Archive für Beiträge mit Schlagwort: Liegenschaft

Tokio/Zürich, 22. Juni 2015 (ADN). In Japan sind 8, 6 Millionen Häuser unbewohnt. Das sind laut aktuellen Statistiken rund 13 Prozent des Gesamtbestandes. Davon stehen rund 3,2 Millionen Gebäude weder zum Verkauf noch sind sie zu mieten. Darüber berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Montag. Besonders hoch sei die Zahl der verlassenen Häuser in Regionen, die besonders unter der Entvölkerung leiden. Da die Bauwirtschaft dennoch in großem Stil Neubauten errichtet, sinke der Wert bestehender Bauwerke zusätzlich. Besitzer hätten wenig Interesse, ihre leerstehenden Häuser abzureißen, weil die Grundstückssteuer für unbebaute Parzellen sechsmal höher ist als für eine Liegenschaft mit Gebäude.

Nach Angaben des Städteforschers Christian Dimmer verändern sich Dörfer und Kleinstädte durch die Ausdünnung. Viele japanische Ortschaften seien ohne Raumplanung entstanden. Daher fehlten vielen Häusern Anschlüsse an Gasleitungen und an Abwassernetze. Die Infrastruktur sei insofern durch Sickergruben geprägt. Energie werde per Gasflaschen beschafft. Er hält ein Umdenken für notwendig, um ein richtiges Schrumpfen der Siedlungen  zu ermöglichen. Es müssten Modelle gefunden werden, um für die wenigen verbliebenen Einwohner wichtige Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Ansonsten würden die dünn besiedelten Gegenden ganz devastieren.  ++ (ba/mgn/22.06.15 – 132)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Potsdam, 9. Januar 2015 (ADN). Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Böden und Äcker von sogenannten Großgrundbesitzern und Junkern enteignet. Mehr als 100 Hektar große Flächen wurden parzelliert, in bis zu 10-Hektar-Fragmente zerstückelt und an Land- und Mittellose verteilt. Dabei handelte es sich vor allem um Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten, berichtet Deutschlandradio Kultur am Freitag weiter. Diese Neusiedler nahmen Kredite auf, um die zugeteilten Liegenschaften Schritt für Schritt abzubezahlen. Nach DDR-Recht waren sie damit schließlich die Eigentümer dieses Bodenreformlandes.

Allerdings änderte sich dieser Status nach der Wende 1990 grundlegend. Mit juristischen Tricksereien gingen die Landeigentümer ihres Grundvermögens wieder verlustig. Beispielsweise dadurch, dass die Vererbbarkeit des Bodenreformlandes an die Zugehörigkeit zu einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) geknüpft wurde. Dass dies eine irrige Rechtsauffassung war und ist, stellten später die Gerichte fest. Außerdem belegte Prof. Walter Bayer von der Friedrich-Schiller-Universität Jena in Studien, dass 95 Prozent der LPG-Umwandlungen rechtlich fehlerbehaftet waren. Dennoch wurden solche Kardinalfehler nicht korrigiert. Zu den Haupttatorten zählt das Bundesland Brandenburg, das sich beharrlich weigert die auf diese Weise zu Unrecht an sich gerissenen Liegenschaften an die eigentlichen Besitzer zurückzugeben. Nun fordern die auf perfide Weise Enteigneten ihr von ihnen bezahltes Bodenreformland von der neuen Landesregierung wieder zurück. ++ (lw/mgn/09.01.15 – 9)

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Wien/Zürich, 30. März 2014 (ADN). Ein Wiener Journalist soll für drei Jahre ins Gefängnis, weil er im Verfahren auf Rückerstattung einer von den Nazis arisierten Liegenschaft seine Tante als Miterbin verschwiegen hat.“ Darüber berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Wochenende. Geschädigt fühle sich der österreichische Staat. „Weil er das Antragsformular zur Restitution einer von in der Nazizeit seinen Vorfahren in Wien geraubten Liegenschaft nicht richtig ausgefüllt hat, soll der Journalist Stephan Templ, der unter anderem auch für die ‚Neue Zürcher Zeitung‘ schreibt, demnächst eine Freiheitsstrafe von drei Jahren antreten“, schreibt die Schweizer Zeitung. Ein Wiener Strafgericht verurteilte Templ im April 2013 wegen schweren Betrugs. Die allein mögliche Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil wurde abgewiesen. Strafmaß und bedingter oder unbedingter Vollzug werden nächste Woche nochmals Thema vor dem Oberlandesgericht Wien sein.  Die ausgesprochene Strafe ist nach Aussage des Berichts völlig unverständlich.

Templ sei bis dahin ein völlig unbescholtener Mann gewesen. Allerdings habe er in einem Buch und in verschiedenen Zeitungsartikeln die Haltung und die Praxis Österreichs in Restitutionsfragen scharf kritisiert. Er war den Behörden als kritischer Autor bekannt.  Doch dies dürfe in einem Rechtsstaat keine Rolle spielen. Unverständnis und Empörung über das Urteil wachse in der Presselandschaft.

Das Urteil enthält dem Bericht zufolge weitere Ungeheuerlichkeiten. So betrachtet sich der österreichische Staat als Geschädigter. Er war durch das Unrecht der Nazizeit in den Besitz der Liegenschaft gelangt, hatte sie jahrelang genutzt und sieht sich nun als Opfer.  Die NZZ schreibt: „Einen Schaden von 550.000 Euro hat dabei wohl aber doch viel eher die Tante erlitten, die wegen Unkenntnis und nicht zuletzt auch Untätigkeit des Staates nicht rechtzeitig ihren Antrag stellte. Der österreichische Staat wäre vom Missgeschick der Tante somit vor allem Profiteur.“ Dies zeuge von wenig Verständnis des heutigen Rechtsstaates für die oft verworrenen Rechtslagen, mit denen Nachkommen von Opfern des nationalsozialistischen Unrechtsstaates nach über 70 Jahren konfrontiert sehen. ++ (jz/mgn/30.03.14 – 089)

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