Archive für Beiträge mit Schlagwort: Landeskriminalamt

Berlin, 12. Februar 2015 (ADN)  2014 ist insbesondere bei islamfeindlichen und rechtsextremen Demonstrationen eine in Teilen der Gesellschaft schon länger vorhandene, pauschalierend feinselige Stimmung gegen die etablierten Nachrichtenmedien offen zutage getreten. Das wird in dem Deutschlandteil des von der Journalistenorganisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) am Donnerstag veröffentlichten Jahresberichts 2015 mitgeteilt. In Dresden hätten Tausende Protestierende  der Pegida-Bewegung Parolen wie „Lügenpresse“ und „Volksverräter“ skandiert. Zudem seien im vergangenen Jahr weitere Fälle bekannt geworden, in denen Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste Journalisten gezielt oder im Zuge einer umfassenden Überwachung ausgeforscht haben. Ein besonders gravierender Fall sei in Hamburg zu verzeichnen gewesen. Dazu berichtet RGO: „Im November bestätigte der Hamburger Senat nach Recherchen einer Gruppe aus dem Umfeld des alternativen Kulturzentrums Rote Flora den jahrelangen Einsatz einer verdeckten Ermittlerin der Kriminalpolizei in der linken Szene der Hansestadt. Die Frau hatte sich von 2000 bis 2006 in das Umfeld der Roten Flora eingeschlichen und dabei auch für den freien Radiosender „Freies Sender Kombinat“ (FSK) gearbeitet. Sie nahm an den Redaktionssitzungen teil und hatte detaillierten Einblick in die internen Abläufe und journalistischen Quellen des Senders. Zu vermuten ist, dass sie diese Informationen auch an das Landeskriminalamt weitergab und damit massiv das Redaktionsgeheimnis und den Informantenschutz verletzte.“

Zudem ist dem Jahresbericht zufolge bekannt geworden, dass die National Security Agenccy (NSA) der USA gezielt Menschen ausspioniert, die ihre Kommunikiation im Internet schützen – wie dies etwa investigative Journalisten tun, die an besonders heiklen Themen arbeiten. So habe die NSA einen Knotenpunkt des Anonymisierungsnetzwerkes Tor in Erlangen ausgeforscht. Damit dürfte dem Geheimdienst mit großer Sicherheit bekannt sein, von welchen IP-Adresssen aus über diesen Knoten auf das Netzwerk zugegriffen wurde.

Solche Beispiele illustrieren, dass Deutschland trotz des Platzes 12 auf der Rangliste der Pressefreiheit 2015 erhebliche Webfehler und Lücken aufweist. Sie behindern und bedrohen die Verwirklichung der Presse- und Informationsfreiheit. „Volle Pressefreiheit setze eine Presse- und Meinungsvielfalt voraus, die den Bürgern die nötigen kontroversen Meinungen und Informationen für ihre Wahlentscheidungen liefert“, heißt es in dem Rapport. ++ (me/mgn/12.02.15 – 41)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Leipzig/Berlin, 15. September 2012 (ADN). Ein plötzlich gefundenes Geheimdokument zur rechtsextremen Szene im Raum Johanngeorgenstadt aus dem sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz lässt erneut Fragen und Rätsel aufkeimen, die erst gestern die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) in Dresden zu entschärfen versuchte. Wie die Ausgabe der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) dieses Wochenendes berichtet, liegt ihr das Papier vor. Darin ist der Klarname eines V-Mannes aus der Neo-Nazi-Szene nur unvollständig geschwärzt. Es spreche einiges dafür, dass es sich dabei um genau jenen Thomas S. aus Chemnitz handelt, der auch für das Berliner Landeskriminalamt unterwegs war. 

In dem Bericht wird darauf verwiesen, dass die gegenwärtig bundesweit heiß diskutierte Akte des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) aus dem Jahr 1995 ursprünglich 28 Seiten umfasste. Davon sind nur noch 3 Seiten übrig. Nach Ansicht der sächsischen Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz fehle damit der „eigentliche Inhalt“. Die nicht mehr vorhandenen 25 Seiten haben nach Angaben der PKK in Sachsen zu keinem Zeitpunkt vorgelegen. Wer die amtliche Aktenfledderei zu verantworten hat, ist bisher unbekannt. Nun ist die vollständige Version in Magdeburg zufällig aufgetaucht und kostete prompt dem Verfassungsschutz-Präsidenten Sachsen-Anhalts den Führungsposten. Sein Rücktritt ist der vierte derartige aus einem der zahlreichen Geheimdienstapparate der Bundesrepublik Deutschland (BRD) binnen kürzester Frist.

Das nächste Köpfe-Rollen in den klandestinen bundesdeutschen Kreisen und Gremien dürfte in Berlin stattfinden, denn in der Hauptstadt zieht sich derzeit die Aufklärungs-Schlinge am sichtbarsten zusammen. Das gilt sowohl für das Land Berlin als auch für die Bundesregierung, die nun auch vom dem sich immer schneller drehenden Geheimdienst-Skandalrad erfasst wurde. Bundesverteidigungsminister Thomas de Maiziere war inzwischen vor Mitgliedern des Bundestagsuntersuchungsausschusses geständig und beichtete erhebliche Versäumnisse. Vergangenen Donnerstag war dem Bundestags-Untersuchungsausschuss „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU)  zudem zu Ohren gekommen, dass das Land Berlin in den Jahren 2000 bis 2005 Hinweise auf den Aufenthaltsort der NSU-Terroristen erhalten hat und diese nicht an die Behörden weiterleitete. Erst über die Bundesanwaltschaft bekamen die Gremienmitglieder im Juli dieses Jahres Informationen zur V-Mann-Tätigkeit von Thomas S. für das Berliner Landeskrimininalamt bis in das Jahr 2011 hinein.  Es hat auch Kontakte zwischen Thomas S. und den Sicherheitsbehörden in Sachsen, Thüringen und Brandenburg gegeben. Dabei handelten diese geheim operierenden Administrationen völlig isoliert voneinander. Darüber informiert die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) in dieses Wochenendausgabe.

Die bundesdeutsche Medien-Landschaft empört sich inzwischen fast unisono. Der LVZ-Kommentator konstatiert willkürliches Treiben diverser Geheimdienste. Als Kartenhaus falle zusammen, was sich kürzlich noch hochtrabend Sicherheitsarchitektur nannte. Die SZ schlussfolgert in einem Kommentar systematisches Versagen der Behörden, wofür sich bei der Aufklärung der NSU-Morde in immer kürzeren Abständen immer mehr Beweise finden. „Jede dieser Geheimdienst- und Polizeibehörden hockt auf ihren Informationen, kocht ihr eigenes Süppchen, jede vertuscht oder löscht Daten“, ist zu lesen. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) wagt es sogar, den vollen Namen des mysteriösen Neonazis aus Sachsen zu nennen – Thomas Starke, 44 Jahre alt.

Die „Mitteldeutsche Zeitung“ aus Halle an der Saale stellt fest: „Das sind keine Pannen mehr. Hier wird manipuliert und gelogen. Mehr als eine Dekade waren die Sicherheitsbehörden unfähig, den Tätern auf die Spur zu kommen. Nun verwenden sie alle Energie darauf, Spuren zu verwischen. Wie will man das den Hinterbliebenen noch erklären ? Nein, es gibt nichts mehr zu erklären.“ ++ (kr/mgn/15.09.12 – 263)

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Berlin/Wiesbaden, 8. August 2012 (ADN). Der Vorsitzende der bundesdeutschen Justizministerkonferenz Jörg-Uwe Hahn will die Facebook-Fahndung auf „rechtlich gesicherte Füße“ stellen. Das teilte der hessische Justizminister der „Berliner Zeitung“ mit,  die ihn in der heutigen Mittwoch-Ausgabe weiterhin mit dem Satz zitierte: „Die Beziehung zwischen Facebook und den Strafverfolgungsbehörden steckt noch in den Kinderschuhen.“ Bis zum Herbsttreffen mit den anderen Ressort-Chefs wolle er Lösungen finden.

Derzeit ist Facebook für die bundesdeutsche Polizei eine rechtliche Grauzone, schreibt Autor Volker Schmidt. Er verweist auf den Anhang der Strafprozessordnung. Danach sollen Internet-Anbieter grundsätzlich nicht eingeschaltet werden.  Diese Formulierung spricht im Kern jedoch das Verbot einer solchen fragwürdigen Kooperation aus.

Dass sich die Behörden um solche entschiedenen gesetzlichen Weisungen kaum scheren, beweist das Bundesland Niedersachsen.  Die Polizeidirektion Hannover begann dem Bericht zufolge im März vergangenen Jahres ein Modellprojekt, das acht erfolgreiche Facebook-Fahndungen erbracht habe. Dann intervenierte der Datenschutzbeauftragte des Landes. Davon ließ sich die Polizei jedoch kaum beeindrucken. Auch das hessische Landeskriminalamt ist inzwischen in diese eigentlich untersagte Spurensuche eingetreten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich inzwischen ebenfalls zu Wort gemeldet. Zu Recht argumentiert er, dass einmal online gestellte Angaben auch dann noch im Netz kursieren, wenn Verdächtige sich längst als unschuldig erwiesen haben. Nach Zeugen auf diesem Weg zu suchen, sei ohnehin ein absolutes Tabu. Ob die Polizei sich solche Mahnungen zu Herzen nimmt, dürfte angesichts der bereits geschaffenen Tatsachen und der politischen Ankündigungen nicht zu vermuten sein. ++ (ml/mgn/08.08.12 – 227)

Erfurt/Weimar, 16. Mai 2012 (ADN). „Entsetzen über „Ämter-Versagen“, „Die Akten waren völlig ungeordnet“ und „weit verbreitetes Konkurrenzdenken“ lauteten einige Zeitungs-Schlagzeilen in Thüringen am Mittwoch. Die Presseberichte vermieden nur noch den Begriff „Offenbarungseid“, um das Administrations-Chaos in dem Bundesland in deutscher Zentrallage zu illustrieren. Das grüne Herz Deutschlands ist von allumfassender Bürokratie und organisatorischer Unfähigkeit durchsetzt. Einige konkrete Einzelheiten dieses allgemeinen Verfalls der Grundordnung sind in den 273 Seiten des nach seinem Vorsitzenden Gerhard Schäfer benannten Bericht, der soeben von einer Untersuchungskommission vorgelegt wurde. Das Gremium war beauftragt, eine sich über zehn Jahre erstreckende, unerkannt gebliebene Mordserie aufzuklären. Sie war von Thüringen ausgegangen und hatte sich auf das gesamte Territorium der Bundesrepublik Deutschland ausgedehnt. Obwohl die Analyse sich zunächst auf den sogenannten Verfassungsschutz, Landeskriminalbehörden und Innenbehörden konzentrierte, lassen die Umstände auf  einen insgesamt schwer angeschlagenen Verwaltungsapparat in Thüringen schließen. Landeswirtschaftsminister Wirtschaftsminister Matthias Machnig forderte in einem Gespräch mit der „Thürigischen Landeszeitung“ eine gründliche Überprüfung der Thüringer Sicherheitsarchitektur.  Zu klären sei die politische Verantwortung früherer Landesregierungen. Nach den Worten der gegenwärtigen Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, die selbst Mitglied mehrerer  dieser auf diese Weise schwer belasteten Vorgängerregierungen war, legt das Gutachten sowohl individuelles als auch strukturelles Versagen schonungslos offen. Massive Abstimmungsmängel zwischen den Behörden sowie Führungsversagen oder Inkompetenz auf verschiedenen Ebenen sei zu verzeichnen. ++ (kr/mgn/16.05.12 – 143)