Archive für Beiträge mit Schlagwort: Mehrheit

Berlin, 29. November 2013 (ADN). Der erstmals in der bundesdeutschen Geschichte installierte Hauptausschuss wird sich wohl kaum der gegenwärtig im Sekretariat des ehemaligen Bundestags-Petitionsauschusses befindlichen und bislang unbearbeitet gebliebenen 7.000 Petitionen annehmen. Diesen berechtigten Zweifel äußerte die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau, am Freitag in Berlin angesichts des im Schnellverfahren aus dem Boden gestampften, aus knapp 50 Abgeordneten bestehenden Superausschusses. Der auf diese Weise in Notbetrieb versetzte Bundestag, dessen deutliche Herabsetzung als Volksvertretung keiner so richtig wahrgenommen hat, sei ein „ärgerlicher Vorgang“. Erst gestern abend zwei Stunden vor Mitternacht habe der Bundestag „alles Nichtgeklärte in den Hauptausschuss verwiesen“. Ob sich das die Petenten – also die Bürger, die Beschwerden vorgetragen haben – so einfach gefallen lassen, stehe in Frage. Es sei mit Klagen zu rechnen. Auch einige Abgeordnete wollen die ungewöhnliche parlamentarische Lage beim Bundesverfassungsgericht (BVG) prüfen lassen.

Pau gehört mit acht weiteren Bundestagsabgeordneten zu den Mandatsträgern, die am Vortag das ungewöhnliche Vorgehen der Koalitionsparteien CDU/SPD abgelehnt und dies in einer Erklärung begründet hatten. Darin heißt es: „Wir haben der Einsetzung des ‚Hauptausschusses‘ nicht zugestimmt, weil wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen seine Einsetzung haben. Der Hauptausschuss stellt eine Entmündigung des Parlaments dar.“ Der Hauptausschuss unterlaufe die Regelungen des Grundgesetzes (GG) und der Bundestags-Geschäftsordnung, die explizit Ausschüsse vorschreiben. Ein solches Gremium belebe einen Vorschlag aus dem Unterausschuss III des Herrenchiemsee-Konvents zum Entwurf eines Grundgesetzes aus dem Jahr 1948. Dem betreffenden Protokoll vom 13. August 1948 sei zu entnehmen, dass er von der Mehrheit abgelehnt wurde. Desweiteren teilen die Unterzeichner der Erklärung wörtlich mit: „Der Hauptausschuss war also bereits seiner Konzeption nach als ein Krisenzeiten vorbehaltenes Konstrukt gedacht, welches gerade keinen Eingang in das Grundgesetz gehalten hat. Die Einrichtung eines Hauptausschusses widerspricht damit auch dem erkennbaren Willen des historischen Verfassungsgebers.“ Hang zu Rechtsbruch, Willkür und Geschichtsvergessenheit dürfte wohl eine treffende Charakteristik für das Verhalten der Großen Koalition in spe sein. ++ (dk/mgn/29.11.13 – 327)

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Köln, 7. Mai 20ß12 (ADN). „Ich rate dazu: schauen Sie mal ins Geschichtsbuch der Bundesrepublik Deutschland, dann werden Sie feststellen, dass das nicht so ist“. Mit diesem sehr leidenschaftlich vorgetragenen Appell reagierte der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel am heutigen Montag in einem Interview mit Deutschlandfunk-Moderatorin Silvia Engels, die von einem Vorrecht der Christdemokratischen Union (CDU) zur Regierungasbildung in Schleswig-Holstein nach den gestrigen Landtagswahlen ausging. „Das ist doch gar nicht wahr“, erklärte Gabriel empört. „Das ist nun eine glatte Erfindung, die Sie hier gerade produzieren. Das gab es noch nie in Deutschland“, so der SPD-Chef. Sie setze derzeit Meldungen in die Welt, die das Wahlvolk ziemlich verunsichern, schnaubte der Politiker wütend. In dem nördlichsten Bundesland gebe es eine klare Abwahl der Noch-CDU/FDP-Regierung und eine neue Mehrheit, um eine künftige Regierung aus SPD, Grünen und der Partei der dänischen Minderheit (SSW) zu bilden. „Bislang regierten in Schleswig-Holstein CDU und FDP mit einer Stimme Mehrheit und das sei auch noch verfassungswidrig gewesen. In Zukunft werde es ein Übergewicht mit einer Stimme mehr geben, das aber der Verfassung entspreche.

Hinsichtlich dieser Aussage hätte nunmehr die Rundfunk-Moderatorin dem SPD-Vorsitzenden die Lektüre der Gründungshistorie der Bundesrepublik Deutschland (BRD)  empfehlen müssen, denn sie verfügt gar nicht über eine Verfassung. Offensichtlich fehlt es beiden Gesprächspartnern an dem nötigen Hintergrundwissen über das Gebilde Bundesrepublik Deutschland. Gleiche Unwissenheit herrscht augenscheinlich auch über die Existenz des Bundeslandes Schlewig-Holstein und dessen politische Fundamente. ++ (pl/mgn/07.05.12 – 135)