köstering. Nach Angaben der Geschäftsführerin des Museumsverbandes Brandenburg stießen Sachverständige bei Untersuchungen auf bis zu 15 Werke, bei denen es sich um NS-Raubkunst handeln könnte.  Zudem seien Kulturgüter zutage getreten, die möglicherweise von DDR-Behörden nach 1945 beschlagnahmt wurden.  Es könnte sogar eine fünfmal größere Menge aus der DDR-Zeit stammen. Oberste Priorität bei der Suche habe jedoch NS-Raubkunst.

Köstering verlangte jedoch von der Bundesregierung Klarheit darüber, ob auch die Nachforschungen nach zu DDR-Zeiten geraubten Kulturgütern gefördert werden. Der Forderung hat sich die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten angeschlossen. Nach den Worten von Stiftungssprecher Frank Kallensee ist diese Arbeit besonders kompliziert und umfangreich. Geld sei nötig, um sich darum zu kümmern. Aus dem Brandenburger Kultusministerium kommt der Hinweis, dass Brandenburg das künftige Deutsche Zentrum Kulturgüterverluste mitfinanziert. Es soll im Januar seine Arbeit aufnehmen und sich unter anderem mit zu DDR-Zeiten entzogenen Sammlungsstücken befassen. Zu den DDR-Raubgütern gehören unter anderen Bilder, Mobiliar, Bücher, Skulpturen, Schmuck oder Porzellan. „Einige  Besitzer wurden infolge der Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone nach 1945  enteignet. Später entwendeten die DDR-Behörden solche Gegenstände unter anderen von Bürgern, denen ‚Republikflucht‘ vorgeworfen wurde“, schreibt die „Märkische Allgemeine“. Sie bezeichnet als besonders bedeutend die einst entwendeten Kulturgüter der Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz. Die jahrelangen Verhandlungen der Stadt Cottbus mit den Erben des Fürsten sind noch immer nicht abgeschlossen. Es gehe beispielweise um die Ahnengalerie, die umfangreiche Familienbibliothek und einen Großteil des Mobiliars. Nach den Worten des  Fachbereichsleiters für Kultur der Stadt Cottbus geht es um den Erhalt des Bestandes. Auch in Zukunft solle die authentische Lebenswelt von Fürst Pückler präsentiert werden.

Über Kulturgüter, die nach 1990 in der Bundesrepublik Deutschland von ihren Eigentümern konfisziert, zwangsenteignet, versteigert oder gar vernichtet wurden, ist in diesem Zusammenhang nichts zu erfahren. Dass es solche Raubzüge in der jüngsten Vergangenheit en mas gab und gibt, ist nicht zu leugnen. Zahllose Beweise liegen zwar vor, werden aber nicht oder nur zaghaft verfolgt. Viele Verfahren wurden von der Zentralen Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) bearbeitet. Nach der Auflösung dieser Einrichtung lag diese Arbeit brach. Ermittlungsverfahren wurden schlagartig eingestellt. ++ (ku/mgn/27.12.14 – 360)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Siegen/Dresden/Homberg/Efze, 16. Oktober 2013 (ADN). Das jüngste Eltern-Schüler-Seminar der vor 33 Jahren gegründeten Philadelphia-Schule ist am Mittwoch in Siegen beendet worden. Bei den Lehrgängen der in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) einmaligen Einrichtung werden Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten und damit dem Einfluss öffentlicher Schulen entziehen, auf diese mit vielen gesellschaftlichen Konfliktfeldern behafteten Erziehungsmethode vorbereitet und qualifiziert. Schätzungen zufolge werden gegenwärtig 1.000 Kinder und Jugendliche ausschließlich von ihren Eltern unterrichtet. Die Familienoberhäupter tun dies, weil sie den staatlichen Schulen eine angemessene und verantwortungsvolle Unterweisung des Nachwuchses nicht zutrauen. „Für Hochbegabte und Kinder mit besonderen Defiziten ist die Institution Schule ungeeignet“, urteilte eine Mutter aus Dresden. Sie hat ihre beiden Söhne Martin und Fabian aus der Schule genommen, weil deren Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) größer wurde und eine individuelle pädagogische Betreuung nicht erfolgte. Nach der Bewertung der sächsischen Vereinigung „Homeschooling – Schule zu Hause“ hatte diese Familie noch Glück, weil sie von den Behörden nicht mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder anderen Sanktionen behelligt worden ist. Dazu erklärte der Sprecher des sächsischen Kultusministeriums: „Es ist mir zwar bekannt, dass Familien Heimunterricht im Freistaat praktizieren; dabei handelt es sich um Einzelfälle.“ Es sei Aufgabe der Schulträger, für die Durchsetzung der Schulpflicht zu sorgen.

„Homeschooling – Schule zu Hause“ teilt dazu mit: „Obwohl die allgemeine Schulpflicht bereits in der Weimarer Reichsverfassung stand, wurde sie nicht zwangsweise vollzogen. Bis 1938 war der Hausunterricht in Deutschland noch möglich. Erst die nationalsozialistische Gewaltherrschaft machte Schluss mit dieser Form der Unterrichtung und führte den Schulzwang ein.“ Insgesamt sei festzustellen, dass deutsche Heimschuleltern rechtlich den schwersten Stand in Europa haben. „Was anderswo völlig normal ist, wird hier schon fast in eine kriminelle Ecke gestellt.“ So wurde der seinerzeit verodnete Schulzwang stillschweigend mitgeschleppt und wirkt bis in die Gegenwart als aktive Erblast aus der Nazi-Zeit.

Mit welchen rabiaten Mitteln in anderen Bundesländern vorgegangen wird, zeigt Hessen. So wurden vom Amtsgericht Fritzlar gegen Vater und Mutter von drei Töchtern aus dem nordhessischen Homburg/Efze Bußgelder in Höhe von jeweils 700 Euro verhängt, weil sie ihren Kinder Hausunterricht angedeihen lassen und damit gegen das hessische Schulgesetz verstoßen hätten. Noch schlimmer erging es Jürgen und Rosemarie Dudek aus Archfeld bei Herleshausen, die sieben Kinder haben. Sie wurden vom Landgericht Kassel zu jeweils drei Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt – wegen „dauerndem und hartnäckigem Fernhalten von der Schule“. Das Ehepaar begründete seine Haltung damit, dass die Kinder mit christlichen Werten aufwachsen sollen. Das könne eine öffentliche Schule nicht garantieren. Dudek betrachtet es als Verstoß gegen die Menschenrechte, dass Eltern in Deutschland gezwungen werden, gegen ihr Gewissen zu handeln.
Das Kasseler Urteil wurde vom „Netzwerk Bildungsfreiheit“ in Schwarzenbeck bei Nürnberg scharf kritisiert. Sein Vorsitzender, Jörg Großelümern, bezeichnete den Richterspruch als „Rückfall in obrigkeitsstaatliches Denken und politisch motivierte Willkürjustiz“. Mit seiner harschen Unterdrückungshaltung habe sich Deutschland weltweit isoliert. Er bezog sich ferner auf den UNO-Sonderbeauftragten Vernor Munoz. Der Diplomat hatte bei einem Besuch Deutschlands festgestellt, dass Bildung nicht auf Schulanwesenheit reduziert werden dürfe.
Aufgrund der zahlreichen und schweren Repressalien verlassen viele Eltern Deutschland, um ihren Kindern eine ungezwungene, stressfreie und libertäre Bildungsatmospäre bieten zu können. Für Familien, die im Lande bleiben wollen, besteht mit der Phladelphia-Schule eine sinnvolle Alternative. Sie wurde im Jahr 1980 von der Familie Stücher gegründet und – nach eigenen Angaben – bis 1997 vom Land Nordrhein-Westfalen geduldet. Seit 1998 seien die Anmeldungen zur Seminar-Teilnahme rapide angestiegen. ++ (pg/mgn/16.10.13 – 283)

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