Archive für Beiträge mit Schlagwort: Meiningen

Potsdam, 15. Dezember 2014 (ADN). Die Genossenschaftsidee soll immaterielles Welt-Kulturerbe werden. Das hat die bundesdeutsche Kultusministerkonferenz am Wochenende in Potsdam beschlossen. Sie wählte unter 83 Bewerbungen 27 Vorschläge für eine nationale Liste aus und beschloss, das aus Sachsen und  Rheinland-Pfalz stammende Projekt der Bewahrung und Pflege der Genossenschaftsidee zur Aufnahme in die internationale Liste der UNESCO des immateriellen Weltkulturerbes im März 2015 einzureichen. In der Begründung heißt es: „Die Genossenschaftsidee ist ein allen Interessierten offen stehendes, überkonfessionelles Modell der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung auf Grundlage von Kooperationen. Die ‚Väter‘ der Genossenschaftsidee, Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen, gründeten Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten genossenschaftlichen Organisationen.“ Genossenschaften basieren auf ethischen Werten wie Solidarität, Ehrlichkeit und Verantwortung. Diese Kulturform stehe jenseits privater und staatlicher Wirtschaftsformen.

Juryvorsitzender, Prof. Christoph Wulf von der Freien Universität Berlin (FU), verwies angesichts der Entscheidung darauf, dass in Deutschland vor 150 Jahren die weltweit ersten Genossenschaften gegründet wurden. Damals hätten Bauern, denen Geld für Vieh und Saatgut fehlte, durch diese Zusammenschlüsse ihre Verarmung verhindern können.

Über diese Einschätzung hinweg ist es ein Tatbestand, dass die Selbsthilfe durch Genossenschaftsbildungen noch älter ist. So gründeten vor rund einem halben Jahrhundert Waldbauern bereits Genossenschaften. Solche Kooperationen haben sich bis in die Gegenwart erhalten. Besonders konzentriert sind sie in Franken und Thüringen zu finden. Diese Vereinigungen nennen sich altrechtliche Waldgenossenschaften. Eine davon ist die Waldgenossenschaft Defertshausen bei Meiningen (Südthüringen). Sie begeht in Kürze das 500. Gründungsjubiläum. ++ (ku/mgn/15.12.14 – 348)

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Wasungen/Meiningen, 6. September 2014 (ADN).  Die Mehrheit der 33 noch ungeklärten Fälle offener Eigentumsfragen wurden in den vergangenen zwölf Monaten erledigt. Noch sieben harren ihrer Bearbeitung. Das teilte am Sonnabend in Wasungen an der Werra der stellvertretende Bürgermeister und Vorsitzende der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Wasungen, Thomas Kästner, den Mitgliedern der Waldgenossenschaft Rupperg auf ihrer jährlichen Generalversammlung mit. Damit herrsche nun sehr viel mehr Klarheit darüber, wer derzeit die einzelnen Eigentümer der jahrhundertealten Gesellschafts-, Wirtschafts- und Selbsthilfeorganisation  sind. Die Kenntnisse darüber waren vor rund einem Vierteljahrhundert zu Zeiten der Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten äußerst gering. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war bestrebt, diesen uralten Genossenschaften die Handlungs- und Existenzgrundlage einzuengen und  zu entziehen. Allerdings fehlten dazu letztlich die allerletzten juristischen Mittel. Auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde den Waldgenossen das Leben nicht leicht gemacht. Der juristische Status, auf dem diese im Vergleich zu den allgemein bekannten Genossenschaften des Industriezeitalters wesentlich anders gearteten Waldgenossenschaften fußen, war in den Landesverwaltungen kaum bekannt oder wurde nach Belieben und jeweiligem Gutdünken interpretiert. Es stellte sich heraus, dass auch ausgebildete Juristen zu keinen eindeutigen Einordnungen fähig waren. So gerieten und geraten bis in die Gegenwart die Waldgenossen oft zwischen die Mühlsteine verschiedener Interessengruppen und drohen vom Verwaltungsrecht der Bundesländer zerrieben zu werden. Auf solche Probleme und Streitigkeiten verwies auch der Vorsitzende der Waldgenossenschaft Rupperg, Andreas Krause. Mit den örtlichen und regionalen Verwaltungen gebe es sehr häufig Meinungsverschiedenheiten und sogar heftige Auseinandersetzungen darüber, wer die Aufklärungsarbeit zur Eigentümerstruktur zu übernehmen und zu bezahlen hat. Das Beispiel Rupperg ist eines der wenigen, bei dem der „Freistaat Thüringen“ mit Fördermitteln die Recherchetätigkeit in Archiven und alten Aktenbeständen im vergangenen Jahr unterstützt hat. Auch im Folgejahr wird etwas aus dem Landeshaushalt dazugegeben.

Die Waldgenossenschaft Rupperg ist desweiteren Mitglied des 1926 gegründeten Bundes der Thüringer Berg-, Burg- und Waldgemeinden. Dass dieser Tabestand in der Mitgliedschaft selbst bisher unbekannt war, weist auf den erheblichen Grad verschütteten Wissens auf diesem Gebiet hin. Insofern stehen die Rupperger Waldgenossen und die Mitglieder zahlreicher weiterer altrechtlicher Waldgenossenschaften auch jetzt erst am Anfang, um sich ihrer ursprünglichen Rechte bewusst zu werden und diese auch tatsächlich wahrzunehmen. Dass diese Rechtspositionen angeblich – wie oft behauptet – erloschen sind,  entspricht nicht der juristischen Wahrheit  und dürfte auf mehr oder minder gezielter Desinformationsabsicht beruhen.

In der deutschen Region Franken, die sich vor allem über Teile der gegenwärtigen Verwaltungsterritorien Bayern und Thüringen erstreckt, gibt es die meisten altrechtlichen Waldgenossenschaften. Viele davon verdanken ihre Existenz dem Bestreben der Bauern und der Landbevölkerung nach ökonomischer und sozialer Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Souveränität gegenüber den jeweils herrschenden Fürsten. Sie schufen sich durch die Gründung von Waldgenossenschaften eine stabile Lebensgrundlage, verbürgte Rechte sowie eine weitgehende juristische und territoriale Autonomie gegenüber den jeweiligen Machthabern. Die bekanntermaßen älteste dieser Wirtschafts- und Politikorganisationen, die Musterbeispiele kommunaler Selbstverwaltung verkörpern, ist die Waldgenossenschaft Defertshausen bei Meiningen. Die in dem thüringischen Teil Frankens tätige Genossenschaft begeht in zwei Jahren ihr 500jähriges Bestehen. Damit ist sie älter als die Reformation. ++ (jr/mgn/06.09.14 – 249)

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Weimar/Leipzig, 13. September 2012 (ADN). Ein umfangreiches Aktien-Paket im Nennwert von 100.000 Reichsmark (RM), das heute vor genau 67 Jahren in der Deutschen Bank Weimar von der Roten Armee konfisziert wurde, konnte bis in die Gegenwart nicht eingelöst werden. Die Eigentümer hatten sich seit der Beschlagnahme der Wertpapiere durch die sowjetische Besatzungsmacht um deren Rückgabe bemührt. Nach der grundlegenden Änderung der politischen Verhältnisse in der DDR hatten die Erben der Eigentümer mit sämtlichen involvierten bundesdeutschen Behörden, Aktiengesellschaften und anderen Unternehmen Kontakt aufgenommen, um ihre volle Wiedereinsetzung in die Verfügungsrechte über Firmenanteile und Staatsanleihen zu erwirken. Zu den Unternehmen, an denen die Familie aus dem südthüringischen Meiningen Anteile hat, gehören die Commerzbank, die Deutsche Bank und diverse Hypothekenbanken.  Allesamt weigerten sie sich, die berechtigten Forderungen der Wertpapierinhaber zu erfüllen.

Das für die Rückgabe zuständige Bundesamt für Offene Vermögensfragen (BAROV) verschleppte die Aushändigung der Aktienpapiere systematisch über zwei Jahrzehnte hinweg. Es verstieg sich sogar zu der Behauptung, dass die betreffenden Original-Dokumente von den sowjetischen Truppen nach Moskau gebracht worden seien und damit außer Reichweite des Bundesamtes. Das erwies sich als dreiste Lüge. Erst der Gang zum Verwaltungsgericht Berlin offenbarte: das Bundesamt hatte die betreffenden Wertpapiere nach dem Jahr 1990 vom Amt für Rechtsschutz der DDR übernommen. Dort lagen sie mit vielen anderen alten Wertpapierbeständen in den Panzerschränken der ehemaligen Reichsbank im Zentrum Berlins., dem späteren Gebäude des SED-Zentralkomitees und jetzigen bundesdeutschen Außenministerium. Dann wurde das 111-Stück-Aktienpaket zusammen mit zwei Millionen anderen alten Wertpapieren in die Keller-Safes der ehemaligen Treuhandanstalt – dem heutigen Bundesfinanzministerium – verfrachtet.

Unmittelbar vor der Gerichtsverhandlung über das Weimarer Aktienpaket gab das Bundesamt telefonisch gegenüber dem Richter zu, die Wertpapiere in seinem Archiv zu haben. Dies war einer handschriftlichen Notiz einer Regierungsrätin zu entnehmen, die damit eine weitere Aufbewahrung der Aktien in dem Bundesamt anordnete. Sie sollten ursprünglich wie andere Vermögenswerte vom Bund verkauft werden. 

Die Eigentümer-Erben des Weimarer Pakets beharrten nach dem Sieg vor Gericht letztlich auf der persönlichen Übergabe der Jahrzehnte lang gesuchten Papiere in Anwesenheit kompetwenter Zeugen. Dem kam das BAROV zuvor, indem es klammheimlich die Dokumente per Post zusandte. In einem separaten Begleitschreben warnte es, dass durch die lange Lagerung den Wertpapieren toxische Stäube anhaften könnten.

In fünf großen Auktionen von historischen Wertpapieren hat inzwischen das Bundesamt für Offene Vermögensfragen als Teil des Bundesfinanzministeriums diese Vermögenswerte versteigert. Der Millionen Erlös der auf diese Weise illegal veräußerten, angeblich herrenlosen Wertpapiere floss in den sogenannten Erblastentilgungsfonds.

Die Dimension und Sprengkraft derartigen Raubrittertums mit alten Wertpapieren wird deutlich, wenn deren tatsächlicher Wert wieder aufflammt. Die eigentlichen Alteigentümer wieder in ihre Rechte einzusetzen, ist der Berliner Anwalt Andre Sayatz bemüht. Nachdem er derartige Ansprüche an bundesdeutschen Gerichten nicht durchsetzen konnte, tut er dies nun in den USA. Seine Musterverfahren sind gegen die Städte Leipzig und Dresden gerichtet. ++ (fi/mgn/13.09.12 – 261)

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