Archive für Beiträge mit Schlagwort: Landgericht Frankfurt

Berlin, 30. Januar 2014 (ADN). Rund 90.000 Hafttage müssen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) pro Jahr entschädigt werden, weil angeklagte Bürger durch Fehlurteile der Justiz unschuldig im Gefängnis gesessen haben. Das teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach am Mittwochabend in der ARD-Fernsehdiskussion „Sind Justizirrtümer wirklich Ausnahmen ? – Jahre hinter Gittern“ mit. Er gestand ein, dass es sich angesichts der hohen Zahl unschuldig Verurteilter nicht um Einzelfälle, sondern um ein Systemversagen handelt. Als Lösungsvorschlag für die seit Jahrzehnten bestehende Misere nannte er eine neue Kodifizierung des Staatshaftungsrechts. Derzeit sei es versteckt und nur „verstreut in einzelnen Paragraphen“ zu finden. Wesentlich deutlicher formulierte die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin das besorgniserregende, im Justiz- und Polizeiapparat herrschende Dilemma. Angesichts der Tatsache, dass es pro unschuldig hinter Gittern verbrachtem Tag nur 25 Euro Entschädigung gebe, handele es sich um eine klare Verletzung der Menschenrechte. Hinzu kämen nämlich noch die kaum ermessbaren Nicht-Vermögensschäden wie gravierende Nachteile im Beruf, in der Familie und bei der Wohnungssuche, die an den Betroffenen meist lebenslänglich kleben bleiben.

Zum Vergleich zu den lächerlichen Entschädigungsbeträgen für unberechtigten Freiheitsentzug wurde das Reiserecht bemüht. Wenn jemandem durch den Tourismus-Veranstalter der Urlaub vermiest wird, erhält er im Durchschnitt eine Entschädigung von 75 Euro pro Tag.
Auf noch gigantischere Diskrepanzen wies der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt am Main, Heinrich Gehrke, hin. Auch wenn ein unschuldig hinter Gitter Gekommener mit 100 Euro entschädigt werden würde, sei es längst nicht genug. In Amerika würde ein derart der Freiheit Beraubter mit Summen bis in den Millionen-Bereich bedacht.

Aufhänger der Debatte war das Schicksal von Harry Wörz aus Baden-Württemberg, der vier Jahre und sechs Monate unschuldig im Gefängnis saß. Er war durch ein Komplott der Pforzheimer Polizei, einseitige Ermittlungen und schlampiges Agieren der Staatsanwaltschaft in einem strafrechtlichen Verfahren rechtskräftig zu elf Jahren Haft verdonnert worden. Erst als die eigentlichen Drahtzieher des Tötungsdelikts übermütig wurden und gegen den Unglücklichen noch einen Schadenersatzanspuch in Höhe von 300.000 DM geltend machen wollten, flog erst im folgenden zivilrechtlichen Verfahren das von der Polizei- und Justizbürokratie errichtete Lügengebäude wie ein Kartenhaus zusammen. Jetzt ist Wörz zwar frei, aber ein physisch und psychisch gebrochener Mann, der seiner Arbeit, Gesundheit und Familie verlustig gegangen ist. Um ihn als Opfer kümmert sich in dem ageblichen Rechtsstaat Bundesrepublik keiner. Noch schlimmer findet Wörz, der selbst an der Diskussion teilnahm, dass nach den wirklichen Tätern des ihm ursprünglich angelasteten Verbrechens nicht mehr gesucht wird. Die Ermittlungen gegen die unter Verdacht stehenden Polizeibeamten wurden eingestellt. ++ (mr/mgn/30.01.14 – 030)

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Frankfurt am Main, 20. Dezember 2013 (ADN). Vor 50 Jahren begann im Stadtverordnetensaal von Frankfurt am Main der erste Auschwitz-Prozess. „Man musste ja die Leute freiwillig in die Gaskammern hereinbringen und in Unwissenheit, mit List,“ erklärte damals der Zeuge Rudolf Vrba. An diesem 20. Dezember 1963 stehen sich SS-Männer als Täter und ihre Opfer zum ersten Mal seit 1945 wieder gegenüber. Hessens Generalstaatsanwalt Fritz Bauer war einer der Hauptinitiatoren dieses juristischen Aufarbeitungsversuchs. Er hatte eine Selbstaufklärung der deutschen Gesellschaft über das gefordert, was da „im Osten“ geschehen war.

Der Prozess im Landgericht Frankfurt firmierte unter „Mulka und andere“. Er richtete sich gegen 22 Angehörige der Waffen-SS. Die Anklagebehörde ist selbst von Nazi-Juristen durchsetzt. Sie wollten den Prozess abschieben, hatten keinen Bock darauf. Dennoch setzte sich der hessische Generalstaatsanwalt durch und bringt junge, weitgehend unbelastete Ankläger zum Einsatz.
Auch der Untersuchungsrichter Dr. Heinz Düx trifft auf Widerstand beim Landgericht. Der Unwille in Justizkreisen ging soweit, dass sogar die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Bausch und Bogen in Frage gestellt wurde. Ein Vorsitzender Richter war der Auffassung, alle KZ-Häftlinge seien Lügner. Sogar Dienstreisen zum Tatort, die das überprüfen sollten und der Aufklärung dienten, wurden verhindert. Letztlich unternahm Düx eine „Dienstreise“ auf eigene Privatkosten zu den Mordstätten. Erst als er später seine Erkenntnisse präsentierte, entschloss sich das Gericht ebenfalls ein eigenes Bild vor Ort zu gewinnen.
Letztlich fallen die Urteile milde aus: Sechsmal lebenslang Zuchthaus, eine zehnjährige Jugendstrafe, zehn Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und 14 Jahren. ++ (mo/mgn/20.12.13 – 348)

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