Archive für Beiträge mit Schlagwort: Landtagswahlen

Erfurt, 3. September 2014 (ADN). Wr haben drei Landtagswahlprogramme, die sind zu 80 Prozent deckungsgleich. Das ist die Ausgangssituation, die die drei Parteien – Linke, SPD und Grüne – selbstbestimmt geschaffen haben. Bei den 20 Prozent Differenzen kann ich nichts erkennen, was eine Koalition verhindern könnte. Das erklärte der Spitzenkandidat der Linkspartei, Bodo Ramelow, am Mittwoch in einem Interview mit der Tageszeitung „neues deutschland“ mit Blick auf die in zehn Tagen stattfindende Landtagswahl in Thüringen. Seine Partei arbeite mit Grünen und SPD seit 15 Jahren bei „Mehr Demokratie e.V.“ zusammen und kenne das Maß an Übereinstimmung. Ungewollt gibt der aus Hessen stammende ehemalige Gewerkschaftsfunktionär Kaiser Wilhelm II Recht, der seinerzeit unmittelbar vor dem Ersten Weltkrieg  Reichstag und Volk wissen ließ: ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche. Die vieldeutige Parallele lässt Manches befürchten. Zumindest gibt Ramelow, der als potenziell erster  Minsterpräsident der Partei „Die Linke“ gehandelt wird, zu, dass es ohnehin gleichgültig ist, wen die Thüringer am übernächsten Sonntag wählen. Realisten würden gehässig aber nicht unberechtigt sagen, so oder so, es wird sich nichts ändern. „Unsere Versprechung ist nicht, die Dinge grundsätzlich zu ändern,“ bestätigt Ramelow und lässt damit darauf schließen, dass nicht einmal unter einer von seiner Partei geführten Landesregierung ein substantieller Wandel zu erwarten wäre. Das ist eine Steilvorlage für die längst stärkste „Partei“ der Nichtwähler, die keinen Sinn mehr darin sehen, überhaupt zu einer Wahl unter solchen Bedingungen zu gehen.

Ramelow lässt angesichts dieser Ankündigungen zugleich das sehr fragwürdig erscheinen, was er als Ex-Gewerkschaftsfunktionär  zur Problemlage der Arbeitnehmer äußert: “ Die Firmen, für die ich mal als Gewerkschafter zuständig war, beschäftigen heute zu einem Drittel Leiharbeitnehmer. Das alles ist mit der Schröderschen Agendapolitik ermöglicht worden. Der Fördermittelbescheid für Zalando hat Rechtsgültigkeit.“ Ein Drittel der Beschäftigten von Amazon im hessischen Bad Hersfeld sind Thüringer. Und ein Betrieb wie Amazon blute den Rechtsstaat aus.  Ramelows Bereitschaft, gegen solche Zustände selbst mit zu streiken, kratzt ein wenig am System, bringt es jedoch nicht einmal ins Wanken .  ++ (pl/mgn/04.09.14 – 246)

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Köln, 7. Mai 20ß12 (ADN). „Ich rate dazu: schauen Sie mal ins Geschichtsbuch der Bundesrepublik Deutschland, dann werden Sie feststellen, dass das nicht so ist“. Mit diesem sehr leidenschaftlich vorgetragenen Appell reagierte der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel am heutigen Montag in einem Interview mit Deutschlandfunk-Moderatorin Silvia Engels, die von einem Vorrecht der Christdemokratischen Union (CDU) zur Regierungasbildung in Schleswig-Holstein nach den gestrigen Landtagswahlen ausging. „Das ist doch gar nicht wahr“, erklärte Gabriel empört. „Das ist nun eine glatte Erfindung, die Sie hier gerade produzieren. Das gab es noch nie in Deutschland“, so der SPD-Chef. Sie setze derzeit Meldungen in die Welt, die das Wahlvolk ziemlich verunsichern, schnaubte der Politiker wütend. In dem nördlichsten Bundesland gebe es eine klare Abwahl der Noch-CDU/FDP-Regierung und eine neue Mehrheit, um eine künftige Regierung aus SPD, Grünen und der Partei der dänischen Minderheit (SSW) zu bilden. „Bislang regierten in Schleswig-Holstein CDU und FDP mit einer Stimme Mehrheit und das sei auch noch verfassungswidrig gewesen. In Zukunft werde es ein Übergewicht mit einer Stimme mehr geben, das aber der Verfassung entspreche.

Hinsichtlich dieser Aussage hätte nunmehr die Rundfunk-Moderatorin dem SPD-Vorsitzenden die Lektüre der Gründungshistorie der Bundesrepublik Deutschland (BRD)  empfehlen müssen, denn sie verfügt gar nicht über eine Verfassung. Offensichtlich fehlt es beiden Gesprächspartnern an dem nötigen Hintergrundwissen über das Gebilde Bundesrepublik Deutschland. Gleiche Unwissenheit herrscht augenscheinlich auch über die Existenz des Bundeslandes Schlewig-Holstein und dessen politische Fundamente. ++ (pl/mgn/07.05.12 – 135)

Weimar, 12. Dezember 2011 (ADN). „Der Schriftsatz vom 28. November 2011 ist zur Präzisierung der Begründung ungeeignet“. Mit dieser windigen juristischen Schluss-Formel teilt der Thüringer Verfassungsgerichtshof in einem Beschluss vom 30. November 2011 einem Thüringer Ureinwohner mit, dass sein jüngstes 129 Seiten umfassendes Schreiben vom Gericht unberücksichtigt bleibt und er als parteiloser Bürger nicht für den Thüringer Landtag kandidieren darf. Zu dem beim Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar durch einen persönlichen Boten übergebenen Schriftstücken gehörten Dokumente der Vereinten Nationen (UNO) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), auf die der Beschwerdeführer in seiner Begründung Bezug genommen hatte. Sie wurden vom Gericht ignoriert.

Der Betroffene, der im Wartburgkreis und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen seit fast sechs Jahrzehnten lebt und arbeitet, wollte zur Landtagswahl im August 2009 kandidieren. Das wurde von den kommunalen Behörden und dem Landeswahlausschuss verhindert. Bei dessen Sitzung am 19. Juni 2009 war dem persönlich anwesenden, parteilosen 58jährigen Bewerber von den Mitgliedern des Gremiums – allesamt Vertreter der herrschenden Parteien – die Kandidatur versagt. worden. Stichhaltige Argumente gegen seine Bewerbung wurden nicht vorgetragen. Wenige Momente zuvor hatte der Landeswahlausschuss die Partei NPD ohne jegliche Debatte widerspruchslos für die Landtagswahl zugelassen. Das Debakel für die Demokratie im Bundesland Thüringen setzte in der folgenden juristischen Auseinandersetzung sich fort.

Der von den Wahlgremien und letztlich vom Thüringer Landtag Ausgebremste hatte nach Ablehnung den Rechtsweg beschritten und Wahlprüfungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht eingelegt. Sie schmorte bei dieser höchsten juristischen Instanz im Freistaat Thüringen – offenbar unbearbeitet – anderthalb Jahre. Der Beschwerdeführer, der von Gerichtspräsident Joachim Lindner schlussendlich zur Rücknahme der Beschwerde ermuntert wurde, hat vor knapp vier Wochen Einsicht in die Akte in Weimar genommen. Sie entpuppte sich als reiner Monolog seinerseits. Stellungnahmen zu der Begründung des Beschwerdeführers  von Seiten der Anhörungsberechtigten waren nicht enthalten. Die Anträge des Beschwerdegegners wurden abgewiesen. Dazu gehört der nach einer mündlichen Verhandlung. Von ihr sei, so das neunköpfige Richtergremium, „keine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten gewesen.“ Auf das ebenfalls beantragte Hinzuziehen weiterer Zeugen und Institutionen in das Verfahren wurde gar nicht reagiert. Der zeitliche Ablauf  lässt darauf schließen, dass das Verfassungsgericht sich – wie bereits zuvor der Thüringer Landtag und seine Fraktionen – mit dem Großteil der Argumentation des Beschwerdeführers inhaltlich gar nicht befasst hat. Da der Beschluss (Az VerfGH 7/10) von keinem der Verfassungsrichter nicht unterschrieben ist, steht zudem seine Rechtskraft in Frage. ++ (dk/mgn/12.12.11 -30)