London/München, 2. September 2013 (ADN). Großbritannien wird bei jeder sich bietenden Gelegenheit als Muster eines modernen demokratischen Staatsgebildes angeführt. Nun teilte die britische Journalistin Kate Connolly in einem Gastbeitrag zu Wochenbeginn in der „Süddeutschen Zeitung“ mit, dass Großbriannien gar keine Verfassung hat. Die überraschende Nachricht ist im Nebensatz eines Kommentars versteckt, in dessen Vordergrund der sehr unterschiedliche Umgang mit geheimdienstlicher Überwachung durch den bundesdeutschen und britischen Staat bewertet wird. Während sich in Großbritannien die Leute viel weniger über die totale und allumfassende Überwachung aufregten, sei die deutsche Perspektive eine andere. „Die Erfahrungen aus zwei Diktaturen im vergangenen Jahrhundert haben die Gesellschaft mit einem tiefen Misstrauen gegen Schnüffler ausgestattet. Und anders als Großbritannien, wo es keine Verfassung gibt, sieht das Grundgesetz die sorgfältige Prüfung von staatlicher Beobachtung vor“, schreibt die für die Zeitungen „Guardian“ und „Observer“ in Deutschland arbeitende Pressevertreterin.

Wer dem Staatswesen auf den britischen Inseln näher auf den Grund geht, kommt schnell zu höchst interessanten Erkenntnissen. So teilen die Kenner der Szene Günther Doeker und Malcolm Wirth in „Das politische System Großbritanniens“ Folgendes mit: „In der wissenschaftlichen Literatur zum britischen Regierungssystem wird vielfach festgestellt, dass es eine geschriebene britische Verfassung nicht gebe. Wenn man davon ausgeht, dass eine Verfassung ein zusammenhängendes und kompaktes Dokument im Sinne kontinentaleuropäischer Verfassungstheorie und -praxis ist – wie etwa das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika – dann ist diese Feststellung zutreffend.“ Die den britischen politischen Entscheidungsprozess fundamental tragenden verfassungsrechtlichen und -politischen Prinzipien werden in sechs Grundnormen zusammengefasst. Als erste wird diejenige genannt, dass das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland – so lautet die verfassungs- und völkerrechtliche Bezeichnung des Inselreichs – eine konstitutionelle Monarchie ist.

Großbritannien habe auch sonst eine vollständig andere Rechtsauffassung und Rechtsgeschichte als die kontinentaleuropäischen Staaten. Während auf dem Kontinent die meisten Gesetze aus der Zeit nach 1945 bzw. nach 1918 stammen, sei es in Großbritannien auch heute noch üblich, in Gesetzen aus dem 18. und 19. Jahrhundert Änderungen vorzunehmen oder solche Gesetze aufzuheben, ist einer diesbezüglichen Internet-Homepage zu entnehmen.

„So hat das Schottische Parlament erst kürzlich ein Gesetz aus dem Jahr 1341 (!!!) aufgehoben und in den „Rechtbereinigungsgesetzen“ (Statute Act), die fast jährlich durch das Parlament verabschiedet werden, werden stets älteste Gesetze aufgehoben; Teile der geltenden Geschäftsordnung (Standing Orders) des House of Commons stammen aus dem Jahr 1707 und große Teile der geltenden Geschäftsordnung (Standing Orders) des House of Lords sind aus dem Jahr 1621″, ist dort zu lesen. ++ (gr/mgn/02.09.13 – 240)

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