Archive für Beiträge mit Schlagwort: Martin Luther

Leipzig, 31. Oktober 2014 (ADN). Wer in St. Thomas das Wort Gottes verkündet, predigt in einer ganz besonderen Öffentlichkeit. Das erklärte Superintendent Martin Henker am Freitag anlässlich der Einführung des neuen Pfarrers Martin Hundertmark in der bekannten Leipziger Thomas-Kirche am Reformationstag. Es sei Mut gefragt, Orientierung für die Menschen in Stadt und Land zu geben. Das tat der neue Seelsorger zu seiner Premiere dann auch gegenüber den Gottesdienstbesuchern im vollbesetzten Schiff des traditionsreichen Sakralbaus. Er bezog sich dabei auf Grundsätze des von den Nazis ermordeten Theologen Dietrich Bonhoeffer und seine „Stationen auf dem Weg in die Freiheit“. Seit Martin Luthers Thesenanschlag im Jahr 1517 habe die Freiheit das Primat vor den Tatsachen. Ein weitaus jüngerer überzeugender und eindrucksvoller Beweis dafür sei der Fall der Berliner Mauer vor 25 Jahren. In Thüringen, woher der 43jährige Hundertmark stammt und wo er sich zu DDR-Zeiten als Schüler vor seiner Klasse für das Sehen von Westfernsehen rechtfertigen sollte, gebe es derzeit eine wichtige landespolitische Phase der Bewährung. Dort müsse gerade über eine Regierungskooperation entschieden und „dünne Werte verteidigt werden, indem man mit der SED-Nachfolgepartei in eine Koalitionskiste hüpft“.

Hundertmark, der Spross einer aus Vacha in der thüringischen Rhön stammenden Pastorendynastie ist, wies darauf hin, dass protestantische Christen keinem politischen Herren untertan sind. Das habe ihm sein Großvater bereits vor 30 Jahren als Widmung ins Gesangbuch geschrieben. Auch Bonhoeffer habe sich – mit bitteren Konsequenzen – dem „Fürsten dieser Welt“ seinerzeit entgegegestellt.  Martin Luthers Leitsatz „Ein feste Burg ist unser Gott“ steht nicht nur über meiner Ordinationskirche  in Eisenach, so der neue Thomas-Pfarrer. Dieses Motto habe er verinnerlicht.

Mit der Einführung von Martin Hundertmark endete die neunmonatige Vakanz einer stets doppelten Theologen-Besatzung.  Sein Team-Pendant ist Pfarrerin Britta Taddiken, die aus Pinneberg stammt und im Jahr 2011 nach Sachsen bzw. zu der Leipziger Kirche wechselte, in der weltberühmte Thomaskantor Johann Sebastian Bach wirkte und seiner letzte Ruhestätte gefunden hat. Nunmehr ist die 4.638 Mitglieder umfassende Thomas-Gemeinde seelsorgerisch wieder komplett versorgt. ++ (re/mgn/31.10.14 – 303)

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Hannover/Leipzig, 24. September 2014 (ADN). Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist in jüngster Zeit in großer Schnelligkeit durch Geheimdienste, Internet-Konzerne und millionenfache freiwillige Selbstauslieferung niedergetrampelt worden. Mit diesen Worten kritisierte der Landesbischof von Hannover, Ralf Meister, in Leipzig am Mittwoch beim 3. Evangelischen Medienkongress das weltweite anglo-amerikanische Spionagesystem. Die Schutzwürdigkeit des Individuums müsse gerade gegenüber neuartigen Gefährdungen verteidigt werden. In diesem Zusammenhang gratulierte der kirchliche Würdenträger Edward Snowden zur Verleihung des Alternativen Nobelpreises. „Snowden hat der Weltgesellschaft mit dieser mutigen Aufklärungstat einen großen Dienst erwiesen. Über die Freiheit unserer digitalen Kommunikation diskutieren wir seit Snowden grundsätzlicher und kritischer. als vorher. Snowden beruft sich auf sein Gewissen und erinnert damit an eine gute protestantische Tradition“, stellte der Bischof fest.

Meister hatte auf dem Medienkongress ein Impulsreferat unter dem Titel „Luther und Snowden. Ein gewagter Vergleich und was wir daraus lernen“ gehalten. Im Grußwort zu der Veranstaltung wird darauf hingewiesen, dass Martin Luthers 500 Jahre alter Kommentar zum achten Gebot „Du sollst nicht lügen“ in der Medienwelt des 21. Jahrhunderts nichts von seiner Aktualität verloren hat. Es sei so leicht geworden, zu belauschen und zu verraten.

Meister erntete für seine Auffassung nicht nur Beifall. Der Verband der Bekennenden Gemeinden hält den Vergleich Luther-Snowden für irrwitzig. Auch die Lutherbotschafterin Margot Käßmann hatte sich bereits im Vorfeld des Kongresses sehr zurückhaltend geäußert. Sie ließ die im Mai dieses Jahres an sie gerichtete Aufforderung eines investigativen Journalisten, für Snowden – wie einst für Martin Luther nach seinem furchtlosen Auftritt in Worms – auf der Wartburg bei Eisenach sicheren Unterschlupf und glaubwürdiges Asyl zu sorgen, von einem kirchlichen Mitarbeiter mit ausweichenden Argumenten beantworten. In der fast sechs Wochen später eingegangenen Reaktion wird mitgeteilt, dass sich historische Analogien in vielen Fällen als problematisch erweisen. In dem Schriftstück aus Hannover heißt es weiter: „Der heute maßgebende Bezugsrahmen für die praktische Arbeit der Kirchen lässt sich mit dem 16. und dem 18. Jahrhundert nicht mehr vergleichen.“ Die Reichsacht, die im 16. Jahrhundert über Menschen verhängt werden konnte, sei mittlerweile abgeschafft. Staat und Kirche seien voneinander getrennt. Wenn dies auch als hinkende Trennung verstanden werde, bilde sie eine „zweifellos späte aber sehr willkommene Errungenschaft der Reformation“. Niemand würde verstehen, wenn die Vertreterin einer Kirche in die Rolle eines damaligen Landesherrn schlüpfen würde, um jemanden an einen Ort, der nicht der Kirche gehört, Unterschlupf gewähren zu wollen. Es komme zu einem absurden Szenario. ++ (me/mgn/24.09.14 – 267)

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Eisenach, 31. Mai 2014 (ADN). In einem Appell aus dem Wartburgkreis wird die Lutherbotschafterin der Evangelischen Kirchen Deutschlands (EKD), Prof. Margot Käßmann augefordert, dem Wahrheitsenthüller und Whistleblower Edward Snowden  Schutz für Leib und Leben auf der Wartburg bei Eisenach zu bieten. Der Aufruf wurde am Sonnabend an dem Ort in der Nähe von Schloss Altenstein und der Gemeinde Steinbach im Wartburgkreis verfasst, wo Martin Luther vor rund 500 Jahren am 4. Mai 1521 unter den Schutz der damaligen Staatsgewalt des sächsischen Landesherrn Friedrich dem Weisen gestellt und auf der Wartburg vor Zugriffen seitens kaiserlicher Mordkommandos bewahrt wurde. Luther war auf der Heimreise von Worms, wo er auf dem Reichstag ein flammendes Bekenntnis zum wahren Glauben vor der Öffentlichkeit artikuliert hatte. Daraufhin hatte ihn der Kaiser für vogelfrei erklärt. Luther musste um sein Leben bangen.  Unter dem Pseudonym Junker Jörger übersetzte der Reformator auf der Wartburg die Bibel aus dem griechischen Urtext in die deutsche Sprache. Etwa 250 Jahre fand unter ähnlichen Umständen wenige Kilometer entfernt in Bauerbach bei Meiningen der aus Württemberg geflüchtete deutsche Nationaldichter Friedrich Schiller – incognito als Dr. Ritter – sicheren Unterschlupf. „Diesem chronologischen Takt eines Vierteljahrhunderts folgend ist die Zeit reif für den nächsten prominenten Fall politischen Asyls“, heißt es in dem Aufruf.

Der Text bringt zum Ausdruck, dass Margot Käßmann in ihrer Mission als Lutherborschafterin sich und den deutschen Bürgern eine Sternstunde verschaffen könnte, wenn es ihr gelingt, dem aufrechten und wagehalsigen Snowden „Ein feste Burg“ zu Füßen der Stadt Eisenach verschaffen würde. Damit könnte sie in diesem unter dem Motto „Reformation und Politik“ stehenden laufenden Jahr der Luther-Dekade ein weltweites und mutiges Signal setzen. Es wäre gleichzeitig eine denkwürdige Hilfeleistung zugunsten eines unabhängigen Journalismus, weitgehender Transparenz und uneingeschränkter Pressefreiheit. ++ (me/mgn/31.05.14 – 150)

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Berlin, 17. April 2014 (ADN). Martin Luthers Haltung im Bauernkrieg ist ebenso bekannt wie das damals beginnnde „Bündnis von Thron und Altar.“ Das macht Michael Jäger in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „der Freitag“ zum Ausgangspunkt für eine Jahrhunderte währende Kausalkette für das Obrigkeitskeitsdenken und die Unterwürfigkeit der Deutschen, die bis in die Gegenwart reichen. Er nennt diese den deutschen Sonderweg, zu dem auch die permanent artikulierte Westbindung zählt. Gemeint sei die blinde Bereitschaft des Untertanen, sich am staatlichen Befehl zu orientieren. Noch der „Befehlsnotstand“, auf den sich Adolf Eichmann berief, gehe darauf zurück. Geduld  als Haltung falle deutschen Politikern auch in der Gegenwart schwer, „weil sie ihr eigenes Obrigkeitsdenken noch nicht überwunden haben.“ Wer gehorche. soll eben blind gehorchen und das „Denken den Pferden überlassen“. Spuren von Autoritätshörigkeit seien auch in der deutschen Innenpolitik zufinden. Das wären „große Themen“, die zu behandeln, sich in dem unter dem Motto „Reformation und Politik“ stehenden Jahr 2014 innerhalb der Lutherdekade  aufdrängt, so der Autor. ++ (pl/mgn/17.04.14 – 106)

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Berlin, 6. Oktober 2013 (ADN). Die Theorie vom „deutschen Sonderweg“ spielte eine Schlüsselrolle im Geschichtsdenken der alten Bundesrepublik. Sie hob Deutschlands Demokratiedefizite im Vergleich mit Großbritannien oder Frankreich hervor. Zur Erklärung wurde auf das Obrigkeitsdenken seit Luther, auf den preußischen Militarismus und die gescheiterte Revolution von 1848 verwiesen. Das teilt der Historiker Ulrich Sieg von der Philippps-Universität Marburg in einem Beitrag der Oktober-Ausgabe des Magazins „Cicero“ mit. Das Kaiserreich sei als autoritärer Nationalstaat missverstanden worden. In ihm sei es zu keiner nennenswerten Beteiligung der Bürger gekommen. „Mittlerweile hat sich dies als zu einseitig herausgestellt“, so Sieg. Es habe im Kaiserreich sehr wohl eine politische Kultur mit hoher Wahlbeteiligung und lebendigen Debatten gegeben, die auch im Ausland positiv wahrgenommen wurden.

Der Dozent für Neueste Geschichte schätzt ein, dass im „Westen“ nicht alles Gold war, was glänzte. Zu erinnern wäre an die unnachgiebige Härte, mit der die britische Oberschicht ihre Privilegien verteidigte. Ähnliches gelte für den massiven französischen Antisemitismus zur Zeit der Dreyfus-Affäre.

„Es heißt, das Kaiserreich trage die alleinige Schuld am Ersten Weltkrieg. Moralische Urteile aber garantieren keine Erkenntnisse. Argument und Abwägung müssen zurückkehren“, so fordert der Geschichtswissenschaftler. Die 100jährige Wiederkehr des Ersten Weltkriegs im nächsten Jahr biete eine vorzügliche Gelegenheit, um sich solchen grundsätzlichen Fragen intensiv zu widmen. ++ (vk/mgn/06.10.13 – 273)

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Karlsruhe/München, 7. November 2012 (ADN). Die allseits gefeierte Marktwirtschaft ergreift alle Lebensbereiche und gefährdet damit fundamentale Werte einer Gesellschaft. Inzwischen sind auch Recht und Justiz zum Basar geworden.  Es wird gefeilscht, was das Zeug hält. Hauptakteure dieses Handels sind Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter, die dann den Kauf und Verkauf letztlich absegnen. Die Handelserlaubnis der Ware Recht heißt Paragraph 257c und ist Teil des Strafgesetzbuches (StGB). „Aus den Strafrichtern sind juristische Makler geworden, aus dem Strafgesetzbuch wurde ein Handelsgesetzbuch“, schreibt Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“ im Vorfeld einer am heutigen Mittwoch stattfindenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe. Seit dem Gesetz mit dem harmlosen Namen „zur Regelung von Absprachen im Strafprozess“ aus dem Jahr 2009 dürfe in jedem Strafprozess mit gesetzlicher Erlaubnis gedealt werden. Seitdem sei das von Kritikern „Handel mit der Gerechtigkeit“ genannte Prozedere offizieller Teil und Wesenskern des deutschen Strafrechts. Damit wurde die von der Bürgerrechtlerin Bärbel Boley aus der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) geäußerte Befürchtung, dass die Ostdeutschen mit der Wiedervereinigung statt Gerechtigkeit den Rechtsstaat bekommen hätten, bei weitem in negativer Weise überboten. Da die ehemaligen Bürger der DDR jedoch in der Regel wesentlich weniger Geld in ihrer Schatulle haben als ihre Schwestern und Brüder in den sogenannten Alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland (BRD), sitzen sie demzufolge in überproportional hoher Zahl hinter den Gittern der Justizvollzuganstalten (JVA). Dort arbeiten sie für Stundenlöhne um einen Euro herum, unter anderem um Billgwaren möglicherweise für diejenigen herzustellen, die sich mit dem betreffenden Absprache-Gesetz freikaufen konnten. Ein praktisches Beispiel aus der JVA Berlin-Plötzensee belegt das eindrucksvoll. Während sich ein wohlhabender, soeben verhafteter Architekt aus dem Westteil der Metropole binnen weniger Stunden die Freiheit wieder einkaufen konnte, musste ein arbeitsloser armer Schlucker aus Weißensee im Ostteil Berlins mehr als ein Jahr im Knast verbringen.

Dass diese äußerst brisante und schändliche Regelung nicht erst vor drei Jahren erfunden wurde, sondern bereits viele Jahre praktiziert wird, belegt der Autor des Beitrags in der Münchner Tageszeitung ausführlich. Seit einem Vierteljahrhundert sei dieser Deal nun tägliches Geschäft bei den Strafgerichten. Schon 1990 habe eine Strafverteidiger-Vereinigung das bestätigt. Dieses tägliche Geschäft wurde sogar noch im Jahr 2005 per Grundsatzurteil des Großen Senats im BVG abgesegnet.

Prantl vergleicht das Verfahren mit dem Ablass-Handel der katholischen Kirche vor 500 Jahren. Gläubige konnten sich damals ihre Sünden abkaufen lassen. Der Freispruch des Mönches Johann Tetzel lautete „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“.  Nach den Worten von Prantl, der vor seiner journalistischen Laufbahn selbst einmal als Richter tätig war,  zerbrach an diesem Ablass-System, das den Priester zum Händler machte und die ewige Seligkeit ökonomisierte, damals der Glaube an die Kirche. Die Kritiker des gegenwärtigen Deals hegen die Befürchtung, dass der Glaube an das Recht wegen dessen Ökonomisierung zerbrechen könnte.  

Viel näher liegt wohl die grausame Erkenntnis, dass dieser Glaube längst zerbrochen ist.  Diese Wahrheit muss nur laut ausgesprochen und entsprechend oft wiederholt werden, damit sie auch die entlegenen Winkel der Gesellschaft erreicht.  Dazu ist „dem Volke auf’s Maul zu schauen“, um mit dem Mönch Martin Luther zu sprechen. Er hatte vor fast einem halben Jahrtausend seinen Berufskollegen Tetzel überführt und die Reformation ausgelöst. Dergleichen ist heute wieder vonnöten. Das bevorstehende 500jährige Jubiläum der Reformation bietet dafür beste Gelegenheit. Die Aufklärungs-Thesen müssen auch nicht nur an die Wittenberger Schloßkirche genagelt werden. Es gibt genügend Gotteshäuser und Kirchentüren in jeder Stadt und jedem Dorf, um  diese Tatsachen zu verkünden. ++ (ju/mgn/07.11.12 – 217)

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