Bogota/Zug/Berlin, 10. März 2012 (ADN). Gegen den weltweit agierenden Nahrungsmittelkonzern Nestle wurde wegen Mitverantwortung für Mord Anzeige in der Schweiz erstattet. Wortwörtlich lautet der Vorwurf „Fahrlässige Tötung durch Unterlassen“. Das Verfahren wird zum Präzedenzfall, teilte die Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ in ihrer heutigen Sonnabendausgabe mit. Der Verhandlungsort liegt nämlich Tausende Kilometer entfernt vom Tatort, in Lateinamerika, genauer gesagt in Kolumbien. Der kolumbianische Anwalt Leonardo Jaimes ist nach Europa gekommen und hat gemeinsam mit Berliner Menschenrechtlern im schweizerischen Zug, wo ein Teil der Nestle-Zentrale sitzt, in der vergangenen Woche Strafanzeige gegen den Konzern eingereicht.
Mordopfer war Luciano Romero, ein engagierter Gewerkschafter. Er starb nach qualvoller Folter durch 47 Messerstiche am 10. September 2005. Damit teilt er sein Schicksal mit 2.500 Gewerkschaftern, die seit 25 Jahren in Kolumbien umgebracht wurden. Allein im Jahr 2010 waren es 51. Seit 1986 kamen zwölf Nestle-Mitarbeiter ums Leben. Romero gehörte zur Belegschaft des südamerikanischen Nestle-Tochterunternehmens Cicolac, dem größten Milchverarbeiter der Region.
Jaimes will mit seinen Mitstreitern klären lassen, inwieweit global tätige, auch in Unrechtsstaaaten präsente Unternehmen Mitverantwortung für Verbrechen tragen. Führende Mitarbeiter der Firma Nestle Kolumbien, die seit 1944 in dem lateinamerikanischen Land tätig ist, sollen Romero als „Guerillero“ diffamiert haben. Nach den Worten von Jaimes kommt das einem Todesurteil in Kolumbien gleich. Zudenm verbreiteten Nestle-Angehörige, dass die Gerwerkschafter mit ihren Streiks den Standort gefährden und die Milchpreise drücken. Solche Gerüchte ließen Romero weiter nach oben auf der Liste der Todeskandidaten rücken, weil die Großgrundbesitzer Nestles Milchlieferanten und eng mit den Paramilitärs vernetzt sind. Statt die Schutzpflicht seinen Firmenangehörigen gegenüber Ernst zu nehmen, tat Nestle das Gegenteil. Es multiplizierte die Lebensgefahr für Romero und riet ihm schließlich, das Land zu verlassen. Dazu bot es an, ihm ein Visum zu beschaffen. Das lehnte Romero ab mit der Bemerkung, Exil sei auch eine Form des Todes.
Nun setzen seine Verteidiger auf die Schweiz. Die hat seit 2003 einen Paragraphen im Strafgesetzbuch, der Unternehmenshaftung erlaubt, wenn kein Einzelverantwortlicher ausgemacht werden kann. Allerdings wurde diese Regelung noch nicht für Menschenrechtsklagen aus dem Ausland in der juristioschen Praxis getestet. Dieses Experiment beginnt nun.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es einen solchen Paragraphen nicht. ++ (kr/mgn/10.03.12 – 74)