Archive für Beiträge mit Schlagwort: Landgericht Leipzig

Leipzig, 20. Dezember 2014 (ADN). Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat noch am Tag der Urteilsverkündung gegen den Freispruch der vier Angeklagten in dem unter dem Schlagwort „Herrenlose Häuser“ rangierenden Leipziger Immobilienskandal Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird eingeschaltet.  Das teilt Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Pressesprecher der Behörde, auf Anfrage gegenüber dem MGN-Nachrichtenbüro zum Wochenende mit. Der entsprechende Schriftsatz sei beim Landgericht Leipzig eingereicht worden. Das wiederum habe nun knapp sieben Wochen Zeit, um das vor drei Tagen mündlich verkündete Urteil schriftlich zu begründen. Im Anschluss daran werde die Staatsanwaltschaft binnen Monatsfrist ihre schriftliche Stellungnahme abgeben. „Danach werden die Akten dem Generalbundesanwalt (GBA) bei dem BGH übersandt und durch den GBA dem 5. Strafsenat in Leipzig vorgelegt“, so Schulz. In der Revision werde das Urteil nur auf Rechtsfehler und Verfahrensfehler überprüft. Eine erneute Beweisaufnahme finde vor dem BGH nicht statt.

Eine besonders pikante Nuance politischer Tragweite hat das Urteil des Landgerichts Leipzig inzwischen zusätzlich erhalten, als das zum Richtertrio der 8. Strafkammer eine Juristin gehört, die – ebenfalls in dieser Woche – in die neue Ratsversammlung als CDU-Stadträtin eingezogen ist. Sie ist also jetzt Teil des Stadtparlaments, das seinerseits an höchstmöglicher Transparenz und Aufklärung der ominösen Vorgänge interessiert sein müsste. Drei der Angeklagten waren im Tatzeitraum  Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig, das sich während der acht Verhandlungstage als ein Hort der juristischen Inkompetenz, des organisatorischen Chaos und unglaublicher Verantwortungslosigkeit erwiesen hat. Opfer waren Bürger, denen zum Teil mit heimtückischen und sittenwidrigen Methoden hundertfach Grundeigentum weggenommen wurde. Das Verfahren hat andeutungsweise darauf hingewiesen, dass ähnliche Fälle illegitimer Eigentumsverschiebungen  bei Häusern und Grundstücken in vermutlich erheblichem Umfang in den neuen Bundesländern noch im Verborgenen schlummern.  Eine Zeugin hatte während ihrer Vernehmung bestätigt, dass die Praxis in weiteren zehn ostdeutschen Städten ähnlich gelagert war. Einfachste Methoden der Eigentümer- und Erbenermittlung wurden ignoriert. Manchmal korrespondierten die städtischen Angestellten mit den bekannten und tatsächlichen Hauseigentümern, während gleichzeitig hinter deren Rücken ihre Liegenschaften von sogenannten gesetzlichen Vertretern verkauft wurden. Es ist in den neuen Bundesländern mit einer enormen Dunkelziffer derartiger Enteignungen zu rechnen, die unter dem Vorwand des Investionsvorrangs in den vergangenen zwei Jahrzehnten systematisch betrieben wurden. ++ (ju/mgn/20.12.14 – 353)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Leipzig, 17. Dezember 2014 (ADN). Höchst fehlerhafte Sachbearbeitung und grob mangelhafte Organisation im Rechtsamt der Stadtverwaltung Leipzig führten zum Verkauf fremder Häuser und Grundstücke – sogenannter „Herrenloser Häuser“. Das ist jedoch nicht strafbar. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt Richter Rüdiger Harr vom Landgericht Leipzig am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in einem langwierigen Strafprozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Rechtsamtes und eine Rechtsanwältin, die vom Rechtsamt als sogenannte gesetzliche Vertreterin bestellt worden war. Eine Verurteilung hätte es nur bei nachgewiesenem Vorsatz und systematisch strafbarem Vorgehen geben können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht einmal bedingten Vorsatz oder auch billigende Inkaufnahme von Unrecht belegt. Angesichts des hohen Arbeitsanfalls und der knappen Personaldecke im Rechtsamt sei mit Defiziten zu rechnen gewesen. Dass konkrete Arbeitsanordnungen und Dienstanweisungen nicht da waren, habe begünstigend gewirkt. „Die Struktur war wohl sehr hierarchisch geprägt“, so Harr. Zudem sei das Rechtsamt ein Amt mit vielfältigen Aufgaben in „stürmischen Zeiten“ gewesen. Die Fehler dürften zwar nicht bagatellisiert werden, aber für ein Strafurteil reichten sie eben nicht aus. Sie seien eher geeignet, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Keiner der Angeklagten habe sich bereichert. Insoweit fehle auch das Motiv. Auf gar keinen Fall handelt es sich um Korruption, betonte Harr. Die Angeklagten wurden allesamt „in vollumfänglichen Maße“ freigesprochen.

Das Strafverfahren war vor rund drei Jahren in Gang gekommen, nachdem Medien mehrfach über den unrechtmäßigen, von der Stadt Leipzig veranlassten Verkauf von Immobilien berichteten. Danach häuften sich die Verdachtsfälle, in denen das städtische Rechtsamt private Grundstücke verkaufte oder zum Verkauf freigab, indem es für die betreffenden Immobilien gesetzliche Vertreter bestallte. Das geschah sogar dann, wenn die wirklichen Eigentümer bekannt waren. Zudem wurde zumeist keine gründliche Erbenermittlung betrieben. Dass dazu keine Pflicht der Verwaltung besteht, darauf beriefen sich sowohl die Mitarbeiter des Rechtsamtes als auch gesetzliche Vertreter – meist Rechtsanwälte. Seit Bekanntwerden der zwielichtigen Praktiken stieg die Zahl der auf diese Weise von juristischen Dilettanten im Rechtsamt Leipzig in den vergangenen zwei Jahrzehnten verhökerten „Herrenlosen Häuser“ in Leipzig auf  700 bis 800. Nach vorherrschender Meinung der Justiz ist die Mehrzahl dieser Unrechtstaten ohnehin verjährt. Deshalb wurden exemplarisch fünf weitgehend aktuelle Fälle verhandelt.

Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) bestätigt, dass es in Sachsen keine gesetzliche Erbenermittlungspflicht gibt. Das betreffe im Übrigen fast alle Bundesländer außer Baden-Württemberg und Bayern. Der Verband, der darin eine erhebliche Verletzung von Artikel 14 Grundgesetz (GG) sieht,  bemängelt das in einem an die Bundesregierung gerichteten Forderungspapier.

Die Anklageseite in dem Leipziger Strafverfahren, namentlich Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, erklärte, dass seine Behörde nummehr prüft, ob Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen ist. Dies müsse innerhalb der Frist von einer Woche geschehen. ++ (kr/mgn/17.12.14 – 350)

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Leipzig, 16. Oktober 2014 (ADN). In dem Prozess um sogenannte „Herrenlose Häuser“ wurde am Donnerstag die Anklage verlesen. Der Auftakt des Verfahrens gegen Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig hatte in der vergangenen Woche stattgefunden. Für die Hauptverhandlung sind fünf Termine bis zum Dezember dieses Jahres im Landgericht Leipzig angesetzt. 

Den Angeklagten aus der Stadtverwaltung wird vorgeworfen, in den vergangenen Jahren Privathäuser und Grundstücke verkauft zu haben, ohne die wirklichen Eigentümer zu ermitteln und zu involvieren. Die ihnen gehörenden Gebäude waren zu „Herrenlosen Häusern“ deklariert worden. Beispielhaft wird vor dem Landgericht über derartige Vorgehensweisen bei fünf Leipziger Immobilien verhandelt. Insgesamt haben 784 Liegenschaften in Leipzig unrechtmäßig den Eigentümer gewechselt.  Beobachter bezeichnen dies allerdings nur als die Spitze eines Eisberges. Der Rechtsstreit wird unter dem Dachvorwurf der Korruption in drei Tatkomplexen ausgetragen: illegitime Bestallung gesetzlicher Vertreter, Veruntreuung von Zinsen und Nichtberechnung von Verwaltungsgebühren.

Neben dem Vortrag der Anklageschrift stand die die Vernehmung des ersten Zeugen im Vordergrund. Als Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Leipzig hatte Thomas Hilschenz im Auftrag des Oberbürgermeister die mysteriösen Grundstücksgeschäfte zu untersuchen und die ersten Prüfberichte zu erstellen. Dazu entstand ein Katalog von 38 Prüfkriterien, mit deren Hilfe die Fälle unabhängig und neutral zu untersuchen waren und sind. Der Aussage des Zeugen zufolge ging es im Rechtsamt der Stadt Leipzig drunter und drüber. Es herrschte dauerhafte Unübersichtlichkeit und Chaos. Eigentümerrecherchen wurden nicht vorgenommen und die Vermarktung vieler der betroffenen Gebäude ist ungerechtfertigter Weise innerhalb von zehn Tagen an gesetzliche Vertreter übergeben worden. „Freiwillig wurde auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren bei der Bestallung der gesetzlichen Vertreter verzichtet“, erklärte Hilschenz. ++ (eg/mgn/16.10.14 – 288)

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