Herzberg/New York/Paris, 30. Oktober 2013 (ADN). Einem Tee- und Kaffeeladen in der brandenburgischen Stadt Herzberg sind vom Online-Bezahldienst Paypal die Konten gesperrt worden, weil er kubanische Ware bezieht und anderweitige Handelsbeziehungen zur Karibikinsel unterhält. Wie das Nachrichtenportal amerika21.de am Mittwoch weiter berichtet, sperrte der mit seiner Europazentrale in Luxemburg ansässige Bezahldienst das Konto des Geschäfts am 16. Oktober 2013 vorläufig und eine Woche später endgültig. Der Teeladen Herzberg hatte in seinem Sortiment die Kaffeesorte „Cuba Turquino“ des deutschen Unternehmens Cafe Cult aus Hamburg, das als Rohmaterial Kaffeebohnen aus Kuba verwendet und zu Röstkaffee verarbeitet, zitiert amerika21.de den Herzberger Geschäftsinhaber Andy Kukla. Ein großer Teil seines Umsatzes wurde bisher über Paypal abgerechnet. Nun sieht das Drei-Personen-Familienunternehmen, das ein behindertes Kind zu betreuen hat, seine Existenz bedroht.

Andere deutsche Firmen waren vor zwei Jahren in einer ähnlichen Situation. Letztlich schlossen sie mit dem US-amerikanischen Tochterunternehmen Paypal vor dem Landgericht Traunstein in Bayern Vergleiche, in denen sie sich den Konditionen des USA-Embargos gegen Kuba unterwarfen.

Gegen die seit mehr als fünf Jahrzehnten währende Blockade hatte erst gestern die UNO-Vollversammlung in New York erneut mit der großen Mehrheit von 188 Mitgliedsstaaten votiert. Die beiden einzigen Gegenstimmen gaben die USA und Israel ab. Vor dem Votum hatte Kubas Außenminister Bruno Rodriguez in der Debatte der Vereinten Nationen den bisher durch die Blockade gegen sein Land verursachten Gesamtschaden auf 1, 126 Billonen US-Dollar beziffert.

Inzwischen wächst der Widerstand gegenüber den USA-Sanktionen gegen Kuba weiter. So bezeichnete der französische Intellektuelle und Universitätsgelehrte Salim Lamrani nach Angaben der kubanischen Nachrichtenagentur Prensa Latina (PL) die Blockade als einen Anachronismus. Der unter anderen an der Sorbonne in Paris tätige Dozent sieht in dem Kuba-Embargo zudem eine Verletzung des Völkerrechts. In einem Namensbeitrag für das Portal Voltairenet.org informierte der Wissenschaftler im August vergangenen Jahres, das Völkerrecht sehe vor, dass nationale Gesetzgebungen nicht exterritorial, d. h. über das Staatsgebiet hinaus greifen. „Somit kann das brasilianische Gesetz nicht in Argentinien gelten. Ebenso gelten die venezolanischen Rechtsvorschriften nicht in Kolumbien. Die US-Gesetze für Wirtschaftssanktionen gegen Kuba sind jedoch für alle Länder der Welt gültig“, so beschreibt Lamrani den gravierenden Widerspruch. Beispielsweise sei der niederländischen Bank ING im Juni 2012 die größte Strafe diktiert worden, die jemals seit Beginn der wirtschaftlichen Belagerung Kubas im Jahr 1960 verhängt wurde. Sie wurde zu einer Geldbuße von 619 Millionen US-Dollar verurteilt. Außerdem musste das niederländische Kreditinstitut seine Handelsbeziehungen zur Zuckerinsel abbrechen. Washington sprach dieser europäischen Bank ein Verbot jeglicher kommerzieller Transaktion mit Kuba aus, so Lamrani. ++ (sa/mgn/30.10.13 – 297)

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