Archive für Beiträge mit Schlagwort: Landtag

Dresden/Leipzig, 14. Februar 2015 (ADN). Eine zentrale Abhör-Station soll in Leipzig – der Stadt der Friedlichen Revolution – für 4, 2 Millionen Euro bis zum nächsten Jahr entstehen. Darüber berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) am Sonnabend. Unter dem harmlos klingenden und ziemlich unverfänglichen Namen „Gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts für Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, der Freistaaten Sachsen und Thüringen“ soll sie als länderübergreifendes Projekt für die Überwachung ganz Ostdeutschlands installiert werden. Dass das Geheimvorhaben plötzlich ans Tageslicht kommt, ist aufmerksamen Lesern sächsischer Gesetzentwürfe, Beschlussvorlagen und anderer papierreicher Texte zu danken. Sie mussten sich bis auf Seite 383 des Titels 98 des Haushaltsansatzes durchquälen, um auf die scheinbar gesichtslose und doch so verdächtige Plansumme von mehr als vier Millionen Euro zu stoßen. Dass es sich um eine höchst klandestine und alles andere als transparente Haushaltsposition des sächsischen Innenmisteriums handelt, zeigt die Reaktion aus ahnungslosen Regierungs- und Abgeordnetenkreisen der neuen Bundesländer. In Thüringen wusste und weiß weder die alte noch die neue Landesregierung etwas davon. Selbst aus dem sächsischen Parlament hagelt es scharfe Kritik. Den Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann, der als Entdecker des brisanten Etatpostens genannt wird, zitiert die LVZ mit der empörten Äußerung: “ Faktisch soll der Landtag mehr als vier Millionen Euro für ein ominöses Kompetenzzentrum freigeben, für das jegliche gesetzliche Grundlage fehlt – das ist ein unglaubliches Vorgehen.“

Die fast als Zufallstreffer zu bezeichnende Offenbarung bringt das sächsische Innenmisterium in immer größere Erklärungsnot. Sein Chef, Markus Ulbig, für den der Posten immer ungemütlicher wird und der sich deshalb mit seiner Bewerbung um das Dresdener Oberbürgermeisteramt davonzuschleichen versucht, beschwichtigt mit fadenscheinigen Formulierungen. Er lässt mitteilen, dass der Willensbildungs- und Entscheidungsprozess hierzu noch nicht abgeschlossen ist.  ++ (ge/mgn/14.02.15 – 43)

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Leipzig, 5. November 2014 (ADN). „Die Verfassungen der Länder sind in den vergangenen Jahren unterschiedlich häufig und in unterschiedlicher Reichweite verändert worden.“ Das sagte der Politikwissenschaftler Werner Reutter von der Universität Leipzig. Während in Sachsen seit Anfang 1992 nur einmal die Verfassung geändert wurde, geschah dies in Berlin 43 Mal und in Rheinland-Pfalz 37 Mal, allerdings seit 1950 bzw. 1947.  Grund für die Unterschiede seien u. a. die politischen Verhältnisse. In Brandenburg seien von Beginn an viele Staatsziele wie zum Tier- und Umweltschutz und soziale Grundrechte wie das Recht auf eine Wohnung in die Verfassung aufgenommen worden. Jedoch begründen alle diese Klauseln nach Aussage von Reutter keinen einklagbaren Rechtsanspruch, sondern sind eher als politische Bekenntnisse zu betrachten. Deswegen sähen Staatsrechtler diese Thematik auch als sehr kritisch.

Im Rahmen seines Projekts, das zunächst bis März 2016 läuft, will Reutter u. a. die Verfassungen Bayerns, Baden-Württembergs und des Saarlandes untersuchen. Für seine Analysen wertet der Politikwissenschaftler beispielsweise Gespräche mit Landtagsabgeordneten und Zeitungsdokumente aus.  ++ (dk/mgn/05.11.14 – 308)

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Frankfurt am Main, 12. Oktober 2014 (ADN). Informanten des Verfassungsschutzes dürfen Ordnungswidrigkeiten und kleine Straftaten begehen, die in den jeweils aufs Korn genommenen Szene üblich sind. Dazu zählt der Hitlergruß in rechtsextremen Kreisen. Das ist Teil einer Reform in Hessen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Wochenende. Schwere Straftaten seien nicht erlaubt. 

„Die Behörde soll verpflichtet werden, sich mit anderen Landesämtern und dem Bundesamt im Kampf gegen gewalttätigen Extremismus auszutauschen. Einen solchen Informationsfluss gab es bis vor wenigen Jahren nicht. Dieses Manko trug nach Ansicht von Sicherheitsexperten dazu bei, dass die rechtsextreme NSU-Gruppe jahrelang unentdeckt in ganz Deutschland morden konnte,“ schreibt die SZ. Zudem soll die in den meisten Fällen zur Verschwiegenheit verpflichtete Parlamentarische Kontrollkommission mindestens zweimal in der fünfjährigen Legislaturperiode den Landtag über die Kontrollarbeit informieren. Dazu zählen auch Berichte darüber, ob und wie die Landesregierung ihre Pflicht erfüllte, besondere Vorkommnisse zu melden und zu erläutern. ++ (vs/mgn/12.10.14 – 284)

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München, 5. September 2014 (ADN). Die Landesparlamente sind nur ein Schatten dessen, was sie sein könnten und sein müssten.  Der jeweilige Landtag müsste das Herz der Demokratie sein in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Er ist es dort aber genauso wenig wie in den anderen 13 Bundesländern. Diese niederschmetternde Erkenntnis hält Heribert Prantl am Freitag in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) schriftlich fest. Der Landtag sei überall nicht das Herz, sondern die Milz der Landes-Demokratie. Die Milz habe der Satiriker Karl Kraus als „notwendig, aber überflüssig“ bezeichnet. Das dürfe man in diesen Wochen, in denen wieder Landtage gewählt werden, eigentlich nicht schreiben; aber es sei nun einmal so.

Zu den Gründen dafür äußert sich der Autor überzeugend. „Die gesetzgeberische Tätigkeit der Landtage ist entkernt worden. Und die Haushaltsgesetzgebung, das Königsrecht  eines Parlaments, verdient seinen Namen nicht mehr. Steuergesetzgebungshoheit hat ein Landtag nur noch in Spurenelementen. Zuletzt ist den Ländern per Schuldenbremse auch noch die Kreditaufnahme verboten worden. Was bleibt da von der Haushaltshoheit der Länder eigentlich noch übrig ? Im Grundgesetz steht, dass ‚Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und unabhängig sind‘. Aber der Satz gilt nicht mehr“, schreibt Prantl. Nicht einmal die Höhe der Biersteuer könne ein Land wie Bayern selbst bestimmen; das mache der Bund. Das Land dürfe nur die Steuern kassieren und verwalten, deren Höhe der Bund vorgegeben hat. „Pecunia nervus rerum, das Geld ist der Nerv der Dinge: Den Landtagen ist der Nerv gezogen“, schlussfolgert der Autor.

„Solange Landtage gewählt werden, wünscht man sich, dass die Länder mehr sind als autonome Verwaltungsprovinzen, die sich einen oft leerlaufenden Parlamentsbetrieb leisten, deren Regierungschefs aber im Bund mitmischen“, schreibt Prantl und beruft sich auf den renommierten Staatsrechtler Hans-Peter Schneider. Der habe herausgefunden, dass in keinem Bundesstaat der Welt die Autonomie der Teilstaaten und ihrer Parlamente bei Steuern und Finanzen so gering ist wie in Deutschland. Starke Landtage seien notwendig. Das bedeute nämlich, wenn sie etwas zu entscheiden hätten, mehr Demokratie, mehr Bürgernähe und mehr politische Stabilität. ++ (sv/mgn/05.09.14 – 248)

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Kiel/Frankfurt am Main, 12. Juli 2014 (ADN). Dem Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, wurde die Wiederwahl versagt. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) in ihrer Wochenendausgabe weiter berichtet, scheint der als besonders kompromisslos für den Datenschutz eintretende Weichert in den eigenen Reihen nicht mehrheitsfähig zu sein. Als Ursache der Ablehnung wird sein persönliches Engagement gegen die Überwachung durch den Staat vermutet. Der 58järige bekleidet seit 2004 das Amt in Kiel. Ursprünglich war er sogar für eine Kandidatur als oberster Datenschützer der gesamten Bundesrepublik im Gespräch. 

„Weichert dürfte gerade wegen seines Engagements aber der bekannteste  und sicher auch umstrittenste Datenschutzbeauftragte in der Bundesrepublik sein. Weithin bekannt wurde er durch seinen Streit mit Facebook. Weichert hält die Speicherung der Nutzerprofile aus Schleswig-Holstein in Amerika nicht vereinbar mit dem Datenschutz“, schreibt die FAZ. Dass es bei der Entscheidung im Landtag um die Person Weicherts und seine  bürgernahe innere Haltung zum Datenschutz ging, schlussfolgert die Tageszeitung aus einem viel problematischeren Umstand. Unmittelbar vorher wurde ein äußerst umstrittenes Gesetz zur Lehrerausbildung anstandslos durchgewunken. Der Entwurf stammt von Landesministerin Waltraut Wende, die als schwächste Stelle der Dreikoalition aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) gilt. Sie hatte sich nämlich von ihrer frührerer Arbeitgeberin, der Universität Flensburg, ein Rückkehrrecht zusichern lassen, das ihr nicht eigentlich zusteht. ++ (dt/mgn/12.07.14 – 192)

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Köln/Berlin, 8. Dezember 2013 (ADN). Sieben Jahre ließ der öffentlich-rechtliche Westdeutsche Rundfunk (WDR) eine Anfrage zur Struktur und Methodik seiner Auftragsvergabe unbeantwortet. Es ging darum, ob bestimmte Firmen, die mit Rundfunkräten in Verbindung stehen, Aufträge des WDR erhielten, und wenn, in welchem Umfang, und ob es jeweils eine Ausschreibung gab.“ So beschreibt die Wochenzeitung „der Freitag“ in ihrer jüngsten Ausgabe die Problemlage, deretwegen sie sich im Jahr 2006 an den größten Sender der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) mit Sitz in Köln gewandt hatte. Die neunseitige Antwort des WDR liegt nun vor. Sie ist das Ergebnis einer Auskunftsklage und eines fünfjährigen Prozesses.

Die Sendeanstalt hatte in dem angefragten Zeitraum 2002 bis 2006 jährlich 6,8 Millionen Euro an den Kölner Stromlieferanten Rheinenergie AG für die Versorgung mit Elektrizität gezahlt. Wie es der Zufall will, gehört Herbert Reul sowohl dem Aufsichtsrat von Rheinenergie als auch dem WDR-Rundfunkrat an. Die Gefahr eines Interessenkonflikts wegen seiner Doppelfunktion sieht Reul nicht, da die Lieferverträge mit Rheinenergie zu keinem Zeitpunkt Gegenstand einer Beschlussfassung im Rundfunkrat gewesen seien, berichtet die Berliner Wochenzeitung. Sie zitiert den Mehrfach-Manager wörtlich: „Über die entsprechenden Vergabeverfahren war ich weder informiert, noch war ich daran in irgendeiner Form beteiligt“. Deshalb habe „auch kein Anlass zur Anzeige einer dauerhaften Interessenkollision“ bestanden. Das sieht nämlich das WDR-Gesetz vor.

Nachdem nun die Auskunftsklage eingereicht und zudem im Landtag von Nordrhein-Westfalen (NRW) diskutiert worden war, änderte sich plötzlich zum Jahreswechsel 2009/2010 das WDR-Gesetz. Ein Passus wurde einfach gestrichen. Sein Inhalt bestand darin, dass „kein Mitglied“ und kein Stellvertreter im Rundfunkrat „unmittelbar oder mittelbar“ mit der Anstalt für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen dürfe, weder als Inhaber noch als anderweitiger „Vertreter eines Unternehmens“. Nach Wegfall der Vorschrift heißt es jetzt nur noch, Mitglieder des Rundfunkrates dürfen keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen verfolgen, die geeignet sind, die Erfüllung ihrer Kontrollaufgabe „dauerhaft zu gefährden“. Stellvertretende Rundfunkratsmitglieder werden zudem von dem Verbot, mit dem WDR Geschäfte zu machen, nicht mehr erfasst. Folgerichtig wurde aus dem CDU-Mitglied und Vollmitglied des Rundfunkrates Reul flugs ein stellvertretendes Mitglied. Die Passfähigkeit zwischen Soll und Ist wurde wiederhergestellt: Das korruptionsverdächtige, von der Wochenzeitung in Gestalt einer eindrucksvollen großformatigen Grafik illustrierte Spinnennetz war repariert. Der Darstellung sind weitere ominöse Verwicklungen zu entnehmen. Zu den darin mit roten Linien gekennzeichneten Partnern oder auch potentiellen „Paten“ des WDR gehören desweiteren die Aachener Bank, Westfalenhallen Dortmund/Best Western Hotel, Koelnmesse und AV-Gründerzentrum NRW GmbH.

Der WDR erhielt von den insgesamt 7,5 Milliarden Euro, die pro Jahr durch Rundfunkgebühren eingenommen wurden, im vergangenen Jahr 1,1 Milliarden Euro – also rund ein Siebentel. Aus dieser Summe vergibt Europas größte Rundfunkanstalt mit ihren 48 Rundfunkräten viele Aufträge an private Unternehmen und natürliche Personen. Inzwischen wächst der Widerstand allgemein gegen den neu geregelten Rundfunkbeitrag, der mittlerweile auf den Rekordbetrag von 7,8 Milliarden Euro geklettert ist. Die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunksender liegen damit weit über dem von den Bundesländern genehmigten Finanzbedarf. Die Wirtschaft verlangt Befreiungen von dem Beitrag und die Justiz erwartet eine Klagewelle. Sie wird erst die Ufer der Gerichtssäle erreichen, wenn die Bescheide über den seit Beginn dieses Jahres anders definierten Rundfunkbeitrag die Adressaten erreicht haben. Die Verwaltungsgerichte sind im Übrigen noch mit Klagen gegen Bescheide nach den alten Regeln beschäftigt. ++ (kr/mgn/08.12.13 – 336)

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Eisenach/Weimar, 26. Oktober 2013 (ADN). Das politische Thüringen feierte am Wochenende auf der Wartburg bei Eisenach eine 2ojährige Landesverfassung, die im Hinterstübchen entstand und der demokratische Grundelemente fehlen. Das geben die Väter dieses Dokuments auch unumwunden zu. Warum zusätzlich nach der deutschen Wiedervereinigung das am Schreibtisch zusammengezimmerte Land Thüringen sich zum Freistaat erklärt hat, darüber haben sie keinen Schimmer. Keiner weiß, warum Thüringen ein „Freistaat“ ist. Darüber rätselt bis zum heutigen Tag selbst „Verfassungsvater“ Frieder Lippmann von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der den allerersten Entwurf der thüringischen Verfassung zu Ostern 1991 in eine alte DDR-Schreibmaschine vom Typ „Erika“ getippt hatte. Der ehemalige Bergmann und Ingenieur hatte als Vorlagen das Grundgesetz und die Landesverfassung von Rheinland-Pfalz neben sich gelegt und aus den beiden Papieren die Verfassung für Thüringen komponiert. Wie er weiter in einem Gespräch mit der in Weimar herausgegebenen „Thüringischen Landeszeitung“ (TLZ) zugibt, habe er sich damals von der Identitätssuche leiten lassen. „Sie müssen sich vorstellen: Aus dem einen Staat waren wir noch nicht ganz raus und in dem anderen noch nicht richtig drin“. Ein klares juristisches Konzept lag dem Schaffensprozess um die neue Verfassung, an dem nur ein kleiner, ausschließlich aus den etablierten Parteien rekrutierter Kreis von Landtagsabgeordneten beteiligt war, nicht zugrunde. Einziges Handlungsprinzip sei gewesen, dass die Landesverfassung mit dem Grundgesetz kompatibel sein musste. Die dennoch zusätzlich hineingeschriebenen Staatsziele wie Umweltschutz, Wohnung und Arbeit seien jedoch nicht als Recht einklagbar.

Solchen Zufälligkeiten entsprang auch die Bezeichnung Freistaat. Das ist nicht auf unserem Mist gewachsen, erklärt Lippmann einer Journalistin. Die Christlich Demokratische Union (CDU) habe diese Idee von einer Parteitagung aus dem ostthüringischen Wurzbach mitgebracht. Dort habe es wohl Beratungshilfe aus Sachsen oder gar Bayern gegeben. Für ihn sei die „ganze Freistaat-Kiste so lustig wie überflüssig.“

Die Erklärungsversuche der Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU) sind nicht weniger hilflos. In einem TLZ-Interview sagte sie: „In der Gründungsphase der Weimarer Republik verwendeten etliche der thüringischen Kleinstaaten diese Bezeichnung, um zu betonen, dass nunmehr alle Staatsgewalt vom Volke ausging und die Menschen das Staatsoberhaupt selbst bestimmen konnten.“ Damit schoss Diezel nicht nur ein verbales, sondern auch ein inhaltliches Eigentor, denn seit dem Bestehen des Konstrukts Thüringen im Jahr 1990 ist dort bislang noch kein Oberhaupt des Landes vom Volk der Thüringer direkt gewählt worden. Es waren immer nur die im Landtag vertretenen Parteien. Nach Meinung von Diezel ist der Name Freistaat dem Stolz der Thüringer auf ihre reiche Kulturlandschaft im Herzen Deutschlands geschuldet. Da diese von den Landespolitikern seit Jahren jedoch systematisch demontiert wird, indem den Kulturstätten immer mehr Finanzmittel entzogen werden, dürfte demzufolge der „Freistaat“ bald als Hohlkörper umzubenennen sein. Es ist höchste Zeit, den juristischen Nebel in Thüringen zu lichten und rechtliche Klarheit Einzug halten zu lassen. Die konstitutionelle Blamage, die man sich am Gründungsort der Weimarer Republik und der Geburtsstätte der Weimarer Reichsverfassung leistet, sollte möglichst bald beendet sein. ++ (gr/mgn/26.10.13 – 293)

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Potsdam/Leipzig, 11. September 2012 (ADN). Wie in der angeblich so demokratischen Partei Christlich Demokratische Union (CDU) mit Andersdenkenden umgegangen  wird, demonstriert gegenwärtig diese politische Organisation im Bundesland Brandenburg.  Die „Märkische Allgemeine“ (MAZ) berichtet am heutigen Dienstag berichtet, das die CDU ihre Landesvorsitzende und Fraktionschefin im Landtag Saskia Ludwig in die Wüste schickt. Dem erzwungenen Rücktritt von der Funktion im Parlament folgt demnächst die Verdrängung von der Parteispitze. Der innerparteiliche Putsch hatte sich während des Mutterschaftsurlaubs zusammengebraut, aus dem die seit 2010 amtierende Parteivorsitzende kürzlich zurückgekehrt ist.

Einer der Hauptgründe für die Fahrt aufs Abstellgleis ist der Vorwurf, Ludwig habe ungerechtfertigte Verschwörungstheorien über die Informationspolitik im Lande verbreitet. Die 44jährige hatte heftige Kritik an den Brandenburger Medien geübt. Berichterstatter agieren nach ihren Worten zum Teil „mit Order aus der Staatskanzlei“. Die Sozialdemokratische Partei (SPD) , die in Brandenburg in Koalition mit der Linken regiert, versuche auch noch in Anwesenheit des Ministerpräsidenten die Meinungsfreiheit eintzuschränken. Das sei einmalig in Deutschland. „Diese wiederholt vorgetragene Verschwörungstheorie – noch dazu bereits über ein Rechtsaußenblatt transportiert – habe das ‚Fass zum Überlaufen gebracht'“, zitiert die „Märkische Allgemeine“ ein CDU-Fraktionsmitglied. Der CDU-Ehrenvorsitzende Jörg Schönbohm warnte Ludwig mit den Worten, sie schieße übers Ziel hinaus, wenn sie behaupte, es gebe eine gelenkte Presse im Land.

Dass die nun entmachtete Saskia Ludwig tatsächlich gewisse Wahrheiten gelüftet hat und nun deswegen parteiübergreifend angefeindet wird, belegt die Sachlage in der bundesdeutschen Medienbranche. Am Beispiel Außenpolitik untersuchte der Leipziger Kommunikationswissenschaftler Uwe Krüger die Eliten-Netzwerke deutscher Journalisten. Sein Fachbeitrag unter dem Titel „Die Nähe zur Macht“ beschreibt er eine Netzwerkanalyse der sozialen Umgebung von Deutschlands 183 führenden Journalisten. Anhand öffentlich zugänglicher Daten über Organisationen mit außenpolitischem Profil wurde untersucht, bei welchen Journalisten im Analysezeitraum 2002 bis 2009 Kontaktpotential mit elitären Kreisen der nationalen und internationalen Politik sowie der Wirtschaft bestand. Von den 183 Journalisten kristallisierten sich 26 heraus, die mit 26 außenpolitisch orientierten Organisationen im Zusammenhang standen und Kontakte zu Politik- oder Wirtschaftseliten pflegten. Diese 26 Medienvertreter arbeiteten bei 9 der 14 Leitmedien.

Zu den in der Studie genannten Medienvertretern gehört Josef Joffe, der seit dem Jahr 2000 Mitherausgeber der Wochenzeitung „Die Zeit“ ist. Im Untersuchungszeitraum  war er Teilnehmer an der Münchner Sicherheitskonferenz, der Bilderberger-Konferenz und des Weltwirtschaftsforums in Davos. Zudem ist er Mitglied der Trilateralen Kommission, des International Institute for Strategic Studies und des American Council on Public Policy. Joffe gehört den Kuratorien der Atlantik-Brücke, des Aspen Institute in Berlin, der American Academy in Berlin, des AICGS und des Council on Public Policy an. Zudem zählt er zum Beirat der Zeitschriften „“Europe’s World“, „Internationale Politik“ und „The American Interest“. Letztere hat er mitgegründet.

In dem Bericht, der im vergangenen Jahr von dem Fachmagazin „Medienjournal“ abgedruckt ist, heißt es weiter: „Joffes Netzwerk war außerordentlich weit und redundant; die größten Schnittmengen bestanden zwischen Weltwirtschaftsforum und Bilderberg (47 Personen) sowie Bilderberg und Trilateraler Kommission (43 Personen). Ein transantlantisch geprägtes Elitenmilieu war deutlich zu erkennen, ergänzt durch eine EU-Komponente.“

Aus den Daten der Studie geht hervor, dass jeder siebente leitende Redakteur der deutschen Leitmedien aus den Jahren 2007-2009 in Organisationen mit außenpolitischem Profil und mit elitärem Kontaktpotential involviert war. Die größte Anzahl von Verbindungen wurden bei den Zeitungen „Die Zeit“, „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ), „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) und „Die Welt“ gefunden. Dies ist nach Auffassung des Autors größtenteils auf jeweils einen besonders gut vernetzten Journalisten zurückzuführen. Diese vier – zwei Ressortleiter, ein Mitherausgeber und ein Chefkorrespondent – wiesen ausgeprägte Ego-Netzwerke in einem US-affinen Elitenmilieu auf. ++ (me/mgn/11.09.12 – 259)

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